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Rente und Erbe??

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Hallo Bin seit 5 Jahren in gesetzli.Betreuung. Habe die Rente wegen Depr. und psysiche Störungen( Ängste,Motivationlosigkeit u.sw.) Ab Februar bis ...


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Alt 22.12.2011, 07:55   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.11.2011
Beiträge: 3
Standard Rente und Erbe??

Hallo
Bin seit 5 Jahren in gesetzli.Betreuung.
Habe die Rente wegen
Depr. und psysiche Störungen( Ängste,Motivationlosigkeit u.sw.)
Ab Februar bis 2013
Vor kurzem ist meine Mutter(in Italien) verstorben und hat ein Haus hinterlassen! Meine Schwester bekundet ich wäre nicht im Grundbuch eingetragen. Nun besteht meine Betreuerin darauf- da von Landschaftsverband gefordert-Auskunft( Sterbeurkunde-Grundbuch kopie u.s.w weil Wohngeld benötigt wird - da die Rente nicht ausreicht! Mit meiner Familie besteht seit der Beerdigung, kein Kontakt mehr-

Meine Frage ist - -dürfen die Ämter an dem Elternhaus Anspruch
anfordern! Wie kann ich handeln? Ich bin am verzweifeln!

Viele Grüße
Francesco1968 ist offline  
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Alt 22.12.2011, 10:53   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
Standard

hallo francesco,


wenn Du eine Rente wegen Erwerbsminderung erhältst und davon leben kannst, sehe ich jetzt keine Veranlassung, daß eine Behörde deartige Auskünfte verlangt. Nachdem Du den Landschaftsverband erwähnst , der wohl so wetwas wie eine Sozialhilfebehörde in NRW ist (??) gehe ich davon aus, daß Du von dort ergänzend zur Rente Leistungen erhältst, zB grundsicherung wg. Erwerbsunfähigkeit - und in diesem Rahmen sind dann auch deine Vermögensverhältnisse, die sich durch die Erbschaft geändert haben zu überprüfen.


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 22.12.2011, 12:33   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 372
Standard

Zitat:
Zitat von Francesco1968 Beitrag anzeigen
Vor kurzem ist meine Mutter(in Italien) verstorben und hat ein Haus hinterlassen
Hallo Francesco, erst mal mein Beileid zum Tod deiner Mutter.
Deine Mutter hat dir und den anderen Erbberechtigten (z.B. Schwester) eine Erbschaft überlassen - in welchem Verhältnis ist unbekannt.
Die Erbschaft besteht nicht nur aus dem "Haus", sondern auch aus Verpflichtungen , z.B. Schulden auf dem Haus, Renovierungsbedarf, vielleicht belastet mit Wohnrecht bis zum Lebensende, etc.
Insofern relativiert sich "dein" Anteil an der Erbschaft dieses "Hauses".
Ich gehe davon aus, dass sich der Wert deines "Anteils" am Haus gegen 0,- € rechnet.
Bis das zwischen den zuständigen Ämtern in Deutschland (Betreuerin) und Italien geklärt ist, darf es deinen Ansprüchen nicht im Wege stehen.
Ich glaube, du kannst aufgrund deiner Lebenssituation überhaupt nichts zur schnellen Klärung beitragen - richtig ?
stephan1 ist offline  
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Alt 23.12.2011, 16:54   #4
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Registriert seit: 30.11.2011
Beiträge: 3
Standard

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Aussagen treffen zu - Landschaftsverband etc. Meine Betreuerin hat mir in dieser Hinsicht, eigentlich schon beruhigende Worte zukommen lassen(bin sehr Zufrieden mit Ihr) Mein derzeitige Situation ist, das ich mir für jede Kleinigkeit um mehrer schlafloser Nächte bereichere!
Nochmals vielen Dank und viele Grüße und frohe Festtage

Geändert von Francesco1968 (23.12.2011 um 17:01 Uhr)
Francesco1968 ist offline  
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Alt 23.12.2011, 17:00   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.11.2011
Beiträge: 3
Standard Rente-Erbe etc.

Hallo,
>Bedanke mich für die schnelle Rückmeldung.
Dies was erwähnt wurde, ist genau die Situation in der ich mich befinde.
Meine Betreuerin hat dies eigentlich schon erwähnt! Und bin froh und zufrieden das ich Sie habe.
Danke nochmals und viele Grüße und frohe Festtage
Francesco1968 ist offline  
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