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Vorsicht vor Vollmachten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsicht vor Vollmachten im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Endlich mal ein TV-Bericht, der auf die enormen Risiken des "Allheilmittels" Vorsorgevollmacht hinweist: https://www.swr.de/report/erben-blei...ajw/index.html Solche Gaunereien sind bei durch Gerichte ...


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Alt 22.06.2017, 17:14   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Vorsicht vor Vollmachten

Endlich mal ein TV-Bericht, der auf die enormen Risiken des "Allheilmittels" Vorsorgevollmacht hinweist:

https://www.swr.de/report/erben-blei...ajw/index.html

Solche Gaunereien sind bei durch Gerichte kontrollierte gesetzliche Betreuungen jedenfalls weitaus weniger wahrscheinlich.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 24.06.2017, 15:11   #2
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Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
Standard

Mit Vollmachten hat der Bericht eigentlich gar nichts zu tun. Der Erbschleicher hat die Frau geheiratet und wurde so zum Erben, das hätte auch eine gesetzliche Betreuung wohl kaum verhinden können.
Sohn55 ist offline  
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Alt 24.06.2017, 19:38   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
Mit Vollmachten hat der Bericht eigentlich gar nichts zu tun. Der Erbschleicher hat die Frau geheiratet und wurde so zum Erben, das hätte auch eine gesetzliche Betreuung wohl kaum verhinden können.
Vor der Heirat wurde sich aber bereits aufgrund einer Vorsorgevollmacht an dem Vermögen der Dame bereichtert:

Zitat:
"Die Vorsorgevollmacht ist quasi der Jackpot für einen Vollmachtserschleicher," weiß Prof. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Erbrecht. Es genüge eine Unterschrift und damit sei das Leben abgegeben.
Die gerichtliche Kontrolle einer gesetzlichen Betreuung ist insofern schon sicherer.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 12.01.2018, 15:39   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
Standard

Ich glaube nicht, dass ein gesetzlicher Betreuer das tut, was ich dank meiner Vorsorgevollmacht für meine Eltern tun konnte und kann, nämlich zunächst einmal häusliche Pflege, dann Unterbringung in erstklassigen Einrichtungen, aber alles in Ruhe und bei Erhalt von Vermögen und Immobilie. Dazu hat ein gesetzlicher Betreuer gar nicht die Möglichkeiten, der hätte bei der gegebenen Situation meine Eltern schon vor längerer Zeit in ein Heim einweisen lassen und wohl auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mein Elternhaus verkauft und damit gegen den Willen meiner Eltern gehandelt, wenn auch juristisch auf der sicheren Seite.

Ich kann nur jedem raten, sich eine Vorsorgevollmacht von seinen Eltern/Partnern/Kindern ausstellen zu lassen, solange diese noch dazu in der Lage sind.
Sohn55 ist offline  
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Alt 12.01.2018, 16:06   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Ich glaube nicht, dass ein gesetzlicher Betreuer das tut, was ich dank meiner Vorsorgevollmacht für meine Eltern tun konnte und kann, nämlich zunächst einmal häusliche Pflege, dann Unterbringung in erstklassigen Einrichtungen, aber alles in Ruhe und bei Erhalt von Vermögen und Immobilie.
Was sollte einen Betreuer denn daran hindern ebenso zu handeln, wenn er es für sinnvoll erachtet.

Zitat:
Dazu hat ein gesetzlicher Betreuer gar nicht die Möglichkeiten,
Wer sollte ihn denn in seinen Möglichkeiten einschränken??


Du solltest mal deine Sichtweise etwas erweitern. Vollmachten können bei funktionierenden Familienverhältnissen eine gute Möglichkeit sein, sie bergen jedoch auch durchaus Gefahren die man nicht verschweigen sollte.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 12.01.2018, 21:32   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin

Also erst ma vorneweg:
Eine Vorsorgevollmacht hat - egal ob verheiratet oder nicht - eine ganz eigene Funktion, die nicht durch verwandt sein oder Ehe ersetzt werden kann.
Und damit natürlich auch seine Risiken.

Gegen die Risiken kann man, wie bei jedem Vertrag, auch Kontrollmechanismen einbauen. Z.B.: A ist Vollmachtnehmer und muss gegenüber B im jährlichen Rhythmus die Verwaltung des Vermögens offenlegen. Das ist dann so was wie die Rechnungslegung gegenüber dem Gericht - nur privat geregelt.

Alte Ferengi-Regel:
Ein Vertrag ist ein Vertrag, ist ein Vertrag, ist ein Vertrag - und es kommt darauf an, was da drin steht.


