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Erfahrungsberichte für Antifolterkommission gesucht

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Die Antifolterkommission des Europarates (CPT) führt in regelmäßigen Abständen Kontrollbesuche in den Staaten durch, die dem Europarat angehören. Wer in ...


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Alt 19.04.2007, 16:42   #1
Roy
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Die Antifolterkommission des Europarates (CPT) führt in regelmäßigen Abständen Kontrollbesuche in den Staaten durch, die dem Europarat angehören. Wer in der Psychiatrie schlecht behandelt wurde oder Patienten kennt, die schlecht behandelt wurden, kann dies dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) mitteilen. Der BPE wird im Vorfeld solcher Besuche aufgefordert Verstöße gegen die Antifolterkonvention des Europarates zu melden. Kontakt: Ruth Fricke, Mozartstr. 20 B, 2049 Herford, Fax: 05221-86410, eMail: vorstand@bpe-online.de
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Alt 19.04.2007, 17:28   #2
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Also, ich hatte ganz schwere Probleme mit der Initiative bzw. mit einem sogenannten Weglaufhaus, welches sich diesen "Slogan" des BPE auch auf die Fahne schreibt.

Meine schwer psychiatrisch erkrankte Betreute ist nicht nur total zugequatscht worden, sie war in wirklich guten Händen, auf einem guten Weg gewesen und hat nun alles abgebrochen. Das I-Tüpfelchen in dieser Schmierenkomödie ist, dass sie nun dort am Telefon andere Erkrankte berät, obwohl sie selber schwer krank ist und das nicht seit gestern. Ich habe 2 x mit einem Herrn dort telefoniert, wobei mir übel wurde bei den Aussagen. Unverantwortlich, schwarz-weiß Malerei und pauschale, platte Aussagen gegen Psychopharmaka, Ärzte und Betreuer.

Mir kommt jetzt noch die Galle hoch, denn damit die olle Betreuerin nicht so einen Ärger macht, hat man doch gleich mal eben meiner Betreuten (mit der ich mich bis zur Kontaktaufnahme mit dieser Initiative gut verstanden hatte) einen neuen Betreuer empfohlen. Und ratet mal wer das sein soll? Der Richter läßt sich Zeit, alle schütteln nur noch den Kopf und sind entsetzt. Tun kann man nicht viel. Das haben schon ganz andere vor mir versucht.

Nein danke, wenn der BPE solche Leute unterstützt, dann kann man das getrost vergessen.


Viele Grüße
Tina L. ist offline  
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Alt 22.04.2007, 13:42   #3
Roy
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Es geht um Patienten, die sich schlecht behandelt fühlen und nicht um Betreuer, die meinen, dass Patienten, die sich gut behandelt fühlen, schlecht behandelt werden. Das Wohl des Betreuten ist nach § 1901 und § 1906 BGB zwar der Maßstab des Handelns des Betreuers. Um dem Selbstbestimmungsrecht zu genügen, ist das Wohl des Betreuten aber nach § 1901 Absatz II Satz 2 und Absatz III BGB des Betreuungsrechts nicht nach objektiven Maßstäben zu bestimmen, sondern vorrangig subjektiv durch den Willen des Betreuten (BGH Beschluss XII ZB 2/03) .
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Alt 23.04.2007, 06:48   #4
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Hallo Roy,

ich kenne die § zu genüge.

Meine Erfahrung ist jedoch eine andere. Man "fischt" leider auch nach Menschen, denen es vorher sehr gut ging, subjektiv ebenso wie objektiv, Dabei läßt man keine Gelegenheit mit attraktiven Angeboten zu locken und Menschen mit Persönlichkeitsstörungen dermaßen zu beeinflussen, dass sie völlig durcheinander geraten. Dabei geht man das Risiko ein, dass sie sich selbst etwas antun können, denn schließlich muss ja jeder selber wissen ob er aus dem Leben scheiden möchte, auch wenn er diese Entscheidung, aufgrund seiner Erkrankung und fehlender Medis fällt und morgen ganz anders entscheiden könnte.Warum das Ganze? Machtgehabe, genau jene Eigenschaft, die man z.B. den Ärzten und Betreuern gerne unterjubelt.


Ich kann nur für mich sprechen, meine Erfahrung ist nicht gut. Mittlerweile habe ich mich reichich über jene Intiative erkundigen können, die mir über den Weg gelaufen ist und das Ergebnis ist erschreckend. Leider tummeln sich scheinbar einige darunter, die retten wollen, wo nix zu retten ist und der an sich gute Sache einen schalen Beigeschmack geben.

