Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Eigener Betreuer oder Fremdbetreuer (BtG)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Eigener Betreuer oder Fremdbetreuer (BtG) im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Fremdbetreuung sollte nach Möglichkeit immer die letzte Wahl sein. Denn: dieser stellt sich wohl nicht selten GEGEN vermeintlich unterhaltspflichtige Kinder, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Off Topic Bereich

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 09.01.2009, 18:33   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 12
Standard Eigener Betreuer oder Fremdbetreuer (BtG)

Fremdbetreuung sollte nach Möglichkeit immer die letzte Wahl sein.
Denn: dieser stellt sich wohl nicht selten GEGEN vermeintlich unterhaltspflichtige Kinder, weil dieser "nur das Wohl" von Mutter oder / und Vater im Auge hat.
Bei mir verbündete sich der Betreuer BtG mit dem "Sozial"amt gegen mich, und ich hatte einen bornierten Gegner mehr; gar nicht gut.
__________________
HorstHessen, mein Themenkreis Pflege, Betreuung,
Elternunterhalt
Horst ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2009, 19:14   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo,

Zitat:
Zitat von Horst Beitrag anzeigen
Fremdbetreuung sollte nach Möglichkeit immer die letzte Wahl sein.
Steht ja auch so im Gesetz.

Zitat:
Zitat von Horst Beitrag anzeigen
Denn: dieser stellt sich wohl nicht selten GEGEN vermeintlich unterhaltspflichtige Kinder, weil dieser "nur das Wohl" von Mutter oder / und Vater im Auge hat.
Bei mir verbündete sich der Betreuer BtG mit dem "Sozial"amt gegen mich, und ich hatte einen bornierten Gegner mehr; gar nicht gut.
Wie kommst Du aufgrund einer negativen persönlichen Erfahrung darauf, einem ganzen Tätigkeitszweig bewußte Schädigung der unterhaltspflichtigen Kinder zu unterstellen?
Außerdem hat nicht nur ein Berufsbetreuer, sondern jeder Betreuer sein Handeln am Wohl des zu Betreuenden auszurichten. Die Kinder können ihre Interessen ganz gut selber wahrnehmen bzw. durch einen Rechtsanwalt wahrnehmen lassen. Hört sich so an, als ob Du den Betreuer als billigen Dienstleister für Deine Interessen einspannen willst.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2009, 16:58   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 12
Standard Zu einfach

machst Du Dir das.
Aus eigener Sicht, aus eigenen bitteren Erfahrungen schrieb ich.
Jener Betreuer BtG weigerte sich meine Mutters Rechte zu erstreiten. Er machte es sich zu einer Art Hobby, gegen mich vorzugehen.
Er verweigerte einem bekannten und geschätzten RA die Unterschrift, damit dieser handeln konnte.

Ich bleibe dabei, "Fremdbetreuung" sollte zweite Wahl bleiben.

Natürlich bleibt das jedem selbst üerlassen, - - - .
__________________
HorstHessen, mein Themenkreis Pflege, Betreuung,
Elternunterhalt
Horst ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2009, 10:59   #4
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 271
Standard

Hallo Horst,

meiner Meinung nach sollte der betreuen, der das Beste für den Betreuten will. Dies können die Kinder sein. Aber manchmal ist ein Außenstehender sogar besser.

Was verleitet Dich zu der Annahme dass Kinder immer die bessere Wahl sind? Es gibt genug Geschichten wo die Kinder Ihre Eltern über den Tisch gezogen haben. Wo Kinder die Konten leergeräumt haben. Wo Kinder die Eltern vernachlässigt haben. usw

Dies schreibe ich als betreuende Tochter. Wie ich schon mal geschrieben habe, eine Vollmacht öffnet Tür und Tor.

Nicht jeder fremde Betreuer ist schlecht, nicht jede Verwandte gut.

Bei dieser sehr schwierigen Thematik sollten wir uns um ganz viel Sachlichkeit bemühen.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2009, 18:46   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 12
Standard RICHTIG: Keine Pauschalierung

Sorry, das sehe ich doch genauso.
Und JEDER macht doch auch wie ich so seine eigenen Erfahrungen.
Wegen "Interessenkollision" scheint manchmal natürlich ein "anderer " Betreuer geeigneter zu sein.
Ich mußte da leider aber ganz schlechte Erfahrungen machen.
In einem anderen Forum habe ich mich dazu näher geäußert.

Ich sehe das nicht zuletzt unter "Elternunterhalt in Deutschland", und wenn man dann neben einem Sozialamt auch noch einen Betreuer BtG
zum "Gegner" hat, muß ja in anderen Fällen nicht so sein, dann ist das für mich als Betroffener ein schlimmes Los.
DAS wiegt um so schwerer, weil ich mit fachanwaltlicher Hilfe zwei Unterhaltsprozesse gewonnen hatte, ich vom SA trotzdem um meinen Sieg gebracht wurde.
Darum läuft von mir u.a. auch eine Petition an den Deutschen Bundestag. "Rechtsstaat" Deutschland !
__________________
HorstHessen, mein Themenkreis Pflege, Betreuung,
Elternunterhalt
Horst ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2009, 12:33   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Horst, die Unterhaltsansprüche eines betreuten durchzusetzen, ist Pflicht des Betreuers. Punkt. Und wenn berechtigte Ansprüche gegen dich bestehen ist das so.
Ich denke, du würdest dir einen gr0ßen Gefallen tun, wenn du Familienkonflikte nicht auf den betreuer überträgst. Er ist nicht dein Feind, er macht wahrscheinlich nur seine Arbeit.
Gletscher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2009, 12:02   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 12
Standard Betreuung okay

aber wenn zwei Instanzen entschieden hatten, dass der vermeintlich Unterhaltspflichtige N I C H T !!!!!! zahlen muss.
Und dieser arrogante B. dem bekannten RA die erforderliche Vollmacht verweigerte, um der Rachehandlung des berüchtigten Sozialamtes zu entgegnen, dann kann ich DAS beim besten Willen NICHT auch noch loben.
Es muss doch möglich sein, dass B. und Kind ohne Zwietracht miteinander auskommen.

Ich habe nicht "die Betreuer BtG" alle gleichgeschaltet.

Nur meine selbstgemachten Erfahrungen . . . . . . .
__________________
HorstHessen, mein Themenkreis Pflege, Betreuung,
Elternunterhalt
Horst ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2009, 10:25   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Was ist denn Inhalt der Vollmacht?
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Gletscher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27