Dies ist ein Beitrag zum Thema Unwürdige/vernachlässigende Behandlung des Betreuten durch Betreuer? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zuerst einmal muss ich anmerken, dass ich mich momentan noch in den Fall einarbeite, der Betreute ist mein Großvater und ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 2
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Zuerst einmal muss ich anmerken, dass ich mich momentan noch in den Fall einarbeite, der Betreute ist mein Großvater und ich muss mir jegliche Information mühsam zusammensuchen bzw. von ihm erfragen, wobei ihm da scheinbar auch vieles nicht mal mitgeteilt wurde.
Die Betreuung meines Großvaters hat vor 2 Jahren begonnen, der Betreuer ist Rechtsanwalt. Mein Großvater ist blind, ist allerdings im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Der Betreuer übernimmt die Bereiche Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Ämter, Gesundheit. So, jetzt aber mal zum eigentlichen Anliegen meines Posts. Meiner Meinung nach (und der meines Großvaters) gibt es einige sehr gravierende Missstände im Rahmen dieser Betreuung: 1. Der Betreuer hat in diesen 2 Jahren kein einziges Mal Kontakt zu meinem Großvater aufgenommen, es ist einfach nur pure Fernverwaltung. 2. Mein Großvater wohnt momentan in einer Mietwohnung, in der er bis vor wenigen Jahren mit einer (jetzt verstorbenen) Lebensgefährtin lebte. Die Wohnung war ursprünglich ihre, er hat sie übernommen. Er ist jedoch Alleinbesitzer eines bewohnbaren, z.Z. leerstehenden Hauses, das heisst, jeden Monat wird völlig unnötige Miete bezahlt. 3. Vom Betreuer wurde ein ambulanter Pflegedienst bestellt, dieser "Pflegedienst" kommt 2x täglich und macht genau folgendes: Hallo sagen, Tablette geben (Blutdruck), Tee kochen, Brot machen, Tschüss sagen, dazu noch 1x pro Woche Baden, Einkaufen, Kaffee trinken gehen. Folgende Tätigkeiten muss mein Vater übernehmen: Putzen, Wäsche waschen, Großvater in der Wohnung herumführen (dazu gleich mehr). 4. Mein Großvater ist teilweise sehr orientierungslos in der Wohnung, da ihn zu Lebzeiten immer seine Lebensgefährtin herumgeführt hat und er so nie gelernt hat sich selbstständig in der Wohnung zu bewegen, und jetzt bewegt er sich immerzu als wäre er in seinem Haus, findet dann jedoch die Wege nicht, da die Wohnung natürlich komplett anders aussieht. Mein Vater musste in die Wohnung einziehen, da für meinen Großvater sonst akute Verletzungsgefahr bestünde, da direkt vor der Wohnungstür eine Treppe runtergeht, und Großvater sich dauernd in den Türen irrt. Er kann ebenfalls nicht selbstständig telefonieren, wäre also komplett hilflos wenn ausserhalb der 2x10m pro Tag die der ambulante Pflegedienst vor Ort ist etwas passiert. Ebenfalls sehr erschütternd war, dass wenige Tage nachdem mein Vater in die Wohnung gezogen ist (Vermieter war einverstanden) ein Brief vom Betreuer (der sich nach wie vor noch nie mit meinem Großvater in Verbindung gesetzt hat) kam, mit der Forderung dass mein Vater sofort ausziehen soll, da es nicht beabsichtigt sei dass er dort wohne. 5. Mein Großvater ist relativ vermögend (hoher, 5stelliger Betrag auf Konten, Sparkonten, dazu über 1300€ Rente+Blindengeld pro Monat) und der Betreuer stellt dem Pflegedienst im Monat ganze 350 Euro zur Verfügung. Von diesen 350 Euro werden ca. 220 fürs Einkaufen benutzt (natürlich immer im teuersten Laden, da er 1m weniger Fahrtstrecke hat...), ca. 80 fürs Kaffeetrinken mit Kuchen und Kuchen mit nach Hause nehmen, ca 20 für Medikamente und sonstige Pflegemittel. Die restlichen 30 werden meinem Großvater als Taschengeld ausgehändigt. 6. Mein Großvater sagt, dass er sich wie ein eingesperrtes Tier fühlt, fühlt sich vom Betreuer total vernachlässigt, schimpft nahezu jeden Tag über den Pflegedienst und dass er sein eigenes Geld nicht benutzen darf und dass er nicht in seinem Haus ist. 7. Ich weiss noch nicht wie die Betreuerbestellung genau abgelaufen ist, aber laut diesem Paragraph BGB - Einzelnorm insbesondere der Punkte (4) Schlägt der Volljährige eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft. Schlägt er vor, eine bestimmte Person nicht zu bestellen, so soll hierauf Rücksicht genommen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Vorschläge, die der Volljährige vor dem Betreuungsverfahren gemacht hat, es sei denn, dass er an diesen Vorschlägen erkennbar nicht festhalten will. (5) Schlägt der Volljährige niemanden vor, der zum Betreuer bestellt werden kann, so ist bei der Auswahl des Betreuers auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Bindungen des Volljährigen, insbesondere auf die Bindungen zu Eltern, zu Kindern, zum Ehegatten und zum Lebenspartner, sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen. gehe ich davon aus, dass meinen Großvater damals niemand darüber aufgeklärt hat, da er niemals einen fremden als Betreuer haben wollte, wenn er wüsste dass er einen Angehörigen auswählen kann. Weiterhin klingt Absatz 5 für mich so, als hätten vorrangig mein Vater und Ich zur Tätigkeit des Betreuers befragt werden müssen, was jedoch nie stattfand. 