Dies ist ein Beitrag zum Thema was zum lachen - Wenn Banken einfach keine Ahnung haben im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich muss gerade sooooo lachen und möchte euch daran teilhaben lassen .
Bekam heute Morgen eine Mail von einer Bank. ...
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13.01.2017, 22:06 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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was zum lachen - Wenn Banken einfach keine Ahnung haben
Ich muss gerade sooooo lachen und möchte euch daran teilhaben lassen .
Bekam heute Morgen eine Mail von einer Bank. Die bitten mich darum eine neue Kopie der Betreuerurkunde zu schicken. Auf dem ihnen vorliegenden Exemplar stünde noch "Einwilligungsvorbehalt Vermögenssorge" Hab noch zwar gewundert, aber ok. Bitte schön. Darauf kam nun folgende Antwort Sehr geehrte Frau xxxxx, da bei Herrn xxxxx in der Vermögenssorge ein Einwilligungsvorbehalt eingetragen ist, dürfen wir die weiteren Gespräche bezüglich Ihrer Anfrage xxxx nicht mit Ihnen führen. Herr xxxxx hat uns keine entsprechende Einwilligung erteilt. Sofern Sie uns die entsprechende Einwilligung unseres Kunden einreichen ..... usw. ich glaube , da hat die große Bank mit dem V noch nicht verstanden, was ein Einwilligungsvorbehalt ist |
14.01.2017, 05:23 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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hatte ich auch schon mir einer Krankenkasse wegen der Erstattungsbeiträge
Das ist die Krux am Betreuungsrecht, davon weiss kaum einer was.Deshalb gilt es wahrscheinlich auch als Nische.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
14.01.2017, 07:30 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Michaela ich geb dir da absolut Recht.
Und meiner Meinung muss auch kein Laie wissen, was ein Einwilligungsvorbehalt ist. Auch bei einem Sozialversicherungskaufmann bei der Krankenkasse würde ich jetzt nicht so darüber lachen. In deren Ausbildung kommt sowas nicht vor. Da macht es dann die Erfahrung. Aber das war eine Bank. Eine große bekannte Bank (bei ner kleinen online Bank wäre ich noch nicht mal so erstaunt ). Und die Dame arbeitet laut Signatur in der Abteilung "Problemkreditbearbeitung" . Also hier erwarte ich, dass man das kennt und weiß was das ist. |
14.01.2017, 12:38 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,592
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Moin Boomer
Gönn Dir doch den Spaß und bitte den Bankdirektor der Filiale bzw. des Filialverbundes seiner problematischen Kreditbearbeiterin eine Einführung ins Betreuungsrecht (insbesondere des Bereiches der Einwilligungsvorbehalte) zu geben. Deinem Schreiben solltest Du natürlich die bisherige Korrespondenz mit der MA beifügen... Das geht bestimmt ab wie ein Zäpfchen MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
16.01.2017, 10:55 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
schon vor Jahren erlebt: große deutsche Bank, Hauptstelle. "Wir habe jetzt eine Mitarbeiterin, die nur für Betreuungen zuständig ist. Sie wurde extra dafür geschult." Neue Betreuung, hat alles aufgenommen. Nach zwei Stunden der Anruf "Könnten Sie noch einmal vorbeikommen, die neue Kollegin hat alles falsch aufgenommen". Viele Grüße Andreas |
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