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Betreuer arbeitet gegen den Betreuten und die Familie

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Hallo zusammen, meine Mutter, mein Vater und ich sind zurzeit in einer zweifelten Lage, oder besser gefühlt hilflos. Entschuldigung, wenn ...


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Alt 25.11.2011, 18:41   #1
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Standard Betreuer arbeitet gegen den Betreuten und die Familie

Hallo zusammen,

meine Mutter, mein Vater und ich sind zurzeit in einer zweifelten Lage, oder besser gefühlt hilflos.

Entschuldigung, wenn die Geschichte länger wird. Ich versuche mich kurz zu fassen und wäre froh und dankbar, wenn sie trotz der Länge jemand liest, vielleicht auch beantwortet.

Zur Vorgeschichte, die ich am Besten kurz umreiße.

Meine Mutter leidet unter einer Wernicke-Enzephalopathie, diese wurde im September 2011 diagnostiziert, seit diesem Zeitpunkt befindet sie sich im Krankenhaus, bzw. seit Oktober auf einer gerontopsychiatrischen Station.
Ihr wurde im Oktober d.J. ein gesetzlicher, Berufsbetreuer gestellt.

Schon bei diesem Verfahren war es "abenteuerlich", denn trotz Vorschlages, dass ich die Betreuung übernehme (ich studiere Medizin und halte mich daher schon befähigt, dieses "Amt" auszuüben) und einem sehr kurzem Gespräch mit einem Herren der Betreuungsbehörde wurde ich bei einem Verfahren zu dem weder mein Vater, noch ich eingeladen wurden oder gar informiert, ein gesetzlicher Betreuer bestimmt.

Gegen dieses Verfahren haben wir bei dem zuständigen Amtsgericht bereits Beschwerde eingereicht.

Dem Betreuer wurden folgende Aufgabenkreise zugesprochen:
- Wahrnehmung von Vermögensangelegenheiten
- Sorge für Gesundheit
- Bestimmung des Aufenthalts, inkl.der Entscheidung zur geschlossenen Unterbringung
- Entscheidung über Freiheitsentzug durch unterbringungsähnliche Maßnahmen
- Zustimmung zu ärtzl. Behandlungsmaßnahmen
- Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen
- Wahrnehmung der Interessen gegenüber Pflegeeinrichtungen, in welcher sich die Betroffene aufhält oder lebt
- Wohnungsangelegenheiten

Also sehr umfangreiche Aufgaben wurden dem Betreuer unterstellt.
Man muss aber auch feststellen, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses meine Mutter noch in einem, durch Alkohol geprägtem Zustand war.
In den letzten Wochen der Therapie hat sich dieser schon maßgeblich gebessert.

Allerdings ist der gesetliche Betreuer jetzt das Problem.

Dieser arbeitet offenbar nach den Erfahrungen meines Vaters und mir mit ihm und auch, wenn man mit meiner Mutter spricht, gegen ihren Willen. Kurz er arbeitet gegen das Interesse der Familie.

Spricht man mit dem Betreuer, sagt er aus, meine Mutter hätte ihm gegenüber geäußert, dass er so handeln solle.
Fragt man sie, dann ist es aber ganz anders.

So behauptet der Betreuer, dass meine Mutter erbost gewesen sei, dass mein Vater und ich bei dem Amtsgericht zunächst nur über die Verfahrensweise eine Beschwerde erhoben.
Das stimmt so nicht, meine Mutter hat dies mehrmals uns gegenüber begrüßt.

Nun könnte man sagen, das liege an der Erkrankung meiner Mutter, aber der Herr dreht auch die Worte meines Vaters im Mund um. Aber das werde ich im folgenden mit umreißen.

Hierbei geht es um die Punkte, dass der Betreuer meine Mutter in ein Alten- und Pflegeheim unterbringen möchte, das etwa 60km von ihrem Wohnort und damit auch dem meines Vaters unterbringen möchte, obwohl selbige Einrichtungen in unmittelbarer Nähe sind. Das eine liegt etwa 7 km entfernt und das zweite 10, wobei das erste außerhalb des Kreises wäre und das zweite im Kreis.
Mein Vater ist durch einen Schlaganfall nicht mehr in der Lage selbst mit dem Auto zu fahren und ist auf Bus- und Bahn angewiesen.

Das Heim, dass der Betreuer ausgesucht hat, ist von uns aus aber weder mit Bus, noch mit Bahn adäquat zu erreichen.

Der Betreuer wehrt sich aber dagegen, meine Mutter in der Nähe unterzubringen.

