Dies ist ein Beitrag zum Thema Veruntreuung und mehr durch Betreuerin! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ich habe seit einiger Zeit nur Probleme mit meiner Betreuerin! Ich beziehe zur Zeit Rente und bis vor kurzem ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.11.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6
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Hallo ich habe seit einiger Zeit nur Probleme mit meiner Betreuerin! Ich beziehe zur Zeit Rente und bis vor kurzem dazu ALG2. Vor ein paar Tagen hat mich meine Betreuerin informiert das das Jobcenter einen rückwirkenden Aufhebungsbescheid erlassen hat und ich kein Geld mehr vom Jobcenter bekomme. Ich denke ich muss das erhaltene Geld auch zurück zahlen. Nun hatte mich aber damals das Sozialamt angeschrieben und mich aufgefordert einen Sozialgeld-Antrag zu stellen. Sie meinte damals zu mir ich könne das Schreiben wegschmeissen da das Jobcenter ja weiter zahlt. Ich bin der Meinung sie hat Mist gebaut denn wie ich jetzt recherchiert habe handelt es sich bei ALG2 um eine nachrangige Leistung, sie hätte auf jeden Fall Sozialgeld für mich beantragen müssen. Als Berufsbetreuerin müsste man sowas wissen oder?
Jetzt entstehen mir nächsten Monat zum 2. Mal in diesem Jahr Mietschulden (das 1. Mal als ich Rente bewilligt bekam weil das Jobcenter schon einmal nicht zahlte) obwohl ich nichts falsch machte! Ich habe ihr geschrieben wie das sein kann seitdem höre ich nichts mehr von ihr(seit Donnerstag). Hat sie mir gegenüber eine Informationspflicht? Denn es brennt ja zur Zeit bei mir es können sich weitere Schulden anhäufen (GEZ etc.) und ich höre nichts von ihr! Sie ist auch schon dadurch aufgefallen das sie Geld vom Jobcenter von meinem Konto auf das Konto eines nach ihrer Aussage anderen Betreueten überwies und ich es erst später unter Schwierigkeiten wieder bekam. Das ist doch Veruntreuung oder? Hat jemand einen Tip was ich jetzt machen kann? Nachtrag: Ich habe mich damals selbst um die Einrichtung einer Betreuung bemüht. Sie ist eine Vereinsbetreuerin ich glaube das nennt man so. Geändert von Knollo (21.11.2011 um 14:15 Uhr) |
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#2 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.11.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6
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Mir geht es auch nicht darum ihr irgendwie eins reinzuwürgen oder so obwohl sie mir mittlerweile sehr unsymphatisch ist, aber sie weigert sich auch Widerspruch gegen den Bescheid vom Jobcenter einzulegen der meiner Meinung nach auch nicht rechtens ist.
