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Ehrenamtl. Betreuer vs. Vorsgorgevollmacht

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Zitat: Zitat von agw Hallo Michel.T, Ich habe darauf hingewiesen, das durch das Gericht auch durchaus geprüft werden kann ob ...


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Alt 10.05.2016, 17:34   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.04.2016
Beiträge: 12
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Michel.T,

Ich habe darauf hingewiesen, das durch das Gericht auch durchaus geprüft werden kann ob ein Vollmachtsnehmer in der Lage ist die Vollmacht auszuführen. Wenn es dies in deinem Fall geprüft hat ist doch alles gut.
von der VV weiß das gericht noch nichts.

betreute hat halt sorge das eine amtsbetreuung statt meiner eingesetzt wird.
Michel.T ist offline  
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Alt 11.05.2016, 09:04   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
von der VV weiß das gericht noch nichts.
Ja bitte wieso denn nicht?
Seit Tagen werden wir hier über das Vorliegen einer Vollmacht unterrichtet und der einzige für den das wichtig ist, nämlich das Gericht, weiss immer noch nichts davon
Ich verstehe ehrlich die Welt nicht mehr.

Wenn eine gültige Vollmacht vorgelegt werden kann, dann kann die Betreuung sofort aufgehoben werden.
Ausser es gäbe Zweifel über den geistigen Zustand beim Erteilen der Vollmacht, oder über die Person des Vollmachtnehmers.

Zitat:
Zusätzlich ist man auch mit Pflege, Betreuung, Begleitung, Einkauf, Haushalt, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Behörden, Postverkehr ect. beschäftigt (und dem eigenen Leben natürlich auch.)
Das z.B. ist nicht Aufgabe eines gesetzlichen Betreuers, zumindest nicht in der Vollständigkeit.

Also mal los zum Gericht mit der Vollmacht und dann sollte der Rest sich erledigt haben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.05.2016, 15:54   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.04.2016
Beiträge: 12
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ja bitte wieso denn nicht?
Also mal los zum Gericht mit der Vollmacht und dann sollte der Rest sich erledigt haben.
die VV ist unterwegs zum gericht.

ärgerlich das ich die nicht bedacht habe. 670 € gerichtskosten, das ist mehr als lehrgeld.

ich bin kein gesetzlicher betreuer, sondern pflegender angehöriger + betreuer, daher all die anderen aufgaben noch dazu.

Geändert von Michel.T (11.05.2016 um 17:44 Uhr)
Michel.T ist offline  
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