Meine Mutter möchte auch nicht in das Alten- und Pflegeheim, das er ausgesucht hat. Dies hat sie uns mehrmals gegenüber geäußert. Der Betreuer behauptet nun das Gegenteil, sie wolle dorthin.
Er geht sogar soweit zu sagen, dass er dies mit meinem Vater auch abgesprochen hätte und er bereit dazu sei. Mein Vater will das aber nicht und hat es ihm deutlich gesagt.
Wie erwähnt, auch hier dreht der Betreuer die Worte um.

Dass weder meine Mutter dorthin möchte, noch mein Vater dies begrüßt, habe ich dem Betreuer auch gesagt, er akzeptiert das nur nicht.
Derweil ist der Betreuer nicht mehr bereit, mit uns - der Familie, zu sprechen.

Um ihm zu zeigen, dass meine Mutter nicht in das von ihm ausgesuchte Heim möchte, habe ich unter Einwilligung von ihr einen Tonmitschnitt gemacht, in dem sie äußert, dass sie gegen dieses Heim ist.

Heute rief der Betreuer an, er wäre gerade bei meiner Mutter gewesen und wie schon bei der Beschwerde äußerte er, dass meine Mutter über die Tonaufnahme erbost sei und ich ein Donnerwetter erlebe, wenn ich es noch einmal ohne sein Einverständnis täte, da meine Mutter dagegen sei.
Er versuchte mich einzuschüchtern.

Ich rief nach dem Gespräch meine Mutter an und fragte sie, sie verneinte vehement, das gesagt zu haben und äußerte auch erneut den Wunsch, den Herren nicht weiter als ihren Betreuer zu haben.

Der Betreuer wird richtig "giftig" am Telefon und ich habe den Eindruck er versucht mich unter Druck zu setzen.
Es scheint, als wolle er "mind games", also Psychospielchen mit mir spielen. Wie oft der Mann am Telefon meine Semesterzahl erwähnt und das in einem Vorwurfston hat (ich bin noch in der Vorklinik und das auch nicht mit Bummeln, sondern weil ich einfach erst jetzt angefangen habe Medizin zu studieren), unglaublich.)
Er unterstellt mir, ich handele nur aus Eigennutz. - Fragt sich aus welchem, meine Eltern haben kein Eigentum, keine Reichtümer, mein Papa hat eine kleine Rente, meine Mutter ist noch nicht berentet, war aber bereits länger arbeitlos. Wenn man es genau nehmen würde, habe ich mehr Einnahmen wie meine Eltern.

Und an dieser Stelle weiß ich entgültig nicht mehr weiter und verzweifel. Meinen Vater nimmt das alles sehr mit. Durch seine Schlaganfälle ist nicht gerade belastbar.
Was kann man, was sollte man machen.

Ich wäre so dankbar bei einer Hilfe.
Als ersten Schritt werde ich wohl mit meinem Vater am Montag zu einem Rechtsanwalt gehen, aber was kann man noch machen?
Was würden Sie, was würdet Ihr machen?

Liebe Grüße,

Juno21

Geändert von Juno21 (25.11.2011 um 18:44 Uhr)
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Alt 25.11.2011, 19:31   #2
nam
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Um es mal ganz hart zu sagen:

Angehörige haben so gut wie keine (Verfahrens-)rechte.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 25.11.2011, 19:36   #3
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 87
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Mir kräuseln sich immer wieder die Nackenhaare, wenn ich lese, dass Gutachter (z.B. vom medizinischen Dienst der Krankenkassen, wenn es ums Pflegegeld geht) Betreuer, Rechtspfleger oder gar Richter einen Pflegefall bzw. Betreuten alleine sprechen wollen.
Nichts gegen ein Gespräch unter 4 Augen (sofern das sinnvoll erscheint), aber danach sollten auch Angehörige die Angelegenheit aus ihrer Sicht schildern können dürfen.

Während Gutachter ihrem jeweiligen Auftraggeber Geld sparen wollen, möchten andere möglichst wenig Arbeit mit dem Betreuten haben, wo eine Heimunterbringung doch oft sehr verlockend sein dürfte.

Das mit dem Rechtsanwalt ist eine gute Idee Juno21, obwohl die Gegenseite wohl so argumentieren dürfte, dass Deine Mutter in ihrer gewohnten Umgebung wieder trinken wird.
Wie willst Du das glaubhaft ausschließen können?
Dein Vater konnte es bisher nicht, und Du studierst irgendwo.