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Hallo Knollo,
als erstes : herzlich willkommen bei und gleich als zweites: sind wir hier die B......löd Zeitung? Derart reisserische Überschriften legen die zweite Vermutung nahe. das muss nu nicht sein. Jeder findet hier freundliche Aufnahme, ob mit oder ohne "Schlagzeile". Nicht böse sein aber wenn man die Überschrift liest kriegt mal erst mal einen gehörigen Schrecken und fällt ins Schreib-koma.Jetzt zu den Fragen: Wenn Du Rente bekommst dann ist das sicher Erwerbsunfähigkeitsrente? Oder doch Altersrente? In beiden Fällen hast Du tatsächlich keinen Anspruch mehr auf ALGII leistung- die setzt nämlich Erwerbsfähigekeit ( mindestens drei Stunden täglich) voraus. Da ist dann wirklich ein Fehler passiert. Wenn die Rente zur Deckung des Lebensunterhalt nicht reicht hätte man Grundsicherung beantragen müssen. (364 Euro + Heizung + Kv + Miete). Was Du mit Sozialgeld meinst weiss ich nicht, vielleicht kannst Du das erklären, ich vermute damit war Grundsicherung gemeint? Ab wann wusste das Job Center von der Rente? Manchmal wird ein Monat "überzahlt" da die Leistung der Arge am Ersten kommt aber die Rente erst am Letzten des Monats, also nachträglich gezahlt wird. Ist es sicher, dass eine Überzahlung über mehr wie einen Monat stattgefunden hat? Zum Rest: von Donnerstag zu Montag ist ein zu kurzer Zeitraum als dass man sich vehement beschweren könnte: "nichts" mehr zu hören- meiner Meinung nach. Auch Berufsbetreuer können nicht immer sofort auf Zuruf etwas klären obwohl es Dir sicher unter den Nägeln brennt. Was die Überweisung von Deinem zu einem anderen Konto betrifft..... kann das nicht auch einfach ein Übertragungsfehler gewesen sein? Absichtlich macht man so etwas nicht da es keinerlei Sinn ergibt. Veruntreuung ist etwas ganz anderes. Dazu gehörte eine böswillige Absicht. Kannst Du die/meine Fragen bitte nochmal erklären? Und weiter, warte erst mal noch drei, vier Tage bis eine Woche ab- wenn sich dann nichts tut kannst du Dich immer noch an den Verein wenden bei dem deine Betreuerin beschäftigt ist und schriftlich um Aufklärung bitten. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Leider ist es oft so, dass sich (Berufs-)Betreuer nicht ausreichend in den Aufgabenkreisen auskennen, in denen sie tätig werden.
Um hier genaues zu sagen, müsste man genaues kennen.......(Bescheid JC unter anderem) Da einiges darauf hin deutet, dass "deine" Betreuerin hier vielleicht was "verpeilt" haben könnte..... würde ich mich an deiner Stelle an eine anwaltliche Vertretung wenden ggf. danach an das Amtsgericht um dieses über die "Qualität" der Betreuertätigkeit zu informieren! (RA: Betreuungsrecht/Sozialrecht...am besten beides!). Haftungsrechtlich ist es erstmal "egal" was du für eine Betreuerin hast (Berufs-, ehrenamtlich-, Kontroll - oder ehrenamtliche Betreuerin). Zur Aufhebung im Sinne des SGB mal ohne große Spekulation: § 48 SGB X Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse (1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit 1. die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt,2. der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist,3. nach Antragstellung oder Erlass des Verwaltungsaktes Einkommen oder Vermögen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde, oder4. der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist.Als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse gilt in Fällen, in denen Einkommen oder Vermögen auf einen zurückliegenden Zeitraum auf Grund der besonderen Teile dieses Gesetzbuches anzurechnen ist, der Beginn des Anrechnungszeitraumes. (2) Der Verwaltungsakt ist im Einzelfall mit Wirkung für die Zukunft auch dann aufzuheben, wenn der zuständige oberste Gerichtshof des Bundes in ständiger Rechtsprechung nachträglich das Recht anders auslegt als die Behörde bei Erlass des Verwaltungsaktes und sich dieses zugunsten des Berechtigten auswirkt; § 44 bleibt unberührt. (3) Kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nach § 45 nicht zurückgenommen werden und ist eine Änderung nach Absatz 1 oder 2 zugunsten des Betroffenen eingetreten, darf die neu festzustellende Leistung nicht über den Betrag hinausgehen, wie er sich der Höhe nach ohne Berücksichtigung der Bestandskraft ergibt. Satz 1 gilt entsprechend, soweit einem rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakt ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt zugrunde liegt, der nach § 45 nicht zurückgenommen werden kann. (4) § 44 Abs. 3 und 4, § 45 Abs. 3 Satz 3 bis 5 und Abs. 4 Satz 2 gelten entsprechend. § 45 Abs. 4 Satz 2 gilt nicht im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1. TIPP: Führe Gespräche mit "deiner" Betreuerin nur MIT Zeugen! Schriftliches...dann den Eingang/Erhalt bestätigen lassen! Sichere jetzt alle Beweise...sonst wird es schwer in einem späteren Gerichtsverfahren gegen "deine" Betreuerin durchzudringen. TIPP II: Beim SGB XII Leistungsträger reicht die Kenntnis deiner Hilfebedürftigkeit aus (kein Antrag erforderlich unter bestimmten Umständen). Leider ist das Sozialrecht nicht ganz simpel....wenn dann noch Betreuungsrecht dazu kommt....kann es komplex werden! Da aber deine Betreuerin bisher tätig war.... geh bloß zu einer anwaltlichen Vertretung!