Viele Grüße
Tina L. ist offline  
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Alt 26.04.2007, 14:00   #5
Roy
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Zitat:
Zitat von Tina L.
Warum das Ganze? Machtgehabe, genau jene Eigenschaft, die man z.B. den Ärzten und Betreuern gerne unterjubelt.
Hallo Tina, das auch Selbsthilfeorganisationen leider nicht immer frei von unnötigen Machtstrukturen sind, ist bekannt. Und selbstverständlich sollten auch bedenkliche Tatsachen aus diesem Umfeld der Antifoltererkommission gemeldet werden.

Der Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" zur 74. Konferenz der Justizministerinnen und - minister im Juni 2003 führt auf Seite 105 aus: "Genießt der freie Wille absoluten Vorrang, bedeutet das nicht, dass der natürliche Wille stets unbeachtlich wäre. Das Betreuungsrecht will grundsätzlich auch diesem natürlichem Willen uneingeschränkt zur Geltung verhelfen. Der natürliche Wille kann jedoch beim Vorliegen gewichtiger sachlicher Erwägungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingeschränkt werden."

Das zu schützende Rechtsgut des Betreuten muss das verletzte Rechtsgut des Betreuten wesentlich überwiegen (vergl. § 34 StGB). Im Klartext: Ein geschäftfähiger Betreuter darf sich mit freiem Willen umbringen, ein nicht-geschäftsfähiger aber i.d.R. nicht.

Im übrigen werfen manche in den Betroffenverbänden der Psychiatrie die hohe Selbstmordrate vor. Menschen mit ernsten seelischen Krankheiten sterben 25 Jahre früher als die Durschnittsbevölkerung. Datenbasis sind die Berichte der staatlichen "Mental Health Agencies" acht amerikanischer Bundesstaaten. Männliche Nutzer sterben durchschnittlich mit 53, weibliche mit 59 Jahren. Den 25 Jahren Differenz liegen zwei Faktoren zu Grunde: Chronische körperliche Krankheiten, die 15-20 Jahre beitragen und Seelische Krankheiten wie Suizid, die 5-10 Jahre beitragen. Inwieweit altrernative Behandlungen wie Soteria zu einer größeren Lebenserwartung beitragen, ist meines Wissens noch nicht untersucht.
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Alt 27.04.2007, 06:48   #6
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Hallo Roy,

Zitat:
Der natürliche Wille kann jedoch beim Vorliegen gewichtiger sachlicher Erwägungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingeschränkt werden."
Da stimme ich Dir völlig zu, aber hier liegt oftmals der Knackpunkt. Jeder Mensch hat das Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Leben (Artikel 1, 2 und 3 des GG). In diese Grundrechte darf nur nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden. Wenn der Betreute über einen freien Willen verfügt und einwilligungsfähig ist, dann hat der Betreuer sich nach dem Willen des Betreuten zu richten.Gem. §1901 Abs. (3) Satz. 1 BGB hat der Betreuer den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit die dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist.

Und hier beginnt oftmals das Dilemma. Ich möchte nicht bestreiten, dass jene Fälle gibt, bei denen leichtfertig Medikamente verabreicht werden, oder voreilige Beschlüsse ausgesprochen werden. Das darf und sollte es nicht geben. Ich habe jedoch den Eindruck, dass Betreuer, Mitarbeiter in Einrichtungen und Ärzte zu regelrechten "Verbrechern" abgestempelt werden sollen, denn nichts anderes ist es, wenn man nun überall mutwillige Zwangsbehandlungen unterstellt. Ich kenne genug Menschen aus diesen Bereichen, die sich tgl. den Hintern aufreißen für jene Menschen, die gerade am Boden sind und ihnen durch die dunkelsten Phasen iheres Lebens helfen. Manchmal sind die Betreuten nur kurzfristig nicht geschäftsfähig, z.B. bei einem Vollrausch, bei einem akuten Schub ect., ich würde einen Teufel tun und dabei zusehen, dass sie sich wohlmöglich umbringen. Ich habe mehrere Fälle von Menschen, die ohne Zwangsbehandlung gar nicht mehr leben würden, heute eine eigene Wohnung haben, arbeiten gehen, Beziehungen pflegen und glücklich sind.

