Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuung Spielsucht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung Spielsucht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bräuchte einige Informationen. Mein Ex-Freund ist seit vielen Jahren spielsüchtig, trotz stationärer sowie ambulanter Therapie kann er nicht ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 31.10.2011, 16:39   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 14
Standard Betreuung Spielsucht

Hallo,

ich bräuchte einige Informationen. Mein Ex-Freund ist seit vielen Jahren spielsüchtig, trotz stationärer sowie ambulanter Therapie kann er nicht aufhören und rutscht immer mehr in den Ruin. Von Stromsperre über Wohnungskündigung usw. Er ist derzeit wieder gewillt sich in Therapie zu begeben, da er einsieht, daß er es alleine nie schaffen wird. Ich habe die Möglichkeit einer Finanzbetreuung in den Raum geschmissen doch fehlen uns da noch einige nähere Informationen. Kann man einfach zum Amtsgericht gehen und eine finanzielle Betreuung beantragen? Wenn ja, welche Voraussetzungen muß man erbringen bzw. Papiere etc? Wer zahlt die Betreuung? Wie lange dauert so ein Amtsverfahren bis die Betreuung dann wirksam würde? Ich sehe leider für ihn keine andere Chance, sein Leben strukturiert leben zu können, da egal bei welchen Vorsätzen auch immer, er sofort schwach wird, sobald er am 1. das Geld vom Sozialamt in der Hand hält. Danke für Infos.

Lg
hertha36 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2011, 21:20   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
Standard

Hallo Hertha,


eine Betreuung kann prinzipiell jeder anregen. Schneller geht es , wenn der Betroffene, der also die Betreuung will,eine Betreuuung beantragt, und ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich die Spielsucht ergibt.
Gleichzeitig sollte ein Einwilligungsvorbehalt angeregt werden.
Hiermit kann der Betreuer das dem Betreuten zur Verfügung stehende Geld einteilen, "kontingentieren" , wie das heute ein Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde so schon formulierte.

Dann kann es ihm aber so gehen, daß er wie häufig im Forum beklagt, dann pro Woche bei Grundsicherung je nach sonstigen Kosten vielleicht nur noch 50 oder 60 € abheben kann.

Außerdem kann er bei einem Einwilligungsvorbehalt nur noch Geschäfte mit Einwilligung des Betreuers durchführen. Ermuß dann allerdings noch damit rechnen, daß der Betreuer im Wege der Postkontrolle seine Post kontrolliert.

Gibt ja die Fälle wo eine Ware für 100,- € bestellt und nicht bezahlt wird, dafür dann aber für 70€ bar verkauft wird, um wieder Kohle für die Sucht zu bekommen.

Sind ziemlich massive Einschnitte in die persönliche Freiheit, aber ohne diese geht es wohl nicht.


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2011, 04:19   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
Standard

Guten Morgen,

fwu hat die Möglichkeiten der gesetzlchen Betreuung hinsichtlich der Finanzen aufgezeigt.

Es führt allerdings auch damit kein Weg darum herum, dass der Spielsüchtige sich schnellstens in Threapie begeben muss.
Ohne Therapie, und damit auch den eindeutigen Willen dazu sich von der Sucht lösen zu wollen, wäre eine gesetzliche Betreuung nur die Krücke um das Elend zu verlängern.

Alleine die Möglichkeit den Geldzufluss für die Sucht zu limitieren kann im schlimmsten Fall kriminelle Energie erzeugen wieder an Kohle zu kommen.

Wenn tatsächlich kein echter Drang vorhanden wäre sich von der Sucht lösen zu wollen dann sollte er besser total abstürzen- manchmal ist das leider das einzige Mittel was nützt.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2011, 08:36   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 14
Standard

Danke schon mal für die Infos.
Ja, natürlich eine entsprechende Therapie sollte das erste Standbein sein, um die Situation zu ändern. Naja, kriminelle Energien werden auch geschürt wenn am 2. kein Geld mehr zur Verfügung steht und er nicht weiß, wie er den Rest des Monats überleben soll. Leider. Offen wären jetzt noch die Fragen, wie lange so eine Betreuungsprozedur beim Amtsgericht ungefähr dauert, wenn man sie dann beantragt. Und von wem werden die Kosten getragen? Übernimmt dies die Krankenkasse, da es sich ja um eine anerkanne Krankheit handelt?? Ich bin schon mal dankbar für die Beantwortung der Fragen um ihm die Möglichkeiten aufzeigen zu können und dem widerspenstigen Spielteufel Argumente liefern zu können.

Danke

Lg
hertha36 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2011, 09:42   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
Standard

Hallo hertha,


ich befürchte, Du stellst Dir das alles zu einfach vor- einerseits.

Hier kannst Du Dich gut über Betreuungen informieren:
Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon

Ich frage mich nur ob bei deinem Bekannten nicht der letzte Absatz im Zitat zutrifft

Zitat:
Maßstab für die Entscheidung ist, ob der Betroffene aufgrund seiner Behinderung oder Erkrankung seine Angelegenheiten erledigen kann, ohne seine Gesundheit, sein Vermögen oder seine anderen Rechtsgüter zu gefährden (§ 1896 Abs. 1 und 1a BGB). Eine bewusste Selbstschädigung des Betroffenen ist kein Grund für eine Betreuung, soweit der Betroffene fähig ist, sein Verhalten zu beurteilen und danach zu handeln.
Gezahlt wird die Betreuung durch die Justizkasse wenn der Betroffenen nicht vermögend ist. Die Krankenkasse hat damit nichts zu tun.
Lass Dich auch bitte von dem Wort Betreuer nicht irritieren, wir sind rechtliche Vertreter und inhaltlich der Justiz unterstellt.

Am schnellsten geht ein Antrag auf Betreuung wenn er zusammen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest bei Gericht eingereicht wird.
Die Dauer des gesamten Verfahrens hängt dann noch von der Auslastung des jeweils zuständigen Gerichts ab, da gibts keinen Einheitswert. Das kann von zwei Wochen bis zu 6 Monaten dauern.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2011, 09:50   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 14
Standard

Ah, danke Michael!
Ja, könnte zutreffen der Abschnitt,...aber ein Versuch wäre es dennoch wert. Sollte es aus dem Grunde abgewiesen werden, bestünde evtl. noch die Möglichkeit mit der Sozialagentur zu sprechen, ob es nicht die Option gibt, den monatlichen Unterhalt wöchentlich auszuzahlen aus den o.g. Gründen. Hier sehe ich nur die Gefahr, daß er diesen Auszahlungsmodus dann selbstverantwortlich auch wieder ändern kann wenn er einen Rückfall bekäme und alles versuchen würde um an Geld zu kommen. Danke aber schon mal für die Infos.


Lg

Hertha
hertha36 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:29 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27