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Hilfe, wöchentlich nur 30€ zum Leben

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Hallo, ich brauche dringend Rat. Meine Schwester hat seit Anfang des Jahres Betreuung und lebt von Grundsicherung. Ausgezahlt wurden ihr ...


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Alt 10.10.2011, 10:27   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 4
Standard Hilfe, wöchentlich nur 30€ zum Leben

Hallo, ich brauche dringend Rat. Meine Schwester hat seit Anfang des Jahres Betreuung und lebt von Grundsicherung. Ausgezahlt wurden ihr bis vor kurzen 25€, seit 2 Monaten bekommt sie nun 30€ davon muss sie ihr kompletten Lebensunterhalt bestreiten Essen Kleidung u. Kosmetik was unmöglich ist, weil das Geld nicht einmal für Essen reicht.

Sie hat ihre Betreuer für mich, von ihrer Schweigepflicht entbunden. Ich hatte gebeten mir die Finanzen bzw. Ein und Aussagen meiner Schwester offenzulegen, aber sie reagieren nicht. Ich verstehe nicht, wie man so unmenschlich sein kann. Oft weint sie, ich muss ihr unbedingt helfen, aber ich weiß nicht wie? Ich bin für jede Information sehr dankbar...Gruß Lenchen
lenchen ist offline  
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Alt 10.10.2011, 11:20   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,

30€ wöchentlich halte ich persönlich auch für sehr wenig.

Meine Betreuten mit Grundsicherung/Hartz 4 haben wöchentlich 60 - 70€.

Wendet euch nochmals an den Betreuer und lasst euch alles darlegen.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 10.10.2011, 11:57   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Ich würde folgendes tun:
  • Brief an den Betreuer mit der Bitte um Begründung der geringen Zahlung und Akteneinsicht mit (kurzer) Fristsetzung
  • Anruf bei der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichtes (findest Du auf dem Beschluß) und Schilderung der Zusammenhänge möglichst gegenüber dem zuständigen Rechtspfleger
  • Ggf. Beschwerde (schriftlich!)
Ich habe eine Betreute, die monatlich mit 155 € auskommen muß (ist ihr eigener Wunsch, weil sie ihre Flatrate und die sauteure Haftpflichtversicherung behalten will, aber wegen Strafbefehlen schon ziemlich wenig hat), und schon das halte ich für unrealistisch.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 10.10.2011, 14:02   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 4
Standard

Ganz lieben Dank Ich muss noch dazu sagen, das meine Schwester nicht geistlich eingeschränkt ist, nur seelisch und körperliche Einschränkung hat, hinzu kommt noch, dass sie in einer an einer Kleinstadt von ca. 1000 Einwohnern lebt, wo die ärztliche Versorgung sehr schlecht ist und die Behörden über 30km erreichbar sind.

Ich musste mich die ganze Zeit auf Rücksicht meiner Schwester, ruhig verhalten, weil sie noch in den neuen Bundesländern wohnt und ich ihren Umzug zu mir in Ruhe über die Bühne hinbekommen möchte.
Ich finde 60-70€ sind angemessen.Naja, dank eure Hilfe, weiß ich jetzt was wir tun können. Den Gedanke ihre Betreuerin zu schreiben hatte ich auch. Am 14.10.2011 ist das große Wiedersehen angesagt und dann können wir auch etwas unternehmen. Ich bin so glücklich dieses Forum gefunden zu haben und dann auch noch Einblick zu bekommen wie andere Betreuer mit ihren Betreuten umgehen...Finde ich richtig gut Dankeeeeee
lenchen ist offline  
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Alt 10.10.2011, 15:58   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard

Zitat:
Zitat von lenchen Beitrag anzeigen
Meine Schwester hat seit Anfang des Jahres Betreuung und lebt von Grundsicherung. Ausgezahlt wurden ihr bis vor kurzen 25€, seit 2 Monaten bekommt sie nun 30€ davon muss sie ihr kompletten Lebensunterhalt bestreiten Essen Kleidung u. Kosmetik was unmöglich ist, weil das Geld nicht einmal für Essen reicht.
Hallo Lenchen,
ist denn in der Betreuung im Aufgabenkreis der Vermögenssorge der Einwilligungsvorbehalt gerichtlich angeordnet ? Falls nicht, dann wäre die beschriebene Situation nicht nachvollziehbar.
Ist denn Deine Schwester nicht in der Lage, selbst beim Betreuer die Gründe zu erfragen, sie muss doch eine Übersicht ihrere Einnahmen und Ausgaben im Monat haben und all das mit mit ihr besprochen werden. Das übrige Geld steht ihr zu !!! Es handelt sich hier um eine extreme Unterschreitung vom Existenzminimum, die sollte sich die Schwester (oder eben sie) umgehend vom Betreuer erklären lassen. Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 11.10.2011, 01:29   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 4
Standard

Hallo Andre,
ich kann es leider nicht sagen, uns trennen 500 km von einander. Der sozialpsychiatrische Dienst hatte letztes Jahr für meine Schwester Betreuung beantragt.

