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Betreuung beantragen, oder ...?

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Liebes Forum, liebe Experten, ich bin in einer problematischen Situation mit meinem Vater und zermartere mir das Hirn, wie ich ...


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Alt 05.12.2011, 18:58   #1
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Beiträge: 6
Standard Betreuung beantragen, oder ...?

Liebes Forum, liebe Experten,

ich bin in einer problematischen Situation mit meinem Vater und zermartere mir das Hirn, wie ich mich am Besten verhalten soll, und versuche herauszufinden, wo meine Verantwortung anfängt und endet.

Mein Vater ist parkinsonkrank, lebt allein und hat sein Leben nicht so organisiert, wie es eigentlich notwendig wäre. Er beklagt sich andauernd, niemand würde sich um ihn kümmern, ist andererseits aber nicht bereit, seine Versorgung so weitgehend zu regeln, wie es nötig wäre. Er kann sich nur schwer abfinden mit der Krankheit, und seine Wahrnehmung verändert sich (er überschätzt seine Fähigkeiten und ignoriert verschiedene reale Probleme schlicht), und dann "will" er verschiedene Dinge auch einfach so und nicht anders haben oder nicht haben und versucht seinen Willen durchzudrücken, bis es gar nicht mehr anders geht oder was passiert. Dass das für die Angehörigen sehr belastend ist, interessiert ihn wenig.

Ich muss auch ehrlich zugeben, dass es mir schwer fällt, ihn hart zu konfrontieren, weil er so willensstark ist und schnell wütend wird oder extrem beleidigt. Ich versuche es mit Ruhe und Geduld, das funktioniert aber auch nur bedingt. Er hat solche Gefühlsschwankungen, dass unser Verhältnis auch nicht 100% tragfähig ist. Er vertraut mir nicht durchgängig, und ich könnte ihm regelmäßig alles vor die Füße schmeißen, wenn er so unkooperativ ist. Mir ist schon klar, dass das alles krankheitsbedingt ist, aber ich schaffe es nicht, da drüber zu stehen. Er ist auch noch nicht dement genug dafür, dass man ihn nicht mehr ernst nehmen könnte.

Ich sehe ihn meistens am Wochenende. Wenn ich dort bin und es mal wieder nicht über mich bringe, NICHT schnell staubzusaugen, ihm was zu essen zu machen und das verschmierte Bett neu zu beziehen oder Anrufe bei der Krankenkasse zu erledigen etc., erinnert mich unser Verhältnis an das von Abhängigen und Co-Abhängigen. Ich weiß genau, wenn ich jetzt die Wäsche wasche und sauber mache usw., wird er sich wieder, weiterhin, nicht darum kümmern, das zu regeln.

Also habe ich mich darauf verlegt primär zu versuchen, ihn bei dem Entscheidungsprozess zu unterstützen, besser für sich zu sorgen. Das wird/wurde begleitet von Druck von außen in Form davon dass der Pflegedienst mit dem Einstellen seiner Leistungen gedroht hat für den Fall, dass er sich nicht besser versorgen lässt. Wir sind jetzt immerhin soweit gekommen, dass er sich zwischen Heim und einer privaten Pflegekraft entschieden hat für die private Pflege. Ich habe ihm alle Kosten genau aufgeschrieben und ihn gefragt, ob er es sich leisten kann (habe keinen vollständigen Einblick in die finanzielle Situation).

Er meinte daraufhin, ein Nachweis seines Einkommens müsste doch genügen. Ich habe versucht ihm zu erklären, dass entschiedend nur die Frage ist, wieviel er zur Verfügung hat. Ich habe nicht das Gefühl, dass das bei ihm angekommen ist.

Ähnlich unlogische/irrationale Aussagen habe ich in letzter Zeit häufiger gehört. Und es gibt noch mehr Verhaltensweisen, die mir große Sorgen machen, die ich hier jetzt nicht ausbreiten möchte. Als Stichworte nur Umgang mit Geld und Autofahren obwohl nicht fahrtauglich.

Nach der ersten Erleichterung, dass die Situation sich von der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Seite her jetzt hoffentlich bald entspannt und das Autofahren aufhört, wird mir klar, dass auf Dauer noch mehr "Betreuung" nötig ist bzw. sind immer noch einige Bereiche seines Lebens unorganisiert, und auch der Pflegende braucht einen zurechnungsfähigen Ansprechpartner, jemand muss die Fäden zusammenhalten. Und das wird mir definitiv zuviel. Ich bin gern bereit ein bisschen zu unterstützen, aber mehr packe ich nicht. Ich betreue schon meine Oma via Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht.

