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Taschengeldverwahrung: Pflegeheim verweigert Überweisungen

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Hallo liebe Forumsmitglieder, ich habe ein leidiges Thema, welches schon des öfteren diskutiert wurde. Mir ist mittlerweile klar, dass das ...


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Alt 06.02.2018, 09:26   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.02.2018
Beiträge: 35
Standard Taschengeldverwahrung: Pflegeheim verweigert Überweisungen

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe ein leidiges Thema, welches schon des öfteren diskutiert wurde.

Mir ist mittlerweile klar, dass das Heim zur Verwaltung des Barbetrages verpflichtet ist, und hierfür keine extra Gebühren in Rechnung stellen darf.

Nun kommt aber eine ganz andere Situation, mit der mich ein Pflegeheim konfrontiert:
Bisher habe ich Rechnungen, welche den Betreuten betreffen an das Heim weitergegeben und die haben den Betrag dann überwiesen. Ein weiteres Konto als das Bargeldkonto im Heim hat der Betreute nicht.
Seit einiger Zeit lehnt das Heim solche Überweisungen mit der Begründung, die Sparkasse führt keine Barüberweisungen per Zahlschein mehr aus, ab. Auch mehrere Gespräche mit dem Heim waren bisher ohne Erfolg.
Der Lösungsvorschlag lautet, dass wir Betreuer das Geld für die Überweisungen nur noch in bar abholen können und dann entweder in bar weitergeben, oder über unsere Konten überweisen sollen. Zweiteres kommt nicht in Frage, da dies laut Vertrag mit der kontoführenden Stelle untersagt ist. Ein "Bargeldtransport" fällt natürlich auch aus.
Nun meine Frage: kann das Heim bestimmen, wie es das Thema "Verwaltung" handhabt oder kann ich die Ausführung von Überweisungen (was heutzutage ja wohl keine Ausnahme mehr sein dürfte) verlangen.

Herzlichen Dank für eure Unterstützung.
Ulrike
Ulrike Doppler ist offline  
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Alt 06.02.2018, 09:52   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo,

das Heim hat zwar eine Verpflichtung die Verwaltung des Barbetrages sicherzustellen, eine Verpflichtung zum Ersatz eines Girokontontos mit Überweisungen etc. sehe ich nicht.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 06.02.2018, 09:57   #3
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Wie agw.


Das Heim muss nur den bar benötigten Teil des Vermögens aufheben, hat quasi Geldbörsenfunktion.


Viele Heime überweisen kulanterweise die Versicherungsbeträge etc. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.


Die Abwicklung über das Betreuerkonto laufen zu lassen, ist eine gefährliche Idee (Vermögensvermischung kommt nie gut).


Das Einzige, das noch bleibt, ist ein Girokonto für die betreute Person.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 06.02.2018, 21:24   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

So ganz eindeutig ist das nicht:
siehe hier
https://www.biva.de/beratungsdienst/...tung/#darf_das
Heime haben die Defizite zu einem "normalen" Zu Hause zu ersetzen, dazu gehören auch Überweisungen die der behinderte Mensch nicht ausführen kann.
Zur rechtlichen Klärung solcher Fragen sind jeweils die Heimvereinbarungen des betreffenden Bundeslandes zu Rate zu ziehen.
Auch hier fallen die gerichtlichen Feststellungen dazu jeweils sehr unterschiedlich aus.
Meit einem klaren "Nein" lässt scih das also nicht beantworten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.02.2018, 10:38   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.02.2018
Beiträge: 35
Standard

Lieben Dank für die schnelle Hilfe. Ich werde nochmals versuchen eine sinnvolle Einigung mit dem Heim zu finden. Der letzte Vorschlag seitens der Heimverwaltung war, künftig die Gelder per Post an die entsprechenden Stelle zu senden

Ein Girokonto für den Betroffenen zu eröffnen nur um 2-3 Überweisungen im Jahr zu erledigen halte ich für unverhältnismaßig.

Hin und wieder habe ich einfach das Gefühl, die Heime kommen andauernd mit Sachen die sie nicht mehr übernehmen wollen.
Ulrike Doppler ist offline  
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Alt 07.02.2018, 12:00   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Hin und wieder habe ich einfach das Gefühl, die Heime kommen andauernd mit Sachen die sie nicht mehr übernehmen wollen.
im Club!

Das Gefühl kennen wohl alle Betreuer vermehrt.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 08.02.2018, 08:44   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
Standard

Wäre vielleicht eine Einzugsermächtigung eine Möglichkeit? Das Heim müsste nur unterschreiben und dem Gläubiger könnte man sagen, dass dies die einzige mögliche Zahlungsart ist.
BineP ist offline  
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Alt 08.02.2018, 08:46   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.02.2018
Beiträge: 35
Standard

Das machen die auch nicht. Laut deren Aussage haben sie kein Konto für die Gelder der Bewohner. Angeblich haben sie die Taschengelder bar im Heim. Was ich mir auch nicht vorstellen kann.
Ulrike Doppler ist offline  
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Alt 08.02.2018, 09:25   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Einzug ist keine gute Idee.
Es hat nicht jeder Heimbewohner eine eigene Kontonummer und dann könnte ohne eigene Kontrol e ja alles mögliche abgebucht werden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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