Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer für Mutter - Kinder dadurch "entmündigt" im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
auch ich benötige nun mal die Hilfe dieses Forums. Als Tochter fühle ich mich irgendwie "entmündigt" seitdem meine ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.10.2011
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,
auch ich benötige nun mal die Hilfe dieses Forums. Als Tochter fühle ich mich irgendwie "entmündigt" seitdem meine Mutter eine Betreuung hat. Aus privaten Gründen mussten wir (3 Kinder) für unsere Mutter einen Berufsbetreuer bestellen. Ihre Demenz ist rasch voran geschritten und sie lebt nun in einem Heim (seit Jan.). Haben wir als Kinder kein Recht mehr darauf, irgendwelche Infos aus dem Heim zu bekommen z. B. welche Medikamente werden verabreicht" oder Auskünfte im Krankenhaus?? Außerdem interessiert es uns, wie das Finanzielle bei unserer Mutter aussieht, können wir Einblick aufs Konto bekommen, was wird abgebucht oder was kann gekündigt werden. Hierbei geht es nicht darum wieviel Geld noch vorhanden ist, dass ist uninteressant. Ein weiterer Punkt wäre noch die Eigentumswohnung, die leider verkauft werden muss. Wie schon erwähnt, sind wir 3 Kinder, könnte hierbei dass sogen. Stimmenverhältnis zum Tragen kommen, da es Streit untereinander gibt. 2 Kinder sind dafür, dass die Wohnung sofort aufgelöst wird und dann verkauft und 1 Kind ist dagegen. Leider war der private Verkauf der Wohnung bis jetzt erfolglos. Informationen über den Stand der Dinge bekommen wir leider auch nicht. Es gibt noch so viele Fragen, aber dies hier ist erstmal für uns das wichtigste. Wäre toll, wenn irgend jemand uns helfen könnte. Schon mal vielen Dank im Voraus. VG Schnuffel |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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hallo schnuffel,
zunächst einmal, herzlich Willkommen hier bei uns ![]() Jetzt zu deinen Fragen: Mit der Bestellung eines (Berufs)betreuers seid ihr Kinder aus allem "draussen". Der Betreuer ist seinem Betreuten und dem Gericht gegenüber berichtspflichtig, Euch gegenüber nicht. Das darf er auch gar nicht aus Datenschutzgründen. Er wird versuchen alle Dinge so zu regeln, dass sie für seine Betreute vorteilhaft sind. Auch im Hinblick auf den Verkauf einer Eigentumswohnung - wenn die im Besitz der Mutter steht- braucht er zwar eine gerichtliche Genehmigung zum Verkauf aber die Vorstellungen und Ideen der Kinder der Betreuten spielen dann keine grosse Rolle mehr. Bei entsprechenden Aufgabenkreisen, in dem Fall der Vermögenssorge, sorgt er dafür das nur abgebucht und gezahlt wird was nötig ist, und er kontrolliert das. Es gibt somit keine Gründe sich Sorgen zu machen, dass die Mutter unsinnige Dinge weiter zahlt. Sofern er die Gesundheitssorge für die Mutter hat ist es richtig, dass ihr Kinder keine medizinischen Auskünfte mehr bekommt. Dafür hat der Betreuer jetzt die alleinige Verantwortung. Lies Dich hier mal bißchen ein, in der Regel arbeiten Betreuer gerne mit Angehörigen zusammen. Das hängt aber auch deutlich vom Verhalten der Angehörigen ab. Angehörige werden vor der bestellung eines (fremden) Betreuers gefragt ob sie die Betreuung und damit die Verantwortung und die Arbeit übernehmen wollen. Wollen sie nicht dann ist der dann bestellte Betreuer alleine verantwortlich, da gibts dann keine rechtlichen "Mischungen" mehr. Redet mit dem Betreuer und versucht Kontakt aufzubauen. Wenn Angehörige z.B. ganz normal auf mich als Betreuerin zugehen dann gibts keine Probleme mit einer guten Zusammenarbeit. Wenn Angehörige mich allerdings als Erfüllungsgehilfen ihrere eigenen Vorstellungen sehen, dann sieht es mit meiner Bereitschaft mich darauf einzulassen absolut mau und vollkommen nichtig aus. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 47
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Hallo Schnuffel - ja so traurig kenne ich das leider auch
![]() Den Berufsbetreuer haben wir mindesten 5 x angeschrieben und angerufen, persönlich in der Kanzlei vorgesprochen - es tat sich nix. Er lehnt leider den Kontakt aus irgendwelchen, unerklärlichen Gründen zu uns ab. Er demonstriert so seine Macht über uns Angehörigen. Ganz schlimm!! Unsere früher so innige und herzliche Familie wurde dadurch entzweit und entwertet. Wir wurden im wahrsten Sinne mit entmündigt. Es gab viele Tränen, Zorn und Wut. Und das Amtsgericht schaut nur zu und hält sich da raus. Noch nicht mal zum Geburtstag des Enkel durften wir die Oma aus dem Pflegeheim holen, obwohl sie physisch gesund ist und keine Gebrechen hat. Wenn das so weiter geht, müssen wir uns wegen dieser Geschichte ärztlichen Beistand, in Form einer Psychotherapie holen, denn so sehr geht uns das aufs Gemüt.
