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Ergänzungsbetreuung

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Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen? Situation: Seit 5 Jahren habe ich die Betreuung für meine Tante übernommen, vollumfänglich. Bis ...


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Alt 01.02.2012, 12:42   #1
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Beiträge: 4
Standard Ergänzungsbetreuung

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen?

Situation:
Seit 5 Jahren habe ich die Betreuung für meine Tante übernommen, vollumfänglich. Bis vor einem Jahr fand die Pflege und Betreuung noch zuhause statt, hier habe ich gemeinsam mit einem amb. Pflegedienst alles erledigt. Meine Tante ist an Demenz erkrankt und hat keine weiteren Angehörigen. Außer eine weitere Nichte, also meine Schwester, die allerdings 400 km weiter weg wohnt. Bei Übernahme der Betreuung haben meine Tante und ich eine Vereinbarung getroffen, dass ich mich um alles für sie kümmere. Da ich 50 km entfernt wohne und für die Betreuung und Pflege immer gefahren bin, erhielt ich eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,-- € für alles inklusive. Das Geld wurde aus ihrem privaten Vermögen entnommen und das Gericht hat dieses auch so genehmigt. Seit 1 Jahr ist meine Tante nun in einem Pflegeheim bei mir vor Ort. Ich habe sie hier vor Ort ins Pflegeheim genommen, da ich so schneller und öfter bei ihr sein kann. Für diese Zeit im Pflegeheim soll ich lt. der Vereinbarung 250,-- € als pauschale Entschädigung erhalten. Nun ist das Amtsgericht hier vor Ort zuständig und so muss ich nun mit neuen Rechtspflegern zusammen arbeiten. Die Rechnungslegung für das vergangene Jahr ist geprüft worden und für ok befunden worden.

Jetzt schreibt das Amtsgericht folgendes:
Zitat: " Zwar ist aus der Akte die Vereinbarung bezüglich Ihrer monatlichen Barentnahme ersichtlich. Doch haben sich durch die Heimaufnahme die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen erheblich verändert. Es ist daher zu prüfen, ob diese Vereinbarung nicht gegenstandlos geworden ist. Hierzu wäre eine Bestellung eines Ergänzungsbetreuers notwendig. Bevor dieses Verfahren eingeleitet wird, werden Sie gebeten möglichst bald, darzulegen, welche Tätigkeiten Sie jetzt noch für die Betroffene monatlich erbringen. Bis zur Klärung der Angelegenheite entnehmen Sie bitte den monatlichen Betrag nicht mehr."

Ich habe nun eine Aufstellung germacht, aus der hervorgeht, was ich weiterhin leiste und dazu den Zeitaufwand. Ich leiste weiterhin monatliche Besuche von ca. 32 Std., kümmere mich um jeglichen Schriftverkehr, Rechnungsprüfung, Überweisungen, bin Ansprechpartner für Pflegekräfte und Heimleitung, nehme an Feierlichkeiten, Angehörigentreffen im Pflegeheim teil. Führe Gespräche mit dem Hausarzt, evtl. Krankenhaus, steht vielleicht kurzfristig an. Überwache die Finanzen und schichte ggfl. um oder hole Angebote ein und lege neu an. Führe Bankgespräche, fahre zu den Banken vor Ort, telefoniere hier und da, wo es erforderlich ist, kümmere mich um ihre Bekleidungssachen, kaufe welche ein. Sorge dafür, dass sie weiterhin ein wenig Lebenslust und Freude verspürt, indem ich ihr schöne Stunden bereite. Lese vor, Fahre spazieren mit ihr oder wir besuchen ein schönes Cafè oder essen im Sommer Eis in der Stadt.

Wenn ich alles mal so zusammenrechne, so komme ich auf ca. 44 Stunden im Monat. Die würde einen Stundenlohn von 5,68 € ergeben. Nach meiner Ansicht ist das völlig gerechtfertigt, denn ich bin schließlich nur die Nichte. Ich gebe viel Zeit für dies Aufgaben her, die ich an anderer Stelle einsparen muss und von der psychischen Belastung spreche ich noch nicht einmal.

Nun meine Frage:
Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation und wie kann ich diese vernünftig lösen, so dass die kleine Aufwandentschädigung weiterhin für mich zur Verfügung steht und ich nicht auch noch einen Ergänzungsbetreuer bekomme. Wer soll den überhaupt bezahlen? Und was sollte der überhaupt machen?

Würde mich freuen, wenn mir jemand hierzu Informationen schicken kann, so dass ich bei Gericht die Betreuung wie bisher weiterhin durchführen kann. Außerdem ist alles haarklein in der Rechnungslegung aufgeführt und auch völlig schlüssig. Es gab nie Beanstandungen bisher.

Ich danke schon einmal vorab für die Bemühungen.

Viele Grüße, rosi
rosi ist offline  
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Alt 01.02.2012, 13:47   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
Standard

Hallo rosi,

ein Ergänzungsbetreuer wird bestellt wenn der eigentliche Betreuer ein Rechtsgeschäft mit dem Betreuten nicht abschliessen kann weil das ein sog. "In Sich" Geschäft wäre.

