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Immer noch unklar

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So ganz ist mir der Unterschied zwischen VV und Betreuung immer noch nicht klar Ich lese oben in der allgemeinen ...


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Alt 25.03.2016, 17:29   #1
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Standard Immer noch unklar

So ganz ist mir der Unterschied zwischen VV und Betreuung immer noch nicht klar

Ich lese oben in der allgemeinen Ausführung:

Zitat:
Inhaltlich sind die Aufgaben der (umfassend) Bevollmächtigen die selben wie die eines rechtlichen Betreuers für alle Angelegenheiten.
Meine Frage: wenn nun meine "gemischtförmig demente" Mutter (was wahrscheinlich ist) irgendwann alleine zurückbleibt, brauchen meine Schwester und ich (beide umfassend bevollmächtigt) dann zum Handeln den Einsatz als Betreuer? Oder reicht die VV?

(I) Wie funktioniert das überhaupt mit der Betreuung:

a) wenn meine Mutter (was sie jetzt noch der Fall ist) selbst entscheiden kann und noch versteht, um was es geht

b) wenn sie das nicht mehr tut

(II) In unseren VV ist die Vermögenssorge eingetragen. Liest man sich aber die Zusatzklausel im Vordruck durch, erscheint die Vermögenssorge wie ein Papiertiger, weil die Banken u.a. sich gerne weigern, Auszahlungen usw. vorzunehmen.
Ich weiß, ich sollte meinen Vater um eine zusätzliche Konto-/Generalvollmacht bitten, das möchte ich aber nicht, solange noch beide leben, geht sicher nicht nur mir so.

Ich frage mich also, was ich genau tun muss, wenn ich plötzlich mit meiner halb-dementen Mutter alleine dastehe (meine Schwester ist selbst krank und nur im ersten Moment kury einspringen)) und real Zugriff auf das Familienvermögen benötige: meine Mutter kann nicht alleine gelassen werden. Theoretisch könnte ich zwar bis zu ihrem Ende (mit Unterstützung und Verhinderungspflege durch Pflegedienste) bei ihr leben, in der Praxis sehe ich aber mittefristig eine Heimunterbringung, und da sie über eine gute Pension und Vermögen verfügt, sehe ich da auch komfortable Lösungen.

Im Fall der Heimunterbringung sollte dann auch das Haus, in dem sie wohnt, möglichst zügig verkauft werden, da es weder meine Schwester noch ich nutzen werden und auch keine Vermietung in Erwägung gezogen wird.

(III) Meine Mutter ist zunächst einmal Alleinerbin (Berliner Testament), dann die beiden Kinder. Wie sieht es mit Namenspapieren (Sparbüchern u.a.) meines Vaters aus, die im Fall seines Todes ja ihr gehören, brauchen wir da einen Erbschein für sie? Oder reicht es, wenn sie (oder ich mit ihrer Vollmacht) in der Bank vorstellig wird, um über die Papiere zu verfügen?
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Alt 25.03.2016, 18:08   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin


Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
So ganz ist mir der Unterschied zwischen VV und Betreuung immer noch nicht klar
Inhaltlich ist bei der VV das selbe zu tun, wie bei einer Betreuung.
Der Unterschied liegt in der rechtlichen Grundlage, also warum man es tun DARF.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
Meine Frage: wenn nun meine "gemischtförmig demente" Mutter (was wahrscheinlich ist) irgendwann alleine zurückbleibt, brauchen meine Schwester und ich (beide umfassend bevollmächtigt) dann zum Handeln den Einsatz als Betreuer? Oder reicht die VV?
Wenn eine VV vorliegt muss kein Betreuer bestellt werden.
Dafür ist die VV ja auch da.
Nur falls die VV nicht ausreichen sollte, weil irgend ein Bereich ausgelassen wurde, dann muss zusätzlich ein Betreuer bestellt werden, der für diesen Bereich zuständig ist.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
(I) Wie funktioniert das überhaupt mit der Betreuung:

a) wenn meine Mutter (was sie jetzt noch der Fall ist) selbst entscheiden kann und noch versteht, um was es geht
Dann soll sie es auch tun.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
b) wenn sie das nicht mehr tut
Dann ist es Deine/Eure Aufgabe, sie zu vertreten.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
(II) In unseren VV ist die Vermögenssorge eingetragen. Liest man sich aber die Zusatzklausel im Vordruck durch, erscheint die Vermögenssorge wie ein Papiertiger, weil die Banken u.a. sich gerne weigern, Auszahlungen usw. vorzunehmen.
Ich weiß, ich sollte meinen Vater um eine zusätzliche Konto-/Generalvollmacht bitten, das möchte ich aber nicht, solange noch beide leben, geht sicher nicht nur mir so.
Wenn Du später nicht reichlich Probleme bekommen willst, dann solltest Du es trotzdem tun. Auch wenn Du es nicht möchtest.
Und die Probleme sind mit Sicherheit spätestens mit dem Tod der Eltern da.
Hier geht es nicht um Nettigkeiten oder gute Gefühle, sondern um Rechte, die vergeben werden sollen bzw. müssen.
Schau Dir mal den Eingangsbeitrag an, wg. der Kontrollmöglichkeiten bzgl. der Vermögenssorge und laß Dir was dazu einfallen. So ein paar Gedanken dazu werden Deine Eltern wahrschinlich auch sinnvoll und gut finden.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
Ich frage mich also, was ich genau tun muss, wenn ich plötzlich mit meiner halb-dementen Mutter alleine dastehe (meine Schwester ist selbst krank und nur im ersten Moment kury einspringen)) und real Zugriff auf das Familienvermögen benötige: meine Mutter kann nicht alleine gelassen werden. Theoretisch könnte ich zwar bis zu ihrem Ende (mit Unterstützung und Verhinderungspflege durch Pflegedienste) bei ihr leben, in der Praxis sehe ich aber mittefristig eine Heimunterbringung, und da sie über eine gute Pension und Vermögen verfügt, sehe ich da auch komfortable Lösungen.
Das kannst Du mit der VV auch so organisieren. Dafür ist sie da.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
Im Fall der Heimunterbringung sollte dann auch das Haus, in dem sie wohnt, möglichst zügig verkauft werden, da es weder meine Schwester noch ich nutzen werden und auch keine Vermietung in Erwägung gezogen wird.
Auch das kannst Du dann tun.
Allerdings solltest Du die VV beim Notar gemacht oder wenigstens beglaubigt haben, weil sonst für den Verkauf der Immobilie ein Betreuer bestellt werden muss.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
(III) Meine Mutter ist zunächst einmal Alleinerbin (Berliner Testament), dann die beiden Kinder. Wie sieht es mit Namenspapieren (Sparbüchern u.a.) meines Vaters aus, die im Fall seines Todes ja ihr gehören, brauchen wir da einen Erbschein für sie? Oder reicht es, wenn sie (oder ich mit ihrer Vollmacht) in der Bank vorstellig wird, um über die Papiere zu verfügen?
Deine Mutter sollte dann mit dem Testament zur Bank gehen, wenn sie sich noch selber darum kümmern kann.
Wenn sie es nicht kann, dann solltest Du (am besten schon vorher) wg. der Kontovollmachten bei der Bank vorgesprochen haben - und an ihrer Stelle die Erbumschreibung vornehmen. Und das Testament nicht vergessen...

MfG

Imre
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Alt 25.03.2016, 19:30   #3
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Danke Imre!

Ich denke, ich werde meinen Vater bitten, mir eine Konto-Vollmacht mit Gültigkeit ab dem Datum seines Ablebens auszustellen. Vielleicht kommt er ja auch noch alleine darauf, wäre mir lieber. Im Übrigen hat auch meine Mutter eine Vollmacht über alle Girokonten, und ich bin ja auch ihr Bevollmächtigter, ich müsste mir also nur von ihr eine weitere Vollmacht unterschreiben lassen, das kann sie noch, sie hat gerade erst wieder einen Dienstleistungsvertrag mit der Caristas unterschrieben. Meine Mutter unterschreibt mir alles, was ich ihr vorlege, zumindest bis jetzt noch. Bleiben die Namenspapiere, die müsste man ja abtreten oder?

Aber welche Probleme könnten sich denn nach dem Tod beider Eltern einstellen? Meine Schwester und ich sind dann 50/50 Erben, so steht es im Testament, und da sind auch keine Probleme zu erwarten. Dann müssen wir uns einen Erbschein besorgen und fertig. Meine Sorge geht darum, was zuvor zu tun ist, und da hast du mich bezüglich der VV jetzt erst mal beruhigt.

Die VV ist nicht notariell, also braucht es für die Immobilie einen Betreuer, und der könnte da ja laut Betreungsverfügung wiederum meine Schwester und/oder ich sein oder?

Brauche ich als eingesetzter Betreuer dann noch Kontovollmachten? Und wie funktioniert das, Betreuer zu werden, was habe ich da genau zu tun?

