Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweis über Erträge aus Wertpapieren im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich muss für den Wohngeldantrag meiner Mutter ein paar Unterlagen nachreichen. Unter Anderem ist das ein Nachweis über Erträge ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.11.2011
Beiträge: 5
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Hallo,
ich muss für den Wohngeldantrag meiner Mutter ein paar Unterlagen nachreichen. Unter Anderem ist das ein Nachweis über Erträge aus Wertpapieren und Dividenden. Da meine Mutter keinerlei Wertpapiere , geschweige denn ein Depot bei einer Bank besitzt, würde ich das einfach so der Behörde mitteilen. Oder gibt es hierfür eine andere Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen? Vielen Dank schonmal im Voraus. Grüße, Stefan |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.12.2010
Beiträge: 123
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Schönen Abend,
also: Wenn sie nichts bekommt, kannst Du nichts nachweisen. Ich würde das Feld einfach leer lassen. Gruß Tanja
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
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Hallo ,
ich schließe mich der Auffassung von 3malmami an. Rein praktisch gehe ich aber auf Nummer sicher und mache in meinen Anträgen - statt einen Punkt freizulassen - einen "Verneinungsstrich" - dann weiss der Leser eindeutig dass kein Punkt vergessen oder offengelassen wurde und wie hier z.B. keine Erträge aus Wertpapieren vorliegen. Man könnte ja sonst auf einen besonders eifrigen Sachbearbeiter stoßen, der sonst nochmals rückfragt. Viele Grüße ![]() Ingrid |
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