Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer ist für rechtliche Aufsicht für Berufsbetreuer zuständig ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, hallo,
wer ist für die rechtliche Aufsicht für Berufsbetreuer zuständig und wo ist das geregelt ?
Sowohl ein freundlicher ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo, hallo,
wer ist für die rechtliche Aufsicht für Berufsbetreuer zuständig und wo ist das geregelt ? Sowohl ein freundlicher Brief an BB mit der Bitte, nicht mehr gegen die Familie zu arbeiten sowie eine Beschwerde bei der Betreuungsbehörde hat bislang nichts genützt. Momentan sucht BB gegen den Willen des BetreuTen einen neuen Wohnheimplatz, obwohl ein Betreuerwechselantrag bei Gericht läuft und setzt BetreuTen unter Druck (ich habe Aufenthaltsbest.recht... und Du mußt dort hin, wohin ich sage ... ); Bitte um Infos über derzeitigen (seit B-Übernahme) Vermögensstand werden verweigert (was hat BetreuTer jetzt am Jahresende zur Verfügung, wie wurde das Arbeitsentgelt über's Jahr 2011 verwendet (geschweige denn 2010 oder was wurde bislang angespart); Auf persönlicher Ebene wird Druck ausgeübt, was man hier in diesem Forum nicht beschreiben darf/kann ... Sogar Verbot wird vom BB ausgesprochen: "dass sag' aber niemandem ...." .... Es handelte sich hierbei um einen Vorschlag seitens des BB, dass die Familie vom Wohnheim ein generelles Hausverbot ausgesprochen bekommen solle, auf Wunsch des BetreuTen ... Wenn sich BetreuTer nicht seiner Familie offenbaren kann, wem dann ? Muß sich ein BetreuTer und seine Familie das alles gefallen lassen ? fragt Ruediger Ps. Seitens BB ist nach wie vor keine Gesprächsbereitschaft |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Die Grundlagen der rechtlichen Aufsicht über einen Berufsbetreuer findest Du hier:
Deine Beschwerden/Klagen sind dabei in weiten Teilen nicht erfasst da es sich dabei nicht um rechtliche Probleme handelt. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
Wenn er in der Lage ist, allein seine Problematik dort zu beschreiben und seinen Willen entsprechend kund tun kann, dann sollte er dies tun, sofern er sich "ungerecht" behandelt fühlt. freundliche Grüße andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 87
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Hallo Ruediger,
ohne Anwalt wirst Du nichts erreichen, wenn man bedenkt, wie lange das bei Euch schon läuft. Selbst auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, reichte bei uns EIN Brief unseres Anwalts (den ich für ihn geschrieben habe) an das Betreuungsgericht. Briefe von Profis werden -nicht nur bei Gerichten- halt ernster genommen als die von nervenden Angehörigen. Grüße Ralf |
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#5 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 372
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Zitat:
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#6 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 372
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Der Betreuer wird durch das Gericht, das die Betreuung angeordnet hat, überwacht; so hat der Betreuer beispielsweise die Verpflichtung, jährlich einen Tätigkeitsbericht und eine Abrechung vorzulegen. Wenn eine Kollision zwischen den Interessen des Betreuten und des Betreuers zu befürchten ist, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Ergänzungsbetreuer. Da die Überwachung des Betreuers lediglich in einem sehr formalisierten Verfahren stattfindet; ist sie ist aber keine Garantie gegen eine schlechte Betreuung.
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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sorry, das Ding heißt seit einiger Zeit nun (endlich) Betreuungsgericht. Grüße andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Zitat:
Danke für Deinen Link-Hinweis und ich bin nun entsetzt, mit welchen Freiheiten BB ausgestattet sind und mit wie wenig Mitteln man den BB beikommen kann. Bei Mißbrauch sind unsere BetreuTen in den staatlichen Fängen .... und es gibt kaum Entrinnen; Erzählungen von Mißständen werden als "Märchen" gewertet .... ??? Danke an alle für Eure Tipps ! Wie ihr mich kennt, stoßen die auf fruchbaren Boden ![]() Bis dann Ruediger |
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#9 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Hallo rüdiger,
Zitat:
Entweder es gibt zukünftig etwas konkretes zu fragen und zu diskutieren oder nicht. Beiträge wie dein letzter (s.o.)werden ab sofort kommentarlos gelöscht. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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