Dies ist ein Beitrag zum Thema Eigener Betreuer oder Fremdbetreuer (BtG) im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Fremdbetreuung sollte nach Möglichkeit immer die letzte Wahl sein.
Denn: dieser stellt sich wohl nicht selten GEGEN vermeintlich unterhaltspflichtige Kinder, ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 12
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Fremdbetreuung sollte nach Möglichkeit immer die letzte Wahl sein.
Denn: dieser stellt sich wohl nicht selten GEGEN vermeintlich unterhaltspflichtige Kinder, weil dieser "nur das Wohl" von Mutter oder / und Vater im Auge hat. Bei mir verbündete sich der Betreuer BtG mit dem "Sozial"amt gegen mich, und ich hatte einen bornierten Gegner mehr; gar nicht gut.
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HorstHessen, mein Themenkreis Pflege, Betreuung, Elternunterhalt |
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#2 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
Steht ja auch so im Gesetz. Zitat:
Außerdem hat nicht nur ein Berufsbetreuer, sondern jeder Betreuer sein Handeln am Wohl des zu Betreuenden auszurichten. Die Kinder können ihre Interessen ganz gut selber wahrnehmen bzw. durch einen Rechtsanwalt wahrnehmen lassen. Hört sich so an, als ob Du den Betreuer als billigen Dienstleister für Deine Interessen einspannen willst. Schöne Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 12
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machst Du Dir das.
Aus eigener Sicht, aus eigenen bitteren Erfahrungen schrieb ich. Jener Betreuer BtG weigerte sich meine Mutters Rechte zu erstreiten. Er machte es sich zu einer Art Hobby, gegen mich vorzugehen. Er verweigerte einem bekannten und geschätzten RA die Unterschrift, damit dieser handeln konnte. Ich bleibe dabei, "Fremdbetreuung" sollte zweite Wahl bleiben. Natürlich bleibt das jedem selbst üerlassen, - - - .
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HorstHessen, mein Themenkreis Pflege, Betreuung, Elternunterhalt |
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#4 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 271
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Hallo Horst,
meiner Meinung nach sollte der betreuen, der das Beste für den Betreuten will. Dies können die Kinder sein. Aber manchmal ist ein Außenstehender sogar besser. Was verleitet Dich zu der Annahme dass Kinder immer die bessere Wahl sind? Es gibt genug Geschichten wo die Kinder Ihre Eltern über den Tisch gezogen haben. Wo Kinder die Konten leergeräumt haben. Wo Kinder die Eltern vernachlässigt haben. usw Dies schreibe ich als betreuende Tochter. Wie ich schon mal geschrieben habe, eine Vollmacht öffnet Tür und Tor. Nicht jeder fremde Betreuer ist schlecht, nicht jede Verwandte gut. Bei dieser sehr schwierigen Thematik sollten wir uns um ganz viel Sachlichkeit bemühen. Liebe Grüße Lisa |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 12
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Sorry, das sehe ich doch genauso.
Und JEDER macht doch auch wie ich so seine eigenen Erfahrungen. Wegen "Interessenkollision" scheint manchmal natürlich ein "anderer " Betreuer geeigneter zu sein. Ich mußte da leider aber ganz schlechte Erfahrungen machen. In einem anderen Forum habe ich mich dazu näher geäußert. Ich sehe das nicht zuletzt unter "Elternunterhalt in Deutschland", und wenn man dann neben einem Sozialamt auch noch einen Betreuer BtG zum "Gegner" hat, muß ja in anderen Fällen nicht so sein, dann ist das für mich als Betroffener ein schlimmes Los. DAS wiegt um so schwerer, weil ich mit fachanwaltlicher Hilfe zwei Unterhaltsprozesse gewonnen hatte, ich vom SA trotzdem um meinen Sieg gebracht wurde. Darum läuft von mir u.a. auch eine Petition an den Deutschen Bundestag. "Rechtsstaat" Deutschland !
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HorstHessen, mein Themenkreis Pflege, Betreuung, Elternunterhalt |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Horst, die Unterhaltsansprüche eines betreuten durchzusetzen, ist Pflicht des Betreuers. Punkt. Und wenn berechtigte Ansprüche gegen dich bestehen ist das so.
Ich denke, du würdest dir einen gr0ßen Gefallen tun, wenn du Familienkonflikte nicht auf den betreuer überträgst. Er ist nicht dein Feind, er macht wahrscheinlich nur seine Arbeit. |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 12
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aber wenn zwei Instanzen entschieden hatten, dass der vermeintlich Unterhaltspflichtige N I C H T !!!!!! zahlen muss.
Und dieser arrogante B. dem bekannten RA die erforderliche Vollmacht verweigerte, um der Rachehandlung des berüchtigten Sozialamtes zu entgegnen, dann kann ich DAS beim besten Willen NICHT auch noch loben. Es muss doch möglich sein, dass B. und Kind ohne Zwietracht miteinander auskommen. Ich habe nicht "die Betreuer BtG" alle gleichgeschaltet. Nur meine selbstgemachten Erfahrungen . . . . . . .
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HorstHessen, mein Themenkreis Pflege, Betreuung, Elternunterhalt |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Was ist denn Inhalt der Vollmacht?
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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. |
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