Dies ist ein Beitrag zum Thema mangelhafter Einkauf im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer,
ich bitte um Rat in einem alltagspraktischen Fall:
Betreute kauft sich gute und teure Schuhe. Nach 2 Monaten ...
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14.11.2017, 13:01 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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mangelhafter Einkauf
Liebe Teilnehmer,
ich bitte um Rat in einem alltagspraktischen Fall: Betreute kauft sich gute und teure Schuhe. Nach 2 Monaten ist ein Loch in der Sohle. Trotz Vorlage des Kassenbons wird ein Umtausch bzw. Schadenersatz seitens der Inhaberin des Schuhgeschäfts verweigert. Verkäuferin gibt an, die Schuhe seien nicht ordnungsgemäß getragen worden (was auch immer sie damit meint). Mit einem Rolls Royce fahre man nicht über einen Acker. Ich war zugegen beim zweiten Umtauschversuch. An den Schuhen gibt es nur ein Loch in der Sohle auszusetzen, ansonsten sind sie in Ordnung. Nun möchte ich die Angelegenheit nicht darauf beruhen lassen und frage Euch: wie gehe ich am besten vor?? Klima |
14.11.2017, 13:22 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Und das ist jetzt eine Rechtsfrage im Rahmen des Betreuungsrechts , weil : ??
Ich verschiebe es mal ins Off Topic Der nächste fragt noch wieviele Eier in den Kuchen eines Betreuten gehören.
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14.11.2017, 13:48 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich würde entweder den Geschäftsführer zu sprechen verlangen oder die Geschäfstführung anschreiben oder die Verbraucherberatung um Rat bitten oder beides zusammen (manchmal reicht es schon, wenn man den Verkäufer um seinen Namen bittet und darauf hinweist, dass man den braucht, um es der Verbraucherzentrale zu melden).
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14.11.2017, 14:57 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Zitat:
Sofern die Schuhe bestimmungsgemäß genutzt wurden - also nicht z.B. mit Ledersohlen im nassen Acker gearbeitet wurde - muß der Schaden ersetzt werden. Ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch wäre vom Verkäufer nachzuweisen. Andererseits sind Sohlen und Absätze klassische Verbrauchselemente eines Schuhs, Abnutzung ist daher als "normal" anzusehen. Durchsetzen kann man den Anspruch vermutlich nur gerichtlich, da stellt sich die Frage, ob es sich hinsichtlich finanziellem und zeitlichem Aufwand überhaupt lohnt. Ich halte dies übrigens für eine Rechtsfrage. /hint off |
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14.11.2017, 15:42 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
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14.11.2017, 15:43 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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und zu meinen Cafe Pads sagst du nie was?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
14.11.2017, 18:30 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin,
wenn sich das vom Preis her lohnt, Nachbesserung verlangen, schriftlich, mit Frist. Abwarten, was passiert. Ich hätte auch keine Skrupel, gerichtliche Schrite zu gehen. Aber das würde vom Einzelfall abhängen. Grüße Der Leuchtturm |
14.11.2017, 21:36 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Stichwort ist hier: Beweislastumkehr.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr Anwalt einschalten, der die Ansprüche geltend macht (wenn man einen findet bei dem geringen Streitwert). |
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