Die 25 Jahre verkürzte Lebenserwartung habe ich mir von jener Initative, mit der ich es zu tun hatte auch erklären lassen. Ich habe versucht zu erklären, dass es Menschen gibt, die keinen Tag länger gelebt hätten ohne Medikamente, weil sie sich tatsächlich vor den Zug geschmissen hätten. Man sollte wirklich die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.

Ich habe keine Erfahrung mit Soteria, habe aber schon Betreute homöopathisch behandeln lassen, wobei man in der Psychiatrie durchaus überfordert war, als ich mit dem Heilpraktiker anrückte. Das Ergebnis war toll, kann aber nicht von jedem bezahlt werden.

Viele Grüße.
Tina L. ist offline  
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Alt 27.04.2007, 10:22   #7
Roy
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Zitat:
Zitat von Tina L.
Da stimme ich Dir völlig zu, aber hier liegt oftmals der Knackpunkt. Jeder Mensch hat das Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Leben (Artikel 1, 2 und 3 des GG). In diese Grundrechte darf nur nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden. Wenn der Betreute über einen freien Willen verfügt und einwilligungsfähig ist, dann hat der Betreuer sich nach dem Willen des Betreuten zu richten. Gem. §1901 Abs. (3) Satz. 1 BGB hat der Betreuer den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit die dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Und hier beginnt oftmals das Dilemma.
Hallo Tina, das Wohl des Betreuten ist nach § 1901 und § 1906 BGB der Maßstab des Handelns des Betreuers. Um dem Selbstbestimmungsrecht zu genügen, ist das Wohl des Betreuten aber nach § 1901 Absatz II Satz 2 und Absatz III BGB des Betreuungsrechts nicht nach objektiven Maßstäben zu bestimmen, sondern vorrangig subjektiv durch den Willen des Betreuten.

Zitat:
Zitat von BGH
"Das Wohl des Betreuten ist dabei nicht nur objektiv, sondern - im Grundsatz sogar vorrangig (MünchKomm/ Schwab aaO § 1901 Rdn. 14) - subjektiv zu verstehen; denn "zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, … sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten" (§ 1901 Abs. 2 Satz 2 BGB). Nichts anderes gilt, wenn sich - auf die vorliegende Situation bezogene - Wünsche des Betroffenen nicht feststellen lassen: Dann hat sich der Betreuer nach § 1901 Abs. 2 Satz 1 BGB am "Wohl des Betreuten" zu orientieren, dies aber nach § 1901 Abs. 2 Satz 2 BGB aus der Sicht des Betreuten - d. h. nach dessen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen - zu bestimmen (vgl. zum Ganzen G. Fischer, FS Deutsch 1999, 545, 548 ff., 555; Fröschle aaO 76; einschränkend Taupitz aaO 41 "objektive Interessenabwägung mit subjektivem Korrekturvorbehalt"; ..."

BGH Beschluss XII ZB 2/ 03

Zitat:
Zitat von Tina L.
Ich möchte nicht bestreiten, dass jene Fälle gibt, bei denen leichtfertig Medikamente verabreicht werden, oder voreilige Beschlüsse ausgesprochen werden. Das darf und sollte es nicht geben. Ich habe jedoch den Eindruck, dass Betreuer, Mitarbeiter in Einrichtungen und Ärzte zu regelrechten "Verbrechern" abgestempelt werden sollen, denn nichts anderes ist es, wenn man nun überall mutwillige Zwangsbehandlungen unterstellt.
Es gibt radikale Ansichten zm Thema. Tatsache ist, dass es in Deutschland von Klinik zu Klinik erhebliche Unterschiede bei der Handhabung von Zwangsbehandlungen gibt. Mancherorts liegt die Quote der Zwangseinweisungen pro Einwohner um 90% höher als Anderenorts. Diese starken Unterschiede lassen sich nicht ausreichend durch harte Fakten erklären.

Zitat:
Zitat von Tina L.
Ich kenne genug Menschen aus diesen Bereichen, die sich tgl. den Hintern aufreißen für jene Menschen, die gerade am Boden sind und ihnen durch die dunkelsten Phasen iheres Lebens helfen.
Niemand bestreitet ernsthaft, dass Betreuungen durchaus positiv sein können. Es liegt in der Natur der Sache, dass insbesondere die negativen Auswirkungen öffentlich wahrgenommen werden.

