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Betreuung außer Kontrolle

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Alt 27.11.2014, 11:02   #1
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard Betreuung außer Kontrolle

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Hat das zufällig jemand gesehen?


Grüßle S-Maus
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Es grüßt die S-Maus

... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau
sind die Arme des eigenen Kindes ...
stracciatellamaus ist offline  
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Alt 27.11.2014, 11:06   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Bin gerade noch dabei
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agw ist offline  
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Alt 27.11.2014, 18:58   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard

danke für den Link, habs mir gerade angesehen und finde, dass der Beitrag zwar viele wichtige Aspekte anspricht, letztlich jedoch tendenziös ist.

Wichtigstes Fazit ist mE, dass die Justiz das "System" nicht ausreichend ausstattet, und zwar an Geld wie Personal...
Das ist korrekt.

Ein weiterer Schwerpunkt scheint mir zu sein, dass behauptet wird, die Betreuer könnten durch überlastete RechtspflegerInnen nicht ausreichend kontrolliert werden.
Dabei wird nicht darauf eingegangen, welcher Art diese Kontrolle sein sollte.

Das halte ich schon deshalb für problematisch, weil wir Selbständig sind und daher hinsichtlich der Ausführung unserer Tätigkeiten nicht weisungsgebunden (das ist besonders sozialversicherungsrechtlich spannend...).
Natürlich gibt es genehmigungspflichtige Geschäfte, die der Betreuer ohne Beschluss des Rechtspflegers gar nicht ausführen darf - dies wird jedoch nicht erwähnt, vielmehr wird eine allgemeine Kontrollpflicht in jeglicher Hinsicht suggeriert.
Und natürlich gibt es auch Vorstellungen hinsichtlich der Häufigkeit der persönlichen Kontakte, die i.d.R. auch einigermaßen realistisch sind. Dass hier aber Unterschiede zwischen einer dauerkomatösen Person und einem drogenabhängigen jungen Erwachsenen geben kann, wird kein Beteiligter bestreiten.

Welche Aufgaben der Betreuer tatsächlich hat wird überhaupt nicht erklärt, so dass die unglückliche Bezeichnung "Betreuer" wie so oft als sozialpädagogische Alltagsbetreuung interpretiert wird.

Wenn der gute Musterbetreuer des Beitrags wöchentlich Besuchskontakt zu seinen Klienten hat, dann frage ich mich, wie er das bei 60 Betreuten zeitlich hinkriegt (und ich frage mich auch, wieso er die Kinder der Familie mit betreut...).
Wenn der böse Musterbetreuer vorgeführt werden soll, weil er die Termine des Jobcenters nicht wahr nimmt, dann frage ich mich, wieso der Betreute und die Jobberaterin das nicht alleine hinkriegen - i.d.R. können arbeitsfähige Betreute ohne Einwilligung des Betreuers einen Job annehmen (sonst wären sie evtl. nicht arbeitsfähig).
Will sagen: das Aufgabenspektrum der Betreuerarbeit wurde nicht heraus gearbeitet...

Immerhin weist der Beitrag gegen Ende darauf hin, dass Betreuer pauschal vergütet werden (die Information, dass es sich um ein Monatsbudget handelt, fehlt allerdings). Mir persönlich wäre ein kleiner Hinweis darauf, wie lange die Vergütungshöhe schon nicht angpasst wurde, und was mehrere Studien zur tatsächlich angemessenen Stundenvergütung aussagen, sehr recht gewesen.

Der Gesetzgeber erwartet, dass Gerichte wie Betreuer mit Minimalausstattung Höchstleistungen vollbringen - muss aber auch die Konsequenzen tragen.

Nach dem Motto "billig will ich" kriegt das System, was es verdient. Mit "Geiz ist geil" kann man eben keinen Blumentopf gewinnen.

Und wenn auf Seiten von Justiz und der Betreuer nicht so viel Engagement leben würde, nicht oft kräftezehrend gearbeitet würde, wäre dieses System schon längst implodiert.


Upps, ist doch etwas länger geworden - sorry

Liebe Grüße an alle,
Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 26.04.2015, 19:37   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.11.2012
Ort: Delmenhorst bei Bremen
Beiträge: 64
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
danke für den Link, habs mir gerade angesehen und finde, dass der Beitrag zwar viele wichtige Aspekte anspricht, letztlich jedoch tendenziös ist.