Da anscheinend durch die bestehende Vereinbarung zwischen der Tante und Dir das Vermögen sich schnell verringert kann der alte Vertrag wahrscheinlich so keinen Bestand mehr haben. Wie ein neuer Vertrag aussehen könnte wäre Sache des Ergänzungsbetreuers.

Einige der Sachen die Du mit oder für deine Tante machst sind Dinge die vom Heim zu erbringen wären, die Tante zahlt also zwei Mal scheinbar.
Andere Sachen wie Angehörigentreffen können natürlich nicht in Rechnung gestellt werden, entweder man macht das freiwillig und auf Grund der bestehenden Familienverhältnisse oder es muss ausfallen.

Und natürlich kann kein Geld ausgegeben werden was hinterher bei den Heimkosten fehlen würde. Sozialhilfeträger schauen vor einer Kostenzusage schon genau hin was vorher passiert ist.

Ich zitiere mal Andreas an anderer Stelle dazu:

Zitat:
Für ehrenamtliche Betreuer gibt es die Pauschale von 323 € jährlich als Aufwandsentschädigung.

Genaues dazu findest du hier: Betreuer (Ehrenamt) ? Betreuungsrecht-Lexikon

Es gibt auch noch die Möglichkeit deine Ausgaben konkret nachzuweisen und erstattet zu bekommen. Dir sollte jedoch klar sein, das es sich nur um die Ausgaben handelt, die zur Erfüllung deiner Ausgaben als rechtliche Vertreterin notwendig waren.
Gruss Michaela
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Alt 01.02.2012, 14:11   #3
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Beiträge: 3
Standard Nochmals mit anderen Worten

Moin,
wenn Dir Michaelas Aussagen schon ausreichend die Augen für die Situation geöffnet haben, brauchst Du das weitere nicht zu lesen! Wenn nicht, hier nochmals ein wenig anders ausgedrückt:

Wie Michaela richtig ausführt, geht es bei der Ergänzungsbetreuung im Wesentlichen um die aktuelle Situation: Es muss etwas zwischen Dir und dem von Dir betreuten Menschen ausgehandelt werden.

Logischerweise kann man Dich das nicht alleine machen lassen, sonst wäre ja jeglicher "Vertragsgestaltung" Tür und Tor geöffnet. Also setzt man jemanden ein, der bei diesem Vertrag die von Dir Betreute vertritt.

Wenn derjenige/diejenige Dir auch noch die von Michaela geschilderten Unterschiede in den Leistungen (privates Einstehen für einen Verwandten / "Liebesdienste" (von denen einige durch das Heim zu machen wären) / rechtliche Betreuungstätigkeit) nochmals näher bringen würde, müssten Dir eigentlich auch die dann auszuhandelnde Vergütung verständlich sein.

Da Du schilderst, dass Du bisher Vermögenswerte umschichtest und besser anlegst, gehe ich einmal davon aus, dass nicht unerhebliche Vermögenswerte da sind. Wenn diese durch die Heimunterbringung und die Vergütung Deiner Tätigkeit als Betreuerin nicht aufgezehrt werden, sehe ich die von Dir gemachte Vereinbarung als unschwierig an.

Sollte allerdings in Zukunft und durch Deine bisherige Vereinbarung die Allgemeinheit belastet werden, muss Du wohl damit leben, dass diese Allgemeinheit auch dafür sorgt, dass dies nicht über Gebühr geschieht: Will sagen: Leb damit, dass da jemand prüfend draufschaut.

Ich hoffe es regelt sich alles zur Zufriedenheit.
Herzlichst

blindfisch59
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Alt 01.02.2012, 14:13   #4
agw
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Hallo Rosi,

Michaela hat ja schon was zum Ergänzungsbetreuer geschrieben.

Bei der Aufzählung deiner Tätigkeiten sind jede Menge Sachen dabei die sicherlich für deine Tante ganz erfreulich sind aber mit einer Tätigkeit als rechtliche Betreuerin nichts zu tun haben. Du vermischst bei deiner Aufzählung also Aufgaben aus einer privaten Vereinbarung und deiner Betreuertätigkeit.

Also könntest du nur einen Anspruch aufgrund der damals getroffenen Vereinbarung haben.
Dafür hat sich aber die Grundlage geändert weil deine Tante jetzt im Heim ist. Da sie diese Vereinbarung wohl nicht mehr selber treffen kann muss ein Ergänzungsbetreuer den Vertrag mit dir abschließen. Sollte deine Tante vermögend (über 2600 €) sein muss sie den Ergänzugsbetreuer aus ihrem Vermögen zahlen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 01.02.2012, 14:52   #5
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Zunächst einmal ein herzliches Danke an Euch allen.

Habe Eure Beiträge gelesen und muss Euch sagen, dass die Aufgabenbereiche aus meiner Sicht nicht so einfach zu trennen sind.

