Dies ist ein Beitrag zum Thema Die Geister, die ich rief - wie wird man sie wieder los? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Betreuer und Betreute,
mein Freund, für den ich ja eine Betreuung zwecks Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen beantragt ...
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#1 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 100
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Hallo liebe Betreuer und Betreute,
mein Freund, für den ich ja eine Betreuung zwecks Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen beantragt hatte, möchte die überflüssigen Aufgabenkreise, die ihm zusätzlich untergejubelt wurden, wieder loswerden. Hintergrund ist dieser: Zitat:
Um unnötige Irritationen zu vermeiden, hat er die Betreuerin schriftlich gebeten, bei Gericht die Aufhebung der Aufgabenkreise Vermögenssorge und Gesundheitssorge zu beantragen. Nachdem er nun weder in dieser, noch in anderen, dringenden Angelegenheiten von der Betreuerin hörte, rief er heute morgen bei ihr an und fragte nach. Die Betreuerin erklärte, sein Anliegen aufgrund seiner Schulden bei mir nicht zu unterstützen. Sie habe sich aber schon ans Gericht gewandt, um einen Betreuerwechsel in die Wege zu leiten. Zu den Schulden: Es handelt sich um eine inzwischen beträchtliche Summe, die mein Freund mir nur zurückzahlen kann, wenn sich seine soziale Lage (Grundsicherung aufgrund dauerhafter Erwerbsminderung) wesentlich ändert bzw. wenn er eine entsprechende Summe erben würde (was jetzt, nach dem Tod seiner Mutter, sogar ziemlich wahrscheinlich ist). Es handelt sich um zinslose Darlehen mit unbestimmter Laufzeit. Da ich keines dieser Darlehen gekündigt habe, sind derzeit keine Zahlungen fällig. Darüber habe ich die Betreuerin informiert. Andere Schulden hat mein Freund nicht. Wie muss er jetzt vorgehen, um bei Gericht mit seinem Antrag auf Aufhebung der Betreuung (bzgl. der überflüssigen Aufgabenkreise) durchzukommen? Klar ist, dass er einen solchen Antrag jederzeit stellen kann. Vielleicht wäre es aber sinnvoller, das gleich von einem Anwalt machen zu lassen. Wie seht ihr das? In meinem ursprünglichen Antrag stand nur die Vertretung gegenüber Behörden drin. Die Dame von der Betreuungsbehörde hat meinem Freund dann das Rundum-Sorglos-Paket aufgehängt. Es gibt ein psychiatrisches Gutachten, das dieses Paket abnickt. In diesem Gutachten wurde aber wohl außerdem die Betreuung hinsichtlich der Finanzen, vielleicht sogar ein Einwilligungsvorbehalt befürwortet. Darauf hat die Richterin meinen Freund kurz angesprochen und das dann nicht als Betreuungsbereiche verfügt. Von den Schulden wusste sie nichts, die kamen überhaupt nur deshalb zur Sprache, weil die Betreuerin ein Vermögensverzeichnis anfertigen muss und deshalb explizit nach Schulden gefragt hatte. Ansonsten würden die Schulden (für uns) keine Rolle spielen, da ja eh nicht fällig. Wie schätzt ihr die Gefahr ein, dass mein Freund aus der Betreuung bzgl. Vermögenssorge nicht raus kommt? Er hat eine PPM-Betreuerin, die seinen Umgang mit Geld während diverser gemeinsamer Einkäufe beobachten konnte und daher bestätigen kann, dass er eher in die Abteilung "Sparfuchs" gehört. Auch Arztbriefe von Klinikaufenthalten der letzten drei Jahre geben nichts anderes her und ich bin überzeugt, dass ein weiteres Gutachten ihm bescheinigen würde, das mit der Vermögenssorge selbst hinzukriegen. Übrigens hat die Betreuerin es durch ihre bescheidene Informationspolitik geschafft, dass erstmals im Leben meines Freundes alle Lastschriften eines Monats bzgl. seiner Fixkosten mangels Deckung zurückgebucht wurden. Nicht, dass nicht genug Geld da gewesen wäre, aber die Bank hat ihren Spielraum für die Wertstellung maximal strapaziert. Und wenn man nix davon weiß, kann man auch nicht