Wichtigstes Fazit ist mE, dass die Justiz das "System" nicht ausreichend ausstattet, und zwar an Geld wie Personal...
Das ist korrekt.

Ein weiterer Schwerpunkt scheint mir zu sein, dass behauptet wird, die Betreuer könnten durch überlastete RechtspflegerInnen nicht ausreichend kontrolliert werden.
Dabei wird nicht darauf eingegangen, welcher Art diese Kontrolle sein sollte.

Das halte ich schon deshalb für problematisch, weil wir Selbständig sind und daher hinsichtlich der Ausführung unserer Tätigkeiten nicht weisungsgebunden (das ist besonders sozialversicherungsrechtlich spannend...).
Natürlich gibt es genehmigungspflichtige Geschäfte, die der Betreuer ohne Beschluss des Rechtspflegers gar nicht ausführen darf - dies wird jedoch nicht erwähnt, vielmehr wird eine allgemeine Kontrollpflicht in jeglicher Hinsicht suggeriert.
Und natürlich gibt es auch Vorstellungen hinsichtlich der Häufigkeit der persönlichen Kontakte, die i.d.R. auch einigermaßen realistisch sind. Dass hier aber Unterschiede zwischen einer dauerkomatösen Person und einem drogenabhängigen jungen Erwachsenen geben kann, wird kein Beteiligter bestreiten.

Welche Aufgaben der Betreuer tatsächlich hat wird überhaupt nicht erklärt, so dass die unglückliche Bezeichnung "Betreuer" wie so oft als sozialpädagogische Alltagsbetreuung interpretiert wird.

Wenn der gute Musterbetreuer des Beitrags wöchentlich Besuchskontakt zu seinen Klienten hat, dann frage ich mich, wie er das bei 60 Betreuten zeitlich hinkriegt (und ich frage mich auch, wieso er die Kinder der Familie mit betreut...).
Wenn der böse Musterbetreuer vorgeführt werden soll, weil er die Termine des Jobcenters nicht wahr nimmt, dann frage ich mich, wieso der Betreute und die Jobberaterin das nicht alleine hinkriegen - i.d.R. können arbeitsfähige Betreute ohne Einwilligung des Betreuers einen Job annehmen (sonst wären sie evtl. nicht arbeitsfähig).
Will sagen: das Aufgabenspektrum der Betreuerarbeit wurde nicht heraus gearbeitet...

Immerhin weist der Beitrag gegen Ende darauf hin, dass Betreuer pauschal vergütet werden (die Information, dass es sich um ein Monatsbudget handelt, fehlt allerdings). Mir persönlich wäre ein kleiner Hinweis darauf, wie lange die Vergütungshöhe schon nicht angpasst wurde, und was mehrere Studien zur tatsächlich angemessenen Stundenvergütung aussagen, sehr recht gewesen.

Der Gesetzgeber erwartet, dass Gerichte wie Betreuer mit Minimalausstattung Höchstleistungen vollbringen - muss aber auch die Konsequenzen tragen.

Nach dem Motto "billig will ich" kriegt das System, was es verdient. Mit "Geiz ist geil" kann man eben keinen Blumentopf gewinnen.

Und wenn auf Seiten von Justiz und der Betreuer nicht so viel Engagement leben würde, nicht oft kräftezehrend gearbeitet würde, wäre dieses System schon längst implodiert.


Upps, ist doch etwas länger geworden - sorry

Liebe Grüße an alle,
Marsupilami
#
hallo du bring es auf den punk
nur es ist nicht so ganz vollständig es wurde auch nicht erwähnt wie es mit den ehren amtlichen betreuer ausseht und das die kein Monatsbudget haben sonder jahresbudget die auch miteine summe X Vergütet wird und damit soll der Betreuer für das Ganze Jahr auskommen

schönen abend
optimusprime1977 ist offline  
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Alt 27.04.2015, 22:32   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
Standard

