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Wer soll mein Betreuer werden?

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Wie ihr aus meinem Vorstellungsthread schon erfahren habt, treibt mich, trotz meines jugendlichen Alters von 53 Jahren schon der Gedanke ...


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Alt 07.01.2009, 00:38   #1
Evi
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 42
Standard Wer soll mein Betreuer werden?

Wie ihr aus meinem Vorstellungsthread schon erfahren habt, treibt mich, trotz meines jugendlichen Alters von 53 Jahren schon der Gedanke an eine Betreuungsverfügung um.

Nur, wer soll der Betreuer werden? Die Menschen in meinem Verwandten- und Freundeskreis, die in Frage kämen, haben in ähnlichen Situationen keine sehr große Stresstoleranz bewiesen.
Dazu kommt, dass zukünftige Erben ja in einen Interressenkonflikt geraten: Jeder Euro, der für die Pflege ausgegeben wird, fehlt später beim Erbe.

Bleibt noch ein "amtlicher Betreuer"! Ich kenne zwei Fälle, in denen das hervorragend klappt.

Aaaaber, das ist ja ein völlig fremder Mensch, den ich vorher nicht kenne. Der dringt in mein privatestes Leben ein, verfügt komplett über mich. Das macht mir Angst!

Gibt es die Möglichkeit, sich einen Betreuer im Vorfeld auszusuchen, der die Betreuung übernimmt, falls Fall X eintritt?
Dass dieser, falls er seine Tätigkeit aufgibt, mir einen Nachfolger empfiehlt, der ähnlich "tickt"? Das ganze evtl. gegen Honorar!
Sozusagen: "Vormerkung für den Fall gegen Honorar"?

Oder bleibt nur die Möglichkeit, zu "beten", vertrauen zu lernen, diesbezüglich an sich zu arbeiten?

Oder beides?
Evi ist offline  
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Alt 07.01.2009, 08:46   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 998
Standard

Hallo,

es ist wirklich eine merkwürdige Sache, wenn ein fremder Mensch Dinge regeln soll, die man früher noch alleine in den Griff bekam. Das gilt aber für beide Seiten.

Durch die Einrichtung einer Betreuung findet ja keine Entmündigung statt, sondern der Betreuer soll helfen. Nun kann nicht jeder fremde Hilfe zulassen, das ist natürlich ein Problem.

Es ist natürlich viel besser, wenn man jemanden benennen kann, der bereit und in der Lage ist, die Betreuung zu übernehmen. Indes, die technische Umsetzung ist schwierig. Nehmen wir einmal an, Sie haben richtig viel Geld und sind schon älter, 80 Jahre. Sie haben immer gewünscht, dass sich ihre Lieblings-Enkeltochter um sie kümmert, grade mal 20 Jahre jung. Nun erleiden Sie einen Schlaganfall und können nichts mehr, sind hilflos. Die Enkeltochter sagt: Da muss eine Betreuung her. Die Tochter sagt: oh ja, da ist ja viel Geld, das mache ich. Wieder die Enkeltochter: nein, ich sollte das machen. Ist irgendwo etwas schriftlich niedergelegt ? Und wenn ja, wo ? Gericht ? Pastor ? Weiß man nicht, und nicht immer bekommt man Auskunft ohne Vollmacht.

Eigentlich müsste es eine Datenbank geben, auf die die Krankenhäuser Zugriff haben, wer im Falle der Geschäftsunfähigkeit durch Erkrankung die rechtliche Vertretung übernimmt. Das wird es aber nie geben. Und damit fehlt auch ein Stück weit der Schutz.

Es hat schon Fälle gegeben, da haben die Angehörigen erst nach Monaten erfahren, dass eine Betreuung eingerichtet wurde. Wie das ? Ein Beispiel: der Kontakt zwischen Mutter und Tochter war schlecht, grade mal zu Weihnachten ein Brief. Tochter wohnte weit weg. Vater verstorben. Keine anderen Verwandten, kein Kontakt mit den Nachbarn. Mutter wird dement, kommt ins Heim. Wohnung wird aufgelöst, alle Unterlagen weg. Betreuung wird angeregt, Betreuer weiß nichts von Verwandten. Mutter kann nichts mehr sagen.
Das ist nicht ungewöhnlich oder selten, leider.

Zum Honorar: ein Berufsbetreuer darf sich aus dem Vermögen der Betreuten bedienen, das Gericht setzt die Höhe seiner Vergütung fest, wird teuer.
Ein ehrenamtlicher Betreuer erhält jährlich eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 Euro, die der Betreute zu zahlen hat. Bei Mittellosigkeit zahlt in beiden Fällen die Staatskasse.

