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gesetzliche Betreuung

 

Formulierungefrage bei Vorsorgevollmacht

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Hallo, im Falle der älteren und gebrechlichen/untergewichtigen nicht vermögenden Dame, die in einem Messie ähnlichen Haushalt lebt, in dem sie ...


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Alt 12.01.2017, 20:50   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Formulierungefrage bei Vorsorgevollmacht

Hallo, im Falle der älteren und gebrechlichen/untergewichtigen nicht vermögenden Dame, die in einem Messie ähnlichen Haushalt lebt, in dem sie weder Kaffee kochen noch duschen noch waschen kann, die am Rande der Überschuldung existiert, überlege ich, ob hier eine Bevollmächtigung überhaupt noch angebracht ist. Andererseits wurde die rechtl. Betreuung - weil ohne Erfolgsaussicht - im Okt. l.J. beendet.
Diese Vollmacht wurde der Person und ihren Lebensumständen angepasst. Was meint ihr dazu?


Damit ich möglichst lange ein eigenständiges Leben in meinem vertrauten Umfeld führen kann, benötige ich Unterstützung in meinen gesundheitlichen und sozialen Belangen. Deshalb bevollmächtige ich ... mich zu vertreten. Sie darf in meinem Namen Anträge stellen, Service und Pflege im häuslichen Umfeld organisieren und mich bei der medizinischen Versorgung unterstützen. Meinerseits trage ich zur Verbesserung meiner Lebenssituation bei, indem ich der Bevollmächtigten zeitnah notwendige Unterlagen zur Verfügung stelle und notwendige Arbeiten im häuslichen Umfeld erlaube.
Die Vollmacht erstreckt sich auf folgende Personen und Stellen:
- Gesundheitsamt der Stadt */Betreuungsstelle*
- FD Soziales und Senioren *
- Kranken- und Pflegekasse*
- Caritas*/Diakonie*/Paritätischer*/AWO*
- Hausarzt/Fachärzte*
- Klinikum*/REHA-Einrichtung*
- Vermieter*/Energieversorgungsunternehmen*
* = Nichtzutreffendes bitte streichen

Ich entbinde jede dieser Personen oder Stellen von ihrer Schweigepflicht gegenüber der Bevollmächtigten. Entsprechend entbinde ich ... von ihrer Schweigepflicht.
Sollte das Gericht eine Betreuung einrichten, soll meine Bevollmächtigte Betreuerin werden: Ja/nein
Mir ist bekannt, dass ich diese Vollmacht und die Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Die Vollmacht ist zeitlich befristet; sie erlischt unwiderruflich mit Ablauf des (...5 Monate).
Mir ist bekannt, dass ... einen Ersatz für ihre Auslagen zur Ausübung der Vollmacht in Rechnung stellen kann.
G.T. ist offline  
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Alt 13.01.2017, 12:08   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

diese Dame ist sicherlich auf Dauer und nicht nur für einen kurzen befristeten Zeitraum auf Unterstützung angewiesen, egal ob Vollmacht oder Betreuung.

Meines Erachtens fehlen zwei wichtige Punkte bei der Auflistung der Vollmachtsbereiche, nämlich die Vermögenssorge und die Vertretung gegenüber Behörden.

Eine selbst verfasste Vollmacht wird, anders als eine notarielle, nicht von allen Stellen akzeptiert. Eine notarielle Vollmacht wird aber hier wahrscheinlich an den Kosten scheitern.

Als Bevollmächtigte für einige Monate wirst du nicht allzu viel bewegen können, die erneute Anregung einer Betreuung erscheint mir hier sinnvoll.

Die Aufhebung der Betreuung wegen mangelnder Erfolgsaussicht erzeugt bei mir ein Stirnrunzeln. Da müsste ich ein Viertel meiner Betreuungen aufheben lassen bei denen die Klienten nicht kooperativ sind und ich hauptsächlich Schadensbegrenzung betreibe und für ein halbwegs menschenwürdiges Leben sorge. Aber ohne Betreuung würden diese Betreuten verelenden und untergehen.

