Dies ist ein Beitrag zum Thema Ich möchte die Tätigkeit eines Betreuers besser verstehen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
mein Sohn (30 Jahre) steht seit 10 Jahren unter Betreuung. Grund ist eine neurasthenische Persönlichkeit und der Verdacht ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.10.2011
Beiträge: 4
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Guten Tag,
mein Sohn (30 Jahre) steht seit 10 Jahren unter Betreuung. Grund ist eine neurasthenische Persönlichkeit und der Verdacht auf eine leichte Intelligenzminderung (steht so im Beschluss). Der Aufgabenkreis des Betreuers umfasst Wohnungsangelegenheiten und Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt. Seit ca 2 Jahren ist mein Sohn sehr unzufrieden mit seiner Betreuerin, was sich mittlerweile auch extrem auf seine nervliche Verfassung auswirkt. Ich möchte nun versuchen zwischen den beiden zu vermitteln, brauche dafür aber einige Antworten. 1. kann mein Sohn eine Übersicht der monatlichen Kontobewegungen bei seiner kontoführenden Bank selbst beantragen? Leider bekommt er nur sehr selten Einsicht in seine Kontoauszüge. 2. mein Sohn muss sich einmal wöchentlich sein zugeteiltes Geld bei der Betreuerin abholen, dieser Termin wird gern mal kurzfristig von ihr verschoben? Ich habe schon mit ihr darüber geredet, leider hat das nichts geändert. Gibt es dafür festgelegte Regelungen? Ich hoffe Ihr könnt mir erstmal diese Fragen beantworten. danke im Voraus |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Hallo Caro,
zunächst mal herzlich Willkommen bei uns ![]() Zu 1: da es einen Einwillgungsvorbehalt in das Vermögen gibt wird dein Sohn bei der Bank keine Auskunft bekommen, alle Vermögensfragen müssen über die Betreuerin laufen. Sie könnte allerdings organisieren, dass er Auskunft bekommt oder diese ihm selbst geben. Zu 2: Regeln dafür gibt es nicht, aber schlagt ihr doch die Eröffnung eines Sparbuch vor auf welches sie wöchentlich per Dauerauftrag überweisen könnte. Ich sage allerdings gleich dazu, auch ich habe Betreute die sich ihr Geld wöchentlich bei mir abholen müssen weil das die einzige Garantie dafür ist, dass ich mitkriege wie es ihnen geht. Aus welchem Grund ist bei deinem Sohn eine solche Regelung gerroffen bzw. warum besteht der Einwillgungsvorbehalt? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.10.2011
Beiträge: 4
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Hallo Michaela,
danke für deine schnelle Antwort. Mein Sohn hatte in seiner Sturm-und Drang Phase Schulden bei einem Mobilfunkanbieter verursacht, die er nun immer noch abbezahlt (waren damals ca 2000 Euro). Wir (also seine Eltern) hatten die Angelegenheit eigentlich schon mit Hilfe eines RA und der Schuldnerberatung geklärt und dem Anbieter mitgeteilt, dass unser Sohn nur einen Teilbetrag bezahlen kann und wird. Nach Beginn der Betreuung hat die Betreuerin die Vereinbarung hinfällig gemacht und die volle Rückerstattung der Summe zugesagt, daran zahlt er als Hartz IV-Empfänger wahrscheinlich noch ewig. Andere Schulden oder verbindlichkeiten hat er nicht. Warum also diese Regelung? Ich kann es nicht nachvollziehen.
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#4 |
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Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
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Hallo zusammen,
ich verstehe hier etwas nicht. Neurasthenische Persönlichkeit und leichte Intelligenzminderung sind m.E. kein Grund für so eine umfassende Betreuung. Und Schuldenmachen auch nicht. Denn sonst müßten ja viele unserer Politiker ebenfalls unter Betreuung gestellt werden. Sinnvoll fände ich im Falle Deines Sohnes eine Schuldnerberatungs-Stätte aufzusuchen. Hier wird dann nach Wegen gesucht, wie die Schulden zurückgezahlt werden können.