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (21.11.2011 um 20:02 Uhr) |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.11.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6
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Hallo vielen Dank erstmal für die Antworten! Entschuldigung für die reisserische Überschrift ich bin grade absolut im Alarmzustand deshalb hab ich wohl etwas übertrieben. Ich bekomme seit Mai Erwerbsunfähigkeitsrente. Das Jobcenter zahlte einen Monat lang nicht wodurch mir schonmal Mietschulden entstanden die ich durch spätere Zahlungen wieder ausgleichen konnte. Ich war und bin leider bisher auf die Aussagen meiner Betreuerin angewiesen und habe überhaupt keine Unterlagen in den Händen.
Mit Sozialgeld meine ich Sozialhilfe, ich meine recherchiert zu haben das heisst jetzt so und steht erwerbsunfähigen Menschen zu deren Rente nicht ausreicht. Ich bekomme 340€ Rente pro Monat. Das Jobcenter wusste von der Rente seit Bewilligung, die haben mir damals entsprechende Leistungen bewilligt(ca. 300€ bei 280€ Miete also die Differenz zur Rente das ich auf das Existensminimum komme). Ich habe errechnet das durch den laut Aussage meiner Betreuerin ergangen rückwirkenden Aufhebungsbescheid ca. 2000€ zurück gezahlt werden müssen. Wegen dem nichts mehr hören: Ich habe sie gebeten mir alle Unterlagen zu zusenden sie meinte das wäre nicht möglich(stimmt das darf man Unterlagen nicht verschicken das Jobcenter z.B. macht das doch auch?) ich solle am Montag (gestern) ins Büro kommen. Vorher solle ich mit ihr eine Zeit ausmachen. Da ich mich scheinbar wie mir hier auch in einer Antwort geraten wird instinktiv richtig verhalten habe habe ich ihr per E-Mail (wegen der späteren Beweisbarkeit) am Donnerstag Morgen einen Terminvorschlag gemacht ihr aber gleich mitgeteilt das ich eine Vertrauensperson von mir als Zeugen mitbringe. Seitdem habe ich nichts mehr von ihr gehört. Es sind viele eigenartige Dinge passiert weswegen ich von Böswilligkeit ausgehen muss. Wenn meine psychische Krankheit es zugelassen hätte wären mir sicher schon früher bestimmte Dinge aufgefallen die mich jetzt zusätzlich zur drohenden Obdachlosigkeit alarmieren. Wie ich glaube ich bereits geschrieben hatte mich das Sozialamt aufgefordert einen Antrag zu stellen, beim letzten leider telefonischen Kontakt meinte die Betreuerin sie hätte damals den Antrag zurück gezogen was noch mehr Fragen aufwirft. Die Überweisung ist mir durch Zufall aufgefallen weil da ein mir fremder Name stand, als ich sie fragte meinte sie sie hätte das Geld(Darlehen vom Jobcenter zum Kauf eines dringend benötigten Kühlschranks) auf das Konto eines anderen Betreuten in Sicherheit gebracht da sie mich eine Woche nicht erreichen konnte. Absprachen zur Rückzahlung wurden von ihr erst nicht eingehalten bis ich erst viel später das Geld wieder bekam. Ich habe gestern einen dringenden Betreuerwechsel beim Amtsgericht beantragt unter Angabe der hier genannten Gründe. Da ich nichts von ihr höre und sie mir auch nicht die Unterlagen zuschickt die ich ihr in einer E-Mail genannt habe(alle nötigen für die Beantragung eines Rechtsberatungsscheins beim Amtsgericht) kann ich erstmal nichts