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Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Warum so empfindlich (Thema verschoben!)

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Zitat: Zitat von sonnyblue3 Imre hat doch deutlich geschrieben, warum sie den von Dir angesprochenen Thread geschlossen hat, nämlich weil ...


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Alt 15.08.2017, 20:37   #11
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Zitat:
Zitat von sonnyblue3 Beitrag anzeigen
Imre hat doch deutlich geschrieben, warum sie den von Dir angesprochenen Thread geschlossen hat, nämlich weil es eine konkrete Fragestellung eines Users war, der sich gar nicht mehr beteiligt hatte.
Mit Verlaub, sowas nennt sich einschleimen.
Hein Klein ist offline  
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Alt 16.08.2017, 07:28   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
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Standard

Merkst du eigentlich noch was @Hein Klein?

Zitat:
Es geht darum, dass die Boardführung eine Disskussion über ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuungsarbeit unterdrückt.
Zitat:
Es geht nicht darum, unter welcher Rubrik gepostet wurde, das kann man problemlos verschieben und passiert in jedem Forum.
Zitat:
Er wurde nur nicht in einem für die Admins genehmen Thema erstellt und wurde deshalb an die "richtige" Stelle verschoben.
Und für die Unverschämtheit sonnyblue einen Schleimer zu nennen nur weil sie auf Tatsachen hinweist kannst du jetzt mal für kürzere Zeit in dich gehen.
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Alt 20.08.2017, 07:06   #13
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Registriert seit: 28.09.2016
Beiträge: 4
Pfeil Tread geschlossen - Hein Klein gesperrt

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
Ich sehe hier den Titel des Forums, und der lautet:



Da steht nix von "Fachforum"

Das Thema interessiert ja nicht nur die Betreuer selbst.
Oje, jetzt wollte ich Hilfe haben und es ist gleich eskaliert. Ich sehe es genauso wie Hein Klein und wie Sie Sohn55. Klar sollte man hier nicht diskutieren über Ehrenamtliche, Berufsbetreuer oder Regelung unter Angehörigen. Mir ist inzwischen klar das dies ein ganz empfindliches Thema ist, denn auch hier geht es um's Geld nicht nur um die gute Betreuung. Denn per Gericht wurde ich aufgeklärt was eine rechtliche Betreuung und "persönliche" Betreuung ist... auf Nachfrage an den Richter bekam ich folgende Antwort: Sie können weiterhin ihre Mutter besuchen, mit ihr zum Arzt gehen, Wäsche waschen, Wohnung putzen etc.. um das Rechtliche kümmert sich der Berufsbetreuer .. und bitte wo ist hier die Trennung... um was?? Naja, das RECHTLICHE!! Das heißt, die gerichtlich bestellte Betreuerin (RA) kann anstrengen dass meine Mutter entmündigt wird, ob sie noch im Betreuten Wohnen leben darf, nicht mehr in ihr Anwesen kommt, bei Entmündigung kann das Anwesen einfach ohne Zustimmung der Eigentümerin erfolgen, evtl. in ein Heim muss, Konto wurde geschlossen, darüber darf nur noch der gesetzliche Betreuer bestimmen... ich habe gerade am Fr. Post der Gerichtskasse Bamberg erhalten... Verfahrenspfleger erhält 925,98 EUR, hatte im vergangenen Jahr schon einmal ca. 750 EUR erhalten, Gericht erhält für die Dauerbetreuung 780,00EUR, gesetzlicher Betreuer viertelj. 594,00 EUR Pauschale kommt in Zukunft noch mehr dazu? jetzt wo in allen Bereichen die Betreuung gerichtlich erwirkt wurde. Achso, auch mal wieder ein Sachverständiger 1.088,15 EUR. Ich verstehe die Kosten aufgrund des Aufwandes auch als gerechtfertigt.
Liebe Berufsbetreuer versteht mich nicht falsch. Ich wollte hier kein Fass aufmachen ehrenamtlich oder beruflich oder als Sohn oder als Tochter oder sonstiger Person welche sich um die/den Betreuten wirklich kümmern. Wenn kein Vermögen da wäre? Würde man sich dann so engagieren? Ich glaube bei Sozialhilfe sähe alles anders aus, auch unter den Verwandten.
Aber ENTSCHULDIGUNG .. ich muss gerade alles an die nun zuständige Betreuerin welche durch die Verfahrenspflegerin dem AG empfohlen wurde und ca. mind. 60 km von der Betreuten handelt und weg wohnt, abgeben. Da kommt man sich mit Verlaub "enteignet" vor. Außerdem gäbe es sicher Betreuer welche in der nähren Umgebung wirkt. Muss meine Mutter welche zwar alsgeschäftsunfähig gilt aber noch nicht entmündigt ist, ihre Schlüssel des Anwesens, Hinterlegungen bei der Bank etc.... alles abgeben. DAS versteht nun meine Mutter nicht, dass sie als Eigentümerin nicht einmal mehr in ihr Haus darf, wenn sie möchte.

