Dies ist ein Beitrag zum Thema Qualität einer Betreuung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
es ist doch immer wieder interessant, wenn man mal über den Tellerrand hinausschaut.
Am Mittwoch haben meine Frau und ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo,
es ist doch immer wieder interessant, wenn man mal über den Tellerrand hinausschaut. Am Mittwoch haben meine Frau und ich einen Betreuten besucht, er hatte Jubiläum, ist 50 Jahre lang in einer Einrichtung der Diakonie. Wir saßen in geselliger Runde, und dann erzählte jemand von einem Heimbewohner, der einen neuen Betreuer hat, einen älteren Herren. Dieser Betreuer hat nun darauf bestanden, dass er, da er die Vermögenssorge innehat, über alle Ausgaben informiert werden muss. Das geht jetzt so weit, dass er angerufen werden will, wenn die Wohngruppe Brötchen bestellt und sein Betreuter auch ein oder zwei Brötchen vom Bäcker möchte !! Manchmal müsste man eben auch für einen Betreuer einen Betreuer bestellen... Gruss Andreas |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Andreas,
so etwas ähnliches habe ich mal bzgl. der Einkäufe von Brotbelag gehört. Da hat eine Betreuerin den Einkaufshilfen vorgeschrieben welche Wurst eingekauft wird, weil diese (abgepackte) Sorte günstiger war.
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Ich habe einen Fall, da ist es schwierig abzugrenzen, in wie weit ich mich aus seinem Privatleben haraushalten sollte, oder nicht.
Er ist gesitig behindert, wohnt in eigener 1-Zimmer-Wohnung. Sein älterer Bruder wurde obdachlos, ist hoch verschuldet und hat sich nun bei meinem Betreuten "eingenistet". Letztlich lässt er sich auch durchfüttern. Einerseits muss ich mich einmischen, da man ja nicht einfach auf Dauer zu 2. in einer Wohnung leben darf, sonst kann es die Wohnung kosten. Auch kann sich der Betreute nicht abgrenzen, da er das moralisch nicht schafft. Jegliche Privatshäre ist ja beschnitten, wenn die zu 2. in einem Zimmer wohnen. Da er sich nicht wehren kann, habe ich eigentlich schon das Gefühl, ich sollte ihm da zu seiner Privatsphäre verhelfen. Andererseits mag er seinen Bruder sehr, und ich kann den Mann ja auch nicht einfach auf die Straße setzen. Aber mich auch noch um den Bruder zu kümmern schaffe ich nicht, und sehe ich eigentlich auch nicht ein. So hoch verschuldet ist es schwierig eine Whg. zu finden, auch wenn er einen Job hat. Ich sagte das dieser strengen RP, der ja eh jede Frage auf den Nerv geht, und sie meinte, ich dürfe mich nicht in sein Privatleben einmischen. Das ist mir zwar klar, aber speziell hier sehe ich das anders, da er ja auch seine Wohnung verlieren könnte und ich den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten habe. Da die Wohnung warm nur 175 € kostet, ist der VM natürlich sicher sehr daran interessiert, einen Kündigungsgrund zu finden. Ich bin jetzt sehr unsicher, ob ich mich nicht doch über die Anweisung der RP hinwesetzen sollte. Wenn er nämlich seine Whg. verliert, bin ich womöglich die Dumme, die verantwortlich gemacht wird.
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein Geändert von Marion-E (08.11.2008 um 12:15 Uhr) |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo,
in diesem Fall halte ich es mit der guten alten Bürokratie. Den Sachverhalt schriftlich der RP schildern und um schriftliche Anweisung bitten, was zu tun ist. Manchmal muss man die Bürokratie mit ihren eigenen Mitteln schlagen. Gruss Andreas |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Hmm, gute Idee.
