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Informationspflichten gegenüber dem Betreuten

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Zitat: Ebenso wie man einen Arzt, einen Handwerker, einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater bezahlen muss, wenn man deren Hilfen in ...


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Alt 19.10.2006, 10:12   #11
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Registriert seit: 14.10.2006
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Ebenso wie man einen Arzt, einen Handwerker, einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater bezahlen muss, wenn man deren Hilfen in Anspruch nimmt, ist auch die Hilfe des Berufsbetreuers zu bezahlen.
Na gut, und ebenso wie ein Handwerker, ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater die Kosten für seine Dienste bekanntgeben muß, sollte das ein Berufsbetreuer eben auch müssen. Und der Preis müßte ebenfalls verhandelbar sein. Sonst wäre das eine unzulässige Bevorzugung dieser Berufsbetreuer.
Zitat:
Weil diese Pauschalen nicht in allen Fällen die tatsächlich anfallenden Kosten decken, haben berufliche Betreuer Einkommenseinbußen und müssen in der Regel mehr Betreuungsfälle übernehmen.
ist diese Behauptung schon mal bewiesen worden? Wer hat denn das wem einmal vorgerechnet? Ein vollgefressener Rechtsanwalt einem vollgefressenen Richter?
Also wenn der Betreuer mit dem , was ich zahlen muß, nicht auskommt, dann muß er wirklich wie Krösus leben. Ich könnte davon Jahre leben.

Zitat:
Allerdings halte ich es für fair und geboten, vorab die Höhe der anfallenden Pauschale ebenso bekannt zu geben wie die Höhe der voraussichtlich anfallenden Gerichtsgebühren.
Ja, und genau das wird nicht gemacht, weil sie nämlich genau wissen, daß der Betreute oder die Angehörigen dann sofort einen anderen Betreuer fordern würden, der weniger verlangt.
Das sind Gesetze von Rechtsanwälten für Rechtsanwälte gemacht, auch wenn da noch Leute aus anderen Berufen den Vorteil davon haben.
Deshalb ist es fast unmöglich, dagegen anzugehen.
Man müßte in einer Situation, in der man schon mit dem eigenen Problemen nicht zurechtkommt einen Rechtsanwalt einschalten um gegen Gesetzte vorzugehen, die er oder ein Kollege von ihm womöglich selbst aufgesetzt haben.
Bestimmt verstößt es in irgendeiner Weise gegen die Verfassung, daß ein Rechtsanwalt Betreuungen übernimmt.

gruß
bernd
Bernd ist offline  
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Alt 19.10.2006, 17:31   #12
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Guten Tag zusammen,

ich verstehe ja, wenn man seinen Frust abladen muss. Aber ist die Liste wirklich dafür geeignet? Fakt ist: wir haben im Betreuungsrecht Normen, die, ob sie uns passen oder nicht, doch angewandt werden und die sowohl für die Betreuten wie auch für die Betreuer gelten. Beiträge, wie die von Bernd, helfen einfach nicht weiter. Und mit seinen nicht bewiesenen Unterstellungen und Verunglimpfungen ändert er die Sachlage auch nicht.
Was kann Bernd tun?
Am 14. 10.2006 schrieb Bernd:
„ Ich habe auf Anraten eines Psychiaters eine Betreuung für mich beantragt wegen schwerer Depressionen. Weil ich vermögend bin, muß ich die Kosten dafür selbst übernehmen.“

