Dies ist ein Beitrag zum Thema 24-Stunden-Betreuung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
bin auf der Suche nach einer 24-Std.-Betreuung für meinen Betreuten. Da es eine große Anzahl von Organisationen in ...
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28.03.2015, 14:30 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.03.2015
Beiträge: 10
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24-Stunden-Betreuung
Hallo zusammen,
bin auf der Suche nach einer 24-Std.-Betreuung für meinen Betreuten. Da es eine große Anzahl von Organisationen in Deutschland gibt, die osteuropäische Kräfte vermitteln, möchte ich gerne erfahren, ob es hier im Forum Betreuer gibt, die bereits gute Erfahrungen mit dem ein oder anderen Anbieter gemacht haben. Vielen Dank vorab! |
28.03.2015, 18:34 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
die Antworten bitte per PN, da wir hier Werbung nicht so gerne sehen. Vielen Dank. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
29.03.2015, 18:19 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
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Ich möchte mich in die Problematik mit einbringen, da ich momentan bei einem Betreuten eine ähnliche Situation habe.
Wie sehen die Kollegen das Thema Einstellung von 24-h Kräfte aus Osteuropa grundsätzlich? Zumeist wird es ja so gehandhabt, dass ein Vertrag mit einer Vermittlungsagentur geschlossen wird und zusätzlich ein Vertrag mit einer polnischen Pflegekraft, die ihren Wohnsitz in Polen hat, alternativ mit einer polnischen Pflegefirma (Dienstleistungsunternehmen), die ihren Sitz in Polen hat. Eine rechtliche Grauzone in Deutschland??? Mal angenommen: AK Vermögen und Vertretung vor Behörden und Ämtern bei Berufsbetreuer, AK Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung bei ehrenamtlichem Betreuer. Ehrenamtlicher Betreuer möchte eine polnische 24-h-Kraft für den Betreuten. Berufsbetreuer lässt sowohl den Vermittlungsvertrag als auch den Pflegevertrag anwaltlich prüfen. Von dort wird vom Abschluss abgeraten, da nicht geprüft werden kann, ob das Pflegeunternehmen ein Gewerbe in Deutschland angemeldet hat. Sofern Gewerbe nur in Polen besteht, die Firma dort aber nicht überwiegend tätig ist, sondern in Deutschland, könnte es sich um eine Umgehung der EU-Dienstleistungsfreiheit handeln. Arbeitgeber, also der Betreute (und somit auch der Berufsbetreuer), läuft Gefahr, dass keine Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt werden. Wie seht ihr diese grundsätzliche Problematik?
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29.03.2015, 19:33 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.03.2015
Beiträge: 10
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Ich sehe grundsätzlich auch die Gefahr der Scheinselbstständigkeit, verstehe aber die Klauseln im Vertrag der verschiedenen Vermittlungsagenturen dahingehend, dass aufgrund freier Zeiteinteilung und Aufgabenerledigung (inkl. Priorisierung) die Thematik entsprechend geregelt ist. Nun bin ich natürlich kein RA, der hier rechtlich fundiert argumentieren kann. Vielleich hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet, die er/sie uns mitteilen kann.
In einem Mustervertrag habe ich dazu folgende Passage gefunden: Der Leistungsnehmer übt zur Erfüllung dieser gesetzlichen Grenzen der Dienstleistungsfreiheit (BGBl. I 2004 Nr. 62, S. 2937, &21 BeschVO ): (a) keinen direkten Einfluss zur Art und Weise der zu erledigenden Aufgaben der entsendeten Mitarbeiterin aus, (b) erstellt selbst weder Dienst- noch Freizeitpläne, (c) erteilt keine direkten Weisungen, (d) vergütet nicht zeitbezogen, sondern auf das Ergebnis ausgerichtet, (e) übt kein Direktionsrecht aus, (f) bindet entsendete Mitarbeiter des Leistungserbringers nicht in eigene Betriebsabläufe ein. |
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