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Wenn schon krumm, dann richtig. Die Bestattungsvorsorge

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Nur eine Anekdote und Asche auf mein Haupt. Es war einmal ein Betreuter im Heim. Der hatte einen Schlaganfall und ...


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Alt 13.06.2017, 17:55   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard Wenn schon krumm, dann richtig. Die Bestattungsvorsorge

Nur eine Anekdote und Asche auf mein Haupt.

Es war einmal ein Betreuter im Heim. Der hatte einen Schlaganfall und kann nicht mehr richtig unterschreiben, da seine Hand kraftlos ist.
Nun soll der neue Betreuer (HUST -ich) die Bestattungsvorsorge regeln und für das Sozialamt alles wasserdicht machen (Anrechnung und so).

Da schrieb der Betreuer einen Antrag zur Auflösung der Sterbegeldversicherungen und wurde von der Rechtspflegerin eingeladen. Sie zeigte dem kleinen Betreuer, dass man schon darauf achten muss, dass die Summe bei der großen Sterbegeldversicherung höher ist als der Freibetrag von 5000 € und eine Kündigung nicht gut sei. Das verstand der kleine Betreuer und entschuldigte sich. Die kleinere Sterbegeldversicherung war unter 3000 € und bekam das Gebot: "Gehe hin und mach´ selber und denke er an ANtrag zurück nehmen und neu machen". Die Rechtspflegerin sprach schnell und hektisch und stopfte dem Betreuer mit Infos das Kurzzeitgedächtnis voll. Da wiederholte der Betreuer die Änderungen und bekam ein etwas genervtes Nicken.

So tat der Betreuer, wie ihm befohlen und schrieb den Antrag um. nahm die Kündigung der kleinen Versicherung zurück und beantragte die Umschreibung der großen auf ein Bestattungsunternehmen.

Wochen zogen ins Land und eines schönen mittwochs kam eine Bulle. Sie enthielt die Genehmigung, die kleine Versicherung zu kündigen. Der kleine Betreuer wunderte sich, aber überbrachte die Kunde der Versicherung zur Absicherung. Auch hier war man verwundert, nahm es aber dankend an.

Etwas später traute sich der kleine Betreuer bei der Rechtspflegerin anzurufen und fragte: "Werte Dame, kann es sein, dass es sich um ein Versehen gehandelt hat, dass ich die Genhemigung für die kleine Versicherung bekam und für die große nicht (Umschreibung)?", die Rechtspflegerin entgegenete: "Kleiner Betreuer, ich wünsche ein Vertragsangebot des Bestattungsunternehmens, somit ist euer Anliegen zu ungenau und kann nicht gestattet werden." Der kleine bedankte sich für die Worte und versprach Besserung. Er holte ein Angebot ein sendete dies zum Begehr der Genehmigung an die Rechtspflegerin. Dieses legte er mit freudiger Erwartung am 12.06.2017 in die gute Stube der Rechtssprechung (Briefkasten).

Als dann erreichte den kleinen Betreuer heute (13.06.2017) eine erneute Bulle der Rechtssprechung mit der Erklärung, dass ich einen abgeschlossenen Bestattungsvertrag zur Genehmigung einreichen zu habe. Das Schriftstück ist am 24.05.2017 datiert.

Voller Wut und Trauer über Gott und die Welt machte er sich auf die Suche nach dem Unhold, welcher Schindluder mit ihm treibt. Ein bekanntes schwarzer Brett in den Weiten der vernetzten Welt gab ihm einen Hinweis und so öffnete er das heilige Betreuerlexikon unter Bestattungsvorsorge. Es steht geschrieben: "Bestattungs- und Grabpflegeverträge sind gemischte Verträge mit überwiegendem Werkvertragscharakter und unterliegen nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung, § 1813 Abs. 1 Nr. 1 BGB. ".

So wird der kleine Betreuer morgen bei Ihrer Hoheit anrufen und gnädigst um Milde bitten, dass er dies wieder falsch gemacht hat.

Auch bat heuer das hohe Gericht um Mitteilung der Verwertung der Genehmigung für die kleine Versicherung.

Das Verhältnis zu dieser Dame ist nicht so propper. Ja OK, da ist voll der Wurm drin und ich stell mich auch nicht sehr geschickt an, aber ich versichere euch: Ich habe Alles so gemacht, wie die Dame es gesagt hat und Alles Wurst.
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