Meine Fragen:
- Kann ich mich auf den Standpunkt zurückziehen, dass er allein für sich verantwortlich ist, wenn er so sehr darauf besteht? Ich fühle mich wahnsinnig verantwortlich und mir ist vieles was er macht und wie ungepflegt er ist total peinlich, aber bin ich wirklich verantwortlich?
- Wäre es meine Pflicht, Betreuung für ihn zu beantragen, auch wenn er das nicht will?
- Was passiert mit Leuten, die so uneinsichtig sind wie er?
- Wenn jemand anderer oder ich Betreuung beantragt und das Gericht befindet, dass er noch für sich selbst sorgen kann, und er unterlässt das für sich sorgen aber - was mache ich dann?
- Falls er doch die Hilfe eines Betreuers annehmen würde und es Probleme gibt mit unvernünftigen Ausgaben, kann der Betreuer beantragen, dass dem Betreuten die Geschäftsfähigkeit entzogen wird?
- Freunde warnen mich, durch einen gesetzlichen Betreuer hätte ich das Problem, mich für jede Socke rechtfertigen zu müssen, die ich kaufen "muss", weil er sie in einem Demenzanfall zerschnitten hat. Ich würde davon ausgehen, dass ein Betreuer die Notwendigkeit eines Sockenkaufs in diesem Fall auch sieht - oder?? Und ich habe gehört von Fällen, in denen "wegen des Betreuers" auf das Vermögen von Angehörigen zugegriffen wurde wegen Pflegekosten. Meine Hoffnung wäre, dass durch einen Betreuer ein vernünftigerer Umgang mit dem vorhandenen Einkommen sichergestellt werden könnte, sodass ich eher weniger fürchten müsste, dass es Geldprobleme gibt. Wie seht ihr das?
- In seiner Situation bietet sich doch eine Betreuung an, oder? Mir wäre sehr dran gelegen, dass er gut aufgehoben ist und dass ich entlastet bin.

Danke für hilfreiche Antworten
und herzliche Grüße
Saphira
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Alt 06.12.2011, 11:27   #2
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 6
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Zusätzlich noch interessant: Nach Einschätzung der Pflegedienstleiterin kann mein Vater für sich selbst entscheiden, weil er nur phasenweise dement ist.
Nach Einschätzung eines Betreuers (nach meiner telefonischen Schilderung) ist der Zeitpunkt zum Unterschreiben einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht verpasst, da er die Tragweite nicht mehr erfassen könne.

Herzliche Grüße
Saphira
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Alt 06.12.2011, 12:54   #3
nam
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Benutzerbild von nam
 
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Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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@saphira:

Eine belastende Situation und eine schwierige Entscheidung.

Über das Rechtsinstitut der Betreuung würde ich mich an deiner Stelle weiter erkundigen. Betreuung hört sich erstmal gut an, jedoch umfasst dieses Wort eher nicht die Aufgaben einer sogenannten Betreuung (Aufgabe der Betreuung ist die rechtliche Vertretung in den jeweiligen Aufgabengebieten- mit Sicherheit nicht die unmittelbare Pflege und Versorgung des Betreuten).
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
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Alt 06.12.2011, 20:34   #4
fwu
Stammgast
 
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Beiträge: 560
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hallo Saphira,


formal betrachtet kann nur der betroffene Mensch für sich eine Betreuung beantragen. Alle anderen können beim Betreuungsgericht nur eine Betreuung anregen. Das Gericht prüft dann von Amtswegen.

Die Prüfung erfolgt anhand eines Sachverständigengutachtens und einer richtlichen Anhörung.

Die Anordnung einer Betreuung gegen den erklärten Willen des Betroffenen setzt voraus, daß der Betroffene über keinen freien Willen,klaren Verstand mehr verfügt und deshalb seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr erledigen kann ,

Geld für Einkauf abheben, Rechnungen überweisen, Anträge bei Pflegekasse stellen usw..

Ich hab Dich so verstanden, daß bei Deinem Vater eine beginnende Demenz besteht.

Du kannst Dich aus gewissen Problemen raushalten, wenn Du Deinen Vater bei bestimmten konkreten Tätigkeiten/Verrichtungen unterstützt, Dich mit ihm unterhältst, Empathie entgegen bringst,
andererseits Dich aber um die "rechtlichen " Defizite (zumindest vordergründig) nicht kümmerst. Wenn der demente Mensch bemerkt, daß seine kognitive Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, kann dies zu agressivem Verhalten führen.

In der Regel wird sich die finanzielle Situation zuspitzen, daß zB der Pflegedienst , Bank beim Gericht eine Betreuung anregen.

Die Betreuung könnte auch anonym angeregt werden, zB Nachbarn ....

Die nächste Frage wäre dann, ob Du breit wärst Dich zur Betreuerin bestellen zu lassen, ob Dein Vater das möchte , oder ob ein außenstehnder nicht vielleicht sinnvoller wäre, böser Betreuer - gute Tochter , nach dem Prinzip bad cop - good cop.


schöne grüße


fwu
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Alt 07.12.2011, 19:33   #5
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Beiträge: 6
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Vielen Dank für die Tipps und den Zuspruch!

