Dies ist ein Beitrag zum Thema Recht auf Auskunft im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bei der Betreuung meiner Eltern durch meinen Bruder ist es zu Streitigkeiten gekommen.
Ich vermute, dass mein Brudersichan meinen Eltern ...
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30.10.2006, 08:30 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.07.2006
Beiträge: 7
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Recht auf Auskunft
Bei der Betreuung meiner Eltern durch meinen Bruder ist es zu Streitigkeiten gekommen.
Ich vermute, dass mein Brudersichan meinen Eltern bereichert, beim zuständigen Gericht habe ich dieses angezeigt. (bereits im Juli) und um eine Abrechnung gebeten. Diese habe ich bis zum heutigen tage nicht erhalten. Gibt es einen Anspruch auf eine solche Abrechnung. Mein Vater ist zwischenzeitlich vertorben, kann ich eventuell hier eine Endabrechnung durch den Betreuer verlangen. Mein Bruder verweigert sie Einsicht in die Unterlagen. |
31.10.2006, 11:27 | #2 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Re: Recht auf Auskunft
Zitat:
Zitat:
http://betreuungsrecht.wikia.com/wik...C3%A4tigkeiten |
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06.11.2006, 09:16 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Hallo,
ist der Bruder gerichtlich bestellter Betreuer beider Elternteile? Ehrenamtlich? Mit welchen Aufgabenkreisen? Nur wenn der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" übetragen wurde, ist eine Rechnungslegung zu erstellen, die sowohl die Mittelverwendung wie auch Vermögensveränderungen belegt. Aus dem allgemeinen Bericht sind selten Vermögensangaben zu entnehmen. Jedenfalls sollte das Vormundschaftsgericht zunächst um eine Antwort auf die Eingabe gebeten werden. Mit dem Tod des Vaters ist ein Erbfall eingetreten. Normalerweise werden dem Nachlassgericht Vermögensangaben gemacht, die man als Erbe dort erhalten kann. Es ist in dieser Angelegenheit sicher hilfreich, einen Anwalt einzuschalten. MfG Arno |
Lesezeichen |
Stichworte |
angehörige, erbe, nachlass, rechnungslegung, schlußrechnung, vermögenssorge |
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