Gruß


gabyhp
gabyhp ist offline  
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Alt 16.01.2017, 20:23   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Hilfe nur bei Selbst- und Fremdgefährdung

Hllo,
nachdem ich heute noch einmal rund teilefoniert habe, der aktuelle Stand: Es wird von amtlicher Seite nur bei Selbst- und Fremdgefährdung eingegriffen (geholfen?). Dass eine Person antriebsarm (vermutlich u.a. wegen jahrzehntelangem Alkoholmissbrauchs) ist und nicht ausreichend für sich selbst sorgen kann, gilt nicht. Nun kann ich nur eine Sozialabeiterin der Stadt bitten, mit mir die betroffene Dame aufzusuchen, die Wohnung und die konkreten Lebensumstände offiziell eruieren zu lassen, um diesen Aspekt beurteilen zu können.
Gelingt dies so oder so nicht, muss gewartet werden, bis die Dame in der Öffentlichkeit bzw. in Wohnung zusammenbricht (falls dies dann jmd. mitbekommt).
Dann müsste das Betreuungsverfahren völlig neu aufgerollt werden, Hilfe wäre frühestens in mehreren Wochen bzw. Monaten zu erwarten...
G.T. ist offline  
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Alt 16.01.2017, 22:58   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin GT

So eine Vollmacht ist ja ganz schön. Aber wer soll sie ausfüllen?
und mit welchen Erfolgsaussichten?
Der Kommentar von Gaby ist da schon angebracht: Ohne die Vermögensangelegenheiten und die Vertretung gegenüber den Behörden läuft da nichts.

Ebenso ist es ein Risiko, die Vollmacht anzunehmen, es sei denn man will sie kostenlos führen. Wenn die Dame sowieso kein Geld hat und früher oder später Heimkosten gezahlt werden müssen, ist einfach nichts für den Bevollächtigten übrig. Falls Du den Job machen willst: Du machst ihn mit Sicherheit für lau.

Hier ist also eher eine Betreuung angesagt. Wenn Du mit einer Sozialarbeiterin der Stadt zu ihr hingehen willst, dann bitte sie die Betreuung wieder anzuregen. Folgeschäden vom Alkoholmißbrauch sind wohl durchaus vorhanden und als medizinische Voraussetzung ausreichend.

Ein Eingreifen, dass nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung stattfindet bezieht sich auf Unterbringungen. Die Anregung einer Betreuung läuft unabhängig von der akuten Gerfahrensituation.

MfG

Imre
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Alt 21.01.2017, 11:01   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Rechtliche Betreuung vs. Vorsorgevollmacht

Zu dem o.g. Fall habe ich an den bisherigen BV geschrieben:

"Ich bin schon überrascht, dass der BV und das BG eine rechtliche Betreuung aufhebt, wenn die Betroffen Pflegestufe 1 (jetzt Pflegegrad 3) hat, bekannt ist, dass sie jahrzehntelang Alkohol abhängig war, ihre Kinder nicht willens sind sie zu versorgen,
sie stark sehbehindert ist (Restsehfähigkeit unter 20%)
sie selbst keine Arztbesuche machen kann (körperliche und Antriebsschwäche), obwohl sie dies als Diabetikerin hätte tun müssen, sie aus den o.g. Gründen weder kochen noch aufräumen, waschen oder putzen kann usw.
Werden solch schwierige Betreuungsfälle nicht supervidiert?
Man kann doch ältere und sehr gebrechliche Menschen nicht einfach in ihren vier Wänden verrotten lassen...
Ich habe ... Ende 2016 nahe am Zusammenbruch aufgefunden, bin mit ihr essen gegangen und habe angefangen mich zu kümmern
und diese Dinge innerhalb kürzester Zeit erkundet und entsprechend reagiert. "...
G.T. ist offline  
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Alt 21.01.2017, 19:56   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Es geht nicht darum, "ältere und sehr gebrechliche Menschen ... einfach in ihren vier Wänden verrotten (zu) lassen...".
Das Problem kann über einen Sozialdienst oder einen Pflegedienst geregelt werden, der z.B. über den SpsD organisiert wird, sofern die betreffende Person damit einverstanden ist.

Als medizinische Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung werden im Gesetz eine geistige Behinderung, eine psychische Erkrankung und ggf. eine Demenz genannt.
Sucht (egal ob Alkohol oder was anderes) wird explizit nicht genannt und ist deshalb auch keine Voraussetzung. Folgeerkrankungen bzw. Behinderungen von Sucht wie. z.B. Korsakow, Koma etc. können wiederum als Voraussetzung einer rechtlichen Betreuung anerkannt werden.
Und dann spielt auch noch der freie Wille eine Rolle. D.h. wenn z.B. ein suchtmittelabhängiger Mensch im klaren Zustand keine Betreuung wünscht, dann darf er auch keine bekommen.
Anders herum: Er hat dann auch das Recht, sich tot zu saufen, zu fixen, oder was sonst so reinpaßt.

Was nicht so schöne an der ganzen Sache ist der Umstand, dass alle, die gerne helfen wollen, dieses Recht der betreffenden Person sich selber fertig zu machen aushalten müssen und dabei nur machtlos zusehen können.
Gelegentlich wird dabei sogar die Grenze zum Co-Suchti überschritten, weil man das Dilemma nicht mehr aushalten kann.