Mir ist klar geworden, dass ich dieses Dilemma der unklaren Verantwortlichkeit mir zuliebe so schnell wie möglich klären muss.
Nach ausführlichen Gesprächen heute nochmal mit Vaterns Case Managerin (Pflegeberatung) haben wir uns Folgendes überlegt:

Ich bitte ihn, dass er - noch vor dem Termin des Gutachtens wg. neue Pflegestufe - für ein paar Tage in die Klinik geht - zum einen zum Einstellen der Medikamente, das hat er eh schon länger nicht mehr gemacht, d.h. sollte mal wieder überprüft werden. Und bei dieser Gelegenheit soll dann ein psychiatrisches Gutachten gemacht werden wg. kognitiver Fähigkeiten etc. Ich finde das, wenn es über mehrere Tage geht, fairer als eine Momentaufnahme, weil sein Zustand so schwankt. Ich werde ihm das sagen und hoffe er ist einverstanden. Dass das Gutachten gemacht wird, möchte ich notfalls gegen seinen Willen durchsetzen, damit ich nicht weiter so in der Luft hänge. Ich sag ihm, dass ich mir Sorgen um ihn mache und für mich die Situation so unklar ist, und wenn er da blockiert, werde ich mir erlauben seinen Arzt darauf anzusprechen. Es ist mir total unangenehm, gegen seinen Willen zu agieren, aber langsam hab ich das Gefühl, ich muss das machen, um aus dieser Zwickmühle rauszukommen.

Ich denke, dass sich aus dem Gutachten ergeben müsste, ob und für welche Bereiche Betreuung angeregt werden sollte oder nicht.

Und wenn das nicht, dann werden sich vermutlich, wie von fwu angedeutet, die Situationen häufen, wo der Betreuungsbedarf auffällt. Die finanzielle Situation ist schon zugespitzt, Zahlungsschwierigkeiten hatte er schon.

@ fwu
Wie geht "mich um die rechtlichen Defizite vordergründig nicht kümmern"? Hab ich nicht ganz verstanden :-), tue aber gern alles, um weniger Probleme zu haben.

Alles für ihn zu managen übersteigt meine Kräfte und ich will es auch nicht, weil er eben so schwierig ist. Ich kümmere mich ja auch schon um die Oma, und bissl Zeit brauch ich für mich selber auch noch. Abgesehen davon, dass er machen will was er will, fragt er mich gern um Rat, und mit so einer Dreierlösung mit einem Betreuer könnte es glaub ich gut funktionieren.

Die Case Managerin hat mir erzählt, dass sie letztens schon eine Kollegin vom Gerontopsychologischen Dienst dabei hatte, die ihm "Betreuung" erklärt und nahegelegt hat. Das wusste ich noch gar nicht und werd ihn mal dazu befragen. Vielleicht geschieht ein Wunder und er entscheidet sich selbst dafür.

Der Punkt, wo ich am meisten Widerstand wahrnehme, ist die Einschränkung seiner "Freiheit" und Mobilität. Gerade da verhält er sich aber besonders kritisch mit unkontrollierten Ausgaben. Deshalb wär mir ich um einen bösen Cop sehr froh.

@ nam
Was gesetzliche Betreuung ist, ist mir (schon einigermaßen, alles weiß ich natürlich noch nicht) klar, deswegen habe ich den Begriff immer in Anführungszeichen gesetzt, wenn ich "Pflege und Versorgung" etc. meinte - war vielleicht nicht geschickt, das von der Wortwahl her zu vermischen. Um mehr über das Rechtsinstitut herauszufinden, bin ich hier ins Forum gekommen.

Findet ihr, das ist ein guter Weg?
Irgendwelche Bedenken?

Herzliche Grüße an alle!
Saphira ist offline  
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Alt 08.12.2011, 11:14   #6
fwu
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Hallo Saphira;


Wie geht "mich um die rechtlichen Defizite vordergründig nicht kümmern"?


ich habe damit gemeint, daß Du Dich zB nicht um die Bezahlung von Rechnungen kümmerst, keine Regelung mit der Sozialstation triffst,
keinen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellst.


Nicht ganz klar ist, wie die Erstellung des Gutachtens erfolgen soll?
Befindet sich Dein Vater in einer psychiatrischen Einrichtung ?

Für die Betreuung ist ein psychiatrisches Gutachten erforderlich, das vom Betreuungsgericht in Auftrag zu geben ist . Möglicherweise kann auch ein Gutachten nachträglich anläßlich des
Krankenhausaufenthalts.

