Dies ist ein Beitrag zum Thema Übersicht (Berufs-)Betreuer im Unterforum Fragen, Anregungen zur Technik , Teil der Allgemeines
Hallo Kohlenklau,
also wenn das Hauptproblemist, die Betreuer anzuschreiben, dann bin ich bereit, das zu machen.
Lg, Cassiopaia...
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29.06.2009, 00:01 | #21 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 79
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Hallo Kohlenklau,
also wenn das Hauptproblemist, die Betreuer anzuschreiben, dann bin ich bereit, das zu machen. Lg, Cassiopaia |
29.06.2009, 00:07 | #22 |
Gesperrt
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Hallo Heiner,
bei uns läuft das ganz genauso ab. Zu der Idee kann ich mich Kohlenklau und vorallem Heinz anschließen, der es auf den Punkt gebracht hat. Bei uns kann man sich die Betreuer nur schwerlich selbst aussuchen, die werden immer noch von der Betreuungsbehörde ausgewählt und auch im Auge behalten. Genauso können sich die Berufsbetreuer nicht ihre Klienten aussuchen, seit der Pauschalisierung geht das nicht mehr, weil ansonsten schwierige, umfangreiche Betreuungen immer bei den gleichen Betreuern hängenbleiben würden, während andere sich über leichtere Fälle freuen. Die Mischung Heim/zu Hause lebend soll dabei berücksichtigt werden. Zwischen der Behörde und den Gerichten herrscht hier reger Austausch. Wir können uns eh nicht auf dem freien Markt anbieten und quasi von den Betroffenen auserwählt werden, deshalb ist mir völlig schleierhaft was die gute Publicity mir bringen sollte. Das ist für mich immer noch die Mundpropaganda, wenn mich Krankenhäuser, Hausärzte ect. , oder die Richter selbst anrufen und fragen, ob ich nicht eine Betreuung übernehmen könnte, sich u.U. dafür stark machen. Oder aber, wie zuletzt passiert, sich ein Rechtspfleger bei mir telefonisch bedankt, für meinen Einsatz. Selbst das Qualitätsregister ist kein Garant, sondern verpflichtet zur Einhaltung gewisser Standards und hat den Sinn darin auch den politischen Vorgaben entgegenzukommen. Wenn ein Betroffener sich einen Betreuer aus diesem Register aussucht, dann heißt das lange noch nicht, dass er ihn auch als Betreuer bekäme. Dies bestimmt letztendlich immer noch die Behörde und am Ende der Richter. Wofür also soll so eine Übersicht gut sein? Die Betreuung ist für mich immer noch eine sehr persönliche Angelegenheit, zwischen mir und meinen Klienten. |
29.06.2009, 00:13 | #23 |
Stammgast
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Beiträge: 615
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ohlala
also als erstes vorweg: ich bin auch soweit wie es eben möglich sein sollte für eine gebotene sachlichkeit.
den vergleich wie o.a. finde ich nicht gerade passend.....ich denke, dass die beziehung betreuerIn/betreute(r) mit all seinen eventualitäten für sich steht. die dritten drumherum (also gericht, diverse behörden) beeinflussen das ganz teilweise erheblich, doch der dreh-und angelpunkt ist zumindest für mich die binnenbeziehung einer betreuung (wobei der maßstab wieder auch das gesetz ist). eine reine liste von der art und weise : wo und wer ohne "intime" eingriffe in die tiefe.......wüsste immer noch nicht was dagegen spricht. über die "bewertungs-idee" lässt sich ja vortrefflich diskutieren..... ein problem aus sicht der betroffenen betreuten kann sein, dass man eben in einer lebenssituation ist, in dem einem eben der generelle überblick fehlt..... man ist dann auf die vorschläge dritter angewiesen......, ob das immer gut geht sei hier bestritten. so eine informationsplattform könnte da den ausblick doch erheblich weiten. naja......wie dem auch sei werde ich mich dem dictum hier beugen.... übrigens @kohlenklau.....was die (berufs-)verbände oder andere organisationen angeht (erstaunlicher weise wenig "lobby-arbeit" für betreute!!!) gehe ich mit dir d´accord mit dem vgt. bis jetzt der einzige neutral wirkende eindruck, dem ich begegnet bin. du hast das ja glaube ich unter interdisziplinär beschrieben......was ja auch stimmt und im sinne des fruchtbaren austausches zwecks qualitätssicherung oder qualitätsfindung sicherlich mehr als förderlich ist. exkurs: entschuldigend darf ich vielleicht hervorbringen, dass ich zur zeit massive probleme im rahmen einer beruflichen betreuung habe und deshalb emotional etwas am "kochen" bin. gelobe besserung in richtung objektivität.........aber von meinen minimalen rechten werde ich nicht abrücken..... p.s. mir ist dabei klar, dass betreuung kein "wünsch dir was ist" Geändert von nam (29.06.2009 um 00:19 Uhr) |
29.06.2009, 00:21 | #24 |
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Kein Problem nam, wenn Du unzufrieden bist, dann kannst Du gerne in die Tasten hauen..
