Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer macht was er will !!! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ,
Meine Mutter war bis Dez.2010 die Betreuerin meines Vaters in allen Angelegenheiten. Seit Dez.2010 hat Sie die Vermögensangelegenheiten ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
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Hallo ,
Meine Mutter war bis Dez.2010 die Betreuerin meines Vaters in allen Angelegenheiten. Seit Dez.2010 hat Sie die Vermögensangelegenheiten an einen Berufsbezreuer abgeben. Es handelt sich um geimeisames Vermögen meiner Eltern. Das Vermögen lief nur auf den Namen meines Vaters. Dieser überweist seitdem keine Rechnungen meghr die auf den Namen meines Vaters laufen. Und die Mahmumgen gehen an meine Mutter . Wenn man den Betreuer mal Anruft und erreichen tut sager nur das er zurückruft. Kommt aber kein Rückruf. Das Gericht hat auch Kenntnis darüber bewegt sich aber auch nicht. Was Kann ich da unternehmen ? Bitte um schnelle Hilfe da meine Mutter mit den Nerven am Ende ist. Gruß und Danke im voraus Olaf P.S.: Kommte die Vermögensangelegenheiten nicht übernehen da den Gericht ein Anonymer Brief zugespielt wurde.
Geändert von Olaf 160269 (11.10.2011 um 23:15 Uhr) |
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#2 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Hallo Olaf,
Zitat:
Es scheint sich um eine Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens zu handeln? Dazu wendest Du, bzw. Deine Mutter sich am besten an einen Anwalt. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
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Das Vermögen wurde vor Beginn der Betreuung nicht geteilt. So wurden uns nicht gesagt. Wir wurden auch nicht zum Beratunggespräch von Gericht eingeladen. Und eine Anwältin ist auch aktiv kommt aber auch nicht weiter.
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo,
kann es sich vielleicht so verhalten, daß der Betreuer keine Rechnungen aus dem Vermögen des Vaters bezahlt, die zwar auf den Namen des Vaters lauten, die aber nicht vom Betreuer als gesetzlichem Vertreter des Vaters veranlasst wurden ,oder um Rechnungen für Leistungen , die ausschließlich Deiner Mutter zu gute kommen . (zB Stromrechnung für Wohnung,während Vater im Heim lebt) ??? fwu |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
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Nein das ist nicht so. Es geht z.b. um Steuerberaterkosten zwecks Kostenaufstellung für das Haus. Es ist eine Wohung im Haus und die ist Vermietet. Somit wird es ja für das Gericht benötigt.
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
Das Gericht wird dann wahrscheinlich den Betreuer um eine Info/Stellungnahme bitten. Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
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Nein das kann er leider nicht mehr. Er hat Demenz und Pflegestufe 3 . Und meine Mutter kommt bei den Betreuer nicht weiter. Er ruf nicht zurück und gibt auch der Anwältin meiner Mutter keine Antworten .
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#8 |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Hallo, wenn die Mutter eine Anwältin hat , dann wird diese wissen, was sie tun könnte .... -- > also nochmal mit der Anwältin sprechen. Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo Olaf,
Wenn Betreuer sich sehr querlegt, dann einen Beschwerdebrief an die Betreuungsbehörde / an das Gericht schicken: kurz und sehr sehr sachlich. Betreuer wird dann sicherlich zur Stellungnahme einberufen. Manchmal hilft das weiter. Denn der Betreuer ist nur dem Gericht verpflichtet, Rechenschaft abzulegen ... Viel Glück Ruediger |
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