Es ist generell sehr schwer, jemanden zu finden, dem man vertrauen kann, und der im Falle der eigenen Hilfslosigkeit ehrlich bleibt und die Situation nicht ausnutzt. Da empfiehlt sich doch ein vom Gericht bestellter Betreuer. Denn diese Betreuer werden jährlich kontrolliert, schwarze Schafe gibt es überall. Es erscheint mir auf jeden Fall sicherer als z. B. eine Generalvollmacht, die auch über den Tod hinaus gilt.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 07.01.2009, 10:27   #3
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Evi,

ich bin im Zweifel ob du dir mit einem Fremdbetreuer einen Gefallen tust, wenn du doch Freunde und Verwandte hast. Schließlich weißt du ja dann gar nicht, wem du dich in einer Situation von Hilflosigkeit anvertraust. Auch fremde Betreuer sind Menschen mit Fehlern und Schwächen und wenn es dir schon beim Gedanken daran Angst wird, jemand Fremden in deine privatesten Bereiche lassen zu müssen,wie du schreibst, wäre es eher angebracht noch einmal die eigene Familie, Freunde und Verwandte anzugucken. Hast du mit ihnen bisher über deine Fragestellung diskutiert? Habt ihr gemeinsam über deine Sorgen und Ängste gesprochen? Das, was du an Erfahrungen mit ihnen in schwierigen Situationen gemacht hast, ist gewesen. Sie haben vielleicht durch diese Erfahrungen auch dazu gelernt und verfügen möglicherweise inzwischen über mehr und bessere Fähigkeiten sich diesen Fragen zu stellen und damit umzugehen. Sie sind evtl inzwischen besser informiert. Sprich einfach noch einmal mit ihnen. Sie sind vielleicht (wie du?) gewachsen an dem, was ihr in der Familie und im Bekanntenkreis erlebt habt und haben ihren Erfahrungsschatz gesammelt. Ich denke jedenfalls, es könnten sich auch Veränderungen bei ihnen zeigen, die du noch nicht gesehen hast und die dich vielleicht freuen, die dich beruhigen und dir mehr Sicherheit geben im Blick auf die Zukunft.

Liebe Grüße, Ursula

Geändert von Ursula (07.01.2009 um 11:00 Uhr).
 
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Alt 07.01.2009, 19:47   #4
Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
Standard

Hallo,

mir stellt sich schon seit längerer Zeit die Frage, ob es mit einer individuellen Lösung für die Betreuung im Alter getan ist, bzw. ob dies die einzige Möglichkeit darstellt. Heutige Freunde altern mit und sind mglw. bei Eintritt der eigenen Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in der Lage, eine entsprechende Aufgabe wahrzunehmen. Wen soll man um die Pflege und Betreuung bitten? Die Kinder, falls man eigene hat, sind mit sich selbst und ihrer Familie beschäftigt, wohnen weit weg oder man hat sich zerstritten.
Mir schwebt, zugegebenermaßen etwas romantisch, die Idee eines Mehrgenerationenhauses durch den Kopf, in dem die jüngere Generation, mit Hilfe von professionellen Pflegern und anderen Dienstleistern, Verantwortung für die Älteren übernimmt. Die Älteren treten mit Betreuungsleistungen für die Kinder, Haushaltsführung, etc. in Vorleistung. Mit den Jahren kann ein Vertrauensverhältnis wachsen, welches im Fall der Fälle belastbarer sein könnte, als das "Vertrauen" in einen zunächst anonymen (Berufs)Betreuer. Inwieweit man solche Projekte realisieren kann, insbesondere mit einer langen Vorlaufzeit, ist mir auch nicht ganz klar. Trotzdem stellt es eine Alternative zu Einzellösungen über Betreuungsverfügung, Vollmachten und dergleichen, sowie einem Heimaufenthalt dar. Ich bin in dieser Richtung noch nicht tätig geworden, aber irgendwie erscheint es mir reizvoller und vertrauenserweckender, als die gängigen Wege.
Wenn ich bedenke, dass immer mehr Menschen alleinstehend dem Alter entgegensteuern, dann dürfte für solche "Lösungen" sicherlich ein gewisses "Marktpotenzial" vorhanden sein.

Nachdenkliche Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 07.01.2009, 20:11   #5
Evi
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 42
Standard

Hallo Andreas,

da hast du recht, dass es manchen schwer fällt, fremde Hilfe zuzulassen. Vielleicht sollte man schon "in jungen Jahren" daran arbeiten, das zu lernen.