Da ich aber vor habe, auf eine Berufsmäßigkeit hinzuarbeiten, habe ich da Bedenken/Befürchtungen, da ich dann wahrscheinlich unangenehm auffalle und sie gegen mich stimme. Ist für mich echt eine blöde Situation ![]() Erst dachte ich, ich schreibe den Vermieter (eine Art Baugenossenschaft) an und teile mit, dass der Bruder dort wohnt. Ist ja bestimmt auch meine Pflicht, denke ich. Zumindest, wenn man mir nachweisen kann, dass ich Kenntnis davon hatte (mal böse gesagt) ;-) Dann wird mit Sicherheit kommen, dass er nach 6 Wochen wieder weg sein muss. Es liegt ja auch eindeutig eine Überbelegung vor. Der VM kann also sogar fristlos kündigen, wenn der Bruder nicht auszieht. Dann habe ich den Salat. Ich bin dann rein rechtlich wahrscheinlich sauber aus der Sache draußen. Und dann könnte ich auch die RP in die Pflicht nehmen, ohne dass sie mir ein Strick daraus drehen könnte (rein persönlich ist sie dann aber bestimmt trotzdem genervt von mir, weil ich ihr Stress mache) Aber wie geht es dann weiter? Wer veranlasst, dass der Bruder auszieht? Das muss ich dann ja wohl auch ich machen und ihn auf die Straße setzen. Oder ich suche ihm halt ne Wohnung. Was aber auch nicht einfach ist und auch nicht mein Job. Und mein Betreuter kommt sich bestimmt auch überrumpelt und bevormundet vor. Auch wenn er intelligenzgemindert ist, aber er kapiert dann schon, dass ich quasi seinen Bruder rauswerfe. Inwieweit er versteht, dass es eigentlich nicht anders geht, kann ich noch nicht beurteilen, ich kenne ihn noch zu wenig. Der Bruder selbst macht offensichtlich keine anstalten sich wirklich zu kümmern. Für ihn ist es so ja ganz bequem. Er wird durchgefüttert, hat eine Beleibe und kann sein eigenes Geld sparen. Falls Miro dies liest, kann er an diesem Beispiel sehen, dass es nicht immer so einfach ist, und einige Handlungen eines Betreuers mitunter sehr bevormundend oder entmündigend wirken können. Er sieht, welche Verantwortung mit dieser Tätigkeit verbunden ist, und Entscheidungen getroffen werden müssen, wo sich eigene Moral und rechtlicher Schutz des Betreuten mitunter nur schwer vereinen lassen.
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein |
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Andreas,
Zitat:
Dann wird sie wahrscheinlich antworten, dass dies die Sache des Betreuers ist. Sie kann keine Entscheidung abnehmen... Hallo Marion, eine 1 Zimmer-Wohnung ist für 1 Person gedacht. Bei mir wäre die Grenze bei 8 Wochen erreicht. Spätestens dann würde ich das dem Vermieter melden, soweit ich weiß muss das sogar gemeldet werden. Niemand wird etwas gegen einen längeren Besuch sagen können, aber hier macht es ja schon den Anschein, dass sich der Bruder längerfristig einnisten möchte. Das fängt ja schon bei den NK Kosten an, die eine weitere Person verursacht, die aber gar nicht auftaucht und für die andere Mieter mitbezahlen müssen. Wenn die sich dann beschweren, dann hast Du erst recht den Salat. Ich würde dem Bruder eine Frist setzen zu der er ausziehen muss und evtl. Adressen bzw. Telefonummern geben, an die er sich wenden kann. Du kannst Deinem Betreuen ja durchaus zu verstehen geben, dass Du das alles verstehen kannst, dies eine schwierige Situation ist, aber es große Probleme geben kann und Du keine andere Wahl hast. Alles andere würde Deinen Betreuten tatsächlich in Schwierigkeiten bringen und Du solltest versuchen vorab den Schaden in Grenzen zu halten. Ich könnte mir vorstellen, dass der Vermieter nicht begeistert sein wird und ohnhin den Auszug des Bruders fordern wird, wozu er berechtigt sein dürfte. Ohne Nachdruck wird sich der Bruder wahrscheinlich auch keine große Mühe machen, um sich eine Wohnung zu suchen. Vielleicht hilft ihm das auf die Sprünge und motiviert sich auf den Weg zu machen.. |
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