Meine Schwester hatte schon nachgefragt und irgendwann aufgegeben. Man spricht nicht mit ihr über ihre Finanzen. Durch ihr Asthma vermeidet sie Stresssituationen.
Ihr Wunsch war es, dass ihre Betreuer mir Auskunft geben, aber das taten sie bisher nicht wirklich. Ich konnte von der Entfernung auch nicht wirklich was unternehmen, außer ihr ab und zu finanziell zu unterstützen. Außerdem wollte ich den Umzug für meine Schwester nicht gefährden, denn schließlich hatte man vor sie ins betreute wohnen unterzubringen. Nun kommt sie ja bald zu mir, ihre Betreuung wird sie auch weiterhin behalten nur soll es ihr hier besser gehen.



Gruß Lenchen
lenchen ist offline  
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Alt 25.10.2011, 19:16   #7
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard

Für gewöhnlich ist der Regelbedarf im Bereich des SGB XII (Grundsicherung) € 364,00 monatlich. Dieser Betrag dient auch zur Bedarfsdeckung im Sinne des Gegenwärtigkeitsprinzips (siehe Aufdröselung im RBEG Regelbedarfermittlungsgesetz wofür nun im Einzelnen, wobei es eine sogenannte Dispositionsmaxime des Leistungsberechtigten gibt).

4 mal 30 macht bei mir € 120,00..... fragt sich wofür der Rest verwendet wurde......... Rücklagen bilden in Grenzen ja....aber mit Sicherheit nicht € 240,00 je Monat.... dann könnte der SGB XII Leistunsträger auf die Idee kommen....der Bedarf wird anders gedeckt und kann kürzen oder versagen.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 25.10.2011, 22:15   #8
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard Vorsicht: Gedanken

Das ist schon richtig.
Bloß funktioniert die Logik in der anderen Richtung viel besser: Es sind nämlich Kürzungen als Sanktion erlaubt - jedenfalls ist es nach meiner Kenntnis nicht verfassungswidrig - wenn der Hilfesuchende sich nicht so verhält, wie der Gesetzgeber es gern hätte.

Dann muß er auch über die Runden kommen, was scheinbar möglich ist; das gilt vergleichbar auch für die Begleichung von gerichtlich festgelegten Strafzahlungen - die gehen ja auch vom errechneten Existenzminimum ab. Darunter gibt es nach meiner Einschätzung nur noch Zustände, die die Würde eines Menschen beschädigen würden.

Bei all diesen Überlegungen geht es im Kern um Geld. Geld, daß jemand glaubt, beanspruchen zu können. Und um die Berechtigung genau dafür.

Nu steht ein Betreuer dazwischen, und der verwaltet den Mangel, den er selbst nicht geschaffen hat.

Manche sind da kreativ, andere sehen sich als Strafende Hand, wieder andere stellen sich vor ihre Schäfchen, weitere Variationen, und Evaluation findet in diesem Bereich gar nicht statt.
Das ist allerdings nicht unser Problem, sondern eins des Gesetzgebers: Evaluation hat er nicht eingeplant. Die kostet aber Geld.
Wobei wir hier eine Schleife haben, denn es geht schon wieder um Geld und die Berechtigung, es zu beanspruchen.

Wenn wir hier bei einem Wochenbetrag von 30 Euro ankommen, dreht es sich um Zusammenhänge, die vielleicht erklärbar würden, wenn wir sie genau betrachten könnten. Sie müssen aber nicht.