Die Fälle, die du schilderst, sind sehr interessant.

Ich wusste nicht, dass es keine Datenbank der rechtlichen Vertreter gibt, auf die die Krankenhäuser zugreifen können.

Ich habe nicht ganz verstanden: Können gerichtlich bestellte
Betreuer sowohl ehrenamtliche Betreuer, als auch Berufsbetreuer sein? Wie kommt man an ehrenamtliche Betreuer?
Ich denke, es kommt ja auch sehr auf die menschlichen Fähigkeiten an und die können ehrenamtliche Betreuer doch genauso haben.

Danke Andreas nochmal für die wertvollen Infos!


Hallo Ursula,

danke für die Anregungen! Vor vielen Jahren schon, habe ich mit einer Freundin ausgemacht und wir haben es auch schriftlich niedergelegt, dass ich für ihre Tochter sorge, wenn ihr und ihrem Mann etwas passieren sollte (Vielflieger). Auch hatten wir mündlich vereinbart, dass sie sich um mich kümmert, wenn Fall X eintritt.
Mittlerweile ist die Tochter Mitte 20, also erwachsen.
Das ist die gleiche Freundin, deren Mann sich im Moment in der Endphase Krebs befindet. Ich bin momentan so entsetzt, was sich da abspielt. Sie "zieht sich völlig raus". Fast die ganze Arbeit ruht auf der Tochter. Von der Mutter/meiner Freundin geht im Moment eine solche "Kälte" und "Gleichgültigkeit" aus, die mich schockiert.
Werde mich die nächsten Tage an meinen ehemaligen Psychotherapeuten wenden (den ich schon lange nicht mehr brauche), damit er mir das sortiert.

Ich verstehe, wenn Menschen sich bemühen und überfordert sind,
aber wenn sie sich gar nicht bemühen und denken, die anderen "werdens schon richten". Davon gibt es leider viele Menschen.

Ich bin auch so "gestrickt", wie du sagst, dass ich denke, ich werde daran wachsen.
Viele denken darüber aber anders. Die wollen ihre Ruhe haben.

Meine Schwester, die in Frage käme, hat so "schwache Nerven",
dass schon ein Telefonklingeln zu falschen Zeit sie "an den Rand" bringt.

usw.
Evi ist offline  
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Alt 07.01.2009, 20:51   #6
Evi
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 42
Standard

Hallo kohlenklau,

ich finde die Idee sehr gut. Die bisherige Form der "Betreuungsregelung" hat wirklich ihre Lücken im kinderlosen Singlezeitalter. Diese Lösung wäre ein Gewinn für alle. Zwischenmenschliche Schwierigkeiten eingerechnet. Muss mal darüber näher nachdenken!

Ich kenne auch ein "Pflegekonzept" (woher sei dahingestellt), das ich sehr gut fand. Ein "Mensch" in seinem Haus. Über Annoncen usw. wurden Menschen gesucht, die bereit waren, für einen oder viele Tage in diesem Haus zu wohnen und für ihn zu sorgen. Das waren nicht immer nur Einzelpersonen, die nur wegen der "Kohle" ihre Stunden mühsam "ableisteten", es waren auch Paare, die im Sommer gegrillt haben, es waren Familien mit Kindern, die das Wochenende mal im Grünen verbringen wollten, es waren Leute, die ihre Tiere mitbrachten. Der "Zupflegende" wurde überschüttet mit Blumensträußen, Kinderbildern. bespaßt von Hunden usw. Jeder wollte mehr Spaß bringen, als der andere. Ausnahmen gab es auch. Es waren Frauen dabei, deren häuslichen Aktivitäten zuhause nicht mehr wahrgenommen wurden, an diesem Ort wurden sie wahrgenommen.
Es waren pensionierte "Professionelle", die körperlich nicht mehr so fit waren, aber ihr Wissen einbrachten und so neuen Sinn im Leben hatten. usw.
Jeder bekam anteilmäßig das Pflegegeld ausbezahlt. Sonst kein Gehalt. Der "Zupflegende" sorgte ja für Spaß genug , war ein netter Mensch. Für die Verpflegung war täglich ein höherer Betrag angesetzt, dessen Verbleib aber nicht kontrolliert wurde, zu viel Aufwand. Bei verwöhnten Pflegebedürftigen ist so ein hoher Betrag nötig, da sie einen hohen Lebensstandart gewöhnt sind (regelmäßiges speisen im "Hilton" usw.).
Evi ist offline  
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Alt 07.01.2009, 20:56   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 316
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Hallo Evi,