Gruß
Ralf
Ralf-J ist offline  
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Alt 25.11.2011, 19:38   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
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Beiträge: 948
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Hallo Juno

Zunächst mal ist ja ein Wernicke-Enzephalopathie nicht ganz ohne, bei fortschreitendem Alkoholismus sogar lebensgefährlich.

Was ich in deinem Beitrag lese ist, was ihr (du und offenbar auch dein Vater) alles nicht wollt. Nicht das, was ihr wollt.

Und scheinbar gehts euch auch darum: Nicht zu wollen - die Betreuung zum Beispiel, die ja das Gericht sicherlich nicht umsonst mit einem so umfassenden Programm von Arbeitskreisen ausgestattet hat.
Und auch nicht, was ihr für die Mutter wollt.

Es geht nicht darum, dass der Betreuer ein Pflegeheimplatz für die Mutter gefunden hat. Nein, es geht darum, dass der zuweit weg liegt!!!
Weisst du eigentlich, wie der "Pflegemarkt" aussieht?
Ich hatte kürzlich ein Gespräch mit einer Heimleiterin, die mir erzählte, sie habe 60 Plätze - und 60 Anmeldungen. Mitunter stehen Angehörige heulend in ihrem Büro, weil sie nicht wissen, wohin mit ihren Angehörigen.
Die Fahrtzeit zwischen den beiden äussersten Pflegeheimen meines "Reviers", in welchen ich Betreute habe, beträgt etwa 4 Stunden. Ich versuche seit 2 Jahren einen Mann ein Heim in der Nähe seiner Angehörigen zu bekommen usw....
Soweit nur zu dieses Sequenz deines Eintrages.

Ich hab nicht den Eindruck, dass ihr sowas wie ne konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betreuer anstrebt.
Wie gesagt. Es wird nicht ganz klar, um was es überhaupt geht.

R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 25.11.2011, 19:49   #5
nam
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Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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@ juno21

Auszug aus einem Interview mit Peter Winterstein, Vizepräsident OLG Rostock und Vorsitzender des bgt-ev. (Betreuungsgerichtstages e.V.)

Quelle/Link:

http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Medie...interstein.pdf

"Ich halte es für eine Fehlentwicklung,
wenn gesetzlich im Gegensatz dazu festgeschrieben
ist, dass auch jemand ohne jegliches
Vorwissen Berufsbetreuer werden kann. Die
Anforderung an den Betreiber einer Würstchenbude
ist damit wesentlich höher als die an
einen Berufsbetreuer, der Entscheidungen treffen
kann über Freiheit, Vermögen und Schicksal
von Menschen. Das darf nicht sein. Hier ist
der Gesetzgeber gefordert, den nötigen Mut für
klare Standards aufzubringen."
__________________
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Alt 26.11.2011, 00:58   #6
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Entschuldigung, wenn ich zunächst nur auf Rudi eingehe.
Ich habe die anderen Kommentare auch gelesen und zur Kenntnis genommen, allerdings stellt Rudi Punkte auf, die klargestellt werden müssen.

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
…Wernicke-Enzephalopathie nicht ganz ohne, bei fortschreitendem Alkoholismus sogar lebensgefährlich.
Ich kenne das Krankheitsbild, allerdings ist sie über diesem Stadium nun hinaus. Es wird behandelt und das wird es gut.
Sie ist aktuell trocken und hier war auch die Frage von Ralf-J aufgestellt, wie man das verhindern kann.

Um es ganz einfach zu sagen, der nächste Lebensmittelladen, selbst die nächste Kneipe wären aktuell zu weit weg, als dass sie sich dorthin begeben könnte.

Die Gegenfrage, wenn meine Mutter in einer fremden und auch sozialfremden Umgebung ist, wer sagt, dass sie dort nicht auch das Trinken wieder anfangen kann?
Dort ist der nächste Lebensmittler viel näher, als bei uns.

Weiterhin würden mein Vater und vor allem ich die Einkäufe übernehmen und die drei kleinen Geschäfte, die wir haben, denen kann man klar sagen, dass sie keinen Alkohol verkaufen an meine Mutter. - Besonders jetzt!
Sie würden sich daran halten. Ich kenne selbst zwei Fälle im Ort, in denen das so gehandhabt wird.

Btw. studiere ich ganz in der Nähe meines Elternhauses, so dass ich tatsächlich im gleichen Haus wohne.

Aber sie könnte ja in eines der Pflegeheime in unserer Nähe, das eine Pflegeheim, in dem Ort gibt es gar kein Geschäft, das nächste ist 10 km entfernt.

Im zweiten Ort gäbe es Geschäfte, allerdings gibt es die auch in dem vom Betreuer gewollten Ort.

