Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung Spielsucht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bräuchte einige Informationen. Mein Ex-Freund ist seit vielen Jahren spielsüchtig, trotz stationärer sowie ambulanter Therapie kann er nicht ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 14
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Hallo,
ich bräuchte einige Informationen. Mein Ex-Freund ist seit vielen Jahren spielsüchtig, trotz stationärer sowie ambulanter Therapie kann er nicht aufhören und rutscht immer mehr in den Ruin. Von Stromsperre über Wohnungskündigung usw. Er ist derzeit wieder gewillt sich in Therapie zu begeben, da er einsieht, daß er es alleine nie schaffen wird. Ich habe die Möglichkeit einer Finanzbetreuung in den Raum geschmissen doch fehlen uns da noch einige nähere Informationen. Kann man einfach zum Amtsgericht gehen und eine finanzielle Betreuung beantragen? Wenn ja, welche Voraussetzungen muß man erbringen bzw. Papiere etc? Wer zahlt die Betreuung? Wie lange dauert so ein Amtsverfahren bis die Betreuung dann wirksam würde? Ich sehe leider für ihn keine andere Chance, sein Leben strukturiert leben zu können, da egal bei welchen Vorsätzen auch immer, er sofort schwach wird, sobald er am 1. das Geld vom Sozialamt in der Hand hält. Danke für Infos. Lg |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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Hallo Hertha,
eine Betreuung kann prinzipiell jeder anregen. Schneller geht es , wenn der Betroffene, der also die Betreuung will,eine Betreuuung beantragt, und ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich die Spielsucht ergibt. Gleichzeitig sollte ein Einwilligungsvorbehalt angeregt werden. Hiermit kann der Betreuer das dem Betreuten zur Verfügung stehende Geld einteilen, "kontingentieren" , wie das heute ein Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde so schon formulierte. Dann kann es ihm aber so gehen, daß er wie häufig im Forum beklagt, dann pro Woche bei Grundsicherung je nach sonstigen Kosten vielleicht nur noch 50 oder 60 € abheben kann. Außerdem kann er bei einem Einwilligungsvorbehalt nur noch Geschäfte mit Einwilligung des Betreuers durchführen. Ermuß dann allerdings noch damit rechnen, daß der Betreuer im Wege der Postkontrolle seine Post kontrolliert. Gibt ja die Fälle wo eine Ware für 100,- € bestellt und nicht bezahlt wird, dafür dann aber für 70€ bar verkauft wird, um wieder Kohle für die Sucht zu bekommen. Sind ziemlich massive Einschnitte in die persönliche Freiheit, aber ohne diese geht es wohl nicht. schöne Grüße fwu |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Guten Morgen,
fwu hat die Möglichkeiten der gesetzlchen Betreuung hinsichtlich der Finanzen aufgezeigt. Es führt allerdings auch damit kein Weg darum herum, dass der Spielsüchtige sich schnellstens in Threapie begeben muss. Ohne Therapie, und damit auch den eindeutigen Willen dazu sich von der Sucht lösen zu wollen, wäre eine gesetzliche Betreuung nur die Krücke um das Elend zu verlängern. Alleine die Möglichkeit den Geldzufluss für die Sucht zu limitieren kann im schlimmsten Fall kriminelle Energie erzeugen wieder an Kohle zu kommen. Wenn tatsächlich kein echter Drang vorhanden wäre sich von der Sucht lösen zu wollen dann sollte er besser total abstürzen- manchmal ist das leider das einzige Mittel was nützt. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 14
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Danke schon mal für die Infos.
Ja, natürlich eine entsprechende Therapie sollte das erste Standbein sein, um die Situation zu ändern. Naja, kriminelle Energien werden auch geschürt wenn am 2. kein Geld mehr zur Verfügung steht und er nicht weiß, wie er den Rest des Monats überleben soll. Leider. Offen wären jetzt noch die Fragen, wie lange so eine Betreuungsprozedur beim Amtsgericht ungefähr dauert, wenn man sie dann beantragt. Und von wem werden die Kosten getragen? Übernimmt dies die Krankenkasse, da es sich ja um eine anerkanne Krankheit handelt?? Ich bin schon mal dankbar für die Beantwortung der Fragen um ihm die Möglichkeiten aufzeigen zu können und dem widerspenstigen Spielteufel Argumente liefern zu können. Danke Lg |
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Hallo hertha,
ich befürchte, Du stellst Dir das alles zu einfach vor- einerseits. Hier kannst Du Dich gut über Betreuungen informieren: Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon Ich frage mich nur ob bei deinem Bekannten nicht der letzte Absatz im Zitat zutrifft Zitat:
Lass Dich auch bitte von dem Wort Betreuer nicht irritieren, wir sind rechtliche Vertreter und inhaltlich der Justiz unterstellt. Am schnellsten geht ein Antrag auf Betreuung wenn er zusammen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest bei Gericht eingereicht wird. Die Dauer des gesamten Verfahrens hängt dann noch von der Auslastung des jeweils zuständigen Gerichts ab, da gibts keinen Einheitswert. Das kann von zwei Wochen bis zu 6 Monaten dauern. Gruss Michaela
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 14
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Ah, danke Michael!
Ja, könnte zutreffen der Abschnitt,...aber ein Versuch wäre es dennoch wert. Sollte es aus dem Grunde abgewiesen werden, bestünde evtl. noch die Möglichkeit mit der Sozialagentur zu sprechen, ob es nicht die Option gibt, den monatlichen Unterhalt wöchentlich auszuzahlen aus den o.g. Gründen. Hier sehe ich nur die Gefahr, daß er diesen Auszahlungsmodus dann selbstverantwortlich auch wieder ändern kann wenn er einen Rückfall bekäme und alles versuchen würde um an Geld zu kommen. Danke aber schon mal für die Infos. Lg Hertha |
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