Im Fall Deiner Bekannten wäre eine Hilfestellung im Rahmen einer rechtlichen Betreuung nur dann möglich, wenn sie dies selber wünschen (und womöglich beantragen) würde.

Ähnliche Fälle, in denen Vollmachten ausgesprochen wurden, habe ich in letzter Zeit gelegentlich als Betreuung übernommen, weil die Bevollmächtigten einfach fertig waren und diese Rolle nicht mehr ausfüllen konnten und wollten.

MfG

Imre
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Alt 22.01.2017, 17:21   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Pflegestufe und was dann?

Hallo,
ich weiß immer noch nicht, wie eine rechtl. Betreuung bei schwer beeinträchtigten Menschen in Gang kommt, wenn die Pflegestufe (hier Pflegegrad 3, körperlich und sehbehindert) feststeht.
Hier war wohl von Seiten des BV versucht worden, die Dame zu einem Gespräch in die Räume des BV einzuladen - 18 km entfernt. Später hat man sie erneut aufgesucht. Da sie auf die Türklingel nicht reagierte, ein winziges Kärtchen vollgeschrieben und um Rückruf gebeten. Als das nicht klappte, wurde die Betreuung wegen mangelnder Mitarbeit aufgehoben und die Dame sich selbst überlassen..., obwohl sie auf Grund ihrer Behinderung gar nicht mehr alleine über eine Straße gehen kann, nicht telefoniert, kein Geld erkennen kann usw. Ein Pflegedienst soll laut Aussage der Pflegekasse nie vor Ort gewesen sein.

Ich verstehe Imres Text als Warnung mich nicht zu intensiv einzulassen. Nun: Ich war bzw. gehe mit ihr zu Ärzten, zu einem Pflegedienst. Ich werde beim AG fragen, ob erneut eine rechtl. Betreuung zwecks Vermögenssorge eingerichtet werden kann, da die Dame nicht mehr o.W. an ihr Geld kommt.
Dies wäre nötig, um die Wohnung zu entmüllen und wieder menschenwürdig herzurichten (Kühlschrank, Waschmaschine...), damit auch die Pflege o.W. klappen kann.

Und natürlich ist es mir egal, ob sie ab und an ein Bier/Wein etc. trinkt... Die Zeiten, in denen man auch alten Menschen eine Abstinenz verordnet, sind vorbei...
Im übrigen hat sie angekreuzt, dass ich im Falle, dass eine rechtl. Betreuung notwendig wird, diese übernehmen soll. Auch das werde ich mit der Rechtspflege und möglichst auch dem Richter/der Richterin besprechen.
G.T. ist offline  
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Alt 22.01.2017, 18:35   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin G.T.

Eine Betreuung bringt man in Gang, in dem man sie bei Gericht anregt. Das kann und darf jeder tun. Sogar auch Du.

Beschleunigen würde die Sache, wenn du zusammen mit der Bekannten beim Gericht auflaufen würdest, um die Betreuung anzuregen. damit ist das Verfahren in Gang gesetzt.
Wenn ihr vom Hausarzt ein Attest dabei habt, dass eine rechtliche Betreuung sinnvoll ist, dann umso besser.

Ein Betreuungsverein kann zwar mal bei jemand vorbeischauen, aber bevor eine Betreuung beschlossen ist, wird nicht viel passieren. Ungefähr genau so viel, wie Du beschrieben hast: Nichts.
Gehe mal davon aus, dass eine rechtliche Betreuung noch gar nicht bestanden hat, sonst hätte sich der BV (zumindest als betreuende Instanz) grob fahrlässig verhalten. Mal anschreiben und mal eine Klingel drücken reicht einfach nicht.
Und: eine Betreuung wird bei einem betreuungsbedürftigen Menschen (das ist vor der Bestellung geklärt worden) nicht so ohne weiteres aufgehoben, nur weil der betreffende Mensch auf ein Anschreiben oder ein Klingeln nicht reagiert.
Da wird schon sehr viel mehr geprüft, ob aufgehoben werden kann.

Meinen früheren Text darfst Du ruhig als Warnung oder zumindest als Mahnung verstehen. Zumindest in dem Sinne, dass Du für Dein Handeln die Verantwortung selber trägst und Dir auch klar sein sollte, dass Du damit in das Leben der Dame eingreifst. Vielleicht sogar mehr oder anders, als es ihr lieb ist. Dann heißt es:
"Undank ist der Welten Lohn". Und das tut reichlich weh.
Du solltest nur wissen, dass diese Möglichkeit sehr oft das Brot der Betreuer ist und nicht unvorbereitet sein.
Ich habe nicht vor, Dich von Deiner Hilfeleistung für die Dame abzuhalten. Dein Engagement finde ich sogar gut und würde mir das von viel mehr Menschen wünschen.