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Was ich in deinem Beitrag lese ist, was ihr (du und offenbar auch dein Vater) alles nicht wollt. Nicht das, was ihr wollt.
Natürlich schreibe ich hier primär aus meinem / unserem Gesichtspunkt, aber wenn ich "uns" schreibe, schließt das meine Mutter ein.
Wenn ich sie frage: "Willst du in das Pflegeheim in dem Ort X", erhalte ich die klare und deutliche Antwort: "Nein, da kenne ich ja niemanden. Was soll ich da. Nein, ich möchte da nicht hin."

Sie kennt da niemanden und niemand ihrer Freunde, Bekannten würde sie dort besuchen kommen.
Ihr ganzes soziales Umfeld - ein gutbürgerliches Umfeld - würde komplett wegbrechen. - Kann das Ziel und Zweck sein?
Übrigens keiner dieser Bekannten trinkt Alkohol oder würde sie darin unterstützen, um dieses Argument, dass sie nur aus diesem Grund nicht ins Pflegeheim X möchte zu widerlegen.

Was wir möchten? Wir möchten sie in der Nähe haben, die Begründung folgt gleich.

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Es geht nicht darum, dass der Betreuer ein Pflegeheimplatz für die Mutter gefunden hat. Nein, es geht darum, dass der zuweit weg liegt!!!
Weisst du eigentlich, wie der "Pflegemarkt" aussieht?
Ja, es geht mit um die Entfernung.

Es geht aber vielmehr darum, dass meine Mutter eine Ehe mit meinem Vater führt und die beiden sich verdammt lieben. Seit dreißig Jahren waren sie kaum von einander getrennt. Wenn sie auch nach dem Tod einiger Verwandten und anderen Verlusten in eine Alkoholsucht gefallen ist, die offenbar schwerer war, als es nach außen schien, denn sie trank nicht nur.

Meine Mutter war über Wochen und Monate trocken. Was allerdings in den vier Wochen vor der Einweisung ins Krankenhaus genau passiert ist, kann ich nicht sagen.
Wenngleich mir ein Betreuer oder ein Richter das wieder als Fehlverhalten auslegen wird. Ich war vier Wochen in den Semesterferien im Urlaub in Europa unterwegs und gar nicht zuhause und davor sehr viel Zeit bei meiner Freundin. Aktuell bin ich aber nur noch zuhause (und das seit dem Vorfall, ich bin nachts um ein Uhr über dreihundert Kilometer mit dem Taxi gefahren, um nach Hause zu kommen, habe also auch entsprechend einen dreistelligen Betrag gezahlt, weil mir die Familie wichtig ist, da ist kein Egoismus bei), wenn ich nicht in der Uni bin. Die wie erwähnt fabelhaft von meinem Heimatdorf zu erreichen ist.

Zum Thema zurück, wie sollen sie sich sehen, wenn es unmöglich ist, sich zu sehen?
Kannst Du dir vorstellen, wie es für beide ist, örtlich dermaßen getrennt zu sein.
Schon jetzt sind sie so getrennt, dass sie sich nur unregelmäßig sehen können, dadurch dass sie auf der gerontopsychiatrischen Station ist.
Beide leiden darunter. Meine Mutter weint am Telefon, wann sie meinen Papa mal wieder sieht und ob wir dann auch ganz bestimmt kommen.

Sie ist ganz verzweifelt, meinem Vater geht es nicht anders.
Wie ist es erst, wenn sie in dem Ort wäre, zu dem nicht mal eine Bus- und Bahnverbindung bestehen würde?

Ich bezweifel, dass es der Remisson meiner Mutter behilflich ist, wenn die beiden sich fast bis gar nicht mehr sehen können

Als Betreuer muss bzw. kann das vielleicht egal sein, was ich zwar für unmenschlich halte, aber na gut.
Für mich als Sohn und auch als Mensch ist es das nicht. Selbst wenn meine Mutter eine mir unbekannte Patientin wäre, würde es mir nicht egal sein. Aber ich bin ein Idealist.

Das mag bei Dir so sein, dass alle Plätze in den Pflegeeinrichtungen belegt sind.

Ich kann für die beiden Pflegeheime hier bei uns sagen, dass Plätze für Kurz- und auch Langzeitpflege frei sind.
Es ist ja nicht so, dass wir hier däumchendrehen und sagen: "Lass mal den Betreuer machen, wir motzen nur rum! Ist ja schön einfach."
Durch Informationen weiß ich, dass hier Plätze frei wären.

