Dies ist ein Beitrag zum Thema Nutzungsrecht Grabstätte bei Erbengemeinschaft! im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
habe mich lange nicht gemeldet. Der Alltag hatte mich "voll im Griff". Keine Zeit für Internet!
Nun habe ich ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
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Hallo,
habe mich lange nicht gemeldet. Der Alltag hatte mich "voll im Griff". Keine Zeit für Internet! Nun habe ich wieder etwas Zeit, um weiter daran zu "arbeiten", meine"Angelegenheiten für den Ernstfall" zu regeln. Im Moment "brüte" ich über der Bestattungsverfügung. Diesbezüglich habe ich eine Frage. Vielleicht kennt sich da ja jemand aus: Meine Eltern sind beide verstorben und in einem Familiengrab beerdigt. Meine Schwester und ich sind die einzigen Erben. Theoretisch sind in diesem Grab noch 2 Plätze frei. Die Unterlagen über das Grab befinden sich bei meiner Schwester. Kann ich mich in Falle eines Falles dort begraben lassen oder hat da nur einer das Nutzungsrecht (der die Urkunde hat) und wie kann ich das ändern. Es kann ja auch sein, dass meine Schwester vor mir stirbt. Dann erbe ich ja Stand jetzt das Nutzungsrecht nicht. Ihr Mann ist ihr Erbe. Kompliziert! Evi |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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So weit ich es von den Gräbern kenne für die ich Nutzungsrechte habe, hat eben nur der die Nutzungsrechte, der die Grabkarte hat. In dem fall wohl deine Schwester. Du wirst dich dort schwerlich gegen ihren Willen beerdigen lassen können.
Aber was spricht dageben die Angelegenheit mit deiner Schwester ztu besprechen? Wenn sie es okay findet, dass du dort beerdigt wirst, kannst du einen Vorsorgevertrag machen, mit einem Beerdigungsinstitut, wo die Grabstelle eurer Eltern genannt wird.
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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
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Hallo Gletscher,
danke für die schnelle Antwort. Ich habe mit meiner Schwester zusammen einen Grabpflegevertrag. An meiner finanziellen Beteiligung daran ist sie sicher interessiert, deshalb auch bestimmt kompromissbereit. Ansonsten ist unser Verhältnis nicht sehr herzlich, aber es besteht noch. Sie hat zu dem Grab auch nicht die enge Verbindung wie ich. Kann ich rechtlich regeln, dass nach ihrem Tod das Nutzungsrecht auf mich übergeht und nicht auf ihren Mann? Ein Formular dazu habe ich gerade gefunden. Kann ich mir rechtlich verbindlich von ihr zusichern lassen, dass ich mich dort begraben lassen darf? Wenn das nicht geht, sie in meinem Testament bedenken. mit der Auflage, in dem Grab beerdigt zu werden (Testamentsvollstrecker). Ein Vorsorgevertrag ist mit Kosten verbunden, die ich im Moment dafür (noch) nicht investieren will, deshalb die Bestattungsverfügung, weil kostenlos. Evi |
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