Irgendwie will mir immer noch nicht in den Kopf was ein Betroffener davon haben soll, wenn er sich den Betreuer ohnehin gar nicht aussuchen kann. Sorry, wenn ich grad auch auf der Leitung stehe... |
29.06.2009, 00:31 | #25 |
Stammgast
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aussuchen setzt ja eine gewisse auswahl voraus....da ich damals in der verzweifelten lage war (und bin) habe ich den lobpreisungen der betreuungsbehörde erstmal einen vertrauensvorschuss geschenkt.....was ja völlig daneben ging.
getreu nach dem motto: beim nächsten betreuer wird alles anders.........nee....ist/war überhaupt nicht lustig und die energien hätte ich gern anders verwendet...... aber die richterin hat mir in meiner panik zugesichert, dass bei der nächsten betreuung ein betreuungsplan aufgestellt wird (wohlgemerkt wir befinden uns im bereich der beruflichen betreuung)......sie teilt wie ich auch die ansicht, dass neben der anordnung der aufgabenkreise doch aufgrund von deutungsschwierigkeiten ein konkretisierungbedarf besteht. und das bei einem betreuer, der ohne rot anzulaufen behauptet hat, ich kann alles und ich weiß auch alles (hinsichtlich der betreuung) und er hat die katze nicht im sack "gekauft" (vorgespräche...) |
29.06.2009, 00:48 | #26 |
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Hallo nam,
das kann ich wirklich nachvollziehen, nur glaube ich, dass Dir eine solche Übersicht, aus den besagten Gründen, trotzdem nicht helfen würde.. Stelle Dir mal vor Du gehst hin und sagst, dass Du gerne Betreuer xy haben möchtest, weil der scheinbar alles das hat, was Du nun vermisst. Das funktioniert so aber nicht. Natürlich werde ich auch vorgeschlagen und man kommt dem dann auch öfter nach, aber das ist nicht übers Internet passiert, sondern von Stellen, die mich schon kennen und sich dann auch dafür einsetzen. Das ist etwas ganz anders als ich jemanden übers Internet auszusuchen. Die Betreuungsbehörde würde hier wahrscheinlich nicht mitspielen. Bei mir ist es so, dass ich viel mehr Leute habe, die zu Hause wohnen, das kam eben dadurch zustande, dass man mich von allen Seiten fragte und ich nicht nein sagen kann.. Die Behörde schluckt das bisher, schlug mich vor, aber ich habe kaum Gleichgewicht, meine Mischkalkulation bleibt auf der Strecke. Ich bin 8 1/2 Jahre dabei, deshalb drückt man schon mal die Augen zu, aber es ist ganz und gar nicht selbstverständlich, dass man den Berufsbetreuer bekommt, den man haben möchte. Hier jedenfalls nicht.. |
29.06.2009, 01:02 | #27 |
Stammgast
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kann ich nachvollziehen.........aber (bin kein grosser aber sager.....aber warum nicht , da geize ich jetzt mit..)
für das erste bin ich jetzt damit beschäftigt einen schlußstrich mit meinem jetzigen betreuer zu ziehen. das fass läuft schon seit einiger zeit über und ich werde meinem jetzigen betreuer nicht weiter zu schauen wie er dem fass beim überlaufen zu sieht. es besteht akuter handlungsbedarf allein schon von den objektiven fakten her ( wenn man mein subjektives geheul mal weglässt) ein gespräch hatte ich am 18.06. mit der richterin und termin ist nächste woche am 30.06. . ich denke, dass die richterin so einen kurzfristigen termin nicht grundlos anberaumt oder weil ich mal eine "laune" habe. dann werde ich mir in ruhe meinen nächsten betreuer oder auch betreuerin angucken......referenzen.....schmunzel. das verkrafte ich kein zweites mal....... jetzt wäre ich z.b. froh über so eine übersicht......allein um schon mal erstkontakt zwecks info zu ermöglichen Geändert von nam (29.06.2009 um 01:05 Uhr) |
29.06.2009, 01:20 | #28 | |||
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 2,086
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Zitat:
Zitat:
Ja, da diskutieren im Moment diverse Gerichte und wir müssen ja nicht Gegenstand werden ... . Außerdem sollte man doch vorab mal die Bewertungskriterien festlegen. Zitat:
Wir haben jetzt hier die Probleme -Persönlichkeitsrechte -Bewertungskriterien -keine freie Betreuerwahl -Masse an Berufsbetreuern (Dank an cassiopeia, aber das muß schon über's Forum laufen und wie will man an all die Adressen kommen?) Vielleicht Ideen, wie man das lösen kann?
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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29.06.2009, 01:26 | #29 |
Stammgast
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Beiträge: 615
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vergleich: richter/strafgefangener
vgt = vormunschaftsgerichtstag.....weiß nicht mehr wo du das geäußert hast....oder ich verwechsel dann was......dann bitte ich das zu entschuldigen..... @cassiopaia: vorsicht....mit dem anschreiben....ich habe irgendwo gelesen es gibt ca. 11000 berufliche betreuer in der brd......
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (29.06.2009 um 01:40 Uhr) |
29.06.2009, 08:38 | #30 |
Gast
Beiträge: n/a
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@TinaL.
Ich weiß nicht wie es in Deinem Bundesland ist, aber bei uns gibts einen Vordruck zur Anregung einer Betreuung. Darin enthalten ist u.a. ein Zeile in der man seine Wünsche äußern kann, wen man gern zum Betreuer bestellt haben möchte, bzw. wen man eben nicht möchte. Diesem Wunsch hat die Betreuungsbehörde nachzugehen und abzuprüfen! Richtig ist, dass die Betreuungsbehörde den Betreuer vorschlägt, jedoch ist der Richter an diesen Vorschlag nicht gebunden! Selbstverständlich besteht zur Anregung der Betreuung kein Vordruckzwang, dennoch wird dieser Vordruck gut und gern vom Bürger angenommen! Stracciatellamaus |
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