Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen rund um die Sozialhilfe und die Wohnungsauflösung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
in einem vorherigen Thread habe ich schon kurz über meine Situation berichtet.
Mein Vater ist seit dem 5.9. im ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.10.2011
Beiträge: 6
|
Hallo,
in einem vorherigen Thread habe ich schon kurz über meine Situation berichtet. Mein Vater ist seit dem 5.9. im Pflegeheim, bzw. zeitweise im Krankenhaus und ich habe per Vollmacht die Aufgabe mich um Alles zu kümmern. Pflegestufe 1 ist mittlerweile erteilt. Sozialhilfeantrag ist beim zuständigen Kreis gestellt. Ich denke, dass auch alle Unterlagen dabei waren. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden. Nennenswerte Vermögen gibt es keins. Wohnung ist zum 30.11. hilfsweise zum 31.12. gekündigt. Eine Kündigungsbestätigung vom Vermieter (größere Verwaltungsgesellschaft) liegt noch nicht vor. Telefon umgemeldet, Nachsendeantrag gestellt, meinen Vater ummelden lassen. Zahlungen an das Heim: Das Heim ist in einem anderen Kreis als die alte Wohnung, beides ist in NRW. Rente + Pflegegeld + Pflegewohngeld reichen für die Heimkosten, jedoch nicht für Heimkosten + noch lfd. Miete. Das zuständige Kreis-Sozialamt des letzten Wohnortes sagt, dass die Septemberrente frei bleibt und ich die drei Monatsmieten Okt/Nov/Dez von der Rente abziehen soll. Am besten soll ich dem Heim erstmal gar nichts zahlen. Kosten für ggfls. nötige Endrenovierung und Entrümpelung soll ich per Rechnung dem Sozialamt gegenüber nachweisen. Die Heimverwaltung (anderer Kreis) sagt, drei Monate Kostenübernahme durch den Kreis kennen sie nicht. Hier gäbe es nur einen Monat Kostenübernahme der überschneidenden Mieten durchs Amt und ich soll die Wohnung auf Grund von §543 (?)BGB kündigen und ich möge doch zahlen. Ich käme für mich daraus zu dem Schluss: Den September bezahle ich nicht und ab Oktober bis Dezember zahle ich ans Heim Rente – Eigengeld – Wohnungsmiete. In den Monaten wo Kosten für Endrenovierung und Entrümpelung anfallen ziehe ich zusätzlich diese Kosten auch noch ab und reiche die Quittungen dem Sozialamt ein. Abwicklung Mietwohnung Von wem kann ich Informationen darüber erhalten, was ich in der alten Wohnung noch machen muss: Endrenovierung, Entrümpelung, Rückbau einer Wasserleitung? Auf evtl. Aussagen der Wohnungsgesellschaft möchte ich mich nicht verlassen. Der Mieterverein ist mir zu teuer. Kann man dafür eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen? Wer bezahlt die ggfls.? Was habe ich noch vergessen? Fragende Grüße Joe |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|