Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht schwammig – anwenden? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Forum,
nicht nur, dass ich der betroffene Sohn bin, ich kann auch ein Erbsenzähler sein und mir selbst im ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.10.2011
Beiträge: 6
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Hallo Forum,
nicht nur, dass ich der betroffene Sohn bin, ich kann auch ein Erbsenzähler sein und mir selbst im Weg stehen. Spaß beiseite. Zum Lachen ist mir eh nicht. Was würdet Ihr sagen? Von jetzt auf gleich hat mein Vater (als Folge von akutem Nierenversagen) einen starken Demenzschub erlitten. Vor sechs Wochen hat er sich noch in eigener Wohnung selbst versorgt, heute pendelt er zwischen Pflegeheim und Krankenhaus - orientierungslos und sehr schweigsam. Noch zu „guten“ Zeiten hat er mir eine Vorsorgevollmacht auf dem Formular des BMJ erteilt. Unter den Bereich der Gesundheitssorge hat er „Nur im Notfall“ geschrieben. Und das ist das Problem. Darf ich Entscheidungen der Gesundheitssorge für ihn treffen? Wie ist Notfall zu definieren: a) akute, lebensbedrohliche Situation b) Er ist selbst nicht mehr in der Lage Entscheidungen zu treffen Bei allen anderen Angelegenheiten, wie Wohnung kündigen, Sozialhilfeantrag… fühle ich mich beauftragt und kann guten Gewissens mit dieser Vollmacht arbeiten. Für den Bereich der Gesundheitssorge habe ich Bauchschmerzen, wegen der unklaren Formulierung. Aus Verzweifelung habe ich gestern die Betreuung für diesen Bereich angeregt. In einer mir vorliegenden Betreuungsverfügung wünscht sich mein Vater mich als Betreuer. Nach telefonischer Nachfrage versteht die Rechtspflegerin mein Problem gar nicht. Also, stelle ich mich an? Was tun? Grüße Joachim |
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#2 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo Joachim,
ja - vieleicht stehst Du Dir selbst im Weg. Im Notfall - jede Ktankheit kann zu einem Notfall werden, wenn sie nicht behandelt wird. Sieh Dich einfach als Bevollmächtigten. Wenn dann Vater nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, ist der Notfall bei medizinischen Fragen für mich da. Liebe Grüße Lisa |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
sehe ich genau so. Ich würde nur, wenn der Arzt oder das Krankenhaus Schwierigkeiten mit der Vollmacht sehen, diese an den Rechtspfleger des Betreuungsgerichts verweisen. Gruß Heiner |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.10.2011
Beiträge: 6
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Damit steht es dann 2:1 für diejenigen, die einfach handeln würden. Vielleicht gibt es noch ein paar mehr Meinungen?
Wenn auch nach wie vor unwohlem Gefühl, reift in mir die Auffassung "Just do it". Anders passiert eh nichts. Noch hat sich die Auffassung aber nicht ganz durchgesetzt. |
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#5 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo Joerig,
eine Abstimmung wird Dir nicht helfen. Wenn Du die Vollmacht erfüllen willst, musst Du einfach was tun. Eine Vollmacht ist nie bis ins kleinste Detail ausführlich. Diese muss man mit Selbstbewusstsein nutzen. Wenn Du zuviel hinterfragst, kann es ein, dass Dein Vater unter Betreuung gestellt wird. Und das wollte er ja wohl nicht. Darum hat er ja die Vollmacht ausgestellt. Also geh es jetzt einfach an. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es immer mal Fragen zur Vollmacht gibt. Und ich habe immer gesagt "Es ist hetzt so ..." und fertig. Und das hat geklappt. Alles Gute für Euch Lisa |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.10.2011
Beiträge: 6
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Hallo Lisa,
eine Abstimmung hilft mir natürlich nicht, aber vielleicht die unterschiedliche Beleuchtung der Problemstellung. In den Angelegenheiten Wohnung, Vermögen, Post, etc. handele ich. In vielen Dingen der Gesundheitssorge auch. Es steht allerdings eine Blasenspiegelung mit Vollnarkose zur Diskussion. Nicht ganz einfach für einen so schwachen Menschen. Natürlich wollte mein Vater keine Betreuung. Und ich möchte auch keine Betreuung für ihn. Ich habe ihn schon beim Ausfüllen der Vollmacht auf die unklare Passage hingewiesen. Er war zu stur die Passage wieder zu ändern. Grüße Joe |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.10.2011
Beiträge: 6
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Hallo,
nach dem mein Forenkonto wg. Inaktivität gelöscht werden soll, kurz ein Update. Das Amtsgericht teilte meine Bedenken wegen der Vollmacht nicht und wollte wg. der vorhandenen Vollmacht keine Betreuung einrichten. Nachdem ich das schriftlich hatte, war mein Ziel erreicht. Inzwischen ist mein Vater verstorben und (bis auf einige organisatorische Nachwehen) die Angelegenheit erledigt. Manchmal hatte ich den Eindruck, dass die Ärzte sich überhaupt nicht für die Vollmacht interessiert haben, obwohl ich lebensverlängernde Maßnahmen (z.b. Magensonde) abgelehnt habe. Für mich lief alles weniger kompliziert als befürchtet und ich hoffe für viele Jahre nicht wieder in die Verlegenheit zu kommen. Insofern darf mein Kto. ruhig gelöscht werden. Beste Grüße Joe |
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