Zitat:
Zitat von optimusprime1977 Beitrag anzeigen
#
hallo du bring es auf den punk
nur es ist nicht so ganz vollständig es wurde auch nicht erwähnt wie es mit den ehren amtlichen betreuer ausseht und das die kein Monatsbudget haben sonder jahresbudget die auch miteine summe X Vergütet wird und damit soll der Betreuer für das Ganze Jahr auskommen

schönen abend
Naja, wenn man so will, ist eine ehrenamtliche Aufgabe ja auch nicht dazu da, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Somit ist es an und für sich keine Vergütung, sondern ledigliche eine Aufwandsentschädigung. Sonst könnten die das ja auch gleich beruflich machen.
May-Britt ist offline  
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Alt 28.04.2015, 13:30   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.11.2012
Ort: Delmenhorst bei Bremen
Beiträge: 64
Beitrag

Zitat:
Zitat von May-Britt Beitrag anzeigen
Naja, wenn man so will, ist eine ehrenamtliche Aufgabe ja auch nicht dazu da, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Somit ist es an und für sich keine Vergütung, sondern ledigliche eine Aufwandsentschädigung. Sonst könnten die das ja auch gleich beruflich machen.
das sind doch nur wortspielerei
egal ob ich das vergütung nehne oder endschädigung die umkosten die das amt mitsich bring solte bei beiden vergütet werden
ich will ja nicht reich werden es soll nur nur die kosten decken die ein entstehen in rarmen der amt ausführungen und fäng es schön an entweder man mus für alles ein nachweis erbriengen was ein nicht so geliengt was mir auch ein rechtpfleger mir damals gesagt hatte oder man nehm den poschal betrag und mus sehen wie man klar kommt auch wen mann auf das jahr mehr ausgeben mus als man erstatet bekommt es kann doch nicht das sein das es biligen in kauf genommen wird das die ehrent amtlichen betreuer auf ein teil der kosteen sitzen bleib nur weil gespart werden mus
dafon mal absehen machen die ehrent amtlichen betreuer die selben sachen wie der Berufs Betreuer wen den nicht so sein solte dan berichtige mich bitte ok der Berufsbeteuer hat es halt gelehrn und der ehrent amtliche halte nicht aber von der arbeit machen beide das selbe.
nehmet es mir nicht bösse
ich mache des sehr gerne und es macht auch spass die arbeit als betreuer aber das waren nun mal die feststellung die ich in 3 jahren machen muste
optimusprime1977 ist offline  
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Alt 28.04.2015, 15:29   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
aber von der arbeit machen beide das selbe.
Du hast sicherlich recht das im Prinzip der Ehrenamtler oder der Berufs- bzw. Vereinsgetreuer nach den gleichen Vorgaben arbeiten.

Bei der Aufwandspauschale nach § 1835 a BGB sollen jedoch nur die notwendigen Aufwendungen (Porto, Telefon ,Fahrtkosten, etc.) abgegolten werden. Es ist darin eben keine Vergütung für die geleisteten Stunden enthalten , da es sich um ein Ehrenamt handelt.

Wenn du mehr wie 399 € Aufwendungen in einem Fall hast kannst du es ja belegen und bekommst dann eben die belegten Aufwendungen erstattet.

Da du dich ja bislang noch nicht vorgestellt hast weiß ich nicht in welcher Funktion du tätig bist.
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agw ist offline  
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Alt 28.04.2015, 15:40   #8
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Du hast sicherlich recht das im Prinzip der Ehrenamtler oder der Berufs- bzw. Vereinsgetreuer nach den gleichen Vorgaben arbeiten.

Bei der Aufwandspauschale nach § 1835 a BGB sollen jedoch nur die notwendigen Aufwendungen (Porto, Telefon ,Fahrtkosten, etc.) abgegolten werden. Es ist darin eben keine Vergütung für die geleisteten Stunden enthalten , da es sich um ein Ehrenamt handelt.

Wenn du mehr wie 399 € Aufwendungen in einem Fall hast kannst du es ja belegen und bekommst dann eben die belegten Aufwendungen erstattet.

Da du dich ja bislang noch nicht vorgestellt hast weiß ich nicht in welcher Funktion du tätig bist.
oh das habe ich noch nicht gemacht das werde ich gleich ändern
optimusprime1977 ist offline  
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