machen. Da sie Online-Banking benutzt habe ich nichtmal Kontoauszüge und sehe am Automaten auch nicht alle Überweisungen. Mir kommt es auch so vor als würde mindestens diesen Monat Geld fehlen. Also vielen Dank erstmal für die Antworten ich scheine auf dem richtigen Weg zu sein. Nachtrag: Ich bin bei der Berliner Sparkasse und mit Automaten meine ich die im SB-Center wo man sein Konto verwalten kann. Ich weiss es ist eine absolut komplizierte Situation da mir das Jobcenter erst Leistungen bewilligt hat die mir garnicht zustehen obwohl sie wussten das ich Rente beziehe. Vielen Dank nochmal für die schnellen Antwirten ich werde so schnell wie möglich einen Anwalt einschalten. Geändert von Knollo (22.11.2011 um 01:44 Uhr) |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
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Hallo Knollo,
kurze Anmerkung: Es ist leider "normal", dass eine Versorgungslücke entsteht, bei Übergang ALG2 - Rente. Das hängt damit zusammen, dass ALG2 normal im Voraus überwiesen wird, Rente jedoch rückwirkend für den Monat. Würde das Amt die Zahlung nicht eingestellt haben, hätte es nach dem Zuflussprinzip in dem Monat eine Überzahlung gegeben. Ist scheisse, aber so ist nunmal das Gesetz bzw. die Vorgaben der Jobcenter. Gruss, MurphysLaw |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.11.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6
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Danke MurphysLaw!
Zur Böswilligkeit ist mir noch was eingefallen: Sie hat vermieden mir das Geld aufs Konto zurück zu zahlen. Zwar hat sie mir das erst versprochen dann aber mit einer im Nachhinein völlig unglaubwürdigen Begründung nicht getan. Die Begründung war es hätte an diesem "Banktag"(angeblich werden Bankgeschäfte bei denen nur am Mittwoch getätigt) nichts auf der Bank zutun gegeben weshalb niemand aus dem Büro zur Bank ging und das Geld deshalb nicht auf mein Konto eingezahlt wurde. Ich musste es mir später persöhnlich in bar abholen. Das ist jetzt leider auch schon über 3 Monate her macht aber deutlich wie diese Frau mit mir arbeitet. Dummerweise fällt mir das erst jetzt auf da ich mich auf meine Krankheit konzentriert habe. Hat jemand aus dem Forum eine Idee was ich noch tun kann? Ich kann ja nichtmal meine Bedürftigkeit nachweisen da ich keine Kontoauszüge bekomme. Die Nachbestellung würde 5€ pro Stück kosten und ebenfalls wieder auf dem Schreibtisch der Betreuerin landen wie man mir bei der Sparkasse sagte. |
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.11.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6
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Grade waren überraschend eine Ärztin vom Bezirksamt und vom Krisendienst da. Die Betreuerin habe sie informiert das ich mir nicht gut ginge!!! Angeblich würde ich ihr wirre E-Mails schicken!!! Sie konnten sich aber überzeugen das es mir bestens geht. Ich habe mir die Namen notiert. Es wird immer krasser. Die E-Mails habe ich bereits gespeichert, ich fordere sie darin lediglich auf zu den genannten Sachen Stellung zu nehmen und mir unverzüglich die Unterlagen zu schicken.
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Soso!