Ja, die Tante ist vermögend und bisher wurden und werden alle Kosten aus ihrem privaten Vermögen gezahlt.
Nun bin ich aber Angehörige und ihre engste Vertraute, daher gibt es doch auch diese Vereinbarung, also für den Fall der Fälle.

Meine Tante möchte, dass ich mich um alles kümmere, also um alles. Das Pflegeheim hat Leistungen zu bringen, klar. Doch wie sie die Realität aus, das wissen wir doch alle. Wenn es im Pflegeheim einigermaßen erträglich sein soll, dann braucht man schon liebe und nette Angehörige, die sich entsprechend um einen kümmern. Und genau das mache ich auch. Ich schaue sozusagen, auch den Pflegekräften auf die Finger bzw. schaue, ob meine Tante vernünftig behandelt und gepflegt wird. Das ist meiner Ansicht nach, ziemlich wichtig, denn es ist schon viel zu viel Leid passiert. Daruaf passe ich auch auf und das ist mir auch wichtig. Meine Tante hat Vertrauen zu mir und das soll auch so bleiben. Ich bin ihr einziger Lichtblick im Leben. Sie hat bereits alle überlebt und ich fühle mich verpflichtet ihr gegenüber, da Familienangehörige.

Wieso versteht das Gericht das nicht? Man kann nicht immer nur nach Akten und Gesetzeslage entscheiden. Hier wird alles aus dem Privatvermögen bestritten. Meine Tante hat das Recht, so behandelt und betreut zu werden, wie es ihr Wunsch war seinerzeit beim Treffen der schriftlichen Vereinbarung vor 5 Jahren. Außerdem sehe ich nicht ein, dass ein Ergänzungsbetreuer bezahlt wird. Wofür denn?

Sollte ich mir vielleicht anwaltlichen Beistand holen?

Was meint Ihr oder was meinen Sie?

Viele Grüße, rosi
rosi ist offline  
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Alt 01.02.2012, 14:59   #6
agw
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Hallo Rosi,

wenn du der Meinung bist das du eine rechtliche Beratung brauchst dann solltest du dich an einen Anwalt wenden.

Hier im Forum findet prinzipiell keine Rechtsberatung statt.

Du hast allgemeine Gründe für die Einsetzung eines Ergänzungsbetreuers genannt bekommen.
Schwierig finde ich es insbesondere das deine Tante ja eine umfassende Vollmacht hätte erstellen lassen können wenn sie unbedingt alles hätte privat regeln wollen. Das hat sie jedoch nicht gemacht, warum auch immer.
Das Gericht muss sich selbstverständlich an bestehende rechtliche Regelungen halten und daher wird es nicht darum gehen ob du mit der Ein Setzung einer Ergänzungsbetreuers einverstanden bist sondern ob dieser notwendig ist.

Gruß,
Andreas
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Alt 01.02.2012, 15:12   #7
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Andreas, danke für die schnelle Antwort.

Warum bin ich da nicht selbst drauf gekommen?

Klar, ich habe ein umfassende handgeschriebene Vollmacht von ihr. Darin steht auch, dass ich die Alleinerbin sein soll. Es ist also eine Vollmacht und ein Testament zugleich.

Meinst Du, das wäre dann die Lösung des Prolems?

Gruß, rosi
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Alt 01.02.2012, 15:19   #8
agw
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Hallo Rosi,

1. siehe meinen Beitrag zur Rechtsberatung

2. meine Kristallkugel ist defekt, ich weiß also nicht was in dieser Vollmacht drinsteht.

Wenn du der Meinung bist das du eine gültige Vollmacht hast dann solltest du diese schnellstmöglich dem Gericht zur Kenntnis geben damit geprüft werden kann ob eine Betreuung überhaupt notwendig ist.

Gruß,
Andreas
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Alt 01.02.2012, 15:34   #9
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Danke dafür.

Das ist vielleicht die Lösung und ich hätte mir diesen ganzen Kram über all die Jahre sparen können.

Ich werde das mal prüfen lassen und dann bin ich ja mal gespannt?

Gruß, rosi
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Alt 01.02.2012, 17:03   #10
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Hallo zusammen,

ich will niemand die Freude an einer vieleicht Vollmacht verderben aber ich rate zur Vorsicht wenn das Gericht schreibt:

Zitat:
Doch haben sich durch die Heimaufnahme die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen erheblich verändert.
Das klingt nicht danach wie wenns noch ewig reicht.

Mag sein, dass das Schriftstück als Vollmacht angesehen und die Betreuung aufgehoben wird. Wenn man dann trotzdem so weiterwirtschaftet wie vorher kommt das böser Erwachen dann, wenn Geld für`s Heim gebraucht wird.

Zitat:
Meine Tante hat das Recht, so behandelt und betreut zu werden, wie es ihr Wunsch war seinerzeit beim Treffen der schriftlichen Vereinbarung vor 5 Jahren.
Das hat nur dann Gültigkeit wenn es sich umsetzen lässt ohne im Anschluss die Allgemeinheit zu belasten.

Gruss Michaela
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