ich sehe bei dir die Schwierigkeit, dass du ja aus der "buckligen" Verwandtschaft niemanden nehmen kannst, aufgrund von schwachen Nerven etc. Freundeskreis ist (bis jetzt) ebenso ausgeschlossen.
Bleibt ja praktisch nur noch ein(e) bislang unbekannte(r) Betreuer(in).
Den jetzt auszuwählen, ist insofern schwierig, weil es ja vielleicht noch 20 oder mehr Jahre dauern kann, bis du ihn oder sie brauchst. Wer weiss, vielleicht braucht er/sie dann ja selbst viel mehr Betreuung als du ;-)

Es stimmt, dass es für Krankenhäuser kein Verzeichnis gibt, wo sie nachforschen können, ob es a) schon einen Betreuer gibt bzw. b) wer im Falle eines Falles eine solche übernehmen soll. Ich hatte kürzlich einen Thread im allg. Forum angefangen, wo dies dann dank Andreas und den anderen heraus kam.

Was du aber machen kann (und das jetzt schon) ist div. Verfügungen schriftlich fest zu legen. Dies umfasst deine medizinische Versorgung im Fall der Fälle, aber auch andere. Muster findest du z.B. hier : Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht (@Admins, ich darf das doch verlinken, oder?)
Die für die Gesundheitsvorsorge solltest du z.B. bei deinem Hausarzt auch deponieren, diese werden ja im Krankheitsfall oft für Anamnesen/Vorerkrankungen kontaktiert und so könnte er, falls du dich nicht äussern kannst, auf die Vollmacht hinweisen. Die anderen können gegen eine Gebühr bei einem Anwalt hinterlegt werden.
Desweiteren solltest du in deinem Portemonaie einen Hinweis auf die Vollmachten bei dir tragen, z.B. mit dem Namen des Anwaltes.
A pro pos Anwalt. Ein Anwalt kann natürlich auch als Betreuer fungieren. Falls du also einen guten hast, dem du vertraust, wäre vielleicht dies ein Kandidat.

Eines aber noch zum Schluss, daran bin ich in deinem Eingangsbeitrag "hängen" geblieben :

Zitat:
Zitat von Evi Beitrag anzeigen
Dazu kommt, dass zukünftige Erben ja in einen Interressenkonflikt geraten: Jeder Euro, der für die Pflege ausgegeben wird, fehlt später beim Erbe.
Jemand der zu Lasten deiner Pflege nur auf den Nachlass schaut, ist DEFINITIV kein geeigneter Erbe und schon 3x kein passender Betreuer!

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 07.01.2009, 21:21   #8
Evi
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Beiträge: 42
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Danke MurphysLaw,

diese Hinweise haben mir jetzt sehr geholfen, da ich ja auch keine Ahnung habe vom "praktischen Vorgehen", das notwendig und sinnvoll ist. Vor allem der Hinweis mit dem Rechtsanwalt war neu und hilfreich.

Das Testament ist das nächste Problem, über dem ich z.Zt. "brüte".
Ein Erbe kann ja an Auflagen gebunden werden. Diese sind in meinem Fall die Beerdigung nach meinen Vorstellungen im Elterngrab und falls es das nicht mehr gibt, im Friedwald, die Grabpflege, und die Wohnungsauflösung. Demnächst käme die Versorgung meiner Katze(n) hinzu (die es z. Zt noch nicht gibt).
Um das sicherzustellen, habe ich erfahren, macht es Sinn, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Alles Dinge, die bedacht sein wollen.

Bei all den ernsten Themen, darf man das L(l)eben nicht vergessen.
Drum gibt es jetzt ein Glas guten Rotwein und leckere Pasta:

Gute Nacht allerseits!
Evi ist offline  
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Alt 08.01.2009, 00:12   #9
Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
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Ort: NRW
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Schaut bzgl. der Hinterlegung einmal hier herein, wenn man links die verschiedenen Seiten anklickt, gibt es weitere Infos zu den Kosten und der Registrierung

Willkommen beim Zentralen Register für Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen

und hier (§§ 78a u. 78b BNoO)

Bundesnotarkammer - Bundesnotarordnung (Zweiter Teil)

Ich meine, auch das DRK bietet ein Register, bin ich mir aber nicht ganz sicher
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 08.01.2009, 00:26   #10
Evi
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Beiträge: 42
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Danke, werde ich mir mal ansehen!
Evi ist offline  
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