Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer kann helfen ??? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
2009 kam meine an Demenz erkranke Schwiegermutter in ein Pflegeheim.
Ihre Rente, Wohn- und Pflegegeld reichten für die Heimkosten aus ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 6
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2009 kam meine an Demenz erkranke Schwiegermutter in ein Pflegeheim.
Ihre Rente, Wohn- und Pflegegeld reichten für die Heimkosten aus und es blieb auch noch Taschengeld übrig. Die Nichte meines Mannes übernahm die Betreuung, da sie dies auch schon bei ihrer anderen Großmutter gemacht hat. Ende 2010 wurde ihr die Betreuung entzogen und vom Gericht ein neuer Betreuer eingesetzt, weil sie die Rente nicht vollständig an das Heim überwiesen hat. Der neue Betreuer hat dann das Geld von der Lebensversicherung das bei einem Beerdigungsinstitut hinterlegt war, nach einem Gerichtbeschluss genommen um die Schulden zu bezahlen. Warum wurden die Kinder nicht informiert? Durfte er das ganze Geld nehmen ohne das Schonvermögen zu lassen? Geändert von Inmiphi (12.10.2011 um 18:21 Uhr) |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo,
Schonvermögen gibt es nur im Sotzialhilferecht. Es handelt sich dabei um das "Vermögen", das der Hilfebedürftige nicht für seinen Lebensunterhalt einsetzen braucht und trotzdem Sozialhilfleistungen erhält. Der Gläubiger zB das Heim kann mit einem vollstreckbaren Titel, zB Vollstreckungsbescheid in das gesamte Vermögen vollstrecken. Bei der Zwangsvollstreckung gibt es kein Schonvermögen , allenfalls nicht pfändbares Einkommen oder Sachen zB TV Gerät, Bett ... Wer sollte die Kinder über was informieren ?? fwu |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 6
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Ich finde man hätte uns darüber informieren müssen, dass die 6000 Euro nicht mehr beim Beerdigungsinstitut sind. Wenn mein Mann nicht zufällig den Brief vom Amtsgericht bei seiner Mutter gefunden hätte, wären wir bei ihrem Tod davon ausgegangen, dass die Beerdigung da von bezahlt werden kann.
Auch hätte uns jemand Bescheid geben müssen, dass ein neuer Betreuer eingesetzt wurde. Wie kann die Nichte, die Betreuerin war ungestraft da von kommen, wenn sie ihre Großmutter um 6000 Euro betrogen hat? Eine Anwältin die für uns Akteneinsicht angefordert hat sagte uns, wir können ja Strafanzeige stellen, aber ob es zu einer Anklage kommt ist fraglich da ja "Niemand" geschädigt ist. Ist meine Schwiegermutter NIEMAND nur weil sie krank ist? Ich finde auch, dass das Heim sich nicht richtig verhalten hat, wenn im ersten Jahr die Rente immer vollständig angekommen ist und dann nicht mehr, hätten sie eher reagieren müssen und nicht erst warten bis sollen bis eine Summe von 6000 Euro an Schulden erreicht ist. Geändert von Inmiphi (13.10.2011 um 08:19 Uhr) |
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#4 | |||
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
der Betreuer muss und kann euch gar nicht über die Vermögensverhältnisse deiner Schwiegermutter informieren. Die gehen euch schlicht nichts an. Er muss die Vermögensverhältnisse und die Verwendung des Geldes deiner Schwiegermutter erstmal nur dem Betreuungsgericht nachweisen. Zitat:
Zitat:
Wenn die Nichte Gelder unterschlagen haben sollte dann gäbe es ja einen Schaden. Wenn sie einen Teil der Renten für die Schwiegermutter verbraucht hat dann ist ja tatsächlich kein Schaden entstanden. Vielleicht kannst du ja mal etwas ausführlicher schreiben wie sich das ganze verhält. Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Zusatz:
wenn 2009 die Rente für die Heimkosten gereicht hat, dann heisst das nicht das sie 2011 immer noch reicht. Krankheiten bei alten Menschen verbessern sich selten, eher im Gegenteil. Es finde es immer schierig wenn sofort von Betrug und Unterschlagung die Rede ist ohne den genauen Sachvehalt zu kennen. Vielleicht könnte und sollte man damit vorsichtiger umgehen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert dann kann sich ja auch z.B. die Pflegestufe und der Eigenanteil ändern und damit die Rente u.U. nicht mehr ausreichen. Falls die Nichte dann vergessen hat eine Unterstützung durch das Sozialamt zu beantragen wäre das eher ein Fall für die Vermögensschadenshaftpflicht. Aber da bisher der Sachverhalt nur sehr dünn beschrieben wurde sind das alles nur Spekulationen. Gruß, Andreas
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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Eben.. Bei einer Erhöhung der Pflegestufe steigt der Eigenanteil erheblich, von Stufe 1 in Stufe 2 kann das z.B. über 300 Euro pro Monat ausmachen...
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 6
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Die Pflegestufe bei meiner Schwiegermutter war 2010 noch genau so wie 2009, sie ist erst in diesem Jahr, im März, in Pflegestufe 2 gekommen.
In den Akten vom Gericht haben wir doch die Mahnungen und Rechnungen vom Heim, das im Jahr 2010 nicht teurer geworden ist, gesehen und was soll für 6000 Euro in einem Jahr alles gekauft worden sein? Die Betreuerin hat ja beim Gericht für 2010 keine Abrechnung eingereicht, darauf wurde ihr ja die Betreuung entzogen. Muss sie nicht Rechenschaft über das Geld abgeben?? Die Rente ist 2010 nicht vollständig an das Heim überwiesen worden, das hat mir auch der neue Betreuer bestätigt. Geändert von Inmiphi (13.10.2011 um 13:04 Uhr) |
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#9 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo,
wenn die bisherige Betreuerin entlassen und ein/e Betreuer/in bestellt wurde, kann der neue Betreuer von der früheren Betreuerin Rechnungslegung verlangen. Das ist ein einklagbarer Anspruch.( Er besteht zusätzlich zur Pflicht zur Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht) Wird die Rechnungslegung verweigert, muß der Betreuer zb bei der Bank sich die alten Kontoauszüge beschaffen. Prinzipiell könnte auch das Betreuungsgericht ein Zwangsgeld festsetzen und beitreiben, wenn die betreuungsrechtlich erforderliche Abrechnung nicht vorgelegt wird. Meist begnügen sich die Gerichte aber mit der Entlassung des früheren Betreuers. fwu |
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