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
(…)]Und scheinbar gehts euch auch darum: Nicht zu wollen (…)
Und auch nicht, was ihr für die Mutter wollt.(…)
Ich hab nicht den Eindruck, dass ihr sowas wie ne konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betreuer anstrebt.
Nein, mit der Betreuung an sich kann ich mich sehr wohl anfreunden und sehr gerne sogar hätte ich, mein Vater gleichermaßen, ein konstruktives Verhältnis zum Betreuer.
Wenngleich wir uns gewünscht hätten, dass ich es hätte übernehmen können. Dennoch haben wir den Herren bisher akzeptiert und ihn auch gerne unterstützt.
Wir wollen nicht gegen den Herren arbeiten. Wir wollen mit ihm für das Gute meiner Mutter arbeiten.

Destruktiv wollen wir bestimmt nicht sein. Aus dem Studium weiß ich, wie wichtig es ist, dass man miteinander, statt gegeneinander arbeitet.

Wir möchten mit dem Betreuer arbeiten, aber dazu bedarf es auch der Chance, dieses zu dürfen und nicht nur, dass der Herr auf seinen Standpunkt verharrt (was vielleicht rechtens zu sein scheint - was für ein Gesetz im 21. Jahrhundert). Sogar jetzt anfängt auf mutmaßlich uns Druck auszuüben.

Fragt man ihn nach Argumenten, warum er den sein Heim nehmen möchte, erhalte ich als Antwort, er müsse das nicht begründen. - Wie gesagt, ist wohl auch rechtens.

Er erklärt, meiner Mutter gefiele es dort, was nicht stimmt.
Wir haben sie gefragt und sie weiß, dass sie sich den Ort angesehen hat mit dem Betreuer. Sie sagt aber auch klar, sie möchte das nicht!

Ich möchte das Beste für meine Mutter, für meine Eltern und es kann und es darf nicht sein, dass ein Betreuer eine Familie, schlimmer eine Liebes*-Ehe zerstört!
*Ehe aus Liebe ist ja nicht immer gegeben.

Wir waren bisher konstruktiv. Mein Vater und auch ich haben uns dem Herren freundlich gegenüber geöffnet.
Wir waren sehr offen.

Wir waren von Anfang an mit einer Betreuung einverstanden.
Und wir sahen und sehen es von Beginn an als Chance für meine Mutter einem Betreuer (sei es nun ein externer oder jemand aus der Familie) unterstellt zu sein, ihr aus dem Alkoholismus zu helfen.

Warum wir das nicht vorher taten? - Taten wir, aber sie ist ein Mensch freien Willens.
Wir kippten den Alkohol weg.
Boten Hilfe an, zusammen mit unserem Hausarzt, zu dem wir einen sehr guten Kontakt haben.
Versuchten sie zu überreden, sich klinische Hilfe zu holen.
Dann konnte sie aber, wie erwähnt auch wieder anfangen, Wochen aufhören zu trinken, ohne Entzugserscheinungen.
Das gab Hoffnungen.
Aber zum Schluss tat sie das Trinken leider versteckt.

Wir riefen sogar den Rettungsdienst, aber die konnten nichts machen, so lange sie ansprechbar war und sich gegen eine Einweisung in die Klinik wehrte. - Ein Mensch freien Willens, auch für die RTW-Besatzung!
Erst der Zusammenbruch als ich im Urlaub war, hat den Schritt in die Klink ermöglicht. Zwar war sie auch ansprechbar, laut meinem Vater, aber sie merkte wohl endlich selbst, dass sie Hilfe benötigte und lies sich im AK einliefern.

Vor dem Vorfall war übrigens von Wernicke nicht viel zu bemerken, zumindest was das Vermögen an Erinnerungen betraf.
Jetzt zurück betrachtet, weiß man schon, dass ihr Gehprobleme nicht mehr von einem "alten" Sturz rührten, sondern schon Anzeichen von Wernicke gewesen sein können.

Ich habe ja zumindest im Urlaub täglich mit ihr telefoniert und da war sie geistig fit. Nur die letzten Tage vor dem Vorfall (ca. fünf Tage) veränderte sich ihre Stimmlage. Auch ein Symptom der Erkrankung, aber nicht absehbar.
Unser Hausarzt, mit dem ich darüber sprach, sagte mir, er war noch einen Tag vorher bei ihr, bzw. meinem Vater und bemerkte zwar, dass sie etwas verändert war, untersuchte sie sogar, aber nie eine Wernicke-Enzephalopathie vermutet hätte.

