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Vorsorgevollmacht vs gerichtliche Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht vs gerichtliche Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, bin ganz neu hier und habe eine etwas verzwickte familiäre Situation. Von folgendem Sachverhalt erfahre ich, nachdem ich ...


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Alt 29.01.2012, 17:36   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.01.2012
Beiträge: 3
Standard Vorsorgevollmacht vs gerichtliche Betreuung

Hallo zusammen,

bin ganz neu hier und habe eine etwas verzwickte familiäre Situation.

Von folgendem Sachverhalt erfahre ich, nachdem ich über das Gericht vor kurzem die Betreuung angeregt habe:

Vor ca. einem Jahr hat mein Vater (über 80) seiner Frau und einem anderen Familienmitglied eine Vorsorgevollmacht erteilt. Seine Frau für den gesundheitlichen Teil und das andere Familienmitglied für den finanziellen Teil und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Seine Frau zieht kurz darauf aus (ca. 2 Monate später) er wohnt seitdem allein in seinem sehr großen Haus und lediglich ein Pflegedienst hat ihn versorgt.
Nur knapp 3 Monate nach der Vorsorgevollmacht berichtet ein Psychologe über meinen Vater u.a. DemTect Test 6 Punkte, stark eingeschränkter Realitätssinn, usw.
Die langjährige Ehefrau interessiert sich offensichtlich nicht mehr für meinen Vater und kennt offensichtlich nicht einmal die behandelnden Ärzte. Ich gehe davon aus , das bereits zur Erteilung der Vollmacht entweder durch den bevorstehenden Auszug eine psychische Drucksituation für meinen Vater vorlag, oder aber, was aus meinen Augen wahrscheinlich ist, dort bereits Geschäftsunfähigkeit vorlag.

Bis heute ist gerichtlich die Geschäftsunfähigkeit nicht festgestellt worden.

Nun legt mir das Gericht die Vollmacht vor und bittet um Stellungnahme.

Ich überlege die Vollmacht anzuzweifeln und das gerichtliche Verfahren dadurch weiter am laufen zu halten, da ich dem anderen Familienmitglied in der Vollmacht traue und das Familienmitglied sich auch bereits engagiert (Heimplatz besorgt, Hausstand wird aufgelöst etc.) würde ich dieses als gerichtlich eingesetzten Betreuer vorschlagen, nicht aber die Ehefrau, die ja ausgezogen ist.

Es gibt noch ein weiteres Familienmitglied, das am ganzen Sachverhalt nur eigene Interessen bekundet und ein Teile eines vorgezogenen Erbes wittert.
Das in der Vollmacht stehende Familienmitglied und ich sind zum Glück beide der Meinung, das es nichts zu verteilen gibt, sondern der Besitz meines Vaters zunächst für dessen Pflege einzusetzen ist.

Soll man das einfach so laufen lassen wie bisher ? Oder macht es Sinn, so wie ich denke, die Vollmacht anzuzweifeln und damit vielleicht eine gerichtlich abgesicherte Betreuung zu erwirken.
Handelt das Familienmitglied richtig und juristisch einwandfrei, wenn es rechtsgeschäfte schon tätigt, bevor ein Gericht Geschäftsunfähigkeit festgestellt ? Was ist wenn Vater drauf besteht wieder in sein Haus gebracht zu werden ?
Was können wir noch tun ?

Auch wenn keiner der Familienangehörigen in den letzten Jahren viel Kontakt zu meinem Vater hatte und auch die Familienangehörigen untereinander wenig Kontakt pflegen möchte ich doch den letzten Lebensabschnitt meines Vaters möglichst nach seinem Willen gestaltet wissen. Dem widerspricht eigentlich allerdings schon der Aufenthalt in einem Heim, aber ich denke hier geht seine Sicherheit und Versorgung vor !?

Für Tipps bin ich sehr dankbar, denn das Gericht erwartet in der nächsten Woche meine Stellungnahme.

