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Psychologen haben Psychologie studiert. Psychologie ist die Wissenschaft des Seelenlebens des Menschen, also des Denkens, Fühlens und Verhaltens. Eine Zusatzausbildung ...


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Alt 16.01.2012, 10:36   #11
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 372
Standard Schizophren ?

Psychologen haben Psychologie studiert.
Psychologie ist die Wissenschaft des Seelenlebens des Menschen, also des Denkens, Fühlens und Verhaltens.
Eine Zusatzausbildung der Psychotherapie befähigt Psychologen zur Behandlung krankhafter Störungen.

Quelle: Wie unterscheiden sich Psychologen, Psychiater und Psychotherapeuten? | Navigator Medizin: Schizophrenie
stephan1 ist offline  
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Alt 16.01.2012, 21:56   #12
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
Standard

Nach § 280 FamVG hat vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden. Der Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein.

Es wäre somit höchst fehlerhaft gewesen, wenn Strikes Freund von einem Psychologen , der prinzipiell nicht Arzt ist , begutachtet worden ist.




fwu
fwu ist offline  
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Alt 17.01.2012, 06:44   #13
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
Standard

wäre es vielleicht möglich, dass hier gerade etwas sinnlos Aufregung entsteht?
Die rechtlichen Grundlagen hat fwu bereits gut benannt und das wäre nicht das erste Mal dass ein Betreuter oder Angehöriger die Begriffe wie Gutachter, Psychologe, Neurologe, Therapeut usw. einfach nur durcheinanderschmeisst.

Ausserdem könnte jeder hier genannte Psychologe usw. zusätzlich noch Arzt sein. Sich an Formalia abzustützen macht meiner Meinung nach nur Sinn wenn man alle Fakten auch wirklich kennt. Ganz ehrlich, so liest sich das nicht unbedingt.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.01.2012, 03:32   #14
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard

Zitat:
Zitat von strike Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

jetzt ist das neue Gutachten erstellt worden und das fiel grausam aus!

mir stellt sich die Frage wie ein Psychologe in 15 Minuten feststellen kann das einer Schizophren und Paranoid und voll Geschäftsunfähig ist?
Diese ganzen Vorwürfe wurden einfach in den Raum gestellt und ohne weitere Begründung im Gutachten niedergeschrieben!

Ist sowas Heutzutage so Usus ?
Ja....sogar durch 2. Instanzen!

siehe Auszug:

Diese Anforderungen an den Inhalt des Sachverstän-digengutachtens sollen gewährleisten, dass das Gericht seiner Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann (BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 FamFG Rn. 18). Das Gutachten muss daher Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchungen und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 21 mwN). Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404).

(2) Diesen Anforderungen wird das vom Landgericht eingeholte Gutachten vom 3. März 2010 nicht gerecht. Es mangelt sowohl an der Darstellung der von dem Sachverständigen durchgeführten Untersuchungen als auch an einer entsprechenden wissenschaftlichen Begründung. Zudem sind die Angaben zu dem vom Gutachter festgestellten Krankheitsbild unzureichend.

Mehr Infos´s dort:


Quelle:

Beschluss des XII.*Zivilsenats vom*19.1.2011 -*XII*ZB*256/10*-

Rechtzeitig das entsprechende Rechtsmittel einlegen!

Verfahrenspfleger nach § 276 FamFG bestellt?

Ggf. selbst RA nehmen und VKH Antrag stellen, dann gilt § 276 FamFG Absatz:

(4) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die Interessen des Betroffenen von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten werden.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (25.01.2012 um 03:37 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 28.01.2012, 09:55   #15
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 372
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Hallo nam,

erstklassige Beschreibung von dir, wie man "unbekannte" Probleme im Betreuungsbereich löst !
Frage: Das BayOBLG wird in Grundsatzurteilen sehr oft zitiert. Gibt es in anderen Bundesländern nichts adäquates ?
stephan1 ist offline  
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Alt 29.01.2012, 03:01   #16
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Zitat:
Zitat von stephan1 Beitrag anzeigen
Hallo nam,

erstklassige Beschreibung von dir, wie man "unbekannte" Probleme im Betreuungsbereich löst !
Frage: Das BayOBLG wird in Grundsatzurteilen sehr oft zitiert. Gibt es in anderen Bundesländern nichts adäquates ?
Nach dem das Beschwerderecht im FamFG neu strukturiert wurde, wird da wohl erst recht nicht mehr viel kommen.

Beschwerdeweg ja nunmehr AG, LG (und Ende)

Bleibt nur noch die Rechtsbeschwerde zum BGH.

Da die meisten Betreuten selten in der Lage sein dürften, dass Beschwerderecht en detail zu kennen..... wird sich da wohl auch nicht viel ändern.

Zur "Qualität" der meisten Verfahrenspfleger sag ich jetzt mal nichts (meine habe ich unter Hinweis auf meine anwaltliche Vertretung dankend abgelehnt).
__________________
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nam ist offline  
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