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Grenzen einer Generalvollmacht?

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Alt 28.03.2018, 20:17   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 27.03.2018
Beiträge: 1
Frage Grenzen einer Generalvollmacht?

Hallo,

nach dem Tod des Schwiegervaters letztes Jahr im Sommer hat meine Schwiegermutter die erteilte Generalvollmacht an ihren Sohn (meinen Mann) wahrgenommen.

Sie hat dies vertraglich beim Notar an eine ärztliche Bescheinigung, die ihre Geschäftsunfähigkeit bescheinigt, geknüpft.

Diese hat er bis heute nicht erhalten, soll aber alles erledigen, was der Schwiegermutter unangenehm ist: Papierkram eben.

Er hat vom Notar die Orginalurkunde erhalten und ist neben den Finanzen auch für die Gesundheitsfragen bevollmächtigt.

Nun hat die Oma nur etwas Diabetes und Rheuma, ansonsten ist sie noch fit im Kopf.

Sie hat zwar Pflegestufe 2, meint aber meinen Mann als Beteuer für alles zu benötigen:

(Sie ist ja auch krankhaft eifersüchtig auf mich und hat mehrfach versucht, die Ehe zu zerstören, was ihr nicht gelungen ist).

Er soll nicht nur ihren umfangreichen Schreibram in Nachtarbeit erledigen, sondern sie zu ihren Terminen chauffieren, einkaufen, ihren Arztberichte verwalten, ihr altes Haus 150 Km entfernt entrümpeln und verkaufen mit Frist bis August diesen Jahres weil sie es eben gerne so hätte. Dazu müßte er unseren Jahresurlaub opfern.

In gesundheitlichen Belange will sie ihn dagegen nicht hineinreden lassen. Nicht einmal mit dem Arzt soll er sprechen.

Gibt es eine Verpflichtung für ihn, wenn er die Betreuung macht, daß er alles macht (auch die Gesundheit), oder ist es legitim, daß sie das selber übernimmt so lange sie fit ist?

Die Schwiegermutter hält meinen Mann für ihren persönlichen Laufburschen. Er erhält keinen Cent für seine Arbeit, im Gegenteil die Einkäufe bezhalt er von unserem Geld, und das Benzin nachtürlich auch....ganz zu Schweigen von den vielen Urlaubstagen, die er für sie schon genommen hat...

Inwieweit ist er verpflichtet, ihren Wünschen nachzukommen?

Wo liegt die Grenze, wie viel er machen muß und wie macht man das einer alterstarren depressiven Oma mit 77 Jahren klar?

Viele Grüße,

Wendy
Wendy ist offline  
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Alt 28.03.2018, 20:39   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Erst mal vorweg, damit das nicht durcheinander geht:
Eine Generalvollmacht (oder eine Vorsorgevollmacht) ist etwas
grundsätzlich anderes als eine rechtliche Betreuung.
Beides zusammen geht nicht, sondern entweder - oder.
Bei einer Betreuung ist das Betreuungsgericht mit im Spiel.
Bei einer Vollmacht ist das Gericht draußen.

Wenn Deine Schwiegermutter Deinem Mann eine (General-)Vollmacht erteilt hat, dann ist er schon verpflichtet, die Vollmachtgeberin in deren Sinne zu vertreten.

Er ist aber nicht gezwungen, den Laufburschen für alle möglichen Sachen abzugeben, die die Vollmachtgeberin noch selber könnte.

Diese Klöterarbeiten sind Sachen, die beide untereinander aushandeln können:
D.h. er kann mit seiner Mutter einen Preis für die Arbeiten vereinbaren. Sonst würde sie die Arbeiten ja auch selber machen oder an eine Firma delegieren. (Dein Mann dürfte als Vollmachtnehmer die Arbeiten auch an eine Firma delegieren und mit dem Geld der Mutter bezahlen - darüber sollte sich die Vollmachtgeberin klar sein.

Die andere Möglichkeit ist, dass er die Vollmacht zurückgibt und seiner Mutter viel Spaß dabei wünscht, einen anderen Pagen zu finden.
Merke: Eine Vollmacht ist ein Vertrag, von dem jeder der Vertragspartner auch zurücktreten kann.

Jedenfalls wirst Du Dir und Deinem Mann einen Riesengefallen machen, wenn Du ihm dabei hilfst gegenüber seiner Mutter eine klare Position zu beziehen. Auf Dauer macht so eine unklare Vollmachts-Beziehung zwischen Mutter und Kind jede Ehe kaputt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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