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Wohnrecht

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Hallo vielleicht weiß jemand Rat ,ich beabsichtige ein Haus zukaufen,nun hab ich von den Erben nebenbei erfahren das auf 2 ...


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Alt 16.10.2011, 14:16   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Sarstedt
Beiträge: 10
Standard Wohnrecht

Hallo
vielleicht weiß jemand Rat ,ich beabsichtige ein Haus zukaufen,nun hab ich von den Erben nebenbei erfahren das auf 2 Zimmer ein Wohnrecht liegt und dies Wohnrecht nicht so schnell gelöst wird ,die Erben aber 15 ,000 e an die Berichtigte die im Pflegeheim lebt,vom Kaufpreis zahlen sollen dies hatt die Berufsbetreuerin so verfügt. Wird dieses Wohnrecht erst bei Tod der Berechtigten gelöscht ? ein Haus mit Wohnrecht ist doch nix mehr wert und wer belastet sich damit.

Gruß Kalberlah
kalberlah ist offline  
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Alt 16.10.2011, 19:26   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Moin,

Deine Frage hat nicht wirklich was mit dem Betreuungsrecht zu tun, ich würde eher bei 123recht schauen, dort wirst sicher eine fundierte Antwort bekommen.

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 18.10.2011, 19:50   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Moin Moin

Eine Immobilie wird üblicherweise frei von Lasten gekauft. D.h. Du kaufst ein Haus und die Verkäufer sind verpflichtet, vom Kaufpreis die bestehenden Lasten zu begleichen, damit diese nicht mehr darauf sind.
Eine solche Last ist z.B. ein Wohnrecht oder eine Hypothek.

Genauere Informationen bekommst Du bei einem Anwalt Deines Vertrauens. Wie es in Deinem speziellen Fall aussieht, wird er oder sie Dir beantworten können. Wir dürfen dies nicht, weil es eine Rechtsberatung wäre (Die dürfen nur Anwälte geben.)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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