So viel dazu, dass ich mich offenbar auch hier noch einmal verantworten muss. Da man mir wohl auch hier die Schuld am Zustand geben könnte. Und ganz ehrlich, ich mache mir Selbstvorwürfe genug und nur durch externe Hilfe, vielleicht auch etwas mein Studium, kann ich so darüber sprechen, als stände ich drüber. - Was aber nicht der Fall ist.


Noch abschließend, wer sich mit den Forschungen zur Erkrankung informiert, der weiß, dass man bei entsprechender Behandlung nicht mehr in dem IST-Zustand bei Einlieferung in das Krankenhaus verharren muss. Genau diese Fortschritte sind bei meiner Mutter bereits geschehen.
Das geht nicht in einer Woche, oder einem Monat, aber nach drei Monaten (fast vier) der Behandlung sieht man eindeutige Fortschritte und es wird besser, Schritt für Schritt.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, mir gehen die Zeichen aus.
Juno21 ist offline  
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Alt 26.11.2011, 04:21   #7
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Guten Morgen zusamen,

wovon wir bis jetzt wenig gehört haben ist die unterschiedliche, inhaltliche Ausrichtung der zur Verfügung stehenden Heime.

Die diagnostizierte Krankheit ist nicht ohne, ganz im Gegenteil, und ich frage mich warum es dauernd darum geht: ich will das, und der will das auch aber irgendwer will was anderes....... das sind letztendlich keine Kriterien.

Es wird nie darum gehen, dass Angehörigen das Saufen der Betroffenen zur Last gelegt wird, sie sind sicher auch nicht schuld daran. Andererseits ist aber auch nicht daran zu rütteln, dass die Angehörigen mit dem Saufen heillos überfordert waren und sind- sonst hätte es nie derartige gesundheitliche Folgen haben können.

Liebe vor und zurück, aber Liebe macht bekanntlicherweise auch blind. Und es ist schwer in der alten Umgebung, in alten Lebensstrukturen für sich- in dem Fall die Mutter- neue Konzepte und Handlungsstrategien zu entwickeln, diese umzusetzen und dann auch zu leben. Das Bekannte, das Vertraute mit all seinen Mustern ist viel zu nah und damit der Kampf gegen die Sucht ungleich viel grösser und schwieriger.

Überlegungen wie weit der eine oder andere Lebensmittelladen von was auch immer entfernt sind wirken hier ziemlich deplaziert. Auch die vielen Bekannten und Freunde, das genannte gutbürgerliche Umfeld bedeuten hier das Gegenteil von Hilfe für die Betroffene. Wie vor denen die Sucht und das Saufen verbergen, rechtfertigen, klein reden, leugnen aus Scham?

Die Idee den Alki aus allem Bekannten rauszunehmen wäre auch die Erste die mir gekommen wäre, ich arbeite seit fast 13 Jahren fast ausschliesslich mit Alkoholikern bzw. Suchtkranken. Man kann es noch so gut meinen aber man sollte es einem Suchtkranken nicht noch schwerer machen als es eh schon ist.

Als Familie könnte und sollte man die Zeit der Entfernung nutzen um nicht romatisierend zu leiden, sondern sich der eigenen Rolle in dem Spiel klar zu werden und diese gezielt mit fachlicher Unterstützung aufzuarbeiten.

In der Entfernung stecken mögliche Hilfen für alle Beteiligten, man sollte sie ergreifen.

Gruss Michaela
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Alt 26.11.2011, 14:02   #8
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Was die Fachrichtung der Pflegestätten betrifft, kann ich klar sagen, dass beide Einrichtungen, die in der Umgebung wären, gerontopsychiatrische Fachspezifikationen anbieten und ich weiß, dass eines von beiden ganz sicher Erfahrungen mit Alkoholsuchtkranken hat.

Und vielleicht sollte man auch noch einmal das Alter der beiden erwähnen. Meine Mutter ist 62 Jahre alt und mein Vater 74 Jahre.

Wären die beide in den 50er Lebensjahren würde ich zustimmen und eine Chance der Aufarbeitung auch für Papa sehen, aber wie soll er etwas aufarbeiten, wenn er gar keinen Kontakt mehr haben wird.
Hier wird eine Entfremdung geschehen - auf beiden Seiten.

Und ich denke schon die Reichweite von 10km aus der gewohnten Umgebung, reißt die Person schon aus dem bekannten sozialen Milieu (zumindest in dem Altersbereich) schon heraus.

Und es ist gar nicht so deplaziert, von Geschäften zu sprechen, denn genau dieses wird ja auch als Argument genutzt, warum man sie aus dem gewohnten Umfeld reißen möchte.