MfG

Imre
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Alt 22.01.2017, 21:51   #9
Forums-Geselle
 
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Standard Rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht

Hallo Imre,
danke, dass Du am Thema dranbleibst.
Nur zur Ergänzung: Die Dame musste +/-1000,00 € für die etwa 6 Monate dauernde Betreuung zahlen. Da sie an ihr Erspartes nicht herankam/herankommt, fehlte ihr das Geld für das Alltägliche. Zuerst hatte sie versucht, die Zahlung zu verweigern, bis es zur Pfändung kam. Vermutlich ist sie auch deshalb in die Situation einer Unterernährung/körperlichen Schwäche bzw. Krise geraten...
Sie hat bis heute noch nicht ganz verstanden, was eine Betreuung bedeutet, deshalb habe ich ihr das o.g. Schreiben (Vollmacht) vorgelegt und bespreche jeden einzelnen Schritt. Nach dem hoffentlich ergiebigen Gespräch bei Gericht werde ich die nächsten Schritte einleiten.
Bei dieser Dame muss man vorerst die praktischen mit den organisatorischen Dingen kombinieren und vor allem Vertrauen herstellen.
Da ich schon zu vor mit schwer beeinträchtigten Menschen (Autist, GBe/mehrfache Beh./schwer körperl. erkrankte Ausländer mit fast keinen deutschen Sprachkenntnissen) gearbeitet habe, kenne ich das: Einfache Sprache, sich mit allgemeinen Aussagen an die Thematik herantasten, Termine zuerst ohne die Betreffende ausmachen, einen Tag vorher ankündigen, eine Stunde vorher anrufen bzw. vorbeigehen, bestimmte Klingelzeichen vereinbaren, sie behutsam zur Mitarbeit anregen, genauestens beobachten, immer wieder Entspannung in die Situation bringen, alternative Wege suchen, so z.B. "Soll ich dem Kaufmann XY sagen, dass er dir am Freitag Brot mitgibt, damit du auch am Sonntag etwas zu essen hast?" Auch mal Wünsche erraten, Lebensmittel anbieten...etwas waschen. Gleichzeitig klären, wie und wo ich Dinge delegieren kann, mich schützen/auf das eigene Geld achten, die Verlässlichkeit (Gedächtnis) "testen", wertschätzend arbeiten usw.
Das geht bei mir, weil ich max. 3 Personen im selben Zeitraum betreue und finanziell abgesichert bin, außerdem eine therapeutische Grundausbildung habe. Die Arbeit finde ich spannend, lehrreich und letztlich befriedigend... Ich weiß natürlich, dass hauptamtlich tätige Betreuer diese ganzen Möglichkeiten nicht haben. Ich würde mich nur freuen, wenn sie dann ehrlich wären und sagten: Ich komme nicht weiter, kann mit dem Betreuten nichts anfangen... Dann würde sich vielleicht ein Anderer finden, der andere Ideen hat. Für mich ist es in dem o.g. Fall schade, dass ich noch längst nicht alle Hintergründe des Scheiterns der Betreuung kenne und evtl. in ähnliche Fallen wie meine VorgängerInnen hineintappen kann.
Ich habe das jetzt so ausführlich und konkret beschrieben, weil ich davon ausgehe, dass die Texte auch von anderen, die sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht auseinandersetzen, gelesen werden.
G.T. ist offline  
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Alt 23.01.2017, 21:13   #10
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Moin G.T.

Zitat:
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Ich würde mich nur freuen, wenn sie dann ehrlich wären und sagten: Ich komme nicht weiter, kann mit dem Betreuten nichts anfangen... Dann würde sich vielleicht ein Anderer finden, der andere Ideen hat. Für mich ist es in dem o.g. Fall schade, dass ich noch längst nicht alle Hintergründe des Scheiterns der Betreuung kenne und evtl. in ähnliche Fallen wie meine VorgängerInnen hineintappen kann.
Es kommt durchaus vor, dass auch Betreuer einen Betreuerwechsel beantragen, weil sie mit Betreuten nicht oder nicht mehr klar kommen oder weil ein frischer Wind durch einen anderen Betreuer einfach gut tut. Das gehört m.E. zu einer professionellen Arbeit dazu. Allerdings wird das nicht gerade in aller Öffentlichkeit breitgetreten und ist daher recht unbekannt.


MfG

Imre
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