Viele Grüße
Wolfi
wolfi ist offline  
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Alt 29.01.2012, 21:27   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Ich würde das genau so schildern, wie Du es hier zusammengefaßt hast: Du bist unsicher, was die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt des Erteilens der Vollmacht betrifft und wahrscheinlich nicht vom Fach (Psychiater, Psychologe...), traust aber deinem Bruder/deiner Schwester und wenn sie/er der Sache gewachsen ist, könnte alles in Frieden aufgelöst werden.

Allerdings sollte Dir das Konfliktpotential bewußt sein, das in einer solchen Situation und Entwicklung steckt - da ist es auch manchmal gut und richtig, wenn ein Profi die Sache in die Hand nimmt.
Also nicht lange rumhüsern, wenn Konflikte aufbrechen, sondern gleich zum Anwalt/Notar und alles wasserdicht machen.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 30.01.2012, 21:46   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Wolfi

Ob und wieweit die Vollmacht gültig ist oder nicht kann hier nicht gesagt werden. Dazu müßte man wissen, was drinsteht und - Du hast es selbst geschildert - bekannt sein, wie es mit der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung ausgesehen hat.

Die Überlegung Betreuer oderdoch nicht, solltest Du mit dem Familienmitglied besprechen, dass die Vermögenssorge innehat. Bei der Einrichtung einer Betreuung könnte er sich auf die Füsse getreten fühlen, bzw. übergangen, wenn er nicht mit beteiligt wird.

Die Frage, ob eine Betreuer von aussen bestellt wird sollte auch erlaubt sein. Vor dem Hintergrund, dass es weitere Familienmitglieder gibt, die scharf auf'S Geld und misstrauisch sind, muss man damit rechnen, dass serienweise Messer geworfen werden und die Vorsorge- bzw. Betreuungsarbeit äussert schwierig wird - zumindest für Familienmitglieder. Dass bei der Gelegenheit Vertrauen und Zusammenhalt innerhalb der Familie gnadenlos auf der Strecke bleiben wird, muss Euch klar sein.
In diesem Fall ist ein Berufsbetreuer von aussen deutlich besser dran, weil er solche Sachen kennt und damit umgehen kann (sollte man zumindest erwarten). Er kann auf jeden Fall unbefangener seine Arbeit machen - Und Ihr könnt wenigstens ein halbwegs brauchbares Familienverhältnis wahren.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.01.2012, 23:41   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.01.2012
Beiträge: 3
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Hallo Imre,

danke für die offene und ehrliche Stellungnahme.
Diese Überlegungen habe ich mir teils genau so schon gemacht.

tja, wie sagt man so schön:.. ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ganz ungeniert.
Auf irgendwelchen Zusammenhalt in der Familie müssen wir nicht achten, was es nicht gibt muss nicht beachtet werden.
Die Frau meines Vaters ist eh ausgezogen und hat ihn faktisch damit verlassen und hält auch keinen Kontakt zu den Kindern.
Die Anderen Angehörigen unter sich haben auch nur dürftigen Kontakt.
Mit dem Vorsorgevollmacht innehabenden Familienmitglied habe ich schon gesprochen, von da habe ich grünes Licht die Vollmacht anzuzweifeln, um das ganze möglichst juristisch eben in Zukunft auf sichere Beine zu stellen und vor allem nach Möglichkeit nur noch einen Betreuer für alles zu haben, ich werde die in der Vollmacht genannte Person daher ja auch als gerichtlich eingesetzten Betreuer vorschlagen und nach bestenm Wissen unterstützen.

Wir denken auch beide kaum, das die Frau wirklich noch großes Interesse hat die gesundheitliche Versorgung zu entscheiden. Zudem ist mein Vater jetzt auch etwas weiter entfernt in dem Heim und nicht mobil.

Etwas Angst besteht wohl nur in der Dokumentationspflicht und etwas erhöhtem aufwand an Papierkram, aber wenns um fremdes Geld geht kommt die Betreuung ohne Dokumentation so oder so nicht aus und beim Schreibkram bin ich gern behilflich.

Vielen Dank noch mal und viele Grüße

Ist ne spannende Zeit im Moment.

Wolfi
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Alt 31.01.2012, 18:13   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 1,585
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Moin Wolfi

Ist doch gut so.
Viel Glück

wünscht

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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