Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wie lange und wie betreut ihr nach - freiwillig?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie lange und wie betreut ihr nach - freiwillig? im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Kein richtiges OT aber in die rechtlichen Fragen hat es jetzt auch nicht gepasst... daher verzeiht mir hier nochmal ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Off Topic Bereich

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 09.05.2014, 08:25   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
Standard Wie lange und wie betreut ihr nach - freiwillig?

Hallo!

Kein richtiges OT aber in die rechtlichen Fragen hat es jetzt auch nicht gepasst... daher verzeiht mir hier nochmal eine inhaltliche Frage.

Ich denke es ist eine persönliche Ermessensfrage - mein Senior den ich betreut habe (ich hatte es oben thematisiert, da ging es um die Wohnungskündigung die er verweigerte...) ist vor ein paar Tagen verstorben.

Die Angehörigen die mit Schriftkram völlig überfordert sind, waren total geschockt.
Es ging auch wirklich unvorhersehbar schnell, der Zustand hat sich innerhalb von 3 Stunden so verändert.

Naja ab Todestag fällt mein Recht etwas zu tun ja komplett weg. Ich habe die Todesnachricht ans Gericht gefaxt und mir noch die letzten Monate vom Konto ausgedruckt bevor ich der Bank Bescheid gegeben habe.

Nach der Beerdigung setze ich mich mit den Angehörigen zusammen und bespreche mit ihnen was noch ansteht und was sie wie erledigen müssen.

Müssen tue ich das in der Form ja nicht, sondern ich könnte einfach meinen Abschluss machen und ihnen dann die Unterlagen zukommen lassen, das Ganze kostet mich min. 3 Stunden und schon jetzt bin ich bereitwillig dabei ihnen telefonisch weiter zu helfen.

Wie macht ihr das eigentlich? Hänge ich mich da zu weit aus dem Fenster? Gehört das für Euch noch ehrenamtlich dazu oder lehnt ihr es komplett ab einfach weil sich auch diesbezüglich eigentlich das Betreuungsgesetz ändern sollte (wie ich finde)...

Es ist ja schon gaga, die Angehörigen überlassen die Betreuung ihres Vaters einer Aussenstehenden weil sie überfordert sind, und dann wenn der größte Formular- und Erledigungsschwung auf sie zukommt stehen sie alleine da....

Ich bin halt noch neu in der Betreuung und evtl. zu idealistisch und bereitwillig? Wenn ich so höre was meine Vorgängerinnen von denen ich Betreuungen übernommen habe NICHT gemacht haben, weiß ich nicht ob ich mich noch mehr abgrenzen sollte.

Grüße

BettyO
BettyO ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2014, 08:33   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Notgeschäftsführung - ok.
Hilfestellungen - ok.
Aber wenn Du bei jeder (jetzt noch ehrenamtlichen, später beruflichen) Betreuung drei Stunden und mehr unentgeltlich (!!) investierst, bist Du bald eine von den BOB (BurnedOut-Betreuern).

Versteh mich bitte nicht falsch, Dein Einsatz in allen Ehren - Du kannst helfen, so viel Du willst, so lange Du willst, bei wem Du willst. Du musst halt nur bedenken, dass a) nicht alle dankbar sind, b) nicht alle nach der Beerdigung aufhören, Dich anzurufen und um Hilfe zu bitten und c) Du auch noch ein Leben hast.

Mach Dir eine Checkliste, die alle Eventualitäten abdeckt. Vorne mit Ankreuzkästchen. Eine Liste, die Du den Angehörigen in die Hand drücken kannst. Damit sie selbst laufen.
Die Unterlagen kannst Du NUR den durch Erbschein oder durch notarielles Testament nebst Eröffnungsprotokoll ausgewiesenen Erben aushändigen. Wenn Du gleich am Tag nach dem Tod die Unterlagen der Ehefrau aushändigst, bekommst Du Schwierigkeiten, wenn der Tierschutzverein Pusteblume Erbe ist.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2014, 19:47   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin Betty

Es gibt nach jeder Betreuung noch eine Reihe von "Aufräumarbeiten", die sowieso nicht bezahlt werden.

Notgeschäftsführung - OK, sonst gibt es Ärger.

Weitergabe der Info über das Betreuungsende - muss nicht, spart aber im nachhinein viel Arbeit.

Hilfestellung - Grundsätzlich nur soweit ich selber dahinterstehe.
Haben sich Angehörige Mühe gegeben, dann helfe ich gerne noch etwas.
Waren sie nervig, lasse ich sie zappeln.

Hat es ein/e Betreute/r geschafft, und die Betreuung wurde einvernehmlich aufgehoben (ein gemeinsamer Aufhebungsantrag kommt durchaus nicht selten vor), dann bin ich für gelegentlich Fragen und Besuche (im Büro) offen.

Die Ermahnung von Fara ist mehr als berechtigt. Deshalb ist es wichtig, sehr darauf zu achten, ob man hinter dem steht, was man tut - oder ob da nicht irgendwo im Hinterstübchen etwas protestiert und ungehört irgendwann mal böse Rache "BOBt".

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2014, 00:26   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
Standard

Hi!

Das mit der Checkliste ist eine tolle Idee, sowas werde ich mir anlegen!
Welche Unterlagen darf ich denn NICHT rausgeben, bin grade etwas verwirrt weil ich gelesen habe dass nach Beendigung der Betreuung durch den Tod des Betreuten - die Unterlagen im Sinne von - Rechnungen und Co in Form einer Übergabe - an die Erben gegeben werden?

Muss ich also nun die Akte an sich behalten und gebe nur das Aktuell zu Erledigende heraus? Also eben alles was jetzt noch zu erledigen ist, sprich Rechnungen die ich nun nicht mehr bezahlen kann etc? Das übernimmt ja nun erstmal der älteste Sohn.

Den Rest behalte ich bis ich einen Erbschein zu Gesicht bekomme? Ein Testament gibt es nicht, es ist eine Erbengemeinschaft von drei Kindern. Zu vererben hat der alte Herr nichts, die paar Euro die er noch hat wird im Rahmen der Erledigung der ganzen Formalitäten restlos aufgebraucht werden.

Lg
BettyO ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:48 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39