Auf Anfragen nicht reagieren und nebenbei die Besprechungspflicht (wichtige Dinge wie z.B. Gesundheitszustand) nicht ausreichend beachten. Übrigens: Das "Absichern/Dokumentieren" wird einem als Betreuten schnell als "paranoides Verhalten" ausgelegt...aber lieber "leicht paranoid" als schwer naiv. Dass hier über den Krisendienst oder Sozialpsychiatrischen Dienst das Machtgefälle definiert werden soll.......lässt sich ja nicht ganz von der Hand weisen. Zum sozialrechtlichen Kontext : Gemäß § 44a SGB II hat der Leistungsträger (in dem Fall das JC) solange zu leisten, bis der entsprechende Träger (in dem Fall SGB XII) leistet. Diese Ansicht ist nicht die Ausformung meiner psychischen Erkrankung, sondern in einer Entscheidung des Bundessozialgerichts so ausgeurteilt worden (Vorrangregelung des SGB II, die der Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III "nachempfunden" ist). BSG vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - Zwar Urteil zu der a.F. des SGB II, aber nach Ansicht neuer Kommentare (z.B. Korte in LPK SGB II - Münder 4. Auflage 2011)auch anwendbar für die n.F. SGB II. Das "Erstattungstechtelmechtel" zwischen SGB II und XII Träger kann dir also fast egal sein.... wusste sowas banales "deine" Betreuerin nicht oder wollte sie es nur nicht "besprechen"? Vereinsbetreuung? Die werden sich jetzt sicher beraten... wie man dir in deiner "akuten Krankheitsphase helfen kann". Dein Bauchgefühl einen Zeugen bei Gesprächen dabei zu haben war also nicht ganz verkehrt.....und was spricht dagegen wenn man gute Arbeit in den jeweiligen Aufgabenkreisen bringt? Wenn ich meinen Job gut kann....... lasse ich mir ohne Scham von fast jedem auf die Finger gucken... und für kontruktive Tipps bin ich immer dankbar, weil ich gern dazulerne. Hoffe für dich..... dass das zuständige Betreuungsgericht deine Interessen und die Sachlage eigenständig bewertet..... sonst hast du schnell eine sehr "intensive" Betreuung!
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (22.11.2011 um 14:28 Uhr) |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.11.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6
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Vielen Dank für Deine mutmachende Antwort Nam!
Naja sie wird mit dem (scheinbaren) Versuch mich jetzt als wahnhaft darzustellen nicht durchkommen. Aus meiner Krankheitsgeschichte geht hervor das ich über eine sehr gute Reflexionsfähigkeit verfüge. So waren z.B. alle stationären Behandlungen freiwillig und ausschliesslich von mir eingeleitet worden. Auch meine mich seit vielen Jahren behandelnde Ärztin hat mir diese Reflexionsfähigkeit bescheinigt und ist nach Rücksprache auch bereit sich entsprechend zu äußern wenn es sein muss. Selbst die Damen die gestern da waren haben keinen Handlungsbedarf gesehen wie sie sagten. Alle von mir bemängelten Sachen können fast problemlos nachgewiesen werden. Ich weiss z.B. noch das genaue Datum der Überweisung, zwar kann ich ihre lächerliche Begründung mir gegenüber nicht beweisen aber ich bin auf ihre Begründung dem Amtsgericht gegenüber warum sie Geld auf ein fremdes Privatkonto überweist schon sehr gespannt. Mittlerweile weiss ich auch das sie für eventuelle Schäden mir gegenüber haftet, auch scheint das mit dem JC ja doch nicht so schlimm zu sein wie erst befürchtet wie ich unter anderem Deiner Antwort entnehme. Auch wird sie langfristig nicht verhindern können das ich einen Anwalt einschalte der die passierten Dinge aus fachkundiger Sicht nach strafrechtlicher Relevanz beleuchten wird. An der Stelle mal vielen Dank an alle die mir bisher geantwortet haben! Bis jetzt hat sich die Betreuerin übrigens nicht mehr gemeldet! |
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