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Begleitung von Heimbewohnern zum Arzt ? Urteil Verwaltungsgericht

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[COLOR=Black][FONT=Verdana][SIZE=2]Hallo, meine Mutter lebt im Heim (in Bayern ), hat Pflegestufe 1 und ist seit 5 Jahren Demenzerkrankt, das heißt ...


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Alt 30.11.2011, 06:34   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 28.11.2011
Beiträge: 1
Unglücklich Begleitung von Heimbewohnern zum Arzt ? Urteil Verwaltungsgericht

[COLOR=Black][FONT=Verdana][SIZE=2]Hallo,

meine Mutter lebt im Heim (in Bayern ), hat Pflegestufe 1 und ist seit 5 Jahren Demenzerkrankt, das heißt Sie ist orentierungslos und kann alleine keinen Arzt aufsuchen.
Die Heimleitung hat bisher die Arztbesuche organisiert und auch die Fahrten dazu übernommen.
Vor kurzen hat mich die Heimleitung informiert, ich müßte in Zukunft die Fahrten selber organisieren und finanzieren, oder einen ehrenamtlichen Betreuer beauftragen, da sie das bisher auf freiwilliger Basis getan haben aber nun aus personellen Gründen dieses nicht mehr machen können.
Habe das unten stehende Urteil der Heimleitung geschickt, worauf diese mir sagte, dieses gilt nur in Baden-Württemberg und in Bayern nicht.
Ist das so richtig ? Und was solle ich nun tun ?

Bin um jede Antwort dankbar


VG Stuttgart, 13.01.2011 - 4 K 3702/10
barnabas08 ist offline  
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Alt 30.11.2011, 12:01   #2
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 372
Standard

Bei dem Urteil handelt es sich tatsächlich um ein Verwaltungsgerichturteil des Landes Baden-Württemberg.
Das besagte Verwaltungsgericht untersteht der Landesgesetzgebung Baden-Württemberg.
Bayern hat eine eigene Landesgesetzgebung, das besagte Urteil aus BW ist für Bayern tatsächlich nicht bindend.
stephan1 ist offline  
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Alt 30.11.2011, 12:38   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,

im Übrigen ist das Urteil aus Stuttgart noch nicht rechtswiksam, da ein Berufungsverfahren anhängig ist.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 30.11.2011, 18:08   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Hallo Barnabas

Zu dem Thema hat es schon mehrere andere Threads gegeben - unabhängig vom Bundesland.

Schau doch mal in den Heimvertrag, was da für Leistungen beschrieben sind. Die Leistungsvereinbarung mit dem Landkreis (oder wer sonst bei Euch noch als Kostenträger in Frage kommt) ist auch interessant zu lesen. Wenn da was von Arztbegleitung drinsteht, wird das Heim kaum darum herumkommen, diesen Job zu erledigen.

Ist Deine Mutter Selbstzahlerin? Wenn nein - und das Sozialamt (Landkreis) ist mit im Boot, dann kannst Du einen Antrag auf Kostenübernahme dort stellen. Aber bitte rechtzeitig vorher. Hinterher zahlt das Amt nix.

Wenn ale Stricke reißen:

Das höfliche Angebot eines Heimwechsels ist manchmal auch hilfreich (insbesondere bei den begehrten Selbstzahlern).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.12.2011, 06:15   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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wir haben in Sachsen-Anhalt u.a. diesen Punkt erstritten (beim AG), jetzt ist das Heim vor das LG gezogen, die Entscheidung wird am 12.12.11 verkündet; andere Einrichtungen sehen dieses Urteil auch nicht als verbindlich an, dann schlage ich immer vor, daß ich für den betreffenden Bewohner ebenfalls eine Einzelentscheidung vor dem AG erstreiten werde, die Stimmung ist danach unterkühlt, aber was solls..
betr. Sozialamt habe ich die Erfahrung gemacht,daß man sich dort nicht verantwortlich fühlt und wieder an das Heim verweist..
möglich wäre hier ein Antrag auf Erhöhung des monatl. Barbetrages (bei Sozialhilfeempfängern) mit der Begründung, daß Fahrten vom Bewohner selbst finanziert werden müssen
viel Erfolg und laß nicht nach
OMADORO ist offline  
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