Zitat:
Zitat von Tina L.
Die 25 Jahre verkürzte Lebenserwartung habe ich mir von jener Initative, mit der ich es zu tun hatte auch erklären lassen. Ich habe versucht zu erklären, dass es Menschen gibt, die keinen Tag länger gelebt hätten ohne Medikamente, weil sie sich tatsächlich vor den Zug geschmissen hätten. Man sollte wirklich die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.
Selbst wenn man die Suizidgefahr herausrechnet bleibt noch eine Verkürzung der Lebenserwartung um 15 - 20 Jahre, wegen Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Schlaganfall, chronische Herzkrankheit und Herzinfarkt. Das viele Medikamente Fettleibigkeit verursachen ist bekannt. Im Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" zur 74. Konferenz der Justizministerinnen und - minister im Juni 2003 werden ab Seite 159 Psychopharmaka benannt, die wegen stark schädigenden Nebenwirkungen als genehmigungsbedürftig eingestuft werden. Diskutiert wird besonders potente Psychopharmaka wie Leponex und Litium, die Langzeitbehandlung mit Neuroleptika und Antikonvulsiva, z.B. Glianemon, Atosil und Neurocil, wegen der damit verbundenen Gefahr von Spätfolgen durch eine Liste ins Gesetz aufzunehmen, "um die bedenkenlose (unkontrollierte) Anwendung einzudämmen".

Zitat:
Zitat von Tina L.
Ich habe keine Erfahrung mit Soteria, habe aber schon Betreute homöopathisch behandeln lassen, wobei man in der Psychiatrie durchaus überfordert war, als ich mit dem Heilpraktiker anrückte. Das Ergebnis war toll, kann aber nicht von jedem bezahlt werden.
Bei welchen Erkrankungen konnte eine homöopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker helfen?
Roy ist offline  
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Alt 27.04.2007, 14:16   #8
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Hallo Roy

Zitat:
Bei welchen Erkrankungen konnte eine homöopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker helfen?
Die Betreute war und ist an Boderline erkrankt und hat eine Leberzirrhose. Die Abstände von alle 2 Wochen Klinikaufenthalt verlängerten sich zunehmend, die Leberwerte haben sich seitdem deutlich verbessert. Nebenher habe ich ambulante Hilfen herbeigeschafft, so dass sie sich, den Umständen entsprechend und in Kombination, wirklich gut erholt hat. Eine andere Frau hatte ständig innere Blutungen, da war die Behandlung ebenso positiv.

Viele Grüße
Tina L. ist offline  
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Alt 13.05.2007, 23:53   #9
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Meine Tochter wird 2 Tg. Fixiert. Es ist erbärmlich, das anzusehen. Sie ist eh schon traumatisiert durch sex. MB, und das auch noch. Habe nichts dagegen, dass sie jetzt dort ist, in einem geschützen Rahmen, war auch hochpsychotisch und Gefahr für sich und andere. Kann ruhigen Gewissens bestätigt werden. Sie hat Ohrenschmerzen, der Kiefer ist verkrampft, die Zunge geschwollen, bekommt Gegenmittel Akineton. Klar, hat sie getobt und leider dem Doc ins Gesicht gespuckt. Aber dafür muss man doch nicht 2 Tg. fixiert werden! Da habe ich aber echt was dagegen. Ob ein Beschluss vorliegt, worin Fixierung genehmigt wurde, habe ich vergessen zu fragen, aber es sollte vor paar Tagen schon ein Beschluss beantragt worden sein, Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 10.06.2007, 13:35   #10
sternfee
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hallo mary,

der beitag ist shcon älter, ichw eiss, habs gesehen, tut mir mir leid dassd ich dann doch etwas dazu ncoh aml schrieben möchte..im grudn emuss ich sagen, hab ich irgendwie den gesamten beitrga heir ga rnich wirklcih irgendwie verstanden im moment zumidnets, ich hab zwar alles durchgeelsen...aber verstehe zur zeit nix davobn

was ich sagen möchte, mir mri tut es sehr leid mit irher tochter, ich kenen das, alels...und hab das auch ettliche mal e durchgemacth mit deiesen krampfungen und anderne nebewlrikunegn,d er medis, und udn dann das gegenmkittel, udn bei mir war e smanchmal so, bis ich dann endlcih mal das gegenkittel bekam hat es manchmal ne ewigkekti gedauert, und ich hin hing alleine wetier dmait...

geht es ihrer tiochter denn ejtzt wieder besser?

dann ähm woltl ich ncohw as sagen zum eigentlich thema irgendwei, also es ging um weglaufhaus, glaub ich, oder?

oh je ich bin verwirrt, mist bitte enstchuldigt mich

sternfee
 
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