einschreiten... ![]() Eigentlich würde mein Freund die gewünschte Vertretung gegenüber Behörden ja gerne behalten, aber nicht, wenn der Zirkus bzgl. Vermögen und Gesundheitssorge dann mit einem anderen Betreuer von vorne losgeht. Dann lieber gar keine Betreuung, denn so wird ihm das Leben nur erschwert und nichts erleichtert. In der Erbschaftssache wird mein Freund leider auch nur dürftig informiert und mehr betreut als vertreten. Klar, das ist eigentlich auch Sinn einer Betreuung, aber er ist einsichts- und entscheidungsfähig, möchte die nötigen Entscheidungen also auch selbst treffen und nicht im Nachhinein auf explizite Anfrage hin hören, wie die Betreuerin entschieden hat. Kann er "einfach so" in der Sache einen Anwalt beauftragen oder muss er das bei Gericht beantragen und erst auch die Betreuung in der Erbschaftsangelegenheit aufheben lassen? Lieben und inzwischen sehr genervten Gruß Janina |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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"Wer der Gerechtigkeit folgen will durch dick und dünn, muß lange Stiefel haben." (Wilhelm Busch)
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.11.2011
Beiträge: 4
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Wilhelm Busch war ein kluger Mann, mit inteligenten Sätzen
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Wie wäre es mit:
"Prügel weisen sich probat, ganz besonders vor der Tat" auch Wilhelm Busch. Mal davon abgesehen: Als Pädagoge war Wilhelm Busch ein gnadenloser Brutalo und als Mensch ein Misantrop - seine Werke liebe ich aber trotzdem. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 57
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ich gebe auch noch einen:
Wenn mir aber was nicht lieb, Weg damit! ist mein Prinzip. aus: Plisch und Plum (1882) - Erstes Kapitel mfg RA D
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Es gibt für jede Lösung ein Problem. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 11
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Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Einen Anwalt wird ernst genommen und hat eher den Überblick und die rechtlichen Kennntnisse. Wenn das Geld da ist, daher in jedemFall Anwalt.
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 100
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Zitat:
Gruß, J. |
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 11
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Viel Erfolg dann und alles Gute.
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#9 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 5
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Hallo Janina,
Hier scheint ja so Einiges schief gelaufen zu sein. Ich habe den Eindruck, dass hier ein Kommunikationsproblem zugrundelag und sich die Fronten zwischen der Betreuerin und Deinem Freund (mit Dir an seiner Seite) ziemlich ungünstig verhärtet haben. Normalerweise sollte es möglich sein, durch klare Absprachen die meisten Angelegenheiten einvernehmlich zu regeln. Dies war wohl hier nicht der Fall, denn sonst würde Dein Bekannter hier bestimmte Aufgabenkreise nicht unbedingt wieder loswerden wollen und die Betreuerin ihrerseits nicht einen Betreuerwechsel herbeigeführt haben! Ich vermag nicht zu beurteilen, inwieweit Dein Freund tatsächlich in der Lage ist, seine Angelegenheiten alleine zu regeln. Wenn es ihm selber so wichtig ist, sollte er dies beim Amtsgericht thematisieren. Hierzu ist kein Anwalt nötig. Jeder Betreute kann sich an seine Geschäftsstelle wenden und sein Anliegen dort schriftlich oder mündlich (zu Protokoll) vorbringen. Die Angelegenheit wird dann erneut von seiten der Betreuungsstelle geprüft. Für Deinen Freund wäre es in diesem Zusammenhang wichtig, ganz konkret benennen zu können, was die Betreuerin seiner