Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsgrundlage wegen Misstrauen zum Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo LA 100,
wenn sich die wirtschaftliche Lage des Ehemanns verschlechtert und die Gefahr besteht, daß er dann von den ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
|
hallo LA 100,
wenn sich die wirtschaftliche Lage des Ehemanns verschlechtert und die Gefahr besteht, daß er dann von den gemeinsamen Konten lebt, würde ich schon mal beim Gericht auf diesen Umstand hinweisen . Nachdem hier eine gewisse finanzielle Interessenkollision vorliegt, könnte dies durchaus einen grund dasrtellen, daß das Gericht für den Bereich Vermögenssorge einen unabhängigen Betreuer bestellt. Vielleicht wird das gericht auch etwas skeptisch, wenn das Vermögen der Betreuten jährlich geringer wird, und diese Reduktiuon sich aus den Heimkosten nichte rklären lässt. Auch wenn Du nicht direkt Verfahrensbeteiligter bist, kannst Du gegenüber dem Gericht die Problemstellung darstellen . das Gericht muß dann von Amts wegen ermitteln, ob der Betreuer entsprechend des Wohl der Betreuten handelt. Auch wenn der Stiefvater jetzt von der Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht befreit ist, kannst Du von ihm nach dem Tod deiner Mutter als Erbe von ihm Rechnungslegung verlangen. Die farge ist, ob Du deinen Stiefvater schon jetzt auf diese bevorstehende Rechnungslegungspflicht aus § 1890 BGB mal hinweist. fwu |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
|
Das hört sich alles ziemlich kompliziert an und führt von der eigentlichen Frage weg:
Was Du, LA100, nämlich da überhaupt für Aktien drin hast. Solange deine Mutter lebt, bist Du Kind. Sonst nix. Danach vielleicht Erbe - wenn noch was da ist. In dem Betreuungsverfahren bist Du kein Beteiligter, sondern höchstens Hinweisgeber. Ich fasse mal zusammen: Es gibt keine Vorsorgevollmacht und einen schwerkranken Menschen, der sich nicht mehr äußern kann. Es gibt ein Unternehmen, aber wohl sinkende Einkünfte, die nicht mehr die Kosten decken. Es gibt Kapital und Immobilien, aber hohe Kosten und Unklarheit über deren Deckung. Man kann jetzt jede Menge Anwälte ins Boot holen, Ergänzungsbetreuer und Verfahrenspfleger bestellen (die übrigens auch alle bezahlt werden wollen), nur meine Erfahrung sagt: Je mehr Köche in dem Brei rühren, desto unwahrscheinlicher ist am Ende, daß es allen schmeckt. Wenn es Dir darum geht, für deine Mutter das Beste zu erreichen, ist es das Schlaueste, wenn Du mit deinem Stiefvater gemeinsam nach gangbaren Wegen suchst. Das geht natürlich nur dann, wenn das Tischtuch zwischen Euch noch nicht zerschnitten ist.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
|
|
|
|
|
|
#13 | ||
|
Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 238
|
Zitat:
Das Gericht hat die Möglichkeit, sich neben dem Vermögensverzeichnis und den Nachweisen zum Stichtag auch sämtliche weitere Unterlagen anzufordern. Ggfs. muss das Gericht aufgrund seiner Aufsichtspflicht Ge- oder Verbote gem. § 1837 BGB aussprechen. Zitat:
Mangelnde Kommunikations- und Konfliktfähigkeit gepaart mit Stursinn und Belehrungsresistenz.
|
||
|
|
|
|
|
#14 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 6
|
Hallo,
dass man dem Rechtspfleger einen Hinweis darauf geben kann, ist ja schon einmal etwas wert. Das mit der Sturheit und mangelnder Selbsterkenntnis bzw. Unwissenheit stimmt leider. Ich werde dennoch einen weiteren Versuch starten, ihm klar zu machen, dass er die Patientenverfügung und Vollmachten für seine Person klärt und ihm "versuchen" mitzuteilen wie die rechtliche Lage/Verlauf wegen dem Immobilienverkauf aussehen wird. Ich traue ihm zu, dass er das Haus verkaufen will, ohne dem Betreuergericht darüber Info zu geben. Selbst seine Bank hat ihm gesagt, dass die gemeinsamen Konten dem Betreuergericht nichts angehen. So schwirren Meinungen rum. LG |
|
|
|
|
|
#15 |
|
Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 238
|
Hinsichtlich des Hausverkaufs wird der Notar daran denken, auf die erforderlichen betreuungsgerichtliche Genehmigung hinzuweisen.
Und was die Banken heutzutage an Infos raushauen ... Mich wundert nichts mehr. Und nochmal: Die Vorsorgevollmacht, die der Ehemann für seine eigene Person erteilt, hat keine - GAR KEINE - Auswirkung auf das Betreuungsverfahren Deiner Mutter. Niente. Nada. Nix. Der Bevollmächtigte Deines Stiefvaters könnte NICHT für Deine Mutter handeln! |
|
|
|
|
|
#16 | |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 47
|
Zitat:
Wir sagten nur mal, wenn alles Vermögen aufgebraucht ist und die Betroffene keine Mittel mehr hat, dann wird das einzige Kind zum Unterhalt herangezogen. Auch wenn kein Erbe mehr da ist. Uns wurde dann krass gesagt; "Erbgeilheit" , vorgeworfen und überhaupt das Vermögen der Betreuten ginge uns aber grad mal überhaupt nichts an. Akten bzw. Konteneinsicht auch nicht!!
__________________
Betreuerin mit ♥ |
|
|
|
|
|
|
#17 |
|
Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 238
|
Unterhalt durch die Kinder ist nicht unüblich.
Auch das Sozialamt fordert ja Unterhalt von den Kindern der Sozialhilfeempfänger ein. Und stimmt: Konteneinsicht, Auskunft über Finanzen und Akteneinsicht geht niemanden außer den Betreuer, den Betreuten und (nach dem Versterben des Betreuten) die Erben etwas an. An der Aussage war nichts falsch. Und wie oft sind Kinder oder Angehörige da, die sagen: Mensch, Muttern verjubelt mein Erbe! Nur sterben bringt erben. Klar, man sollte nicht alle über einen Kamm scheren. Aber wenn man das häufiger hört ... |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|