Es kommt bloß keiner und sagt: Würde können wir uns nicht mehr leisten.
__________________
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 25.10.2011, 23:19   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 116
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Zitat:
Zitat von lenchen Beitrag anzeigen
Hallo, ich brauche dringend Rat. Meine Schwester hat seit Anfang des Jahres Betreuung und lebt von Grundsicherung. Ausgezahlt wurden ihr bis vor kurzen 25€, seit 2 Monaten bekommt sie nun 30€ davon muss sie ihr kompletten Lebensunterhalt bestreiten Essen Kleidung u. Kosmetik was unmöglich ist, weil das Geld nicht einmal für Essen reicht.

Sie hat ihre Betreuer für mich, von ihrer Schweigepflicht entbunden. Ich hatte gebeten mir die Finanzen bzw. Ein und Aussagen meiner Schwester offenzulegen, aber sie reagieren nicht. Ich verstehe nicht, wie man so unmenschlich sein kann. Oft weint sie, ich muss ihr unbedingt helfen, aber ich weiß nicht wie? Ich bin für jede Information sehr dankbar...Gruß Lenchen
Mich wundert, daß Du von mehreren Betreuern sprichst. Wurden hier zwei Betreuer bestellt? Wenn ja solltest Du Dich telefonisch konkret an den Ansprechpartner für die Vermögenssorge wenden und auf das durch Deine Schwester für Deine Person gewünschte Auskunftsrecht verweisen.

Ohne einen im Sinne des Betreuten nachvollziehbaren Grund wird kein Betreuer so wenig Bargeld auszahlen. Vielleicht sind von Deiner Schwester Ratenzahlungen zu leisten oder es wird Essen auf Rädern geliefert oder sie wünscht die Beibehaltung teurer Telefon/Kabel- oder Internetverträge?

Manche Gläubigerforderungen sollten bedient werden um schlimmeres zu verhindern, beispielsweise Mietschulden, Energieschulden oder Strafzahlungen aus einer Verurteilung. Wenn Deine Schwester in ihrer Mobilität eingeschränkt ist kann es zudem sein, daß ein Essenlieferdienst beauftragt ist und ihr täglich das Mittagessen bringt. Allein das kostet je nach Anbieter gut und gerne um die 100 Euro im Monat. Auch ist man als Betreuer gut beraten, auch bei kleinen Einkommen zumindest maßvoll Ansparungen zu tätigen. Wie schnell ist eine Brille kaputt, macht irgend ein Gerät im Haushalt die Hufe hoch oder endet die Stromrechnung des Stromanbieters mit einer Nachzahlung.

Jedenfalls sollte der Betreuer eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben nicht verweigern. Natürlich kann so etwas für einen Betreuer nervig sein. Auch manche meiner Betreuten fragen regelmäßig nach, wo denn das ganze Geld bliebe. Dann setze ich mich mit ihnen hin und erkläre alles fein säuberlich oder mache eine Auflistung. So viel "persönlicher Kontakt" sollte schon drin sein.

v.
volki ist offline  
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Alt 25.10.2011, 23:27   #10
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo Lenchen,

die Diskussion begann am 10.10. - ist denn der Beschwerdebrief schon ans Betreuungsgericht raus ???

Mungo deutet es ja an, daß es viele Möglichkeiten gibt :

bei hartz 4 gibts zB folgende Möglichkeiten warum es keine 364,- € gibt :

- zB 40 € direkt an Vermieter , da die ganze Miete nicht übernommen wird da zu teuer

- zB Einbehaltung von 50,- € Rückzahlung darlehen für neue Waschmaschine

- 72,- € Sanktion a 10 % , da zweimal nich beim Arbeitsvermittler gewesen

und schon wären wir bei nur noch 202 €

dann 40 € weg für laufenden Strom
20 € für Stromrückstand , da sonst gesperrt wird

dann 10 € Ratenzahlung an Staatsanwaltschaft für Geldstrafe,
weil sonst X Tage Ersatzfreiheitsstrafe drohen

dann wären wir bei 132 €

und dann noch in den letzten 4 Monaten eine Rücklage für die Zuzahlungsbefreiuung in der Krankenkasse

verbleiben : 122 € : 4 x 30,50 € pro Woche


das ist dann keine Machtausübung oder Schikane des Betreuers,
da wir leider nur einen Betreuerausweis bekommen , aber keinen Gelddrucker.

Da wir die weiteren Umstände nicht kennen ist die Diskussion mühsam. Will damit nicht ausschließen, daß es "doofe" Betreuer git, es wichtiger finden von 364 € monatlich 200 € Schulden zu zahlen, aber dafür gibts ja die Beschwerde.


fwu
fwu ist offline  
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