Erst mal danke und Frohe Ostern!

Geändert von Sohn55 (25.03.2016 um 19:59 Uhr)
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Alt 26.03.2016, 19:46   #4
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Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
Danke Imre!

Ich denke, ich werde meinen Vater bitten, mir eine Konto-Vollmacht mit Gültigkeit ab dem Datum seines Ablebens auszustellen. Vielleicht kommt er ja auch noch alleine darauf, wäre mir lieber.
Da kommt er wahrscheinlich nicht von alleine drauf, weil man das gerne verdrängt und schiebt, bis es zu spät ist. Geh mit ihm zur Bank und kläre das dort vor Ort.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
Im Übrigen hat auch meine Mutter eine Vollmacht über alle Girokonten, und ich bin ja auch ihr Bevollmächtigter, ich müsste mir also nur von ihr eine weitere Vollmacht unterschreiben lassen...
Wie beim Vater. Geht doch am besten alle zusammen zur Bank. Dann ist es ein Aufwasch.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
Aber welche Probleme könnten sich denn nach dem Tod beider Eltern einstellen? Meine Schwester und ich sind dann 50/50 Erben, so steht es im Testament, und da sind auch keine Probleme zu erwarten. Dann müssen wir uns einen Erbschein besorgen und fertig. Meine Sorge geht darum, was zuvor zu tun ist, und da hast du mich bezüglich der VV jetzt erst mal beruhigt.
Banken ignorieren gerne Vollmachten, wenn sie nicht vom Notar kommen. Das kannst du aber lösen, wenn Du mit den Eltern zusammen hingehst und die Kontovollmachten in der Bank regelst.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
Die VV ist nicht notariell, also braucht es für die Immobilie einen Betreuer, und der könnte da ja laut Betreungsverfügung wiederum meine Schwester und/oder ich sein oder?
Nein, ihr könnt das nicht sein, weil der Betreuer als Aufgabenkreis den Verkauf der Immobilie bekommen würde. Weil Du und Deine Schwester davon profitieren würdet, wäre das ein "Insichgeschäft" und das darf nicht sein.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
Brauche ich als eingesetzter Betreuer dann noch Kontovollmachten? Und wie funktioniert das, Betreuer zu werden, was habe ich da genau zu tun?
Wirst Du nicht, also mach Dir da keine Sorgen.
Und wenn: Extra Kontovollmachten wären nicht notwendig, weil die Vermögenssorge nicht in die Betreuung reinkommt.
Grund: Du hast ja schon die Kontovollmachten, dann ist das nicht nötig.

MfG

Imre
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Alt 27.03.2016, 01:54   #5
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Das mit dem Insichgeschäft verstehe nicht Wir würden doch nicht an uns selbst verkaufen, sondern an einen Dritten, und der Erlös geht doch erst mal in das Eternvermögen, ein eventueller "Profit" würde sich doch erst im Erbfall einstellen. Und: bei einer notariellen Vollmacht könnten wir doch auch den Verkauf abwickelen - oder?

Stellt sich irgendwie kompliziert dar, und deshalb werde ich wohl darauf setzen, den allein bleibenden Elternteil ambulant durch mich sebst + Pflegedienste zu betreuen, je nach Bedarf, und die Immobilie erst mal zu halten. Verkauft werden MUSS sie ohnehin nicht, weil genug Geld für ambulante/stationäre Pflege da ist. Die Immobilie sollte halt nur nicht ungenutzt sein, und vermieten wollen wir sie nicht.
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Alt 27.03.2016, 16:52   #6
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Das ist kein Insichgeschäft. Solange ein Betreuer das Grundstück nicht selbst erwerben oder an einen seiner Anghörigen verkaufen will, gibt es kein Problem.
Hastur ist offline  
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Alt 28.03.2016, 11:37   #7
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Moin Sohn

Hastur hat recht. Solange ihr das Haus nicht als Betreuer selber kaufen wollt, ist es kein Insichgeschäft.

Das mit der Pflege schon eher, weil Du als pflegende Person den Vertrag mit dir selber als der Vertreter des zu Pflegenden untershreiben müßtest. Bei so was drücken die Gerichte allerdings ein Auge zu.

Wenn in der notariellen Vollmacht als Aufgaben auch die Vermögensangelegenheiten und ggf. Veräusserung von Immobilien drinsteht, sollte der Verkauf der Immobilie auch gehen.

MfG

Imre
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