Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Die Geister, die ich rief - wie wird man sie wieder los?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Die Geister, die ich rief - wie wird man sie wieder los? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Betreuer und Betreute, mein Freund, für den ich ja eine Betreuung zwecks Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen beantragt ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 20.12.2011, 14:41   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 100
Standard Die Geister, die ich rief - wie wird man sie wieder los?

Hallo liebe Betreuer und Betreute,

mein Freund, für den ich ja eine Betreuung zwecks Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen beantragt hatte, möchte die überflüssigen Aufgabenkreise, die ihm zusätzlich untergejubelt wurden, wieder loswerden. Hintergrund ist dieser:
Zitat:
Die Lage ist wie folgt: Ein guter Freund von mir hat auf eigenen Wunsch seit Oktober eine gesetzliche Betreuerin (Behörden und Versicherungen, Post, Vermögen, Gesundheitsfürsorge). Er leidet unter psychischen Störungen (keine Sucht, keine Schizophrenie), ist aber kognitiv "voll da". Vor der Einrichtung der Betreuung hat er mich bevollmächtigt und ich habe dann den Behördenkram für ihn gemacht. Als Laie, Nicht-Juristin und außerdem einige hundert Kilometer weg hat mich das auf Dauer überfordert, außerdem konnte ich mich den Behörden gegenüber nicht immer durchsetzen bzw. wurde nicht ernst genommen, was blöd war, weil mein Freund von Grundsicherung leben muss und dementsprechend darauf angewiesen ist, dass man seine Ansprüche durchsetzen kann. Deshalb jetzt die Berufsbetreuerin, die auch Anwältin ist.
(Ist die Betreuerin (Juristin) automatisch die Anwältin des Betreuten?)
und das hier: Ist die Betreuerin (Juristin) automatisch die Anwältin des Betreuten?

Um unnötige Irritationen zu vermeiden, hat er die Betreuerin schriftlich gebeten, bei Gericht die Aufhebung der Aufgabenkreise Vermögenssorge und Gesundheitssorge zu beantragen. Nachdem er nun weder in dieser, noch in anderen, dringenden Angelegenheiten von der Betreuerin hörte, rief er heute morgen bei ihr an und fragte nach. Die Betreuerin erklärte, sein Anliegen aufgrund seiner Schulden bei mir nicht zu unterstützen. Sie habe sich aber schon ans Gericht gewandt, um einen Betreuerwechsel in die Wege zu leiten.

Zu den Schulden: Es handelt sich um eine inzwischen beträchtliche Summe, die mein Freund mir nur zurückzahlen kann, wenn sich seine soziale Lage (Grundsicherung aufgrund dauerhafter Erwerbsminderung) wesentlich ändert bzw. wenn er eine entsprechende Summe erben würde (was jetzt, nach dem Tod seiner Mutter, sogar ziemlich wahrscheinlich ist). Es handelt sich um zinslose Darlehen mit unbestimmter Laufzeit. Da ich keines dieser Darlehen gekündigt habe, sind derzeit keine Zahlungen fällig. Darüber habe ich die Betreuerin informiert. Andere Schulden hat mein Freund nicht.

Wie muss er jetzt vorgehen, um bei Gericht mit seinem Antrag auf Aufhebung der Betreuung (bzgl. der überflüssigen Aufgabenkreise) durchzukommen? Klar ist, dass er einen solchen Antrag jederzeit stellen kann. Vielleicht wäre es aber sinnvoller, das gleich von einem Anwalt machen zu lassen. Wie seht ihr das?

In meinem ursprünglichen Antrag stand nur die Vertretung gegenüber Behörden drin. Die Dame von der Betreuungsbehörde hat meinem Freund dann das Rundum-Sorglos-Paket aufgehängt. Es gibt ein psychiatrisches Gutachten, das dieses Paket abnickt. In diesem Gutachten wurde aber wohl außerdem die Betreuung hinsichtlich der Finanzen, vielleicht sogar ein Einwilligungsvorbehalt befürwortet. Darauf hat die Richterin meinen Freund kurz angesprochen und das dann nicht als Betreuungsbereiche verfügt. Von den Schulden wusste sie nichts, die kamen überhaupt nur deshalb zur Sprache, weil die Betreuerin ein Vermögensverzeichnis anfertigen muss und deshalb explizit nach Schulden gefragt hatte. Ansonsten würden die Schulden (für uns) keine Rolle spielen, da ja eh nicht fällig.

Wie schätzt ihr die Gefahr ein, dass mein Freund aus der Betreuung bzgl. Vermögenssorge nicht raus kommt? Er hat eine PPM-Betreuerin, die seinen Umgang mit Geld während diverser gemeinsamer Einkäufe beobachten konnte und daher bestätigen kann, dass er eher in die Abteilung "Sparfuchs" gehört. Auch Arztbriefe von Klinikaufenthalten der letzten drei Jahre geben nichts anderes her und ich bin überzeugt, dass ein weiteres Gutachten ihm bescheinigen würde, das mit der Vermögenssorge selbst hinzukriegen.

