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Klima 14.11.2017 13:01

mangelhafter Einkauf
 
Liebe Teilnehmer,

ich bitte um Rat in einem alltagspraktischen Fall:
Betreute kauft sich gute und teure Schuhe. Nach 2 Monaten ist ein Loch in der Sohle. Trotz Vorlage des Kassenbons wird ein Umtausch bzw. Schadenersatz seitens der Inhaberin des Schuhgeschäfts verweigert. Verkäuferin gibt an, die Schuhe seien nicht ordnungsgemäß getragen worden (was auch immer sie damit meint). Mit einem Rolls Royce fahre man nicht über einen Acker.

Ich war zugegen beim zweiten Umtauschversuch. An den Schuhen gibt es nur ein Loch in der Sohle auszusetzen, ansonsten sind sie in Ordnung.

Nun möchte ich die Angelegenheit nicht darauf beruhen lassen und frage Euch: wie gehe ich am besten vor??


Klima

agw 14.11.2017 13:22

Und das ist jetzt eine Rechtsfrage im Rahmen des Betreuungsrechts , weil : ??

Ich verschiebe es mal ins Off Topic

Der nächste fragt noch wieviele Eier in den Kuchen eines Betreuten gehören.

mimi91 14.11.2017 13:48

Ich würde entweder den Geschäftsführer zu sprechen verlangen oder die Geschäfstführung anschreiben oder die Verbraucherberatung um Rat bitten oder beides zusammen (manchmal reicht es schon, wenn man den Verkäufer um seinen Namen bittet und darauf hinweist, dass man den braucht, um es der Verbraucherzentrale zu melden).

Christian Martens 14.11.2017 14:57

Zitat:

Zitat von mimi91 (Beitrag 108301)
Ich würde entweder den Geschäftsführer zu sprechen verlangen oder die Geschäfstführung anschreiben oder die Verbraucherberatung um Rat bitten oder beides zusammen (manchmal reicht es schon, wenn man den Verkäufer um seinen Namen bittet und darauf hinweist, dass man den braucht, um es der Verbraucherzentrale zu melden).

Das Gespräch wurde mit der Inhaberin geführt... :winke:

Sofern die Schuhe bestimmungsgemäß genutzt wurden - also nicht z.B. mit Ledersohlen im nassen Acker gearbeitet wurde - muß der Schaden ersetzt werden. Ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch wäre vom Verkäufer nachzuweisen.

Andererseits sind Sohlen und Absätze klassische Verbrauchselemente eines Schuhs, Abnutzung ist daher als "normal" anzusehen.

Durchsetzen kann man den Anspruch vermutlich nur gerichtlich, da stellt sich die Frage, ob es sich hinsichtlich finanziellem und zeitlichem Aufwand überhaupt lohnt.

Ich halte dies übrigens für eine Rechtsfrage.
/hint off

agw 14.11.2017 15:42

Zitat:

Ich halte dies übrigens für eine Rechtsfrage.
/hint off
Das schon, aber keine betreuungsrechtliche sondern allgemeines Verbraucherrecht.

michaela mohr 14.11.2017 15:43

und zu meinen Cafe Pads sagst du nie was?:LOL:

Leuchtturm-H 14.11.2017 18:30

Moin,

wenn sich das vom Preis her lohnt, Nachbesserung verlangen, schriftlich, mit Frist. Abwarten, was passiert.

Ich hätte auch keine Skrupel, gerichtliche Schrite zu gehen. Aber das würde vom Einzelfall abhängen.

Grüße
Der Leuchtturm

ufzeer 14.11.2017 21:36

Stichwort ist hier: Beweislastumkehr.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr

Anwalt einschalten, der die Ansprüche geltend macht (wenn man einen findet bei dem geringen Streitwert).


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