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gesetzliche Betreuung

 

Die haben Sorgen....

Dies ist ein Beitrag zum Thema Die haben Sorgen.... im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, da diskutieren die Rechtspfleger in ihrem Forum, wer für die Annahme von Anträgen auf Einrichtung einer Betreuung zuständig ist. ...


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Alt 11.11.2008, 07:55   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
Standard Die haben Sorgen....

Hallo,

da diskutieren die Rechtspfleger in ihrem Forum, wer für die Annahme von Anträgen auf Einrichtung einer Betreuung zuständig ist.

Liebe Rechtspfleger, auch wenn ihr vielen Leuten der Zugang zu eurem Forum verweigert (hier wird so etwas nicht gemacht, seltsam, oder ?), die breite Öffentlichkeit liest mit.

So etwas kann höchstens intern diskutiert werden. Für mich hinterläßt diese Diskussion in der Öffentlichkeit (!) folgenden Eindruck: "ich habe keinen Bock, den Antrag aufzunehmen, kann das nicht die Geschäftsstelle machen ?". Wieder etwas, was Vorurteile gegen den öffentlichen Dienst fördert. Instinktlos, diese Diskussion.

Hier der Link: Zuständigkeit Antragsaufnahme - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 11.11.2008, 09:43   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Morgen Herr Lübeck!
1. Wenn meine Anwesenheit in diesem Forum nicht gewünscht ist, kann ich mich auch abmelden.
2. Das Rechtspflegerforum dient dem internen Austausch unseres Berufszweises über Probleme die innerhalb unserer Aktenbearbeitung entstehen. Dieses Forum hingegen bietet Hilfestellung für Jedermann der mit Betreuungsangelegenheiten tangiert ist.

Die aufgeworfene Diskussion spiegelt keineswegs die Nichtbereitschaft zur Aufnahme von Betreuungsanträgen wieder. Jedermann der explizit mit dem Rechtspfleger sprechen möchte kann dies sicherlich auch tun. Im Übrigen sind auch durchaus die Beamten des mittleren Dienstes in der Lage Betreuungsanträge aufzunehmen, zumal es dazu sogar ein Formular gibt.

Was mich wundert Her Lübeck, warum regen Sie sich darüber auf, dass Rechtspfleger über die funktionelle Zuständigkeit von Antragsaufnahmen diskutieren. Letztlich entscheidet über den Betreuungsantrag konkret: "die Anregung einer Betreuung" der Richter. Warum wird nicht darüber diskutiert, weshalb der Richter nicht diesen Antrag aufnimmt?

Ist denn der Rechtspfleger in diesem Betreuungsforum stets der Dödel der Nation?

Für Sie Herr Lübeck gilt auch weiterhin:
Lesen ------> DENKEN -------> posten


Schöne Grüße
Stracciatellamaus
 
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Alt 11.11.2008, 09:47   #3
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,

jetzt wundere ich mich aber doch. Diskussionen in der Öffentlichkeit halte ich für sehr wichtig, verhelfen sie uns doch zu einer gewissen Transparenz um die Dinge, die für uns wichtig sind. Lieber möchte ich informiert sein, als dass hinterrücks irgendwelche Dinge ablaufen von denen ich nichts weiß und die mir dann untergeschoben werden. Und so ist es auch für mich ganz erhellend mal zu lesen worüber sich Rechtspfleger streiten. Auch wenn ich die Beiträge jetzt noch nicht gelesen habe, denke ich, dass ein kontroverser Austausch in dem forum zur Meinungsbildung des einzelnen Rechtspflegers beiträgt, wenn denn Teilnehmer ganz unterschiedlicher An- und Einsichten daran beteiligt sind.

Herzlichen Gruß, Ursula
 
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Alt 11.11.2008, 09:54   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Andreas,

ich kann an dieser Diskussion nix Schlimmes entdecken, finde das ist ein ganz normaler Austausch über den Zuständigkeitsbereich.

Die Betreuer tauschen sich doch hin und wieder öffentlich genauso über die Grenzen bzw. Inhalte der Aufgabenkreise aus und sind nicht gleichermaßen für alles zuständig. Das hat nichts mit fehlender Arbeitsmoral zu tun, finde ich jedenfalls...
Tina L. ist offline  
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Alt 11.11.2008, 12:15   #5
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,

ich hab es mir jetzt durchgelesen und muß Tina beipflichten. Es ist ein völlig harmloser Austausch. Wo siehst du das Problem? Ich verstehe nicht, was dich so aufgebracht hat. Magst du noch etwas deutlicher werden und es erklären?

Liebe Grüße, Ursula
 
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Alt 11.11.2008, 15:00   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
Standard ohne

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Guten Morgen Herr Lübeck!
1. Wenn meine Anwesenheit in diesem Forum nicht gewünscht ist, kann ich mich auch abmelden.
2. Das Rechtspflegerforum dient dem internen Austausch unseres Berufszweises über Probleme die innerhalb unserer Aktenbearbeitung entstehen. Dieses Forum hingegen bietet Hilfestellung für Jedermann der mit Betreuungsangelegenheiten tangiert ist.

Die aufgeworfene Diskussion spiegelt keineswegs die Nichtbereitschaft zur Aufnahme von Betreuungsanträgen wieder. Jedermann der explizit mit dem Rechtspfleger sprechen möchte kann dies sicherlich auch tun. Im Übrigen sind auch durchaus die Beamten des mittleren Dienstes in der Lage Betreuungsanträge aufzunehmen, zumal es dazu sogar ein Formular gibt.

Was mich wundert Her Lübeck, warum regen Sie sich darüber auf, dass Rechtspfleger über die funktionelle Zuständigkeit von Antragsaufnahmen diskutieren. Letztlich entscheidet über den Betreuungsantrag konkret: "die Anregung einer Betreuung" der Richter. Warum wird nicht darüber diskutiert, weshalb der Richter nicht diesen Antrag aufnimmt?

Ist denn der Rechtspfleger in diesem Betreuungsforum stets der Dödel der Nation?

Für Sie Herr Lübeck gilt auch weiterhin:
Lesen ------> DENKEN -------> posten


Schöne Grüße
Stracciatellamaus
Hallo Frau Stracciatellamaus,

ich hatte heute morgen, wie Sie offenbar bemerkt haben (und andere auch), weder die Lust noch eine sonstige Motivation, viel zu denken. Ist heute nicht mein Tag, und deshalb bin ich auf diesen Artikel gleich angesprungen.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 11.11.2008, 17:38   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen

Für Sie Herr Lübeck gilt auch weiterhin:
Lesen ------> DENKEN -------> posten

Man könnte sich auch weniger oberlehrerhaft (eine Rechtspflegerkrankheit?) ausdrücken, also

Lesen------->denken------>nochmals die Wortwahl prüfen -------------->posten.


mfg
carlos
carlos ist offline  
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