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Unterbringung eines Betreuten bei dessen Abwesenheit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung eines Betreuten bei dessen Abwesenheit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Hab mal ne Frage. WAs ist wenn ein Betreuter untergebracht werden soll, er aber vorher das Weite sucht? Oder ...


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Alt 25.10.2006, 19:56   #1
"Betreuerschreck"
 
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Beiträge: 3,058
Standard Unterbringung eines Betreuten bei dessen Abwesenheit

Hallo
Hab mal ne Frage. WAs ist wenn ein Betreuter untergebracht werden soll, er aber vorher das Weite sucht?
Oder besser gefragt jemand soll in die Klinik am besten freiwillig und wenn er das nicht macht dann würde er untergebracht. Er nun aber an dem TAg wo er in die KLinik soll vorher das Weite sucht.
KAnn ein Unterbringungsbeschluss in Abwesenheit des Betroffenen erwirkt werden?


lg MOMO
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Momo ist offline  
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Alt 26.10.2006, 02:26   #2
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Standard

Liebe momo, ja, ein Unterbringungsbeschluss kann auch in Abwesenheit der Betreuten erwirkt werden. Dann wird sie eben mit der Polizei gesucht, Fahndung raus. Sollte sie allerdings wirklich gute Freunde haben, bei denen sie unterschlupfen kann, sich ruhig verhält, dann kann sie eine gute Zeit "überleben". Sollte der Beschl. allerdings nur der Vorführung dienen, damit festgestellt werden kann, dass eine ärztliche Behandlung nötig ist, dann ist dieser Beschluss unbefristet.

Sollte allerdings ein Beschluss zugehen, wo steht .... ab bis 6 Wochen, dann haut der Betreute ab, sind die 6 Wochen vorüber, wäre der Beschluss erst mal zu Ende, dann müsste wieder ein neuer beantragt werden, das allerdings nur, wenn wieder eine Gefahr nachgewiesen werden könnte.

Also aus den Fängen kommt man so schnell nicht raus, es sei denn, du tauchst ins benachbarte Ausland zu Freunden ab , Gruss mary

Wenn deine Betreuerin die Sorge über Wohnung auf Aufenthalt, Finanzen, Behörden, also die ganze Palette, inne hat, kann sie auch einiges in die Wege leiten, wie z.B. das Konto von dir sperren, falls du eine Karte hast und wenn du irgendwo abhebst, erscheint das Datum des Ortes auf dem Beleg, also wiederum Hinweise, Krankenkassenkarte Arztbesuche, bei Krankenkase nachfragen, wo und welcher Arzt seine Praxis hat. Also auch Fahndung rausgeben.

.. also lebst dann wie im Unterground 8) 8) , womöglich steht in der Tageszeitung ein Aufruf
"orientierungsngslose, aber sonst hochintelligente und kreative Frau Mitte .., Tarnkappe, mit Staffelei und Malpinsel unterweg in Richtung Grenze, Person ist bewaffnet mit Psychopharmaka im Rucksack" gesucht"
mary ist offline  
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Alt 26.10.2006, 09:57   #3
"Betreuerschreck"
 
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Liebe Mary

Erstmal vielen Dank das du geantwortet hast. ich kann zu deinem Posting nur sageb OH oH!!!!!!!!

DAs wusste ich gar nicht das das so weit gehen kann.

Dein Satz am Ende fand ich voll köstlich:O)))

DAnn hab ich noch was eilt auch sehr:

Soviel ich weiß kann nur untergebracht werden wenn vorher das Gericht einen Beschluss erlassen ht.

Ausser in Eilfällen wenn gefahr im Verzug ist richtig?

OK nun zum Knackpunkt. Die Betreuerin weiß seit MOntag dieser Woche von einer Sachlage nötigt dann am Dienstag quasi denjenigen in die KLinik zu gehen mit den Worten entweder freilwillig oder mit Zwang.

Aber unternimmt nichts an dem TAg sondern sagt am Freitag also 5 TAge später gehen sie dorthin ob sie wollen oder nicht.

Da liegen dann 5 Tage dazwischen. Kann sie denn dann überhaupt noch zu Zwangsmitteln greifen, oder muss sie dann den regilären Weg gehen mit vorherigem Antrag ans Gericht und so?Und bis dahin ist der Betrefene dann ja auf freien FUss.

Mir kommt das ganze so vor als wenn sie versuchen miich mit einem trick erstmal in der KLinik zu haben denn dann kann die klinik einen auch erstmal zurückhalten.

Eine andere Frage ist natürlich wäre es nicht besser für mich mich behandeln zu lassen.

Aber darum geht es momentan nicht ich fühle mich leicht übern Tisch gezogen. Und daaruf reagiere ich sehr empfindlich...
JA und wenn dann überhaupt keine eilfall mehr vorliegt dann geht ein Beschluss auch bei abwesenheit doch erst recht nicht..

Tschuldigung ich bin was durcheinander die ganze sache nimmt mich sehr mit.
lg MOMO
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Momo ist offline  
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Alt 28.10.2006, 22:41   #4
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Ort: im Baumhaus
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Liebe momo, müssen ja auch mal was zum Lachen haben.

