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Recht auf Auskunft

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Bei der Betreuung meiner Eltern durch meinen Bruder ist es zu Streitigkeiten gekommen. Ich vermute, dass mein Brudersichan meinen Eltern ...


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Alt 30.10.2006, 08:30   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.07.2006
Beiträge: 7
Standard Recht auf Auskunft

Bei der Betreuung meiner Eltern durch meinen Bruder ist es zu Streitigkeiten gekommen.

Ich vermute, dass mein Brudersichan meinen Eltern bereichert,
beim zuständigen Gericht habe ich dieses angezeigt. (bereits im Juli) und um eine Abrechnung gebeten. Diese habe ich bis zum heutigen tage nicht erhalten. Gibt es einen Anspruch auf eine solche Abrechnung.

Mein Vater ist zwischenzeitlich vertorben, kann ich eventuell hier eine Endabrechnung durch den Betreuer verlangen.

Mein Bruder verweigert sie Einsicht in die Unterlagen.
spedifix ist offline  
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Alt 31.10.2006, 11:27   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Recht auf Auskunft

Zitat:
Zitat von spedifix
Bei der Betreuung meiner Eltern durch meinen Bruder ist es zu Streitigkeiten gekommen.

Ich vermute, dass mein Brudersichan meinen Eltern bereichert,
Hier kann Beschwerde gegen den Betreuer gestellt werden. Dann muss Akteneinsicht gewährt werden.

Zitat:
Zitat von spedifix


Mein Vater ist zwischenzeitlich vertorben, kann ich eventuell hier eine Endabrechnung durch den Betreuer verlangen.
Der Betreuer ist dazu verpflichtet, einen Schlussbericht anzufertigen:
http://betreuungsrecht.wikia.com/wik...C3%A4tigkeiten
Roy ist offline  
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Alt 06.11.2006, 09:16   #3
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Hallo,
ist der Bruder gerichtlich bestellter Betreuer beider Elternteile? Ehrenamtlich?
Mit welchen Aufgabenkreisen?
Nur wenn der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" übetragen wurde, ist eine Rechnungslegung zu erstellen, die sowohl die Mittelverwendung wie auch Vermögensveränderungen belegt.
Aus dem allgemeinen Bericht sind selten Vermögensangaben zu entnehmen.
Jedenfalls sollte das Vormundschaftsgericht zunächst um eine Antwort auf die Eingabe gebeten werden.
Mit dem Tod des Vaters ist ein Erbfall eingetreten. Normalerweise werden dem Nachlassgericht Vermögensangaben gemacht, die man als Erbe dort erhalten kann.
Es ist in dieser Angelegenheit sicher hilfreich, einen Anwalt einzuschalten.

MfG
Arno
ars ist offline  
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Stichworte
angehörige, erbe, nachlass, rechnungslegung, schlußrechnung, vermögenssorge

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