Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Selber als Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Selber als Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich war vor einigen Tagen mit meinem 18 jährigen Sohn zum Gericht,dass ich die Betreuerin werde. Er hat Mutismus,daher ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 23.12.2011, 09:26   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 1
Standard Selber als Betreuer

Hallo,

ich war vor einigen Tagen mit meinem 18 jährigen Sohn zum Gericht,dass ich die Betreuerin werde.
Er hat Mutismus,daher muß ich ihn überall hin begleiten.
Gibt es da so ein "Betreuungsgeld" oder so ähnlich als Angehöriger?

Liebe Grüße! Schorina
Schorina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2011, 09:45   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Guten Tag Schorina,
willkommen im Forum.

Für ehrenamtliche Betreuer gibt es die Pauschale von 323 € jährlich als Aufwandsentschädigung.

Genaues dazu findest du hier: Betreuer (Ehrenamt) ? Betreuungsrecht-Lexikon

Es gibt auch noch die Möglichkeit deine Ausgaben konkret nachzuweisen und erstattet zu bekommen. Dir sollte jedoch klar sein, das es sich nur um die Ausgaben handelt, die zur Erfüllung deiner Ausgaben als rechtliche Vertreterin notwendig waren.

Bei einer Verpflichtung zur Betreuerin solltest du unbedingt den Rechtspfleger dazu befragen der dich verpflichten wird. Es gibt i.d.R. Merkblätter hierzu.

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2012, 16:38   #3
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 238
Standard

Zu beachten ist allerdings, dass nicht jeder Arztbesuch zur rechtlichen Betreuung gehört.
Wenn der Betroffene allein nicht zum Arzt gehen kann, muss der Familienverbund bzw. der Betreuer für die Verbringung zum Arzt und retour Sorge tragen.
Die Begleitung, wie in Beitrag 1 beschrieben, würde nicht dazu führen, dass jeder Arztbesuch über die Staatskasse entgolten werden würde.
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27