Das ganze ist so juristisch und eine Sache der Auslegung, wann welche Gefahr besteht, wann die Gefahr nicht mehr gegeben ist usw.... Da halte ich mich einfach mal raus.

Wenn sich Betreute von einem RA beraten lassen würden (Sache der Kosten, Zeit, Eilsache), käme es gar nicht zu so vielen (Zwangs)-Einweisungen. Gegen den Beschluss kannst du, wenn du dann schon drinnen hockst, sofortige Beschwerde einlegen oder aber es wird ein Pfleger für das Verfahren angeordnet, falls du deinen Willen nicht mehr "kundtun" kannst, also voll mit Psychopharmaka zugedröhnt bist oder aber so voll in ner Psychose mit toben und fixieren.
"Die Entscheidung über die Gewaltanwendung beruht auf § 70 h Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 70 g Abs. 5 S. 2 FGG"
siehe Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Das könnte dieser für dich tun. Man kennt sich halt in der Branche, so dass ich dies als eher chancenlos ansehe. Vielleicht könnte auch Amnesty International eingeschaltet werden?

Sofortige Beschwerde - Rechtsmittel = Frist zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses an dich, was nützt dir das, wenn du schon in der Mausefalle sitzt? Gruss von mary
mary ist offline  
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Alt 29.10.2006, 01:39   #5
Club 300
 
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Also, ich hatte bei meinen Zwangseinweisungen immer einen Verfahrenspfleger (übrigens derselbe, der jetzt in meinem Betreuungsverfahren für mich zuständig war). Als ich das erste Mal zwangseingewiesen wurde, versuchte dieser eine Aufhebung des Beschlusses herbeizuführen um mich da rauszuholen, was ihm aber nicht gelang. In der Stellungnahme des Amtsgerichts (oder wars das Ordnungsamt?) hieß es u.a., dass der mich behandelnde Arzt von einer weiter bestehenden Suizidalität ausginge. Somit wurde die Beschlussaufhebung zurückgewiesen.
Hat man als Patient überhaupt eine Chance, sich gegen die Ärzte durchzusetzen? Ich glaube nicht. Es gilt doch immer, was die sagen.

Cosma
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Alt 29.10.2006, 09:14   #6
"Betreuerschreck"
 
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Hi Mary

So nun will ich mal erzählen wie es in diesem FAll ausging. Ok es ging ja um mich wiesst du ja.

Ok meine Betreuerin hat mich fast 1 Woche lange massivstt genötigt in die Klinik zu gehn die drohte auch mit zwangseinweisung. Sie war der Meinung das es mir überhaupt nicht gutgehe und sie die Verantwortung für mich hätte. So weit so gut.

DA ich aber nicht gehen wollte habe ich dann an dem besagten Tag wo ich hin sollte vorher die Kurve gekratzt. Und ratet mal was passiert ist?

Nichts!!!!Absolut nichts!

ich habe dan nachmittags telefonisch von dem bewotyp erfahren das ich mir keine Sorgen mehr zu machen brauche, wenn ich nicht hin will brauche ich auch nicht.sie hätten sich alle noch mal besprochen und wären der Meinung eine fahndung wäre nun doch zu einschneidend.

Gut das ich nun nicht mehr in die Klinik muss das wolte ich ja erreichen das ist jetzt auch nicht der Punkt.

Ws ich aber überhautt nicht auf die Reihe gekriegt habe, ist woher denn dieser plötzliche Sinneswandel kommt? Wieso meine Betreurin mich 1 woche lang massivst unter druck setzt obwohl wie sie ja auch schon sagte es nötig wäre sie hätte angst es passiert was.und ich könne machen was ich wollte sie würde das duchziehen.
Und dann ein Wunder durch meine Flucht ist alles total anders.

Erst habe ich das alles überhaupt nicht kapiert so unlogisch erschien mir das alles.
Aber ich denke jetzt weiss ich was da abging.

Ich denke es ging von Anfang an nicht um ihre sorge um mich, sondern um ein sie haftbarmachen können wenn nun doch was passiert!

Nachdem sie sich zusammengestzt haben meine Ärztin der typ vom bewo und sie denk ich haben sie sich rechtlich einfach nur abgesichtert. Und dann war auf einmal eine Gefährdung gar nicht mehr vorhanden.Das würde auch ihr erst so irrationall erscheinendes Verhalten zu erklären.

Denn jetzt kann ihnen niemand mehr was anhaben rechtlich.

Ich erinnere mich auch mal an einen ähnlichen fall wo es um eine einweisung gign und ich meinte das segnet kein Arzt ab. und sie sagte. Kann sein, aber das ist dann nicht mehr meine Verantwortung.

Was ich an der ganzen Sache so dreckig finde, ist, das obwohl sie wusste das es mir nicht gut geht sie noch zusätzlich masisvst druck ausgeübt habt, obwohl sie wahrscheinlich schon im vorraus wusste das sie ihre drohung nie wahrmachen würde.