Überfordert beim Trinken von Alkohol sicher in der Beziehung, dass man einem mündigen Menschen dies nicht einfach so verbieten kann und man kann auch niemande gegen seinen Willen in eine Klinik einweisen. Das kann auch nicht der Arzt und unser Arzt würde dies auch nicht machen.

Natürlich wird man nun entgegnen, warum hat man nicht vorher einen Betreuer bestellt.
Dann möchte ich erwidern, dass ein Betreuungsverfahren nur der letzte Weg sein darf und kann.
Hier geht es um Menschenwürde und ganz ehrlich, einem erwachsenen Menschen das Recht der Selbstbestimmung zu nehmen, ist ein tiefer "tritt" in das Recht der Menschenwürde der betroffenen Person.
Betreuung darf nicht die Regel werden, es muss die Ausnahme bleiben und hat so kurz wie möglich zu geschehen.

Ich möchte keinen von von Euch, die als Berufbetreuer arbeiten, ihre Qualifikationen absprechen und euch auch nicht beleidigen, aber ich frage Euch einmal, welche medizinischen und psychologischen Qualifikationen musste man ablegen, damit man als Berufsbetreuer arbeiten durfte?
Im günstigen Fall ist man Sozialpädagoge - muss man aber nicht sein-, aber hat man damit medizinische oder gar psychologische Kenntnisse.
So weit ich das Studium von Freunden kenne, sind diese doch in einem Basisbereich, sonst wäre man Psychiater (Arzt) oder Psychologe geworden.
Hier spricht doch nur die Lebenserfahrung und die kann auch von Vorurteilen und vor allem Halbwissen geprägt sein.
Vielleicht sollte man einfach auch mal der Familie, die immer mitbetroffen ist und vor allem auch dem Betroffenen zuhören. Nicht seinen eigenen Weg gehen, weil man den schon immer ging, oder weil ein Kollege sagt, dass man den so gehen möchte.

Ich denke, ein Psychologe würde mir zustimmen, dass es nicht sein kann, dass man verbundene Menschen auseinander reißt und Familien damit zerstört.
Das wirkt doch eher kontraproduktiv im Verlauf der Remission.

Gerade wenn vertraute Menschen einem zureden können, dass es einem wieder besser gehen wird, setzt ein gewisser "Selbstheilungsprozess" im Menschen ein. Der Placeboeffekt wäre hier eine ähnliche Wirkungsweise.

Die Aufarbeitung der Sucht kann natürlich nur mit einem Psychologen geschehen. Aber auch da würde man im Idealfall die direkten Angehörigen miteinbinden, um gegenseitige Effekte nutzen zu können. Das ist aber gar nicht möglich, wenn Angehörige nicht zur Verfügung stehen können!
Hier wird dann nur der einen Person, der direkt betroffenen immer wieder gesagt, wie "böse" Alk doch ist und es wird gefragt und versucht aufzuarbeiten, was vielleicht zur Sucht führte. Doch zeigt das nur einen Teil dessen. Ohne von den Mitbetroffenen auch die Sichtweise miteinbeziehen zu können, hat man ein verschobenes Bild.
Das beweist übrigens auch, dass ganz viele nach einer Therapie wieder in die Sucht verfallen, weil nur ein Teil aufgearbeitet wird und dann noch gegen den Willen des Patienten.
Dass Verwandte, vor allem der Ehemann direkt einbezogen sind, zeigt viel größere Erfolge, weil man damit auch einen Weg zeigen kann, dass es ohne Alk geht und auch der Familie selbst mit einen Weg mitgibt, dass die betroffene Person nicht wieder der Sucht verfällt.

Mir sind Süchtige durch ein Projekt meiner ehemaligen Uni bekannt geworden, die hat man 200 km entfernt untergebracht, einige hat man aus Schleswig-Holstein nach, ich meine, es war Hessen, verbracht.
Es wurde dein Argument angebracht, dort seien sie doch aus dem Milieu heraus. Es brachte nur nichts. Als diese wieder "fit" genug waren und aus den Unterbringungen gehen konnten, soffen sie wieder, bzw. nahmen Drogen und das in dem Ort, in dem man sie gebracht hat. - Das war alles für die Katz.
Also eine örtliche Entferung als solches ist nicht das Wunderheilmittel.

