Dies ist ein Beitrag zum Thema Audrucksweise im Rechtspflegerforum im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
da ich in diesem Forum nicht antworten kann, meine Meinung hier, es geht um diesen Artikel:
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=20879
unten Beitrag ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo,
da ich in diesem Forum nicht antworten kann, meine Meinung hier, es geht um diesen Artikel: http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=20879 unten Beitrag #12 Liebe Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, egal wie man es meint, die Betreuten sind keine "Opas" und "Omas". Das ist schlechter Stil und gehört sich einfach nicht. Und solche Leute haben studiert... Gruss Andreas |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
sich hier zu beschweren, macht wenig Sinn. Aus dem Profilbild des Rechtspflegers kannst du ersehen, dass er es recht locker nimmt. Rechtspfleger sind zudem nicht Studierte. Sie haben eine einem Jurastudium ähnliche Ausbildung nur innerhalb von 3 Jahren an einer Berufsfachschule absolviert. Doch eine solche Ausbildung wie auch ein Hochschulstudium oder gar eine Promotion oder Habilitation besagt rein gar nichts über Reife und Charakter. Das dürfte doch eigentlich schon bekannt sein, oder nicht? Heinz |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo,
gut, bitte Artikel löschen. Danke, Andreas |
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#4 |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,034
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Hab da mal ne Frage.
Was istd denn eigentlich der UNterschied von rechtspflegern und Betreuern oder Gebrechlichkeitspflegschaften? lg MOMO
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Aber Momo, ich bitte dich, der Unterschied zwischen Betreuern und Rechtspflegern ist doch bekannt. Das sind mitunter Welten. Nagut, heute nicht mehr so sehr. Wahrscheinlich dann doch eher so ähnlich wie vor 1992. Egal. Also die einen sitzen hinter dem Schreibtisch und die andern davor, nämlich bei der Bestellung. Und wie es den RechtspflegerInnen gefällt, muss der/die BetreuerIn parieren.
Der Begriff der Gebrechlichkeitspflegschaft stammt noch aus der Zeit der Vormundschaft vor 1992. Da konnte eine Pflegschaft beantragt werden, wenn jemand durch körperliche Behinderung Hilfe und Beistand benötigte, aber geschäftsfähig war und bleiben wollte. War also freiwillig. Heute wird vor Anordnung einer Betreuung geprüft, ob eine der Voraussetzungen (Krankheit, Behinderung) gegeben ist. Auch heute kann eine Betreuung von jemanden beantragt werden, der durch seine körperliche Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen. Heinz |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Um eines klarzustellen:
Rechtspfleger haben durchaus studiert!! Einigen mag das nicht bekannt sein, das Fachhochschulstudium ist jedoch ausbildungsimmanent. Eine Berufsfachschule hat andere Lehrinhalte. Es gibt diverse Möglichkeiten, sich im Internet über die Ausbildung des Rechtspflegers kundig zu machen. Ggfs. kann der ein oder andere ja auch mal einen Rechtspfleger seines Vertrauens interviewen. Dass im Rechtspflegerforum von den Betroffenen durchaus auch mal als "Oma", "Opa", "Muttchen" und dergleichen gesprochen wird, ist mitnichten abwertend gemeint. Vllt wird versucht, den Sachverhalt, die Materie an sich oder aber das nicht so kleine Arbeitspensum ein wenig aufzulockern. Und von "wie es den RechtspflegerInnen gefällt, muss der/die BetreuerIn parieren" kann man - insbesondere ich für meinen Teil - mitnichten sprechen. Es gibt Gesetze, die einzuhalten sind. Das Wohl des Betroffenen ist zudem zu beachten. Und wenn Betreuer und Rechtspfleger ein nicht gutes Verhältnis haben, dann mag das nicht nur auf Seiten des Rechtspflegers, sondern ebenso gut auf Seiten des Betreuers seinen Grund haben. |
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#7 | |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,034
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#8 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 28.10.2007
Beiträge: 8
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Zitat:
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#9 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 28.10.2007
Beiträge: 8
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Zitat:
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Jochen07:
Da liegst Du meilenweit daneben. Auch die Aufstiegsbeamten müssen die Ausbildung inkl. (weil ohne ist nicht) FHStudium durchlaufen. Vllt informierst Du Dich mal ein wenig im Internet.
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