Dies ist ein Beitrag zum Thema Selber als Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich war vor einigen Tagen mit meinem 18 jährigen Sohn zum Gericht,dass ich die Betreuerin werde.
Er hat Mutismus,daher ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 1
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Hallo,
ich war vor einigen Tagen mit meinem 18 jährigen Sohn zum Gericht,dass ich die Betreuerin werde. Er hat Mutismus,daher muß ich ihn überall hin begleiten. Gibt es da so ein "Betreuungsgeld" oder so ähnlich als Angehöriger? Liebe Grüße! Schorina
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Guten Tag Schorina,
willkommen im Forum. Für ehrenamtliche Betreuer gibt es die Pauschale von 323 € jährlich als Aufwandsentschädigung. Genaues dazu findest du hier: Betreuer (Ehrenamt) ? Betreuungsrecht-Lexikon Es gibt auch noch die Möglichkeit deine Ausgaben konkret nachzuweisen und erstattet zu bekommen. Dir sollte jedoch klar sein, das es sich nur um die Ausgaben handelt, die zur Erfüllung deiner Ausgaben als rechtliche Vertreterin notwendig waren. Bei einer Verpflichtung zur Betreuerin solltest du unbedingt den Rechtspfleger dazu befragen der dich verpflichten wird. Es gibt i.d.R. Merkblätter hierzu. Gruß, Andreas
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#3 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 238
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Zu beachten ist allerdings, dass nicht jeder Arztbesuch zur rechtlichen Betreuung gehört.
Wenn der Betroffene allein nicht zum Arzt gehen kann, muss der Familienverbund bzw. der Betreuer für die Verbringung zum Arzt und retour Sorge tragen. Die Begleitung, wie in Beitrag 1 beschrieben, würde nicht dazu führen, dass jeder Arztbesuch über die Staatskasse entgolten werden würde. |
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