Nochmals das hat alles nichts mir dem Wirken oder einer Meinungsmache gegenüber Berufsbetreuern zu tun. Jeder macht was er kann. Nur, sorry die Vorgehensweise ... in meinem Fall der Berufsbetreuerin aus Erlangen... FRAGE: wichtige Schlüssel wie Hausschlüssel sowie auch für ein Bankfach... wer schickt sowas auf Aufforderung mit den dazu gehörigen Unterlagen per Post an den neu bestellten Betreuer?? Ist das rechtens?? Ich bin der Meinung dies sollte persönlich übergeben werden im Beisein der Betreuten/des Betreuten. DAS ganz allgemein. WIE wird es generell gehandhabt?? Vielleicht kann mir hier jemand eine gute Anwort geben?

Geändert von Bruder65 (20.08.2017 um 07:19 Uhr)
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Alt 20.08.2017, 09:59   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Das heißt, die gerichtlich bestellte Betreuerin (RA) kann anstrengen dass meine Mutter entmündigt wird, ob sie noch im Betreuten Wohnen leben darf, nicht mehr in ihr Anwesen kommt, bei Entmündigung kann das Anwesen einfach ohne Zustimmung der Eigentümerin erfolgen, evtl. in ein Heim muss, Konto wurde geschlossen, darüber darf nur noch der gesetzliche Betreuer bestimmen..
Sorry, wo nimmst du all dieses Zeug her?
Entmündigung gibt es seit 1992 nicht mehr!
Für alles andere was du da durcheinender aufzählst gibt es gerichtlich vorgeschriebene Verfahrenswege um die Gesetzmässigkeit des Betreuerhandelns zusätzlich noch einmal zu überprüfen.

Was mich an deinem- und anderen ähnlichen Beiträgen - immer wieder wundert ist die ....ähem unsachliche Verkürzung eines Betreuungsverfahrens um einen wesentlichen Punkt, nämlich die fachärztlichen Gutachten, Stellungnahmen und Atteste die allem zu Grunde liegen.
Diese liegen nämlich immer und unverrückbar jeder Entscheidung, jedem Beschluss, jeder Massnahme zu Grunde.
Keiner, weder Richter, noch Rechtspfleger noch Betreuer entscheidet auf Grund seiner Laune und Stimmung.
Zitat:
Würde man sich dann so engagieren? Ich glaube bei Sozialhilfe sähe alles anders aus, auch unter den Verwandten.
Bei Sozialhilfe sieht es genauso aus, nur dass dann eben die Justizkasse all diese Kosten trägt.
Zitat:
wer schickt sowas auf Aufforderung mit den dazu gehörigen Unterlagen per Post an den neu bestellten Betreuer?? Ist das rechtens??
Auch das ist im Gesetz geregelt. Der neue Betreuer hat eine Holpflicht, d.h. er müsste alle Unterlagen, Schlüssel usw. beim alten Betreuer abholen.
Wenn zwei Kollegen sich hier auf eine andere Art einigen und Dinge(z.B. per Einschreiben) verschicken ist das ihr Privatvergnügen. Die Anwesenheit des Betreuten ist dazu wahrlich nicht nötig. Das geht eh nur gegen Quittung die dem Gericht (und später evtl. Erben) unter Umständen auch vorgelegt werden müsste.

Zitat:
WIE wird es generell gehandhabt??
Genau wie eben beschrieben und überall leicht nachzulesen, z.B. im Betreuungslexikon von Horst Deinert.

Ganz allgemein:
Das Betreuungsrecht in der heutigen Form ist nicht das absolut Gelbe vom Ei. Ohne Zweifel, und damit sind wir hier alle immer wieder beschäftigt. (Das gilt gleichermassen für "unser" Sozialsystem) Es gibt Ungereimtheiten, teilweise fast Ungerechtigkeit und Grauzonen- auch keine Zweifel. Diese treffen und nerven Ehrenamtler, Berufsbetreuer, Angehörige und sogar auch oft Richter.
Trotzdem ist es heute besser als vor 1992!
Um am Heute etwas zu ändern muss man zuerst die Gesetzeslage möglichst genau kennen und sich dann mit seiner Kritik an die wirklich Zuständigen, nämlich die Politiker wenden.

PS:
Zitat:
Oje, jetzt wollte ich Hilfe haben und es ist gleich eskaliert
Es gibt keine Eskalation, wer andere User beleidigt muss pausieren.
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Alt 21.08.2017, 12:57   #15
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Sorry, wo nimmst du all dieses Zeug her? Jaa.... theoretisch.. gibt es daür die Betreuung,
aber
lt. Beschluss des AG Hersbruck soll meine Mutter entmündigt werden, dafür wurde ein Gutachter bestellt.

Entmündigung gibt es seit 1992 nicht mehr! PRAXIS und Theorie
Für alles andere was du da durcheinender aufzählst gibt es gerichtlich vorgeschriebene Verfahrenswege um die Gesetzmässigkeit des Betreuerhandelns zusätzlich noch einmal zu überprüfen. --- wie gesagt theoretisch

Was mich an deinem- und anderen Ãhnlichen Beiträgen - immer wieder wundert ist die ....ähem unsachliche Verkürzung eines Betreuungsverfahrens um einen wesentlichen Punkt, nämlich die fachärztlichen Gutachten, Stellungnahmen und Atteste die allem zu Grunde liegen.