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Betreuerin mit ♥ |
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#4 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Hallo tinta,
ein Satz sollte dann doch richtig gestelt werden: Zitat:
Zitat:
Gruss Michaela
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 47
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ein Satz sollte dann doch richtig gestelt werden:
Er demonstriert keine Macht sondern erledigt nur seine Arbeit nach den gesetzlichen Vorgaben und effizient. Angehörigenarbeit ist im Betreuungsrecht nicht vorgesehen. Ja - aber das ist es ja grade,was ich meinte. Im gesetzlichen Betreuungsrecht ist Miteinbeziehen der Angehörigen nicht vorgesehen. Ebenso verhält sich der Betreuer - er hat die Macht Angehörigen außen vor zu lassen, egal ob die um Mitarbeit betteln und bitten. Er hat die Macht eine Entscheidung zu treffen, ob Einbeziehen oder nicht....und niemand kann ihn hindern, eine Entscheidung gegen die Angehörigen zu treffen. Das Amtsgericht hat sich für einen Berufsbetreuer entschieden, da sich der vorherige Betreuer (Enkel) an den finanziellen Mittel der Betroffenen bedient hatte. Und laut § 1908b ABS 1 BGB schließlich entlassen wurde.
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Betreuerin mit ♥ |
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#6 | |||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Hallo Tinta,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Versucht irgendwie mit dem Betreuer klar zu kommen, das ist das Beste was ihr machen könnt. Gruss Michaela
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.10.2011
Beiträge: 5
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Guten Morgen zusammen,
erstmal Danke für die aufschlussreichen Antworten. Es mag ja sein, dass der Betreuer sich an das Gesetz hält, aber wir als Kinder fühlen uns "entmündigt". Eigentlich komme ich persönlich bis jetzt mit dem Betreuer ganz gut klar. Was mir nicht gefällt, ist, dass auf Mails nicht geantwortet wird. Das wir Kinder uns untereinander nicht verstehen, hat nichts mit dem Betreuer zu tun, dies war schon früher so. Deshalb musste ja auch ein Betreuer bestellt werden, sonst hätte es "Krieg" gegeben und dies macht alles noch viel schlimmer. Nun wissen wir aber, dass wir nichts machen können. Es kommt auf den Betreuer an, ob er uns Auskunft gibt oder nicht. Nochmals vielen Dank für die Infos und es tut gut zu wissen, wo man Informationen bekommt und zwar in diesem tollen Forum! Wünsche allen noch einen schönen Tag. Viele Grüße schnuffel |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 47
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Wünsche Euch allen einen schönen Wochenanfang
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Betreuerin mit ♥ |
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#9 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo beisammen,
der Gesetzgeber hat ausgehend von den sonstigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ganz bewusst auf eine Einbeziehung der Verwandschaft im Verhältnis Betreuer /Betreutem verzichtet. Nach dem BGB ist der Mensch ab dem 18. Lebensjahr volljährig, damit endet die elterliche Sorge , die elterliche Sorge erwächst weder später , noch sieht das BGB dann eine kindliche Sorge für demente Eltern usw. vor. Die einzige Rechtsbeziehung aus Verwandtschaft ergibt sich bis zum Tod ausschließlich aus dem Unterhaltsrecht. Nach dem To setzt dann das Erb- und Bestattungsrecht an. Im betreuungsrechtlichen Verfahrensrecht werden die Verwandten sehr wohl berücksichtigt, zB bei der Betreuerauswahl . Der überwiegende Teil von Betreuungen wird im übrigen von Angehörigenbetreuern ehrenamtlich geführt. Das neue Betreuuungsrecht hat im übrigen die Privatautonomie des einzelnen gefördert , indem die Vorsorgevollmacht rechtlich anerkannt wurde und zum anderen durch die Betreuungsverfügung geregelt werden kann, wer vom Gericht zum Betreuer bestellt oder nicht bestellt werden soll. Wenn keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt, gehe ich mal davon aus, daß sich der Betroffene selbst keine Gedanken machen wollte, von wem er später einmal vertreten werden möchte. Anscheinend sind ja auch die Familienbande nicht so ganz herzig, zb betrügerischer Enkel. In so ner Situation kann ich den Berufsbe-treuer schon verstehen, daß er ein bißchen auf Distanz geht - gibt er einem eine Auskunft - beschwert sich der nächste .... fwu |
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 47
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Hallo fwu,
na ja, sagen wir mal so: da die Kinder/ Mutter Beziehung in der Vergangenheit herzlich war, wurde nie über eine Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht geredet. Und richtig - betrügerischen Enkel, so sehn wir das natürlich auch. Aber es nicht fair, aber voreingenommen von euch, die Herzlichkeit uns/ Mutter (80) anzuzweifeln, da nur sportische Infos von mir gegeben wurden. Man schert uns mit dem Betrüger über einem Kamm. Weil es klar - auch einfacher ist. Es war immer logisch, dass im Falle einer Demenz/ (hier Alzheimer) wenigsten 1 Kind die Betreuung übernimmt. Es war für uns auch anfangs o.k., als der Enkel sich dazu bereit erklärte, weil er sich gerne von vorn herein das jährlichen 320,-€ Betreuerentgeld sichern wollte. Interessant wird es nur für uns Angehörige, wenn im Februar alles Bargeld aufgebraucht ist und wir für die Pflege im Wohnheim aufkommen müssen. Interessant war für uns auch als Mutti einen Abszess am Damm hatte und das Pflegeheim uns abends um 20 h anrief, sie müsse deswegen in die Chirurgische Ambulanz und der Berufsbetreuer wolle sie nicht fahren. Ist uns klar, dass er das nicht MUSS! Aber für die unangenehmen Erledigungen uns anrufen zu lassen, ist mehr als herb. Da waren wir sehr gerne hinzu ziehbar ![]() Wenns ums Zahlen geht, da verlangt der schlaue (!) Gesetzesgeber wieder das Einbeziehen der Kinder ![]() Keine Antwort - weder Infos vom Berufsbetreuer zu erwarten, aber hinterher zahlen dürfen. Klasse!!!
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Betreuerin mit ♥ |
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