Ich denke es ging nie um mein Wohlergehen wie sie ja versucht mir immer klarzumachen, sondern allein um ihre rechtlich Absicherung. Das erklärt auch das ich null Nachricht von ihr bekam aussdem dem kurzen telefonat vom dem bewotyp das alles wieder in ordnung sei.

Ich habe dann selber versucht meine Betreurin zu kontaktieren aber sie reagiert nicht.

Kann mann sich nicht denken das wenn mann davon ausgeht das ich behandlungsbedürftig bin, das gerade solche ereignisse mich nicht vielleicht noch mehr belasten bzw dann erst recht schlimmeres auslösen?
Aber mann läast mich jetzt völig allein damit.

Aber ist ja auch ganz klar es ging ja nie um meine Wohl, sondern nur um eine eventuelle Haftung.

MAry ich fühle mich so verascht und wenn meine Freunde und meine Nachbarin jetzt nicht ganz dolle zu mir stehen würden, dann wäre ich jetzt wahrscheinlich nicht mehr da.Aber das kratzt die die nicht BOhne.

Jetzt steh ich vor dem problem wa sich tun muss. Erstaml muss ich sehen das ich seelisch wieder einigermassen auf dei Füsee kommen. ich hoffe ich schaffe das, bin völlig daneben.

Dann will ich mit diesen Leuten nichts mehr zu tun haben.
Und meine Vertrauen in Profis ist nun natürlich endgültig weg.

Denn dieses Vorgehen das pasiert ist ist nicht das erstw MAl passiert sondern schon zum drittenmal.

Nur ich wollte wohl nicht so richtig sehen was d a abgeht weil ich Angst hatte dann alleine dazustehen.
HAb ich jetzt auch, aber realotät ist doch ich stand immer alleine da, wenns hart auf hart kamm haben immer nur meine Freunde oder meine Nachbarin tatkräftig eingegrifen.

Mir ist nur noch nach kotzen zumute. Ich habe diesen Leuten mal vertraut.

lg MOMO
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Alt 29.10.2006, 22:40   #7
"Betreuerschreck"
 
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Hallo Cosma

Damit gebe ich dir völlig recht die kennen sich sehr oft untereinader und es besteht wirklich kaum ne Chance das mann dann so eine Unterbringug aufgehoben kriegt. Ich kannte mal eien Patientin die wurde eingeweisen weil sie angeblich ihren betreur bedroht hätte. Und hat sie aber eine andere Geschichte ezählt. dieser besagte Betreur wollte ihr an die Wäche. Aber das hat mann ihr natürlich nicht geglaubt sondern als psychotisch bewertet.

Klase Wer jetzt auch imer recvht hatt fakt ist das die Klienten im ernstfall immer den kürzeren ziehen Ist meine Meinzng
lG MOMO
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Alt 30.10.2006, 03:49   #8
Forumsikone
 
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Hallo Momo,

mir fehlen immer noch die Worte.
Wie können Deine Betreuer nur so grausam mit Dir umgehen ?
Zumal sie doch Dein Krankheitsbild kennen !!

Ich möchte hier niemandem zu nahe treten,
aber:
Verhalten sich Betreuer generell so ?
Druck auf den Betreuten ausüben,
um lästigen Papierkram zu vermeiden.
Und wenn der Betreute darunter leiden muß
(oder zu Grunde geht)
- was soll's ?

Ich grüße Euch lieb
Jörg
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Alt 30.10.2006, 19:50   #9
"Betreuerschreck"
 
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Hi Jörg

Ich glaube nicht das du hier auf dein Posting eine Antwort kriegst

lg MOMO
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Alt 31.10.2006, 10:50   #10
Roy
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 198
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Zitat:
Zitat von Momo

Ich denke es ging von Anfang an nicht um ihre sorge um mich, sondern um ein sie haftbarmachen können wenn nun doch was passiert!
Hallo,

Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB i.V.m. § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer grundsätzlich keine Amtspflichten.

mehr siehe:
http://betreuungsrecht.wikia.com/wiki/Betreuerhaftung

Zudem hat der Betreuer eine Haftpflichtversicherung.

Zitat:
Zitat von Momo
Soviel ich weiß kann nur untergebracht werden wenn vorher das Gericht einen Beschluss erlassen ht.

Ausser in Eilfällen wenn gefahr im Verzug ist richtig?

OK nun zum Knackpunkt. Die Betreuerin weiß seit MOntag dieser Woche von einer Sachlage nötigt dann am Dienstag quasi denjenigen in die KLinik zu gehen mit den Worten entweder freilwillig oder mit Zwang.
Ja, nur in Eilfällen kann zunächst ohne Beschluss untergebracht werden. Der muss aber in 24 Stunden nachgeholt werden. Eine zwangsweise Unterbringung ist nur bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung (Lebensgefahr) möglich. Siehe:
http://betreuungsrecht.wikia.com/wiki/Zwangsbehandlung

Viele Grüsse - Roy
Roy ist offline  
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