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Berufsbetreuer macht was er will !!!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer macht was er will !!! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo , Meine Mutter war bis Dez.2010 die Betreuerin meines Vaters in allen Angelegenheiten. Seit Dez.2010 hat Sie die Vermögensangelegenheiten ...


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Alt 11.10.2011, 23:05   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
Ausrufezeichen Berufsbetreuer macht was er will !!!

Hallo ,

Meine Mutter war bis Dez.2010 die Betreuerin meines Vaters in allen Angelegenheiten. Seit Dez.2010 hat Sie die Vermögensangelegenheiten an einen Berufsbezreuer abgeben. Es handelt sich um geimeisames Vermögen meiner Eltern. Das Vermögen lief nur auf den Namen meines Vaters. Dieser überweist seitdem keine Rechnungen meghr die auf den Namen meines Vaters laufen. Und die Mahmumgen gehen an meine Mutter . Wenn man den Betreuer mal Anruft und erreichen tut sager nur das er zurückruft. Kommt aber kein Rückruf. Das Gericht hat auch Kenntnis darüber bewegt sich aber auch nicht. Was Kann ich da unternehmen ? Bitte um schnelle Hilfe da meine Mutter mit den Nerven am Ende ist.

Gruß und Danke im voraus
Olaf

P.S.: Kommte die Vermögensangelegenheiten nicht übernehen da den Gericht ein Anonymer Brief zugespielt wurde.

Geändert von Olaf 160269 (11.10.2011 um 23:15 Uhr)
Olaf 160269 ist offline  
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Alt 12.10.2011, 06:30   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
Standard

Hallo Olaf,

Zitat:
Es handelt sich um geimeisames Vermögen meiner Eltern. Das Vermögen lief nur auf den Namen meines Vaters.
Ja was nun? Irgendwie wird man aus Deiner Frage oder dem Beitrag nicht schlau.
Es scheint sich um eine Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens zu handeln? Dazu wendest Du, bzw. Deine Mutter sich am besten an einen Anwalt.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.10.2011, 07:37   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
Standard

Das Vermögen wurde vor Beginn der Betreuung nicht geteilt. So wurden uns nicht gesagt. Wir wurden auch nicht zum Beratunggespräch von Gericht eingeladen. Und eine Anwältin ist auch aktiv kommt aber auch nicht weiter.
Olaf 160269 ist offline  
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Alt 12.10.2011, 08:00   #4
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
Standard

hallo,
kann es sich vielleicht so verhalten, daß der Betreuer keine Rechnungen aus dem Vermögen des Vaters bezahlt, die zwar auf den Namen des Vaters lauten, die aber nicht vom Betreuer als gesetzlichem Vertreter des Vaters veranlasst wurden ,oder um Rechnungen für Leistungen , die ausschließlich Deiner Mutter zu gute kommen . (zB Stromrechnung für Wohnung,während Vater im Heim lebt) ???


fwu
fwu ist offline  
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Alt 12.10.2011, 08:08   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
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Nein das ist nicht so. Es geht z.b. um Steuerberaterkosten zwecks Kostenaufstellung für das Haus. Es ist eine Wohung im Haus und die ist Vermietet. Somit wird es ja für das Gericht benötigt.
Olaf 160269 ist offline  
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Alt 12.10.2011, 20:01   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
Zitat von Olaf 160269 Beitrag anzeigen
Meine Mutter war bis Dez.2010 die Betreuerin meines Vaters in allen Angelegenheiten. Seit Dez.2010 hat Sie die Vermögensangelegenheiten an einen Berufsbezreuer abgeben. Bitte um schnelle Hilfe da meine Mutter mit den Nerven am Ende ist.Olaf
Hallo Olaf, kann sich denn Dein Vater nicht mehr äußern ? Falls doch, dann sollte er mit dem Betreuer sprechen und ihm um Erläuterung bitten. Gelingt das nicht, kann er sich auch an das Gericht wenden, z.B. mit dem Hinweis: "mein Betreuer hat auf meine Nachfragen nicht reagiert/mir keine Antwort gegeben ..."
Das Gericht wird dann wahrscheinlich den Betreuer um eine Info/Stellungnahme bitten. Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 13.10.2011, 06:48   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
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Nein das kann er leider nicht mehr. Er hat Demenz und Pflegestufe 3 . Und meine Mutter kommt bei den Betreuer nicht weiter. Er ruf nicht zurück und gibt auch der Anwältin meiner Mutter keine Antworten .
Olaf 160269 ist offline  
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Alt 13.10.2011, 16:37   #8
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard

Zitat:
Zitat von Olaf 160269 Beitrag anzeigen
Nein das kann er leider nicht mehr. Er hat Demenz und Pflegestufe 3 . Und meine Mutter kommt bei den Betreuer nicht weiter. Er ruf nicht zurück und gibt auch der Anwältin meiner Mutter keine Antworten .
Hallo, wenn die Mutter eine Anwältin hat , dann wird diese wissen, was sie tun könnte .... -- > also nochmal mit der Anwältin sprechen. Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 14.10.2011, 13:54   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo Olaf,

Wenn Betreuer sich sehr querlegt, dann einen Beschwerdebrief an die Betreuungsbehörde / an das Gericht schicken: kurz und sehr sehr sachlich. Betreuer wird dann sicherlich zur Stellungnahme einberufen.
Manchmal hilft das weiter. Denn der Betreuer ist nur dem Gericht verpflichtet, Rechenschaft abzulegen ...

Viel Glück
Ruediger
Ruediger99 ist offline  
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