Übrigens hat die Betreuerin es durch ihre bescheidene Informationspolitik geschafft, dass erstmals im Leben meines Freundes alle Lastschriften eines Monats bzgl. seiner Fixkosten mangels Deckung zurückgebucht wurden. Nicht, dass nicht genug Geld da gewesen wäre, aber die Bank hat ihren Spielraum für die Wertstellung maximal strapaziert. Und wenn man nix davon weiß, kann man auch nicht einschreiten...

Eigentlich würde mein Freund die gewünschte Vertretung gegenüber Behörden ja gerne behalten, aber nicht, wenn der Zirkus bzgl. Vermögen und Gesundheitssorge dann mit einem anderen Betreuer von vorne losgeht. Dann lieber gar keine Betreuung, denn so wird ihm das Leben nur erschwert und nichts erleichtert.

In der Erbschaftssache wird mein Freund leider auch nur dürftig informiert und mehr betreut als vertreten. Klar, das ist eigentlich auch Sinn einer Betreuung, aber er ist einsichts- und entscheidungsfähig, möchte die nötigen Entscheidungen also auch selbst treffen und nicht im Nachhinein auf explizite Anfrage hin hören, wie die Betreuerin entschieden hat. Kann er "einfach so" in der Sache einen Anwalt beauftragen oder muss er das bei Gericht beantragen und erst auch die Betreuung in der Erbschaftsangelegenheit aufheben lassen?

Lieben und inzwischen sehr genervten Gruß
Janina
Janina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2011, 15:28   #2
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard

"Wer der Gerechtigkeit folgen will durch dick und dünn, muß lange Stiefel haben." (Wilhelm Busch)
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2011, 16:10   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 09.11.2011
Beiträge: 4
Standard

Wilhelm Busch war ein kluger Mann, mit inteligenten Sätzen
Heikodrops ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2011, 16:23   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Zitat:
Zitat von Heikodrops Beitrag anzeigen
Wilhelm Busch war ein kluger Mann, mit inteligenten Sätzen
Wie wäre es mit:
"Prügel weisen sich probat, ganz besonders vor der Tat"
auch Wilhelm Busch.

Mal davon abgesehen: Als Pädagoge war Wilhelm Busch ein gnadenloser Brutalo und als Mensch ein Misantrop - seine Werke liebe ich aber trotzdem.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2011, 16:28   #5
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 57
Standard

ich gebe auch noch einen:

Wenn mir aber was nicht lieb,
Weg damit! ist mein Prinzip.



aus: Plisch und Plum (1882) - Erstes Kapitel


mfg


RA D
__________________
Es gibt für jede Lösung ein Problem.
Dicker ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2012, 10:58   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 11
Standard Anwalt jawohl

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Einen Anwalt wird ernst genommen und hat eher den Überblick und die rechtlichen Kennntnisse. Wenn das Geld da ist, daher in jedemFall Anwalt.
nrwmann ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2012, 17:15   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 100
Standard

Zitat:
Zitat von nrwmann Beitrag anzeigen
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Einen Anwalt wird ernst genommen und hat eher den Überblick und die rechtlichen Kennntnisse.
Ja, das war unser Plan und auch schon in die Wege geleitet - mittels Antrag auf Beratungshilfe. Nachdem die mir heute aber mitgeteilt haben, dass sie noch mindestens zwei Wochen brauchen mit der Entscheidung, haben wir uns doch dazu entschlossen, die Aufhebung der Betreuung für die Aufgabenkreise Vermögens- und Gesundheitssorge selbst zu beantragen. Da wegen der bestehenden Betreuung durch eine Juristin möglicherweise keine Beratungshilfe bzgl. der Erbschaftsangelegenheit gewährt wird, haben wir den Antrag entsprechend auf die Erbangelegenheit ausgeweitet. Ich hoffe, das geht klar so...

Gruß, J.
Janina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2012, 11:49   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 11
Standard Erfolg

Viel Erfolg dann und alles Gute.
nrwmann ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2012, 15:40   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 5
Standard

Hallo Janina,

Hier scheint ja so Einiges schief gelaufen zu sein. Ich habe den Eindruck, dass hier ein Kommunikationsproblem zugrundelag und sich die Fronten zwischen der Betreuerin und Deinem Freund (mit Dir an seiner Seite) ziemlich ungünstig verhärtet haben. Normalerweise sollte es möglich sein, durch klare Absprachen die meisten Angelegenheiten einvernehmlich zu regeln. Dies war wohl hier nicht der Fall, denn sonst würde Dein Bekannter hier bestimmte Aufgabenkreise nicht unbedingt wieder loswerden wollen und die Betreuerin ihrerseits nicht einen Betreuerwechsel herbeigeführt haben!