Da gebe ich dir gerne recht.. aber ein Jahr Gerichtsverfahren darzustellen ist schwierig in einigen Zeilen. Auch was Gutachten, und Stellungnahmen angeht... ist es immer die sachliche Meinung des Erstellers und triftet ganz schön auseinander... kann auch an der Tagesform des an Alzheimer erkrankten "MENSCHEN" liegen..

Diese liegen nämlich immer und unverrückbar jeder Entscheidung, jedem Beschluss, jeder Massnahme zu Grunde. -- genau - was nicht zum Wohle des Betreuten sein muss,
Keiner, weder Richter, noch Rechtspfleger noch Betreuer entscheidet auf Grund seiner Laune und Stimmung. Ohhh... sorry... das habe ich persönlich anders erlebt bzw. erlebe ich noch.. so sagte der Richter z. B. ich soll die Betreuung abgeben damit endlich Ruhe herrscht... wie gesagt mir kann man nichts vorwerfen außer das mein Bruder ständig Beschwerde mit Hilfe des RA (Prof. Dr. hat wohl Gewicht) einreicht und dieser stattgegeben wird... und dann noch ein Gutachter, Sachverständiger usw. bemüht wird...
...das ist von Seiten des Gerichts nicht anders lösbar, schon gut so.
Bei Sozialhilfe sieht es genauso aus, nur dass dann eben die Justizkasse all diese Kosten trägt. Auch das ist im Gesetz geregelt. Ja- aber das Interesse ist doch hier sehr begrenzt,auch von den Verwandten - wo nichts zu holen ist und die Gebühren an der Untergrenze.

Der neue Betreuer hat eine Holpflicht, d.h. er müsste alle Unterlagen, Schlüssel usw. beim alten Betreuer abholen.
Herzlichen Dank dafür, denn da liege ich dann richtig. Die nun alleinige Betreuerin, hatte mich schriftlich dazu aufgefordert alles zu ihr zu senden. Dem habe ich entgegnet alles gegen Übergabeprotokoll zu übergeben.

Wenn zwei Kollegen sich hier auf eine andere Art einigen und Dinge(z.B. per Einschreiben) verschicken ist das ihr Privatvergnügen. Wer schreibt denn sowas? Privatvergnügen! Die Eine fordert per POST !! - ich will es übergeben -
per Einschreiben ist keine Garantie zum Erhalt...
Die Anwesenheit des Betreuten ist dazu wahrlich nicht nötig.
--Aus Schutz oder weshalb, nicht?
So dement ist die zu Betreuende nun auch nicht. Außerdem hat sie doch ein Recht darauf zu wissen was passiert oder?!

Das geht eh nur gegen Quittung die dem Gericht (und später evtl. Erben) unter Umständen auch vorgelegt werden müsste.

Vielen Dank für die Aufklärung --- da wird man von den Behörden nicht ganz aufgeklärt bei Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung sollte man das Lexikon gleich miterhalten, fühle mich schon im Stich gelassen .. was muss, ..sein kann, .usw.


Genau wie eben beschrieben und überall leicht nachzulesen, z.B. im Betreuungslexikon von Horst Deinert. Hier werde ich am Woe... im Internet mal recherchieren, Deshalb habe ich mich ja auch hier angemeldet, um etwas Schlauer zu werden und Unterstützung für ehrenamtliche Betreuung zu erhalten.

Ganz allgemein:
Das Betreuungsrecht in der heutigen Form ist nicht das absolut Gelbe vom Ei. Ohne Zweifel, und damit sind wir hier alle immer wieder beschäftigt. (Das gilt gleichermassen für "unser" Sozialsystem) Es gibt Ungereimtheiten, teilweise fast Ungerechtigkeit und Grauzonen- auch keine Zweifel. Diese treffen und nerven Ehrenamtler, Berufsbetreuer, Angehörige und sogar auch oft Richter.
Trotzdem ist es heute besser als vor 1992!
Um am Heute etwas zu ändern muss man zuerst die Gesetzeslage möglichst genau kennen und sich dann mit seiner Kritik an die wirklich Zuständigen, nämlich die Politiker wenden.

Vielleicht einen Verband gründen??

PS:
Es gibt keine Eskalation, wer andere User beleidigt muss pausieren.
OK - da bin ich nun auch schlauer... ich habe nichts Beleidigendes gelesen, Kritik???

Geändert von Bruder65 (21.08.2017 um 13:11 Uhr)
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Alt 21.08.2017, 13:16   #16
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Zitat:
Zitat von Hein Klein Beitrag anzeigen
Mit Verlaub, sowas nennt sich einschleimen.

naja---- jeden Tag ist man nicht online und kann gleich antworten oder irgendwie drauf reagieren, tut mir leid Hein Klein....
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Alt 31.08.2017, 04:27   #17
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O je, oje, da hat sich das Forum ein paar Trolle eingefangen.
Grippe ist angenehmer.
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