Dies ist ein Beitrag zum Thema Rente und Erbe?? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Bin seit 5 Jahren in gesetzli.Betreuung.
Habe die Rente wegen
Depr. und psysiche Störungen( Ängste,Motivationlosigkeit u.sw.)
Ab Februar bis ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.11.2011
Beiträge: 3
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Hallo
Bin seit 5 Jahren in gesetzli.Betreuung. Habe die Rente wegen Depr. und psysiche Störungen( Ängste,Motivationlosigkeit u.sw.) Ab Februar bis 2013 Vor kurzem ist meine Mutter(in Italien) verstorben und hat ein Haus hinterlassen! Meine Schwester bekundet ich wäre nicht im Grundbuch eingetragen. Nun besteht meine Betreuerin darauf- da von Landschaftsverband gefordert-Auskunft( Sterbeurkunde-Grundbuch kopie u.s.w weil Wohngeld benötigt wird - da die Rente nicht ausreicht! Mit meiner Familie besteht seit der Beerdigung, kein Kontakt mehr- Meine Frage ist - -dürfen die Ämter an dem Elternhaus Anspruch anfordern! Wie kann ich handeln? Ich bin am verzweifeln! Viele Grüße |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo francesco,
wenn Du eine Rente wegen Erwerbsminderung erhältst und davon leben kannst, sehe ich jetzt keine Veranlassung, daß eine Behörde deartige Auskünfte verlangt. Nachdem Du den Landschaftsverband erwähnst , der wohl so wetwas wie eine Sozialhilfebehörde in NRW ist (??) gehe ich davon aus, daß Du von dort ergänzend zur Rente Leistungen erhältst, zB grundsicherung wg. Erwerbsunfähigkeit - und in diesem Rahmen sind dann auch deine Vermögensverhältnisse, die sich durch die Erbschaft geändert haben zu überprüfen. schöne Grüße fwu |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 372
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Zitat:
Deine Mutter hat dir und den anderen Erbberechtigten (z.B. Schwester) eine Erbschaft überlassen - in welchem Verhältnis ist unbekannt. Die Erbschaft besteht nicht nur aus dem "Haus", sondern auch aus Verpflichtungen , z.B. Schulden auf dem Haus, Renovierungsbedarf, vielleicht belastet mit Wohnrecht bis zum Lebensende, etc. Insofern relativiert sich "dein" Anteil an der Erbschaft dieses "Hauses". Ich gehe davon aus, dass sich der Wert deines "Anteils" am Haus gegen 0,- € rechnet. Bis das zwischen den zuständigen Ämtern in Deutschland (Betreuerin) und Italien geklärt ist, darf es deinen Ansprüchen nicht im Wege stehen. Ich glaube, du kannst aufgrund deiner Lebenssituation überhaupt nichts zur schnellen Klärung beitragen - richtig ? |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.11.2011
Beiträge: 3
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Aussagen treffen zu - Landschaftsverband etc. Meine Betreuerin hat mir in dieser Hinsicht, eigentlich schon beruhigende Worte zukommen lassen(bin sehr Zufrieden mit Ihr) Mein derzeitige Situation ist, das ich mir für jede Kleinigkeit um mehrer schlafloser Nächte bereichere!
Nochmals vielen Dank und viele Grüße und frohe Festtage Geändert von Francesco1968 (23.12.2011 um 17:01 Uhr) |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.11.2011
Beiträge: 3
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Hallo,
>Bedanke mich für die schnelle Rückmeldung. Dies was erwähnt wurde, ist genau die Situation in der ich mich befinde. Meine Betreuerin hat dies eigentlich schon erwähnt! Und bin froh und zufrieden das ich Sie habe. Danke nochmals und viele Grüße und frohe Festtage |
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