Dies ist ein Beitrag zum Thema Podologengesetz im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Seit 2002 gibt es in Deutschland den Beruf des Podologen.
Der Beruf war und ist nötig. Die Ausbildung des Podologen ...
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16.02.2014, 09:49 | #1 |
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Podologengesetz
Seit 2002 gibt es in Deutschland den Beruf des Podologen.
Der Beruf war und ist nötig. Die Ausbildung des Podologen ist die, dass wir uns um Probleme rund um den Fuß kümmern können. Für fast alle Probleme wissen wir eine Lösung. Leider ist das Podologengesetz, das bisher nur ein Titelschutzgesetz ist dem nicht gerecht geworden. Nach geltender Rechtsprechung haben Podologen keine weiteren Rechte als jeder kosmetische Fußpflegen die auch ohne Ausbildung arbeiten dürfen. Nur auf ärztliche Verordnung oder als Heilpraktiker darf der Podologe mehr als Zehnägel kürzen und Hornhaut entfernen. WIR KÖNNEN ABER MEHR! Die eigentliche Intension der Podologie ist ja die Versorgung von Risikopatienten (Diabetiker, Bluter, krankhafte Befunde am Fuß und vieles mehr). Das in die Gesetzgebung einzubringen wurde 2002 versäumt. Daher haben wir eine Petition ins Leben gerufen, die das ändern soll. Wir bitten Sie, uns zu unterstützen. Wir möchten die Anerkennung des Heilprakikers für Podologie in das Podologengesetz einbringen. Wir möchten eine klare Abgrenzung zwischen Podologe = medizinische Fußpflege und der Pediküre = kosmetische Fußpflege. Wir möchten klare Regeln und den Gesetzen zu entsprechen, wenn Sie mit einem Problem zu uns kommen. Bitte unterstützen Sie die Pedition und tragen Sie sich mit ein. https://www.openpetition.de/petition...chuetzt-werden |
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