Meinung nach verkehrt macht. Die Betreuerin unterliegt bestimmten Pflichten, z.B. wichtige Angelegenheiten mit dem Betreuten zu besprechen. Eine Erbschaft ist zweifellos eine wichtige Angelegenheit. Allerdings muss der Betreuer den Betreuten nicht über jeden kleinen Schritt informieren- dazu hat er nämlich garkeine Zeit! Für den Fall, dass Dein Freund auch nach neuerlicher Prüfung mit den vorhandenen Aufgabenkreisen betreut werden muss, sollte gegenseitig ein guter Austausch ermöglicht werden. Wenn die Betreuung nämlich so geführt wird, dass Dein Freund sie eher als Unterstützung denn als Einschränkung erlebt, wird es ihm bestenfalls irgendwann egal sein, was im Betreuerausweis als Aufgabenkreis steht. ![]() Viel Erfolg und Grüße Floretta |
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#10 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 1,096
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Moin,
erstmal tzu den Aufgabenkreisen: Aus meiner Sicht machen die Sinn! Die Betreuung ohne Vermögenssorge wäre cool für den Betreuer - er bräuchte sich nicht um viele dinge kümmern. Mit Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Behörden und in Erbschaftssachen hat er die volle Haftung und den vollen Handlungsspielraum in den zu erwartenden Angelegenheiten. (Ich hatte hier z.B. einen Regress gegen kollegen, bei dem deutlich wurde, daß die Haftung erst mit beiden Aufgabenkreisen greift). Die Abwicklung ist nicht einfach, da ja die gruSi eingestellt wird und, sofern er dann vermögend sein wird, ein teil zu erstatten ist, das Vermögen muß aufgezehrt werden usw. Leider gehen die Aufgabenkreise oft ineinander über und die Trennung besteht nur auf dem Papier. Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit ist daher Vermögenssorge fast immer angeordnet - hier, da eben die GruSi und der nachlass abzuwickeln sind. Wenn dein freund geschäftsfähig ist, so hat dies erstmal keine Auswirkungen auf seine Freiheit. Daher meinte die Kollegin sicherlich, daß zur Sicherung der Handlungsfähigkeirt die Vermögenssorge nicht aufgehoben werden sollte. Die Probleme mit der Bank erscheinen mir erfahrungsgemäß durch die Bank zu entstehen. Banken handeln in Betreuungen oft unwissend, nicht rechtskonform und eigenmächtig. Ich sprach gerade mit einem Rpfl. über Probleme mit Banken, er teilt meine Erfahrungen und vertritt die Auffassung, daß Banken erst rechtskonform handeln werden, wenn die verlorenen Verfahren sich in der Bilanz zeigen (was nie sein wird). Durch die Betreuung verzögert sich allerdings die Kenntnisnahme von dem Mist für Deinen Freund. Die Gesundheitssorge wurde sicher aufgrund der psych Probleme angeordnet. Hier hat er aber keine Nachteile. Diese bedeutet erstmal nur, daß die Schweigepflicht nicht mehr besteht und der Betreuer Behandlungen sicherstellen kann. In der Gesundheitssorge geht aber kaum etwas gegen den Widerstand. Was ich hrausgelesen habe ist ein Machtkampf. Wenn Ihr Euch (Betreuer eingeschlossen) hier verstrickt und um macht kämpft wird die Betreuung doof und wenig effektiv. Ich empfehle daher ein ausführliches Gespräch mit der Betreuerin um die Sachverhalte mal zu klären und auch zu sagen, was er möchte ohne gleich wieder am Beschluss zu rütteln. In der Umkehr sollte Dein Freund vielleicht verständnis dafür zeigen, daß nicht alle probleme vom Betreuer "gemacht" werden. Ich glaube, so um die 20% meiner Arbeitszeit verbringe ich damit, die Fehler anderer zu korrigieren... Der Gang zum Gericht steht immer noch offen. Ich persönlich finde es aber wenig schön, vom Gericht zu erfahren, wenn einem Betreuten etwas nicht passt ohne daß er es mir sagte. Das ist, als würde der Nachbar mir erklären, was meiner ehefrau nicht behagt
Geändert von Tomas11 (12.01.2012 um 10:19 Uhr) |
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