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mangelhafter Einkauf

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Liebe Teilnehmer, ich bitte um Rat in einem alltagspraktischen Fall: Betreute kauft sich gute und teure Schuhe. Nach 2 Monaten ...


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Alt 14.11.2017, 13:01   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard mangelhafter Einkauf

Liebe Teilnehmer,

ich bitte um Rat in einem alltagspraktischen Fall:
Betreute kauft sich gute und teure Schuhe. Nach 2 Monaten ist ein Loch in der Sohle. Trotz Vorlage des Kassenbons wird ein Umtausch bzw. Schadenersatz seitens der Inhaberin des Schuhgeschäfts verweigert. Verkäuferin gibt an, die Schuhe seien nicht ordnungsgemäß getragen worden (was auch immer sie damit meint). Mit einem Rolls Royce fahre man nicht über einen Acker.

Ich war zugegen beim zweiten Umtauschversuch. An den Schuhen gibt es nur ein Loch in der Sohle auszusetzen, ansonsten sind sie in Ordnung.

Nun möchte ich die Angelegenheit nicht darauf beruhen lassen und frage Euch: wie gehe ich am besten vor??


Klima
Klima ist offline  
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Alt 14.11.2017, 13:22   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Und das ist jetzt eine Rechtsfrage im Rahmen des Betreuungsrechts , weil : ??

Ich verschiebe es mal ins Off Topic

Der nächste fragt noch wieviele Eier in den Kuchen eines Betreuten gehören.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 14.11.2017, 13:48   #3
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ich würde entweder den Geschäftsführer zu sprechen verlangen oder die Geschäfstführung anschreiben oder die Verbraucherberatung um Rat bitten oder beides zusammen (manchmal reicht es schon, wenn man den Verkäufer um seinen Namen bittet und darauf hinweist, dass man den braucht, um es der Verbraucherzentrale zu melden).
mimi91 ist offline  
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Alt 14.11.2017, 14:57   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Ich würde entweder den Geschäftsführer zu sprechen verlangen oder die Geschäfstführung anschreiben oder die Verbraucherberatung um Rat bitten oder beides zusammen (manchmal reicht es schon, wenn man den Verkäufer um seinen Namen bittet und darauf hinweist, dass man den braucht, um es der Verbraucherzentrale zu melden).
Das Gespräch wurde mit der Inhaberin geführt...

Sofern die Schuhe bestimmungsgemäß genutzt wurden - also nicht z.B. mit Ledersohlen im nassen Acker gearbeitet wurde - muß der Schaden ersetzt werden. Ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch wäre vom Verkäufer nachzuweisen.

Andererseits sind Sohlen und Absätze klassische Verbrauchselemente eines Schuhs, Abnutzung ist daher als "normal" anzusehen.

Durchsetzen kann man den Anspruch vermutlich nur gerichtlich, da stellt sich die Frage, ob es sich hinsichtlich finanziellem und zeitlichem Aufwand überhaupt lohnt.

Ich halte dies übrigens für eine Rechtsfrage.
/hint off
Christian Martens ist offline  
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Alt 14.11.2017, 15:42   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Ich halte dies übrigens für eine Rechtsfrage.
/hint off
Das schon, aber keine betreuungsrechtliche sondern allgemeines Verbraucherrecht.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 14.11.2017, 15:43   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

und zu meinen Cafe Pads sagst du nie was?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.11.2017, 18:30   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Moin,

wenn sich das vom Preis her lohnt, Nachbesserung verlangen, schriftlich, mit Frist. Abwarten, was passiert.

Ich hätte auch keine Skrupel, gerichtliche Schrite zu gehen. Aber das würde vom Einzelfall abhängen.

Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 14.11.2017, 21:36   #8
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Stichwort ist hier: Beweislastumkehr.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr

Anwalt einschalten, der die Ansprüche geltend macht (wenn man einen findet bei dem geringen Streitwert).
ufzeer ist offline  
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