Das jemand gegen mißbräuchliche Vollmachtnehmer und gegen Betreuungen wettert ist vor dem Hintergrund der Mißbräuche durchaus verständlich, aber gelegentlich auch mit großem Eigeninteresse verbunden. Da kann Prof. Böh und sein Gemeinschaftskanzleikollege Prof. Thieler eher nicht ausgenommen werden.
Es ist sehr hilfreich, sich auch mal über die Kritiker zu informieren.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.01.2018, 06:48   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sorry wenn ich rückfrage, Vollmacht ist nicht mein Thema oder Ding:
Zitat:
Gegen die Risiken kann man, wie bei jedem Vertrag, auch Kontrollmechanismen einbauen. Z.B.: A ist Vollmachtnehmer und muss gegenüber B im jährlichen Rhythmus die Verwaltung des Vermögens offenlegen. Das ist dann so was wie die Rechnungslegung gegenüber dem Gericht - nur privat geregelt.
Das bedeutet doch aber nur einen Schutz solange derjenige noch hell im Kopf ist. Bei (zunehmender natürlicher) Altersvergesslichkeit, Schusseligkeit wäre das z.B. doch auch nur Makulatur.
Wirkliche Kontrolle wäre doch nur gegeben wenn ein fitter Dritter das prüft oder was übersehe ich? Jetzt nix gegen alte Leute, bin ja selbst alt, und nicht mal ich z.B. weiss unbedingt was ich im Februar letzten Jahres alles gekauft habe.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.01.2018, 14:12   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Michaela


Sehr richtig erkannt. natürlich soll das ein Dritter übernehmen. solange ein Vollmachtgeber noch fit im Kopf ist, muss die Vollmacht ja auch noch nicht ausgeübt werden (kann oder darf vielleicht, je nach Vereinbarung).
Z.B. habe ich die Vorsorgevollmacht für meine Eltern und gegenüber meinem Bruder die Finanzen offen zu legen. Er bekommt dafür den Auftrag, die Steuererklärung zu machen. ist doch eine prima regelung, oder?


MfG


Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.06.2018, 14:02   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.11.2014
Ort: in der Diaspora Bayerns
Beiträge: 23
Standard Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht

Ich weiß, der Bericht zur Vollmacht ist schon älter, dennoch ist es mir ein Bedürfnis etwas dazu zu schreiben, weil es mich immer wieder ärgert!
In den letzten Jahren wurde ich häufig zur Kontrollbetreuerin bei bestehenden Vollmachten eingesetzt; in den meisten Fällen haben Angehörige oder Institutionen den Verdacht des Missbrauchs der Vollmacht dem Gericht gemeldet.
In allen Kontrollbetreuungen konnte ich feststellen, dass sich die Bevollmächtigten massiv am Vermögen des Vollmachtgebers bereichert haben bzw. es ganz aufgebraucht haben. In nur einem Fall war eine strafrechtliche Verfolgung möglich und ist auch eingetroffen, in allen anderen Fällen ging nichts, weil die Vollmachtgeber in der Vollmacht verfügt hatten, dass der Bevollmächtigte sich "bedienen" darf! Anzumerken ist, dass es sich bei den Bevollmächtigten nicht um fremde Personen handelte (die gibt es auch) sondern um Familienangehörige!

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Vorsorgevollmacht massiv beworben, in dem Glauben, somit würden keine Betreuungen entstehen und damit die Kosten gesenkt - ein Trugschluss!
Zumal mit schöner Regelmäßigkeit Berichte in den Medien erscheinen, dass der Betreuer von Haus aus schon mal ein Betrüger ist und von daher die Generalvollmacht das Gelbe vom Ei ist!

Nach Widerruf der Vollmacht wird Betreuung eingerichtet, es beginnt der Kampf um Regressansprüche und in den meisten Fällen muss Antrag auf Grundsicherung gestellt werden, da die Vollmachtgeber nunmehr arm wie Kirchenmäuse sind! Die Kosten trägt also der Staat und die Bevollmächtigten leben weiter, als sei nichts gewesen!
pepperprincess ist offline  
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Alt 04.06.2018, 10:36   #10
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Sorry wenn ich rückfrage, Vollmacht ist nicht mein Thema oder Ding:


Das bedeutet doch aber nur einen Schutz solange derjenige noch hell im Kopf ist. Bei (zunehmender natürlicher) Altersvergesslichkeit, Schusseligkeit wäre das z.B. doch auch nur Makulatur.
Wirkliche Kontrolle wäre doch nur gegeben wenn ein fitter Dritter das prüft oder was übersehe ich? Jetzt nix gegen alte Leute, bin ja selbst alt, und nicht mal ich z.B. weiss unbedingt was ich im Februar letzten Jahres alles gekauft habe.

Und im schlimmsten Fall kann eine Kontrollbetreuung angeregt werden. Zuständig ist insoweit der Rechtspfleger. Dorthin wenden mit (möglichst nachweisbaren) Problemen. Anregung kann durch Dritte, nicht nur durch den Vollmachtgeber (der die Vollmacht ja auch widerrufen könnte) gestellt werden.
Kontrollbetreuer hat dann die Aufgabe, die Tätigkeiten des Bevollmächtigten zu kontrollieren. Sind schwerwiegende, nicht auszumerzende Fehler zum Nachteil des Vollmachtgebers (vorsätzlich, grob fahrlässig) erfolgt, kann der Kontrollbetreuer auch anregen, eine Betreuung einzurichten.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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