Ich vermag nicht zu beurteilen, inwieweit Dein Freund tatsächlich in der Lage ist, seine Angelegenheiten alleine zu regeln. Wenn es ihm selber so wichtig ist, sollte er dies beim Amtsgericht thematisieren. Hierzu ist kein Anwalt nötig. Jeder Betreute kann sich an seine Geschäftsstelle wenden und sein Anliegen dort schriftlich oder mündlich (zu Protokoll) vorbringen. Die Angelegenheit wird dann erneut von seiten der Betreuungsstelle geprüft. Für Deinen Freund wäre es in diesem Zusammenhang wichtig, ganz konkret benennen zu können, was die Betreuerin seiner Meinung nach verkehrt macht. Die Betreuerin unterliegt bestimmten Pflichten, z.B. wichtige Angelegenheiten mit dem Betreuten zu besprechen. Eine Erbschaft ist zweifellos eine wichtige Angelegenheit. Allerdings muss der Betreuer den Betreuten nicht über jeden kleinen Schritt informieren- dazu hat er nämlich garkeine Zeit!

Für den Fall, dass Dein Freund auch nach neuerlicher Prüfung mit den vorhandenen Aufgabenkreisen betreut werden muss, sollte gegenseitig ein guter Austausch ermöglicht werden. Wenn die Betreuung nämlich so geführt wird, dass Dein Freund sie eher als Unterstützung denn als Einschränkung erlebt, wird es ihm bestenfalls irgendwann egal sein, was im Betreuerausweis als Aufgabenkreis steht.

Viel Erfolg und Grüße

Floretta
Floretta ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2012, 10:08   #10
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 1,096
Standard

Moin,

erstmal tzu den Aufgabenkreisen: Aus meiner Sicht machen die Sinn! Die Betreuung ohne Vermögenssorge wäre cool für den Betreuer - er bräuchte sich nicht um viele dinge kümmern.

Mit Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Behörden und in Erbschaftssachen hat er die volle Haftung und den vollen Handlungsspielraum in den zu erwartenden Angelegenheiten. (Ich hatte hier z.B. einen Regress gegen kollegen, bei dem deutlich wurde, daß die Haftung erst mit beiden Aufgabenkreisen greift). Die Abwicklung ist nicht einfach, da ja die gruSi eingestellt wird und, sofern er dann vermögend sein wird, ein teil zu erstatten ist, das Vermögen muß aufgezehrt werden usw.

Leider gehen die Aufgabenkreise oft ineinander über und die Trennung besteht nur auf dem Papier. Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit ist daher Vermögenssorge fast immer angeordnet - hier, da eben die GruSi und der nachlass abzuwickeln sind.

Wenn dein freund geschäftsfähig ist, so hat dies erstmal keine Auswirkungen auf seine Freiheit. Daher meinte die Kollegin sicherlich, daß zur Sicherung der Handlungsfähigkeirt die Vermögenssorge nicht aufgehoben werden sollte.

Die Probleme mit der Bank erscheinen mir erfahrungsgemäß durch die Bank zu entstehen. Banken handeln in Betreuungen oft unwissend, nicht rechtskonform und eigenmächtig. Ich sprach gerade mit einem Rpfl. über Probleme mit Banken, er teilt meine Erfahrungen und vertritt die Auffassung, daß Banken erst rechtskonform handeln werden, wenn die verlorenen Verfahren sich in der Bilanz zeigen (was nie sein wird).

Durch die Betreuung verzögert sich allerdings die Kenntnisnahme von dem Mist für Deinen Freund.

Die Gesundheitssorge wurde sicher aufgrund der psych Probleme angeordnet. Hier hat er aber keine Nachteile. Diese bedeutet erstmal nur, daß die Schweigepflicht nicht mehr besteht und der Betreuer Behandlungen sicherstellen kann. In der Gesundheitssorge geht aber kaum etwas gegen den Widerstand.

Was ich hrausgelesen habe ist ein Machtkampf. Wenn Ihr Euch (Betreuer eingeschlossen) hier verstrickt und um macht kämpft wird die Betreuung doof und wenig effektiv. Ich empfehle daher ein ausführliches Gespräch mit der Betreuerin um die Sachverhalte mal zu klären und auch zu sagen, was er möchte ohne gleich wieder am Beschluss zu rütteln. In der Umkehr sollte Dein Freund vielleicht verständnis dafür zeigen, daß nicht alle probleme vom Betreuer "gemacht" werden. Ich glaube, so um die 20% meiner Arbeitszeit verbringe ich damit, die Fehler anderer zu korrigieren...

Der Gang zum Gericht steht immer noch offen. Ich persönlich finde es aber wenig schön, vom Gericht zu erfahren, wenn einem Betreuten etwas nicht passt ohne daß er es mir sagte. Das ist, als würde der Nachbar mir erklären, was meiner ehefrau nicht behagt

Geändert von Tomas11 (12.01.2012 um 10:19 Uhr)
Tomas11 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:48 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27