Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnrecht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
vielleicht weiß jemand Rat ,ich beabsichtige ein Haus zukaufen,nun hab ich von den Erben nebenbei erfahren das auf 2 ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Sarstedt
Beiträge: 10
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Hallo
vielleicht weiß jemand Rat ,ich beabsichtige ein Haus zukaufen,nun hab ich von den Erben nebenbei erfahren das auf 2 Zimmer ein Wohnrecht liegt und dies Wohnrecht nicht so schnell gelöst wird ,die Erben aber 15 ,000 e an die Berichtigte die im Pflegeheim lebt,vom Kaufpreis zahlen sollen dies hatt die Berufsbetreuerin so verfügt. Wird dieses Wohnrecht erst bei Tod der Berechtigten gelöscht ? ein Haus mit Wohnrecht ist doch nix mehr wert und wer belastet sich damit. Gruß Kalberlah |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
Deine Frage hat nicht wirklich was mit dem Betreuungsrecht zu tun, ich würde eher bei 123recht schauen, dort wirst sicher eine fundierte Antwort bekommen. Grüße! |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Moin
Eine Immobilie wird üblicherweise frei von Lasten gekauft. D.h. Du kaufst ein Haus und die Verkäufer sind verpflichtet, vom Kaufpreis die bestehenden Lasten zu begleichen, damit diese nicht mehr darauf sind. Eine solche Last ist z.B. ein Wohnrecht oder eine Hypothek. Genauere Informationen bekommst Du bei einem Anwalt Deines Vertrauens. Wie es in Deinem speziellen Fall aussieht, wird er oder sie Dir beantworten können. Wir dürfen dies nicht, weil es eine Rechtsberatung wäre (Die dürfen nur Anwälte geben.) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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