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LG Chrissi |
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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hallo caro,
wenn sich die Schuldenregulierung im Vorfeld so abgespielt hat wie Du das darstellst, dann fasse den Vorgang zusammen, mit dem Angebot des Gläubigers und schicke das zusammen mit deinem Sohn ans Gericht mit der Bitte um Stellungnahme. Zu der Stellungnahme wird die Betreuerin dann auch aufgefordert und dann wisst ihr auf jeden Fall mehr. Ich gebe ehrlich zu, ich bin stutzig. Betreuer machen Verinbarungen von RA`s und Schuldnerberatung eigentlich nicht rückgängig. Hatte die Betreuerin diese Infos überhaupt? Für einen Einwilligungsvorbehalt reichen einmalige Schulden bei einem Gläubiger nicht aus, zumal es über die Notwendigkeit des Eiwi ein Gutachten geben müsste? Was steht da drin? Zitat:
Gruss Michaela PS: @Chrissie, bei der Schuldnerberatung waren sie doch schon.
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Ich finde das, so beschrieben, auch merkwürdig.
Erstmal sind es ja zwei schlichte Fragen: Zitat:
Wenn die Betreuerin dieser Bitte nicht nachkommt, sollte er dasselbe nochmal mit Fristsetzung schriftlich tun, nachrichtlich an's Gericht. Wenn er dann immer noch nichts sieht: Beschwerde. Zitat:
Wenn nicht, müssen sie gemeinsam andere Lösungen finden. Wenn das nicht möglich ist: Beschwerde. Wir Betreuer haben generell erstmal die Wünsche des Klienten zu berücksichtigen. Es sieht mir allerdings so aus, als ob da noch andere Schwierigkeiten im Raum stehen. Stehen Dir die gerichtlichen Beschlüsse zur Verfügung? Da müßte einiges über die Entscheidungsgründe drinstehen. Wahrscheinlich verweisen sie auf Gutachten oder Anhörungen. Die Inhalte dazu sind in der Gerichtsakte.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.10.2011
Beiträge: 4
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Ich fasse die Antworten an Euch beide gleichmal zusammen.Mein Sohn besuchte die Förderschule, holte danach in einem BBZ den Hauptschulabschluss nach und erlernte danach den Beruf Maler und Lackierer.Er " hängt" mit seiner Entwicklung immer ein paar Jahre hinterher. Während der Berufsausbildung (mit 20) wollte er in eine eigene Wohnung ziehen und seine Ansprechpartnerin in der Berufsschule redete ihm ein das er dafür eine Betreuung braucht und hatte auch gleich (welch ein Zufall) eine gute Freundin parat, welche als Betreuerin arbeitete. ich hatte mich in einem Gespräch strikt dagegen erklärt und bin ab diesem Zeitpunkt nicht mehr informiert wurden. Die Betreuerin hat nichts von der Vereinbarung mit dem Handyanbieter gewusst und wir haben erst im nachhinein von den Abzahlungen erfahren. Ich werde mich jetzt auf jeden Fall um einen Termin bei Gericht bemühen. Übrigens ist mein Sohn ein sehr lieber und sanftmütiger Mensch und hat bei den Gesprächen vor Gericht immer ja und amen zu allem gesagt. In dem Betreuungsbeschluss steht nur der Hinweis auf das Gutachten vom Psychologen, ich habe es selbst noch nicht zum lesen bekommen. Chrissie, nachdem ich mich über Neurasthenie schlau gemacht habe wundere ich mich, dass nicht wenigstens 70 % der Deutschen unter Betreuung steht. Wenn das Schule macht, kommt viel Arbeit auf Euch Betreuer zu
.Vielen Dank für Eure Antworten, sollte sich etwas neues ergeben, melde ich mich |
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#8 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Hallo caro,
irgendwie habe ich das Gefühl einer D- Zug Kommunkation zwischen Deinem Sohn/Euch und der Betreuerin. Zitat:
Zitat:
Wenn einer von nix was weiss muss er davon ausgehen, dass da auch nix ist ![]() Ich glaube, ich ürde versuchen mit der Betreuerin in einen fairen Dialog zu kommen, alle bekannten Dinge auf den Tisch legen und dann sehen was geschieht. [QUOTE][Ich werde mich jetzt auf jeden Fall um einen Termin bei Gericht bemühen./QUOTE] Bei der Sachlage würde ich das tunlichst unterlassen- das kann nur nach hinten losgehen und damit ist dem Betreuten nicht gedient. Gruss Michaela
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#9 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Das sehe ich anders: Bei einem Termin bei Gericht kann caro51 sich vielleicht sinnvoll informieren und genau das erreichen, was sie will: Besser verstehen.
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#10 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Gleich bei Gericht, oder der BB die Welle machen finde ich auch nicht so klug. Wenn Interesse besteht gibt es neben einschlägiger Lektüre auch die örtlichen Betreuungsvereine die auch beraten, ohne dass es einen Beigeschmack gibt wie der Aufschag bei Gericht. Grüße! |
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