8. Würde mein Vater sich nicht so aufwändig um den Großvater kümmern, würde der Großvater komplett verwahrlosen, und doch wurde er nicht mal gefragt ob er nicht die Tätigkeit des Betreuers ausüben würde. 9. (nur um mal zu zeigen wie "toll" der ambulante Pflegedienst ist) Bei einem Arztbesuch hat eine der Pflegerinnen meinen Großvater von hinten auf eine Rolltreppe gestoßen, ohne ihm auch nur zu sagen dass eine Rolltreppe kommt, während 10m daneben ein unbenutzter Aufzug offen stand. Bei der Aktion hat sich mein Großvater den Schuh in die Rolltreppe eingeklemmt, ist gestürzt, hat mehrere blaue Flecken davongetragen und der Schuh war natürlich auch hinüber. So, um zum Schluss zu kommen, ein paar Fragen. a) Kann ich vom Betreuer seine Buchführung über die Finanzen meines Großvaters einsehen? Es gibt schliesslich aufgrund der nur 350€ pro Monat konkreten Verdacht auf Missbrauch, weiterhin ist da die Sache mit der Mietwohnung obwohl ein Haus vorhanden wäre. b) Bevor der Betreuer kam, hatte mein Großvater meinem Vater eine Bankvollmacht erstellt, damit er seine Angelegenheiten regeln konnte, was auch immer gut funktionierte. Der Betreuer hat diese Bankvollmacht gegen den Willen meines Großvaters aufgehoben, darf er das überhaupt? Und das wäre natürlich das wichtigste, die Ideallösung aller Probleme mit positivem Ende für alle Beteiligten: Großvater kommt in sein Haus, Vater wohnt dort mit ihm, Vater wird neuer Betreuer. Ist es möglich, diese Situation irgendwie herzustellen, und wenn ja, wie wäre die ideale Vorgehensweise? Ich hoffe, jemand nimmt sich die Zeit, das alles durchzulesen, und ich bin für jegliche Ratschläge dankbar, da ich es nicht mehr sehen kann, meinen Großvater so leiden zu sehen. Grüße, Conni |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Hallo confringa,
dein Grossvater kann bei Gericht einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen und deinen Vater als neuen Betreuer benennen. Angehörige haben, ausser es sprächen schwerwiegende Gründe dagegen, einen Vorrang vor Berufsbetreuern. Gruss Michaela
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Neuer Gast
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 2
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Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Was wären denn z.B. schwerwiegende Gründe, die gegen einen Angehörigen sprächen? Müsste so ein Antrag im Falle eines Blinden von einem Notar verfasst werden, während der Blinde es ihm quasi diktiert? Das zuständige Gericht ist, nehme ich mal an, das Vormundschaftsgericht, wie ist denn der genaue Ablauf um dort so einen Antrag einzureichen? Grüße Conni |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo Confringa,
wenn bei Deinem Großvater lediglich eine Blindheit als körperliche Behinderung besteht , hat er wohl nach § 1896 I Satz 3 BGB selbst die Betreuung beantragt. Dies entspricht auch der Aussage , daß er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Ich frage mich jetzt , warum er bei seinem Antrag, zu dem er ja vom Richter angehört worden sein musste , nicht den Wunsch äußerte, daß sein Sohn zum Betreuer bestellt wird. Dein Großvater hätte im übrigen auch die Möglichkeit gehabt, in Hinblick auf die Blindheit eine Vorsorgevollmacht notariell erstellen und beglaubigen zu lassen . Wenn er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte diese Möglichkeiten nicht benutzt hat, liegt die Vermutung nahe, daß er für dieses Verhalten eine Motivation hatte . Wenn der Großvater auch weiterhin im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist , wäre der einfachste Weg für ihn, die Aufhebung der Betreuung zu beantragen ( siehe § 1896 I a BGB ) , wenn dies seinem willen entspricht. schöne Grüße fwu |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 372
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Zitat:
Kann dein Vater als "Betreuer" diese wirklich lösen ? |
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