Ich geh mal davon aus, daß Du als Tochter kein Gutachten in Auftrag geben kannst/darfst. Sofern Dein Vater die behandelnden Ärzte nicht dir gegenüber von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hat, wirst Du wohl auch legal nicht an die Unterlagen finden. Es sei denn Du findest zufällig einen Arztbericht ....
Du kannst natürlich das Betreuungsgericht auch auf den Krankenhausaufenthalt hinweisen.


schöne grüße


fwu
.
fwu ist offline  
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Alt 08.12.2011, 16:03   #7
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Hallo fwu,

"... nicht kümmern" - ok, ich beobachte und schaue mal, dass ich mich wieder mehr rausziehe/zurückhalte.

Mein Vater lebt bisher allein in seiner Wohnung (ambulanter Pflegedienst kommt morgens und abends; ab morgen hat er einen privaten Pfleger, der bei ihm wohnt, so sie sich vertragen).

Danke für den Hinweis dass es schwierig ist, dass ein psych. Gutachten durch mich angeregt wird, das stimmt.

Im Januar wird er pflegetechnisch begutachtet wegen Änderung Pflegestufe 1 auf 2. Case Managerin sagte es ist sinnvoll, dass DAVOR schon die Medikamente aktuell eingestellt sind, damit Pflegestufen-Begutachtung realistisch erfolgen kann.

Wenn er also dafür für ein paar Tage in die Klinik geht (zu seinem Parkinson-Arzt), fällt die psych. Komponente dort vielleicht/wahrscheinlich auf und sie wenden sich vielleicht von sich aus ans Betreuungsgericht und machen gleich ein Gutachten, oder ich könnte sie zumindest darauf ansprechen. Dann gäbe es halt schon ein Gutachten, und ich halte so eines für realistischer als eines, wo er nur für 2 Stunden zum Testen geht.

Die zweite Gelegenheit einzuhaken ist BEI dem Besuchstermin bei ihm zu Hause, weil z.B. bei dieser Gelegenheit der Gutachter finden kann, dass Betreuung angeregt werden sollte.

So hätt ich mir das gedacht ...

Neue Fragen: Wie findet man einen (netten) Betreuer? Oder wird er zugeteilt? Ich hab schonmal bei den Betreuungsstellen der Landkreise Ingolstadt und Eichstätt angerufen - es schien wegen der Zuständigkeit sehr wichtig zu sein, in welchem Landkreis er wohnt. Könnte sein, dass er von dem einen in den anderen umzieht - großes Problem?/muss dann der Betreuer wechseln wg. Zuständigkeit?

Herzliche Grüße
Saphira
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Alt 08.12.2011, 16:58   #8
fwu
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Beiträge: 560
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Hallo Saphira,


soweit mir bekannt ist findet zumindest in Bayern die MdK Begutachtung bezüglich der Pflegestufe in der eigenen Wohnung des Antragstellers statt . Ist der Antragsteller zum Begutachtungstermin im Krankenhaus gibt es eine vorläufige Bewertung nach Aktenlage.

Bei der Begutachtung wird mittlerweile auch der psychosoziale Aspekt geprüft. Stichwort "eingeschränkte Alltagskompetenz- SGB XI - Begutachtungsrichtlinie " Die Prüfungspunkte sind wohl zu googlen . Es wäre vielleicht sinnvoll, den MDK, bzw. die Pflegekasse vorab über die psychischen Einschränkungen zu informieren, da sie Dein Vater wohl nicht von selbst ansprechen wird .



schöne grüße


fwu
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Alt 21.12.2011, 16:09   #9
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 4
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Hallo,
ich finde das ist echt ein ernstes Thema und man sollte behutsam damit umgehen, ob ich einen geliebten Menschen in andere Hände gebe.
Ich habe die Erfahrungen machen müssen, dass es die falsche Entscheidung war und ich lieber selbst die Obhut behalten müssen.
Daher vielleicht hier eine Webseite -gelöscht da Werbung- die es einfach macht selbst für demente Patienten zu sorgen.
Ich habe so weit aus bessere Erfahrungen gemacht.
Vielleicht ist es ja für den ein oder anderen ebenso interessant.
LG
Heikodrops ist offline  
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Alt 22.12.2011, 05:59   #10
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Benutzerbild von michaela mohr
 
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Hallo heikodrops,

Du schreibst:
Zitat:
ich finde das ist echt ein ernstes Thema und man sollte behutsam damit umgehen, ob ich einen geliebten Menschen in andere Hände gebe.
Darum gehts bei Betreuungen nicht, um die Liebe.
Betreung bedeutet dass ein anderer die notwendigen Schritte einleitet und überwacht um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Das Kapitel Liebe bliebt in rechtlichen Betreuungen weiterhin vollständig den Angehörigen belassen.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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