Übrigens ist das nicht nur meine Meinung. Ich sprach natürlich auch mit dem Hausarzt über das Geschehene und Vorgehen, wie auch mit Professoren meiner Uni und in Grundzügen erhalte ich hier meine Meinung bestätigt.
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Alt 26.11.2011, 15:12   #9
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Zitat:
Ich möchte keinen von von Euch, die als Berufbetreuer arbeiten, ihre Qualifikationen absprechen und euch auch nicht beleidigen, aber ich frage Euch einmal, welche medizinischen und psychologischen Qualifikationen musste man ablegen, damit man als Berufsbetreuer arbeiten durfte?
Was hat das mit deinem Thema zu tun?

Zitat:
Ich denke, ein Psychologe würde mir zustimmen, dass es nicht sein kann, dass man verbundene Menschen auseinander reißt und Familien damit zerstört.
Das hängt vom Grad oder den Auswüchsen der Verbundenheit ab. Manchmal liegt die Heilung genau dort. Nicht alle Familienverbände sind nützlich oder sinnvoll wenn es um die (seelische) Gesundheit geht.

Zitat:
Es wurde dein Argument angebracht, dort seien sie doch aus dem Milieu heraus. Es brachte nur nichts. Als diese wieder "fit" genug waren und aus den Unterbringungen gehen konnten, soffen sie wieder, bzw. nahmen Drogen und das in dem Ort, in dem man sie gebracht hat. - Das war alles für die Katz.
Also eine örtliche Entferung als solches ist nicht das Wunderheilmittel.
Das hat niemand gesagt.
Das kann ein Teil einer Heilung darstellen, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Wenn Uni Profs das anders sehen sollten dann habe ich Zweifel an deren Qualifikation und vor allem an dem wenig differenzierten Auseindersetzen mit Problemlagen.

Gruss Michaela
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Alt 26.11.2011, 15:24   #10
fwu
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Hallo Juno21,

dem Eingangstext konnte ich entnehmen, daß Du und Dein Vater Beschwerde eingelegt habt. Gegen die Betreuung als solche, oder dagegen, daß weder Du noch Dein Vater als Betreuer bestellt worden seid ? Ich gehe mal davon aus, daß das Gericht Eure Eignung ermessensfrei prüfen muß. Liegt die Sache schon beim Landgericht ?

Als nächstes könnt Ihr Euch beim Gericht über die Absicht der "heimatfernen" Unterbringung beschweren. Hierzu wäre es natürlich äußerst hilfreich , nachzuweisen, daß in der Nähe in einer geeigneten Einrichtung ein Platz zur Verfügung stehen würde.

Bezüglich der Willensäußerung Deiner Mutter wäre es interessant, ob sie die Heimunterbringung als solche akzeptiert oder nicht, wahrscheinlich wäre sie auch mit einer heimatnahen Versorgung nicht einverstanden.

Nachdem Du Dich auf die Ehe Deiner Eltern berufst, kann man natürlich diesen Grundrechtseingriff auch zum Gegenstand des Verfahrens machen.

Die bei Deiner Mutter vorliegende Gehirnveränderung ist wohl auf den jahrelangen Alkoholkonsum zurückzuführen. War denn dadurch die eheliche Beziehung Deiner Eltern nicht auch schon gefährdet ?

Ich schließe mich jetzt Michaela an und möchte niemand einen Vorwurf machen, aber vielleicht wäre durch eine frühere Verhaltensänderung des Ehemanns die schwere Erkrankung verhindert worden , zB durch Drängen auf Alkoholabstinenz, psychologische Behandlung, Entwöhnungsmaßnahme.

Wie kann bei einem Zusammenleben Deiner Eltern sicher ausgeschlossen werden, daß Dein Vater doch wieder die Beschaffung von Alkohol zulässt, wenn Deine Mutter zB droht, ihn dann eben zu verlassen und ins Heim zu gehen ?

In der gegenwärtigen Situation geht wohl aber eine ordentlichen Versorgung und Erhaltung der Gesundheit Deiner Mutter dem Erhalt der ehelichen Gemeinschaft vor, durch deren Bestehen in der Vergangenheit die Erkrankung ja nicht verhindert werden konnte.


Was die Qualifikation der Berufsbetreuer angeht, erlaube ich mir den Hinweis, daß Berufsbetreuer nur dann bestellt werden, wenn es keine geeigneten ehrenamtlichen Betreuer gibt. Die meisten Betreuung werden von Angehörigen ohne irgendeine fachliche Vorbildung geführt. Deine Mutter hätte als Betreuer auch jemand bekommen können , der sich aus sozialem Engagement ehrenamtlich als Betreuer zur Verfügung gestellt hat, weil ihn der Ruhestand zB nicht ausfüllt.


fwu
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