Eigentlich hätte Bernd sich schon vor seiner Antragstellung ausreichend über die Betreuung und die dabei anfallenden Kosten informieren können. Die örtliche Betreuungsstelle, das Gericht, Betreuungsvereine oder auch Rechtsanwälte geben gerne Auskunft.
Wir kennen nicht den Umfang seiner Betreuung (die angeordneten Aufgabenkreise). Offensichtlich war das Gericht aber der Auffassung, dass für diese Betreuung kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer vorhanden ist und hat deswegen und mit Zustimmung von Bernd einen Berufsbetreuer bestellt, der nach den gesetzlichen Vorgaben auch zu bezahlen ist.
Bernd hat noch die Möglichkeit, sich einen für die Aufgabenkreise seiner Betreuung geeigneten ehrenamtlichen Betreuer zu suchen, der ihm die wohl umfangreichen und verantwortlichen Tätigkeiten umsonst erledig. Bernd muss dann nur dessen Aufwand jährlich (pauschal) erstatteten.
Sofern er niemand findet, kann Bernd eine ihm geeignete Person, zum Beispiel einen Steuerberater, per notarieller Vollmacht mit der Regelung seiner Angelegenheiten beauftragen. Das kostet dann zwar auch Geld. Vielleicht kann er dabei aber den Preis aushandeln.
Wenn er jemand bevollmächtigt, wird das Gericht die Betreuung aufheben.
Zu beachten ist dabei: Der gerichtlich bestellte Betreuer wird vom Gericht überwacht, eine bevollmächtigte Person hingegen nicht. Dieses gerade in Vermögenssachen nicht unerhebliche Risiko muss Bernd halt eingehen.

Mit freundlichen Grüßen
Arno
ars ist offline  
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Alt 20.10.2006, 02:07   #13
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Also irgendwie kann ich nichst verstehen, wie man selber das Gericht beauftragt, einen Betreuer für einen zu beauftragen!

In unserem Fall war das so, dass das Gericht nach etwa 1 Jahr kam, vom Betreuten Bezahlung wollte. Vorher nix in Beschlüssen, niemals was erwähnt davon. Die Rpfl. hat das "Ansinnen, die Betreute an den Kosten zubeteiligen, das sie genügend Einkommen hat." Pustekuchen: Die Betreute hat Einkommen, aber monatlich unter der Schongrenze, kein Vermögen im Hintergrund und schon fiel die Rpfl. hintenrunter.

Für wie bescheuert werden dennBetreute gehalten, die Einkommen haben? Und schon wollte die Rpfl. um die 180 € im Monat. Ich glaub, der gings nicht ganz gut. RA eingeschaltet, die §§ SGB runtergerasselt. Eigentlich hätte man dem Gericht die Kosten RA auferlegen sollten.

In Betreuungsbeschlüssen, die ich sah, standen niemals Kostenfragen für Betreuungen, Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 20.10.2006, 10:56   #14
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Registriert seit: 14.10.2006
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
ich verstehe ja, wenn man seinen Frust abladen muss. Aber ist die Liste wirklich dafür geeignet? Fakt ist: wir haben im Betreuungsrecht Normen, die, ob sie uns passen oder nicht, doch angewandt werden und die sowohl für die Betreuten wie auch für die Betreuer gelten. Beiträge, wie die von Bernd, helfen einfach nicht weiter. Und mit seinen nicht bewiesenen Unterstellungen und Verunglimpfungen ändert er die Sachlage auch nicht.
wenn das stimmt , was ich behauptet habe, habe ich allen Grund, frustriert zu sein.
du kannst mir aber gern das Gegenteil beweisen.
Deinen Stellungnahmen nach bist du selbst ein Berufsbetreuer. Da dürfte es für dich ein Leichtes sein.


Zitat:
Eigentlich hätte Bernd sich schon vor seiner Antragstellung ausreichend über die Betreuung und die dabei anfallenden Kosten informieren können. Die örtliche Betreuungsstelle, das Gericht, Betreuungsvereine oder auch Rechtsanwälte geben gerne Auskunft.

Was kann Bernd tun?
Am 14. 10.2006 schrieb Bernd:
„ Ich habe auf Anraten eines Psychiaters eine Betreuung für mich beantragt wegen schwerer Depressionen. Weil ich vermögend bin, muß ich die Kosten dafür selbst übernehmen.“
Wir kennen nicht den Umfang seiner Betreuung (die angeordneten Aufgabenkreise). Offensichtlich war das Gericht aber der Auffassung, dass für diese Betreuung kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer vorhanden ist und hat deswegen und mit Zustimmung von Bernd
einen Berufsbetreuer bestellt, der nach den gesetzlichen Vorgaben auch zu bezahlen ist.
Bernd hat noch die Möglichkeit, sich einen für die Aufgabenkreise seiner Betreuung geeigneten ehrenamtlichen Betreuer zu suchen, der ihm die wohl umfangreichen und verantwortlichen Tätigkeiten umsonst erledig. Bernd muss dann nur dessen Aufwand jährlich (pauschal) erstatteten.
Sofern er niemand findet, kann Bernd eine ihm geeignete Person, zum Beispiel einen Steuerberater, per notarieller Vollmacht mit der Regelung seiner Angelegenheiten beauftragen. Das kostet dann zwar auch Geld. Vielleicht kann er dabei aber den Preis aushandeln.
Wenn er jemand bevollmächtigt, wird das Gericht die Betreuung aufheben.
Zu beachten ist dabei: Der gerichtlich bestellte Betreuer wird vom Gericht überwacht, eine bevollmächtigte Person hingegen nicht. Dieses gerade in Vermögenssachen nicht unerhebliche Risiko muss Bernd halt eingehen.
aber viel Ahnung hast du anscheinend nicht, wenigstens nicht von psychischen Krankheiten.
Merkst du eigentlich nicht, wie paradox das ist, was du schreibst?
Ich soll mich informieren, ich soll einen Betreuer suchen, ich soll eine notarielle Vollmacht machen, ich soll einen Preis aushandeln....

Mann, wenn ich das alles gekonnt hätte, wozu hätt ich dann noch einen Betreuer gebraucht. Dann hätt ich den Rest auch noch selbst erledigen können. Das war nämlich gar nicht so viel. Nur Vertretung gegenüber den Behörden.
Gibs zu, du hast keine Ahnung von Depressionen.

Und die Frage ist immer noch offen, wieso ein Berufsbetreuer nicht die Kosten für seine Dienste angeben muß. Weil es eine Norm ist? Es ist ein Gesetz, und Gestze können geändert werden, wenn sie fehlerhaft sind.
Das hier "hätte sich schon vor seiner Antragstellung ausreichend ....... und die dabei anfallenden Kosten informieren können"
trifft nämlich z.B. genausogut auf den Benutzer einer teuren Telefonhotline 4,99 pro Minute zu.
Warum sind alle anderen dazu verpflichtet, ihre Preise anzugeben, nur Betreuer nicht ?

@mary
das war so, daß der Psychiater sich nach einem Gespräch mit mir mit dem Gericht in Verbindung gesetzt hat, denen ein Gutachten geschickt hat, und die haben mich dann zu einer Anhörung geladen. Damit bin ich wohl der Antragsteller. :roll: Die haben mir nur erzählt, daß die Betreuung bewilligt wird, keine näheren Erläuterungen, keine Angaben über die Kosten.
es hat auch schon mal einer aus Versehen auf ein Kreuzchen geklickt und hatte dann ein Zeitschriftenabo für 30 € monatlich am Hals. Ich hab keinerlei Unterschrift getätigt.
Bernd ist offline  
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Alt 21.10.2006, 22:04   #15
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,034
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Hi Bernd

deinem letzten Posting kann ich auch nur zustimmen.
Wenn du das alles vorher berücksichtigen könntest dann bräuchtest du echt keine Betreung.

Wie wird es denn jetzt bei dir weitergehen?
Du schriebst das du unter Deppressionen leidest, oder willst du es jetzt nach dieser Pleite alleine weiter versuchen?
lg MOMO
__________________
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Stichworte
ehrenamtliche betreuung, kosten, kosten der betreuung, pauschale

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